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Protokoll vom 14.01.2002
Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Einwendungen gegen Form und Inhalt der Tagesordnung sind nicht vorgetragen worden.


2. Bürgerfragestunde

Es werden kein Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Konversionsprogramm
AV Maurus gibt das ablehnende Antwortschreiben des Wirtschafsministers, die gesamte Insel Sylt im Konversionsprogramm als einheitlichen Standort anzuerkennen, bekannt. Im Gegensatz zu der Stellungnahme des Wirtschaftsministers vertritt der Amtsausschuß die Auf­fassung, dass der komplette Abzug der Bundeswehr von der Insel Sylt Auswirkungen auf die gesamte Insel hat, zumal die Bundeswehr Sylt auch als einen Standort ansehe, und daher auch alle Gemeinden in den Genuß möglicher Fördermittel kommen sollten.

Spätaussiedler
Der Amtsvorsteher informiert über die mittlerweile aufgenommene und im Bereich Wie­ding­harde untergebrachte Anzahl von Spätaussiedlern. Das Amt hat sein Kontingent nahezu erfüllt.

Güterverladung im Bahnhof von Klanxbüll
Vom Amt Wiedingharde erfolgt die Mitteilung, dass die Bahn AG im Bahnhof von Klanx­büll einen neuen Außenbahnsteig errichten will und daher die Güterverladung aufgegeben werden soll. Um weiterhin in Notfällen und im Rahmen von Katastrophen­schutzeinsätzen (insbesondere Hindenburgdamm) schweres Gerät verladen zu können halten die Inselge­mein­den es für dringend erforderlich, dass im Bahnhof von Klanxbüll weiterhin die Mög­lich­keit einer Güterverladung erhalten bleibt. Eine entsprechende Stellungnahme wird seitens des Amtes abgegeben werden (Abteilung IV).

Neue Bahntarife für den Autozug
Das Schreiben der Stadt Westerland in Angelegenheiten „neue Bahntarife für den Autozug“ wird zur Kenntnis gegeben. Die Mitglieder des Amtsausschusses vertreten die Auffassung, dass sich zuerst alle Institutionen auf der Insel zusammensetzen sollten, um dann mit einem gemeinsam Konzept an die Verantwortlichen heranzutreten. Amtsvorsteher Maurus wird zu diesem Gespräch einladen. Anmerkung: Durch die Initiative der SU und die bereits stattgefundenen Gespräche und anberaumten Termine werden keine Parallelaktivitäten gestartet.

Landesverordnung über Zuständigkeiten
Die Vorlage der Verwaltung vom 15. Januar ist dem Protokoll beigefügt.

4. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Stationierung eines leistungsfähigen Hochseeschleppers in der Deutschen Bucht

Nach ausführlicher Information durch den Amtsvorsteher und der Feststellung von Bür­germeister Jansen, dass die Bundesregierung die Küstengemeinden im Regen stehen lässt beschließt der Amtsausschuß einstimmig, die Bundesregierung aufzufordern, zukünftig für die deutsche Nordseeküste bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und ein Schiff für Notschleppeinsätze mit z. B.
- hoher Schleppleistung (mind. 180 t Pfahlzug)
- hoher Manövierfähigkeit
- geschütztem Achterdeck
- Explosions- und Gasschutz nach definiertem Standart
- gegen Schäden bei Grundberührung geschütze Schrauben
- redundantem dieselelektischen Antrieb
- Nachrichtenanlagen nach Stand der Technik für den Datenaustausch zwischen Schlepper, Havarist und Einsatzleitung
- Abwinschfläche für Hubschraubervorzuhalten.
Darüber hinaus ist eine Vertragsverlängerung für den Hochseeschlepper „Oceanic“ vorzunehmen, bis auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreiben ein für die Sicherungsaufgaben in der Deutschen Bucht optimal geeignetes Spezialschiff in Dienst ge­stellt wird. Begründet wird es damit, dass es entscheidend ist, den potentiellen Havaristen weit vor den ausgewiesenen 10-m-Tiefenlinien in den deutschen Hoheitsge­wäs­sern und der AWZ so schnell wie möglich zu sichern. In der Nordsee dominieren aufgrund der Topogra­phie und Hydrographie bei Sturmlagen kurze und steile Wellen. Zusätzlich sind sogenannte Grundseen zu bezeichnen. Daher werden Schlepper benötigt, die das Arbeiten auf dem Ach­terdeck durch hohe Bordwände und einem geschlossenen Heck mit hohem Auftrieb ermög­lichen. Der Tiefgang hat hohe Bedeutung für die Schiffs­sicherheit. Eine Begrenzung des Tiefganges auf 6 m an jeder Stelle kann die erforderliche Seetüchtigkeit erheblich beein­träch­tigen. Mit einem variablen Tiefgang und durch Bebal­lastung auf größtmöglichem oder  ohne Ballast auf geringstem kann der zukünftige Not­schlepper in der Deutschen Bucht auf hoher See sowie in den Revierfahrten eingesetzt werden.


5. Beratung und Beschlußfassung über einen Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Standesamtsangelegenheiten

Der Amtsausschuß bestätigt die vorangegangenen Beschlussfassungen zur Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Stadt Wester­land über die Durchführung der Standesamtsangelegenheiten und beschließt darüber hinaus, der Einrichtung einer Vollzeitstelle für eine(n) weiteren Standesbeamten / Stan­des­beamtin zuzu­stimmen. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages wird von den Grundzügen her gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Westerland die Endfassung des Vertrages auszuarbeiten. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Endfassung des Vertrages verbindlich zu unterzeichnen. Abstimmung: 13 : 0 : 1


6. Beratung und Beschlußfassung über die Fortführung der ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse

Die Verringerung der Fördersätze und die offene Frage der Bereitstellung von Mitteln im Landeshaushalt haben den Fortgang der angelaufenen LSE zunächst stocken lassen. Nach­dem jetzt erkennbar ist, dass wieder Mittel bereit gestellt werden, muß unter dem Gesichts­punkt, dass die Anschlussfinanzierung der Projekte selbst schwieriger werden wird, über die Fortführung beraten werden. Grundlage der Beratung könnte sein, dass zunächst keine auf­wen­dige LSE durchgeführt wird, sondern die Ergebnisse des Work­shops zusammengefasst und als Ergebnis einer eigenen Strukturanalyse präsentiert werden. In diesem Fall wird die Landgesellschaft mit einem neuen Angebot an das Amt herantreten. Die amtsangehörigen Gemeinden haben die Durchführung der LSE auf das Amt übertragen. Für den Bereich der Stadt Westerland und der amtsfreien Gemeinde List auf Sylt wären deren Zustimmungen einzuholen. Der Amtsausschuß beschließt einstimmig die Fortführung der LSE unter Einbeziehung der Ergebnisse des Workshops, des integrierten Inselschutzkonzeptes, des offenen Touris­mus­forums, der Konversion und der geführten Interviews. Die Landgesellschaft soll gebe­ten werden, ein angepasstes Angebot für die Durchführung der LSE vorzulegen. Der Amts­­vor­steher wird ermächtigt, diesen Vertrag zu unterzeichnen.


7. Beratung und Beschlußfassung über das Ergebnis einer unvermuteten Kassenprüfung

Der Amtsausschuß nimmt einstimmig den Prüfungsbericht und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13. September 2001 zur Kenntnis.


8. Beratung und Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan der Wasserbeschaffung und Wasserversorgung für das Jahr 2002 und die Gewinnverwendung für das Jahr 1999

Die Prüfung des Jahresabschlusses 1999 wurde in der Zeit vom 07. - 09. November 2000 durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Volkswirt Jordan durchgeführt. Das Ergebnis wurde in der Schlussbesprechung am 26. Februar 2001 erörtert. Abweichend von den Empfehlungen im Werkausschuß wurde von der Gemeindevertretung Wenning­stedt am 01. März 2001 beschlossen, die Konzessionsabgabe für die „Stiftung Hemshorn“ zu verwenden, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Kosten der Wirt­schaftslichkeits­be­rechnung und den tatsächlichen Kosten des Anschlussbeitrages. Die stimmberechtigten Mitglieder der Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt (Sylt) stellen den Jahresabschluß 1999 in der geprüften Fassung fest und beschließen einstimmig, den Jahresgewinn in Höhe von 139 492,78 DM zur Stärkung des Eigen­kapitals der allgemei­nen Rücklage zuzuführen. Sie bestätigen ferner einstimmig den Wirtschaftsplan 2002 für die Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt.


9. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002

Amtsrat Schultz gibt Hinweise über die Entwicklung der Steueraufkommens und weist darauf hin, dass die Amtsumlage unverändert bleibt. Die einzelnen Haushaltsstellen, bei denen sich Veränderungen ergeben haben, werden erläutert. Bei den Kosten der Standesamtsangelegenheiten müssen noch die Kosten der einmaligen Investition in Höhe von 35.000 DM eingearbeitet werden. Die Rücklage wird 237 000 € betragen. Zu den anteiligen Kosten für eine Wärmebildkamera für die Feuerwehren und der Nutzen eines solchen Gerätes wird folgende Information gegeben: Sie erleichtert die Lokalisierung von Brandherden, erleichtert und beschleunigt in einem verqualmten Gebäude das Auffinden von vermissten Menschen, hilft in Gebäuden Brandherde zu lokalisieren, ebenso, ob sich in den übrigen Wohnungen noch zu rettende Lebewesen befinden. Die  Grundzüge des Haushaltsplanentwurfes stellen sich wie folgt dar:
1. Gemeinde- und Amtsverwaltung
Für die bauliche Unterhaltung des Amtsgebäudes werden 10 000 €  bereitgestellt, die für laufend anfallende kleinere Unterhaltungsarbeiten benötigt werden. Die Ansätze für den laufenden Geschäftsbetrieb wurden den allgemeinen Kostensteigerungen angepaßt, sind darüber hinaus aber weitgehend nicht erhöht worden. Für die Beschaffung von Büroinventar stehen im Verwaltungshaushalt 16 000 € und im Vermögenshaushalt 12 800 €  bereit. Aus übertragenen Mitteln und einem Ansatz von 25 000 €  können die erforderlichen Erneuerungen und Verbesserungen im Bereich der Datenverarbeitung bestritten werden, für die laufenden EDV-Kosten wurden 50 000 €  veranschlagt. Für zwei Mitarbeiter der Planungsabteilung sind nach wie vor zwei Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung in Husum angemietet. Der Kreis hat darauf hingewiesen, dass diese Arbeitsplätze nur noch kurzfristig vorgehalten werden können, weil die Räume für eigene Mitarbeiter benötigt werden. Mittel für die Einrichtung dieser Arbeitsplätze sind in diesem Haushalt noch nicht enthalten

2. Amts- und Gemeindekasse als Gemeinschaftskasse
Die Kassenbestände des Amtes, der amtsangehörigen Gemeinden, der Verbände, der Eigenbetriebe, der Meerwasserschwimmbad KG und der Bädergemeinschaft e. V. bilden den Gesamtbestand der Amts- und Gemeindekasse. Soweit die Kasse diese Mittel nicht zur Liquidität benötigt werden, werden sie zeitlich begrenzt zinsbringend angelegt. In einem internen Abrechnungsverfahren werden monatliche Zinsberech­nungen für die Einzelbestände in der ‚laufenden Rechnung‘ und für die Rücklagen­be­stände vorgenommen.

3. Standesamt
Die Gemeinde- und Amtsverwaltung hat kein eigenes Standesamt. Die Aufgaben wer­den  vom Standesamt der Stadt Westerland wahrgenommen. Zur Zeit wird über eine neue Vereinbarung verhandelt, nach der sich das Amt und die Gemeinde List auf Sylt an den zusätzlichen Personal- und Sachkosten aufgrund des stetig steigenden Ar­beits­aufwandes im Standesamt Westerland beteiligen sollen.

4. Sylter Archiv
Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übernimmt die Stadt Westerland die Archivierungspflicht nach dem Landesarchivgesetz für das Amt. Das Amt beteiligt sich mit einem Drittel an den Personalausgaben für die/den Leiterin / Leiter des Sylter Archivs.

5. Sozialhilfe nach dem BSHG
Als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat der Kreis Nordfriesland die Zuständigkeit für folgende Leistungen auf die Ämter übertragen:
-              laufende Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten
-              Pflegegeld zur häuslichen Pflege
-              Krankenhilfe.
Von den entstehenden Kosten tragen der Kreis 70 % und die Gemeinden 30 %. Für den Kostenanteil der Gemeinden wurden 125 000 € veranschlagt. Ein Anteil für die zu erwartenden Sozialhilfekosten bei der Unterbringung von Aussiedlern im Bereich des Amtes Wiedingharde ist hier berücksichtigt.

6. Unterbringung von Asylanten und Aussiedlern
Im Amtsbereich befinden sich Asylanten und geduldete Ausländer. Diese sind untergebracht
-         in einer Wohnung des Amtes in Hörnum, Strandstraße 8
-         in Wohncontainern auf dem Flugplatzgelände.
Um das Kontingent von Aussiedlern für den Amtsbereich erfüllen zu können, wurde eine Vereinbarung mit dem Amt Wiedingharde getroffen. Die dortige Amtsverwaltung sorgt für die Bereitstellung des in unserem Amtsbereich nicht verfügbaren Wohnraumes und für die Betreuung der Aussiedler. Dafür ist die Zahlung einer jährlichen Verwaltungskostenpauschale vorgesehen. Die Mietzahlungen werden über den Amtshaushalt abgewickelt (HHSt. 4360-14000 und 4360-53001). Von den persönlichen Leistungen für die Asylanten trägt das Land 70 %, die verbleibenden 30 % teilen sich der Kreis (70 %) und die Gemeinden (30 %). Für den Anteil der Gemeinden wurden 10 300 € veranschlagt. Für die Leistungen an Aussiedler gelten die Regelungen im Bundessozialhilfegesetz.

7. Unterbringung von Obdachlosen
Obdachlose aus dem Amtsbereich sind untergebracht in Liegenschaften der Gemeinde Sylt-Ost (Schlichtwohnungen im ehemaligen Pionierlager).

8. Beratungsstelle für Erziehungsfragen
Die Beratungsstelle für Erziehungsfragen, die unter der Trägerschaft des Kirchenkreises Südtondern eingerichtet ist, erhält einen Zuschuß von 9 500 €.

9. Suchtberatungsstelle Sylt
Unter der Trägerschaft des Kirchenkreises Südtondern wird in Westerland eine Bera­tungsstelle für Suchtkranke unterhalten. An den Personalkosten (3 Stellen) und den Sachkosten beteiligt sich das Amt nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Inselgemeinden. Für das Jahr 2002 werden 73 000 € veranschlagt.

10. Kaufmännische Abteilung
Für die Eigenbetriebe des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden, für die Meer­wasserschwimmbad KG und für die Bädergemeinschaft e. V. werden in der kaufmän­nischen Abteilung die buchhalterischen Arbeiten erledigt und die Bilanzen erstellt. Die kaufmännische Abteilung ist ferner zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen aller Bediensteten dieser Einrichtungen sowie für die Bediensteten des Amtes, der Ge­meinden und der Verbände. Die Kostendeckung erfolgt über einen besonderen Schlüssel außerhalb der Amtsumlage.

11. Geschäftsführung für Verbände
Der Amtsverwaltung obliegt die Geschäftsführung für den Landschaftszweckverband Sylt, den Zweckverband Inselgemeinschaft  Flugplatz  Sylt, den Planungsverband Insel Sylt und die Schulverbände Kampen-Wenningstedt und Hörnum-Rantum. Der Land­schafts­zweckverband zahlt einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe der Personalkosten für zwei Halbtagskräfte (Verwaltung und technische Betreuung) zuzüglich 5 100 € als Geschäftskostenpauschale. Für die Verwaltung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt werden als Verwaltungskostenbeitrag die Kosten einer halben Stelle zu­züglich 5 100 € Geschäftskostenpauschale vergütet. Die Zahlungen erfolgen auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen. Für die Schulverbände werden keine Verwaltungskostenbeiträge erhoben.

12. Kostenrechnende Einrichtungen, Eigenbetriebe
Das Amt verfügt nicht über kostenrechnende Einrichtungen als Regiebetriebe innerhalb des Amtshaushaltes. Von der Verwaltung betreut werden die kostenrechnenden Einrichtungen ‚Abwasserbeseitigung Kampen‘ und ‚Abwasserbeseitigung Wenningstedt‘ sowie ‚Friedhof Wenningstedt‘. Für die Wasserversorgung der Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt (Sylt) besteht der Eigenbetrieb des Amtes ‚Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt‘.

13. Beteiligungen
Das Amt ist im Jahre 2001 als Gesellschafter der ‚Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH‘ beigetreten.

Zusätzlich im Vermögenshaushalt aufzunehmen sind noch mit 17 000 €  die anteiligen Umbaukosten im Standesamt Sylt, die der Rücklage zu entnehmen sind. Entsprechend ändern sich die Ansätze im Vermögenshaushalt und die Rücklagenübersicht auf Seite 5 des Vorberichtes. Der Amtsausschuß beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2002 in der vorgetragenen, geänderten Fassung.


10. Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Amtes Landschaft Sylts für das Haushaltsjahr 2000

Der Amtsausschuß nimmt den Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19. Dezember 2001 zur Kenntnis. Danach wurde der Haushaltsplan eingehalten und die Abweichungen von den Haushaltsansätzen liegen in einem vertretbaren Rahmen. Der Amtsausschuß genehmigt einstimmig die Haushaltsüberschreitungen des Haushalts­jahres 2000 und erkennt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2000 an.



Der Amtsvorsteher schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Der Amtsvorsteher schließt um 19.10Uhr die Sitzung.