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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlußfähigkeit.
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen Form und Inhalt der Tagesordnung sind nicht vorgetragen worden. Da es sich um die letzte Amtsausschusssitzung handelt, die Herr Maurus als Vorsitzender leitet, dankt er an dieser Stelle den Mitgliedern des Ausschusses, der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der angehörigen Gemeinden und den Mitarbeitern des Amtes für die gute und harmonische Zusammenarbeit während der letzten Wahlperiode.
2. Bürgerfragestunde
Es sind keine Zuschauer anwesend.
3. Mitteilungen und Anfragen
Erlass einer Dienstanweisung über Stundung, Niederschlag. und Erlass v. Forderungen Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass er aufgrund eines Erlasses eine neue Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen, eine neue Richtlinie über die Bearbeitung von Stundungsanträgen erarbeitet hat. Der Ausschuss nimmt die überarbeiteten Richtlinien zur Kenntnis.
Projekt Pionierlager AV Maurus berichtet, dass man in diesem Jahr keine Gelder für das Projekt Pionierlager bereitstellen könne, man jedoch an dem auf der letzten Amtsausschusssitzung getroffenen Grundsatzbeschluss zur Förderung festhalten sollte. Als Alternative zur möglichen Finanzierung habe er sich bereits mit zwei Stiftungen (davon eine ortsansässig) in Verbindung gesetzt, die Interesse an einer finanziellen Unterstützung gezeigt hätten. Damit das Amt auf dieser Basis tätig werden könnte, müsste jedoch ein Übertragungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 AO durch den Ausschuss gefasst werden.
Entschädigungsverordnung Herr Maurus infomiert, dass es nach einer Neufassung der Gemeindeordnung möglich ist, Entschädigungsregelungen nicht mehr in der Hauptsatzung, sondern in eine eigene Satzung zu kleiden. Gemäss einer landesweiten Empfehlung rät auch die Verwaltung zu diesem Schritt. Es würden, abgestimmt auf die einzelnen Gemeinden, Fragenkataloge zu beantworten sein. Erst nach deren Auswertung kann dann durch die Verwaltung ein Satzungsentwurf zur Bearbeitung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Satzung sollte dann rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Kabeltrasse Offshore-Park Der Amtsvorsteher teilt mit, dass er sich mit dem Umweltministerium wegen der Kabeltrassen für den Offshore-Park in Verbindung gesetzt hat, da durch die Verlegung der Kabel die Belange der Gemeinden berührt werden. Man wird jedoch kein Raumordnungsverfahren durchführen, sondern es bei einem sog. Scoping-Termin belassen, bei dem alle Anregungen und Bedenken gesammelt und dann bewertet werden. Das aktuelle Schreiben des Ministeriums zu diesem Verfahren ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Anfrage zum Bauvorhaben Mühlenweg Gv. Jacobsen fragt, ob das ALS den Bauherrn im Mühlenweg im Verfahren zur Beseitigung der Baumängel Unterstützung zukommen lassen könne. Herr OAR Rück entgegnet hierzu, dass dies rechtlich nicht möglich sei, da die Verträge lediglich zwischen Bauherrn, Baufirma und der Gewoba als Bauaufsicht geschlossen wurden. Ferner sei in den damaligen Planungsgesprächen extra betont worden, dass das ALS nicht als Bauherr auftreten sollte, um gegenüber den Bauherren neutral zu bleiben. Der Amtsvorsteher erläutert, dass der Amtsausschuss in diesem Falle zwischen den Bauherren und der Gewoba als Baubetreuer nur schlichtend tätig werden kann und schlägt vor, die Parteien in eine Sitzung des Amtsausschusses einzuladen.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Hauhaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2003
Der Amtsvorsteher übergibt das Wort an Bgm. Jansen, den Vorsitzenden des Finanz- und Personalausschusses. Er erklärt, dass es sehr schwierig war einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und man hierzu auf die Rücklage zurückgreifen musste. Dadurch sei nur noch eine sehr geringe Rücklage vorhanden, und es stehe zu erwarten, dass der Haushalt für das 2004 nicht auszugleichen sei. In diesem Zusammenhang erwähnt er als Beispiel, dass in diesem Jahr der Betrag der HHSt. "Zuschüsse für den Tierschutzverein", verdoppelt werden sollte, was jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich sei. Nach einer kurzen Diskussion wird gefordert, das Amt damit zu beauftragen festzustellen, welche Aufgaben die Gemeinden zu erfüllen hätten, falls es keinen Tierschutzverein gäbe und in welchem finanziellen Rahmen sich diese Aufgaben befinden würden, um Vergleiche bezüglich der Bezuschussung anstellen zu können. Auf Anfrage von Gv. S. Hansen, ob das ALS bei Arbeiten, die für Dritte ausgeführt werden, kostendeckend arbeitet, erwidern Herr AV Maurus, Herr Rück und Herr Liebing, dass man sich im Bereich der Bauabteilung an der HOAI orientiere und ansonsten die bei Architekten und Ingenieuren üblichen Stundensätze anwende. Dadurch würden bei der Planungsabteilung ca. 80% als Umlage wieder erstattet. In der technischen Bauabteilung sei die Rate geringer und es sollte über eine Erhöhung des Erstattungsanteils nachgedacht werden. Bei den Zweckverbänden würden die Stadt Westerland und die Gemeinde List über die Umlagen beteiligt. Eine aktuelle Anpassung der Gebühren werde bei den wichtigsten Posten jährlich vorgenommen. BV Wedell weist auf den Ansatz für den Tierschutz hin und regt eine spätere Anpassung an, allerdings soll die Verwaltung zunächst erarbeiten, welche Aufgaben dem Amt gesetzlich im Bereich des Tierschutzes und der Unterbringung herrenloser Tier obliegen und mit welchen prognostizierten Kostenaufwand zu rechnen sei, wenn der Tierschutzverein diese Aufgabenerledigung nicht vorhalten würde. Der Ausschuss beschliesst einstimmig sodann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2003. Der Stellenplan wird zur Kenntnis genommen.
Um 18:50 schliesst der Amtsvorsteher die Sitzung.
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