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Protokoll vom 09.07.2002

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüssung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung,stellt die Beschlussfähigkeit fest und begrüsst die Anwesenden insbesondere Herrn Steindorf als Vorsitzenden des Marine-Golf Clubs Sylt e.V.. Einwendungen gegen Form und Inhalt der Tagesordnung werden nicht vorgetragen.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Stiftung Nordfriesland
Herr Maurus berichtet, dass sich die Stiftung Nordfriesland in einem Schreiben für die finanzielle Beteiligung im Rahmen der Alphabetisierungskurse an fünf Volkshochschulen in Nordfriesland bedankt hat und auch bis zum Jahr 2006 mit jährlich etwa 250 Euro auf Unterstützung seitens des Amtes hofft.

Änderung TOP 7
Der Amtsvorsteher informiert den Ausschuss darüber, dass im TOP 7 lediglich die Feststellung und Gewinnverwendung des Jahresabschlusses der Wasserbeschaffung u.-versorgung Kampen-Wenningstedt für das Jahr 1998 behandelt werden kann, da über den Jahresabschluss für das Jahr 2000 noch nicht im Werkausschuss beraten und beschlossen wurde.

Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30.06.02
AV Maurus teilt mit, dass bis zum 30.06.2002 zwei Haushaltsüberschreitungen zu verzeichnen waren, denen nach § 82 (1) 4 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung lediglich er zustimmen musste, da die Einzelbeträge einen Wert von 2.500 € nicht überschritten. In diesem Zusammenhang erklärt er, dass im Falle der Haushaltstelle Repräsentation u. Kosten für Ehrungen (HHSt 0000/59200) der Ausschuss auf der Sitzung vom 11.03.des Jahres eine ausserplanmässige Ausgabe in Höhe von 5000 € für den Besuch der New Yorker Feuerwehrleute bewilligt hat.


4. Beratung und Beschlussfassung über eine Mitgliedschaft des Amtes Landschaft Sylt im Marine Golf Club Sylt e.V.

Herr Maurus gibt bekannt, dass der Marine Golf Club Sylt e.V. auf seiner Generalversammlung im April dieses Jahres beschlossen hat, die Betriebsform von einem eingetragenen Verein in eine Genossenschaft zu wandeln. Für nähere Informationen übergibt er das Wort an Herrn Steindorf, den Präsidenten des Clubs. Herr Steindorf erläutert, dass sich eine 83,6 % Mehrheit der Mitglieder für eine Umwandlung des Vereins entschieden hat, die juristischen Formalien momentan laufen würden und von daher noch keine Genossenschaftsstatuten geliefert werden könnten. Ein Genossenschaftsanteil sei derzeit mit 4.000 € veranschlagt. Weiterhin erklärt er, dass der Platz im Falle einer Baugenehmigung mit Baubeginn zum  Winter auf 18 Löcher erweitert werden soll. Auf Anfrage von GV Conrad Hansen nach der Finanzierung antwortet Herr Steindorf, dass ab dem 02. August Anteile gezeichnet werden können und die Gelder auf ein Treuhandkonto gebucht werden. Herr Liebing teilt mit, dass die Gemeinde Sylt-Ost keine Mitgliedschaft anstrebt, da sowohl finanzielle Gründe als auch  die Wahrung der Neutralität dagegen sprechen. Frau Junge erklärt, dass die Gemeinde Hörnum keinen finanziellen Spielraum habe und daher keine Möglichkeit bestehe, Anteile zu zeichnen. Dem schliesst sich Herr Jansen an, steht der Sache jedoch grundsätzlich positiv gegenüber. Herr Daps erwähnt, dass die Gemeinde Kampen sich für eine Beteiligung ausspricht.  Auf Anfrage von Herrn Mannstedt erläutert Herr Steindorf, dass eigentlich daran gedacht war, jede Gemeinde nur einen Anteil zeichnen zu lassen, es aber grundsätzlich möglich sei auch mehrere Anteile zu erwerben. Herr Jacobsen fragt, welche Zahlen der früher genannten Einlage von 350.000 € , die in der Vorlage als 10% Anteil benannt werden, zugrunde liegen. Herr Steindorf erwidert, dass es sich dabei um ein Missverständniss handeln muss, da eine solche Zahl als Anteil für die Gemeinden nicht genannt wurde. Abschliessend bittet Herr Maurus um eine alternative Abstimmung :
· Für die Zeichnung eines Anteils durch das Amt stimmen 2 Mitglieder
· Für nochmalige Beratung in den Gemeinden über eine Anteilszeichnung und eine Verweisung an die Gemeinden stimmen 13 Mitglieder


5. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Amtes Landschaft Sylt

Nach einigen kurzen Erläuterungen zur Vorlage durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses,  Bgm. Jansen, beschliesst der Ausschuss einstimmig, die Dienstanweisung in dieser Form zu erlassen.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Neuwahl einer Schiedsfrau /eines Schiedsmannes

Der Amtsvorsteher berichtet, dass die amtierende Schiedsfrau, Frau Greite, aus persönlichen Gründen zum 05.08. dieses Jahres ausscheidet. Bislang hat sich noch niemand für den Posten beworben und auch der Stellvertreter, Herr Wionsky, scheidet zum 18.02.04 aus dem Amt. Er führt an, dass durch das neue Schlichtungsgesetz vermehrt Schiedsverfahren zur Anwendung kommen sollen, die auch eine erhöhte Qualität bekommen werden, und bittet daher die angehörigen Gemeinden sich bei der Suche nach einer/ einem geeigneten Nachfolger/in zu beteiligen.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Wasserversorgung Kampen-Wenningstedt für das Jahr 1998

GV Conrad Hansen gibt einige kurze Erläuterungen und empfiehlt den beteiligten Mitgliedern der Gemeinden Kampen und Wenningstedt folgenden Beschlussvorschlag:
· die Feststellung des Jahresabschlusses 1998 in der geprüften Fassung
· den Jahresgewinn in Höhe von DM 153.089,62 zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zuzuführen
· die Konzessionsabgabe Wasser 1998 in Höhe von DM 134.811,46 zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zuzuführen

Dem Beschlussvorschlag stimmen die Mitglieder einstimmig zu.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Thesen des Gemeindetages zur Änderung und Fortentwicklung der Amtsordnung.

Der Amtsvorsteher berichtet von der Resolution, die vom Schl.-H. Gemeindetag, Kreisverband NF, zu den anstehenden Überlegungen zu einer Reform der Amtsordnung beschlossen worden ist. Die Resolution und weiteres Info-Material liegen den Mitgliedern des Amtsausschusses vorDa nach Artikel.28 des Grundgesetzes Selbstverwaltungsangelegenheiten aber nur durch Personen durchgeführt werden dürfen, die im Rahmen einer unmittelbaren und direkten Wahl gewählt worden sind, fehlt es an der verfassungsrechtlichen Legimitation des Amtes zur Durchführung solcher Aufgaben. Hieraus folgt nun, dass die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses direkt gewählt werden müssen und daß zur Stärkung der Legitimation auch die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister ins Gespräch gekommen ist.Der Amtsvorsteher sieht hier einen gefährlichen Schritt in Richtung einer schleichenden Reform, die zwar nicht unmittelbar eine Gebietsreform hinsichtlich der Gemeindegrenzen nach sich ziehen wird, es besteht aber die Gefahr, dass im Interesse einer Stärkung der Verwaltungseinheiten die Rechte der Gemeinden beschnitten werden können. Aus diesem Grunde wird die Beschlussempfehlung abgegeben, der Resolution des Gemeindetages beizutreten und die anstehenden Überlegungen zu einer Reform der Amtsordnung abzulehnen. Die Amtsordnung hat sich zumindest für den Bereich der Insel Sylt in der bestehenden Fassung bewährt.wird. Folge soll sein, daß die Ämter verstärkt Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden übernehmen dürfen, was nach der bestehenden Rechtslage nur eingeschränkt zulässig wäre. Allein die förmlichen Übertragungsbeschlüsse reichen zwar zur Zeit aus, um einzelne Aufgaben auf die Ämter zu übertragen, Ziel der Stärkung der Ämter soll aber sein, dass eine Vielzahl von Selbstverwaltungsangelegenheiten nicht nur übertragen, sondern im Rahmen einer sogenannten Kompetenzkompetenz auch vom Amt an sich bezogen werden können.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Amtsneubaus zur Lösung der Raumprobleme in der Verwaltung

Einleitend erklärt AV Maurus, dass die Sachverständigen des Brandschutzes und der Unfallkasse sowie der Datenschutzbeauftragte in ihren Gutachten teilweise unhaltbare Zustände im Amtsgebäude bemängelten. Weiterhin sei schon seit längerer Zeit bekannt, dass sowohl das Amts- als auch Feuerwehrgebäude als "Städtebaulicher Missstand" zu werten sei. Bgm. Jansen führt dazu aus, dass momentan noch 2 Varianten für die Änderung des jetzigen Zustands zur Diskussion stehen:
1. Neubau des Amtsgebäudes

2. Umbau des Altgebäudes unter Einbeziehung des Lehrerhauses, wobei er darauf hinweist, dass eine Umbaulösung eine Umbauphase des Altgebäudes bedeutet, für die dort arbeitenden Mitarbeiter nicht tragbar wäre.

Es komme sinnvollerweise nur ein Neubau in Frage, der auch von 4 Amtsgemeinden befürwortet wird, wobei er besonders darauf hinweist, dass bisher die anderen Gemeinden durch die Zulassung der Geschäftsführung des Amtes durch die Gemeinde Sylt-Ost ihre Interessen hinter denen der Gemeinde Sylt-Ost zurückgestellt haben. Im Falle eines Neubaus müsse man der Gemeinde Sylt-Ost die Entscheidung der künftigen Nutzung der bestehenden Gebäude zugestehen. Ausserdem sei erst nachdem man sich auf den Neubau des Amtsgebäudes geeinigt hat, ein Finanzierungsplan aufzustellen. Gv Sönke Hansen erwidert darauf, dass man sich von Seiten der GV-Mitglieder der Gemeinde Sylt-Ost der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern der Amtsverwaltung bewusst sei, man jedoch aus Kostengründen einen Neubau auf dem Grundstück des Lehrergebäudes bevorzuge, da sich diese Variante mit ca. 1.500.000 € als die kostengünstigste erwiesen hat, und man ausserdem keine gemeindeeigenen Grundstücke in Keitum veräussern sollte. Bgm Liebing stellt fest, dass es als sehr positiv zu werten sei, dass sich inzwischen alle einig darüber seien, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Es sei jedoch auch eine Tatsache, dass man bezüglich der Variante 7 keine Einigung erzielen könne, der Konflikt jedoch in jedem Fall gelöst werden muss. Er erklärt, dass eine Nutzflächenanalyse ergeben hat, dass ca. 800 qm benötigt werden. Bei diesem Flächenbedarf hingegen würde bei einem Umbau des Altgebäudes, des Gurtstieges und des Lehrerhauses ein weit höherer finanzieller Aufwand als 1.500.000 € notwendig. Er führt weiterhin an, dass zukunftsträchtige Perspektiven gefunden werden müssen, auch im Hinblick auf eine zukünftige und zur Zeit diskutierte Vergrösserung der Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein. GV Uekermann erwähnt, dass bei der Umbauvariante auch das Problem der PKW-Stellplätze berücksichtigt werden muss, da jetzt schon viel zu wenig Parkplätze vorhanden sind. Er plädiert auch aus den vorher schon von Bgm. Liebing und Bgm. Jansen genannten Gründen für einen Neubau, auch da inzwischen neue Ansatzpunkte gegeben seien. Herr Wedell gibt zu bedenken, dass bei einem Umbau das Altgebäude völlig "entkernt " werden müsste, was nach den vielen inzwischen getätigten Umbauten zu Schwierigkeiten mit der Bausubstanz führen könnte. Er schlägt unter den von Herrn Jansen genannten Vorbehalten bezüglich der Finanzierung einen Neubau vor. Herr Maurus verliest sodann den Mitgliedern den Empfehlungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses:
- Der Amtsausschuss möge beschliessen, dass der Grundsatzbeschluss für die Anbauvariante VII aufgehoben wird.

- Der Amtsausschuss möge einen Grundsatzbeschluss für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes durch das Amt Landschaft Sylt beschliessen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Neubauvariante mit einer groben Architekturplanung näher untersuchen zu lassen.
- Die Verwaltung wird weiter beauftragt, auf der Grobplanung eine detaillierte Kostenschätzung  vorzunehmen.
- Die anerkannte Raumbedarfsplanung wird als Grundlage für die weiteren Planungen anerkannt.
- Der Amtsausschuuss möge sich für den Standort "Kratzmühle" aussprechen und die planungsrechtliche Zulässigkeit prüfen lassen
- Die Gemeinde Sylt-Ost wird gebeten, ihre aktuelle Beschlussfassung zum Thema der Raumprobleme aufzuheben und in eine Neubauplanung einzusteigen und diese planungsrechtlich zu begleiten
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Gemeinde Sylt-Ost auf die Möglichkeit der Kündigung des Teiles des öffentlich-rechtlichen Vertrages hinzuweisen, der der Gemeinde Sylt-Ost den Besitz am Amtsgebäude einräumt.

Der Ausschuss stimmt der Empfehlung mit 13:3:0 zu.



Um 19:30 schliesst der Amtsvorsteher die Sitzung.