Der Amtsvorsteher Helge Jansen eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen Form und Inhalt der Tagesordnung sind nicht vorgetragen worden.
2. Bürgerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
3. Mitteilungen und Anfragen
a) Förderverein NF-Lammtage e.V.
Bei dem Förderverein NF-Lammtage e.V. handelt es sich um einen Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt. Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass es sich bei einer Mitgliedschaft um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handelt und das Schreiben des Kreises NF wird daher an die Gemeinden weitergeleitet.
b) Teilnahme Kreisnetz
Nachdem der Ausschuss diesem Projekt bei der Sitzung am 04.10.2002 schon einstimmig zugestimmt hat, gibt der Amtsvorsteher bekannt, dass nunmehr die Verträge unterschrieben worden sind.
c) Zuschussantrag KIBIS
Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass der Antrag für die Bezuschussung der „Kibis“, welche sich mit Kontakten, Informationen und Beratung im Selbsthilfebereich zur Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit und Förderung der Selbsthilfe beschäftigt, an die Gemeinden weitergeleitet wird.
d) Kündigung der Nutzung des Verwaltungsgebäudes
Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass laut Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 04.10.2002 die Kündigung zur Nutzung des Amtsgebäudes zum 31.12.2005 wirksam wird.
e) GIS
Bei diesem Projekt handelt es sich um die Fortführung des Geographischen Informationssystems Sylt-GIS, welches durch die „Arbeitsgemeinschaft Sylt-GIS“ erfolgen soll. Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass jetzt von allen Gemeinden die Übertragungsbeschlüsse vorliegen und die Fortführung des GIS-Projektes nunmehr Aufgabe des Amtes ist.
f) Bezuschussung Alphabetisierungskurse
Die Kurse, bei denen Erwachsene lesen und schreiben lernen, werden weiter mit Erfolg abgehalten. Weiterhin hat das Amt mit weiteren Zuschussanträgen zu rechnen, wobei die Förderung bereits in Aussicht gestellt worden ist.
g) Neue Dienstanweisung Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Der Amtsvorsteher berichtet, dass eine angepasste Neufassung der internen Dienstanweisung erlassen worden ist.
h) Konzeption Pionierlager
Der Amtsvorsteher weist auf eine interne Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2002 hin und berichtet, dass ein Übertragungsbeschluss erforderlich ist, da es sich im wesentlichen um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe handelt, für deren Durchführung das Amt nicht legitimiert ist.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde List auf Sylt über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
Bürgermeister Johannsen berichtet als Vorsitzender des Finanz- und Personalausschusses über die Beratung im Ausschuss zu dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Danach besteht grundsätzliche Bereitschaft zur Verwaltungshilfe, allerdings zwingend unter der Voraussetzung, dass durch sie keine Belastung der anderen amtsangehörigen Gemeinden entsteht. Auch trotz der Doppelbelastung der Mitarbeiter des Amtes muss gewährleistet sein, dass weder die Gemeinden noch das Personal die Leidtragenden an dieser Verwaltungshilfe sein werden. Hierzu erläutert Herr Liebing, dass am 3.7.03 ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden der Gemeinde List stattfindet, bei dem er sich nähere Signale über die künftige Zusammenarbeit beziehungsweise den endgültigen Amtsbeitritt erhofft. Auf Dauer seien deutliche Synergieeffekte zu erwarten. Er erklärt aber auch, dass vom Ansatz her eine Personalverstärkung notwendig sei, die aber zur Zeit wegen des noch fehlenden förmlichen Beitrittsbeschlusses nicht möglich sei. Daher müsse in der Übergangszeit mit der Zurückstellung von Aufgaben gerechnet werden, die nicht unbedingt zeitnah erledigt werden müssen. Auch ziehe er in Erwägung, dass Aufgaben nach Maßgabe ihrer Bedeutung nur suboptimal durch die Sachbearbeiter erledigt werden, um Zeitpotenziale zu schaffen.
Bürgermeister Schmidt erklärt, dass ein solcher Zustand maximal auf die Dauer von 6 Monaten geduldet werden könne. Herr Uekermann erläutert ergänzend, dass auch das Problem der Räumlichkeiten nicht gelöst sei und seines Wissens nach bereits zu Problemen bei den Mitarbeitern führt. Amtsvorsteher Jansen ergänzt, dass diese Sorgen zwar angesprochen sein müssen, dass der gewünschte Amtsbeitritt der Gemeinde List auf Sylt aber auch zwingend fortgeführt werden müsse, da er nach landläufiger Meinung bereits überfällig sei. Die Entscheidung der Gemeinde List wird auf Grund der zurückgestellten Personalentscheidungen im Amt schnell erwartet, damit im Personalkörper entsprechend reagiert werden kann. Bürgermeister Liebing erläutert hierzu aber auch das zwingend vorgegebene förmliche Verfahren, das verschiedene Verwaltungsschritte und Zustimmungen anderer Behörden erwartet (Innenminister, Kreistag, usw.). Nach dem Zeitplan des Amtes für die Durchführung des Amtsbeitritts könne mit einem Abschluss dieses förmlichen Verfahrens erst Ende November 2003 gerechnet werden.
Herr Schmatloch fragt nach, ob die im öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgesehene Entschädigung ausreichend sei. Von Bürgermeister Liebing wird diese Frage mit ja beantwortet, unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Aufgaben auf das Amt zukommen. Ansonsten müsste eine gewisse Dynamik vorgesehen werden des Inhalts, dass Nachträge zu dem Vertrag geschlossen werden, wenn zusätzliche Aufgaben auf das Amt übertragen werden sollen. Herr Jansen spricht in diesem Zusammenhang noch einmal seine Sorge hinsichtlich des Drucks auf das Personal des Amtes an, weist aber auch darauf hin, dass jetzt eine „historische Chance“ für den Amtsbeitritt gegeben sei, die aufgegriffen werden müsse.
Dem Abschluss des öffentlich rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde List und der geschäftsführenden Gemeinde Sylt-Ost wird sodann einstimmig zugestimmt.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Zusatzgutachtens zur LSE (Politik und Verwaltung)
Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens der Wibera zum Thema „Politik und Verwaltung“ erschien es bereits bei dem Vorverhandlungen sinnvoll, dass kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben der Wibera auf ihre Stimmigkeit mit dem schleswig-holsteinischen Landesrecht hin überprüft werden und dass zusätzlich Ziele des Gutachtens, die nach der aktuellen Gemeindeordnung nicht umsetzbar sind, auf ihre Machbarkeit (z.B. über die Experimentierklausel) hin bewertet werden. Hierzu sollte der Verfassungsrechtler Dr. Schliesky beauftragt werden, so eine Absprache bei Amtsvorsteher Maurus MdL im Landeshaus. Ein Angebot für dieses Zusatzgutachten liegt nun mehr vor. Überraschend hat aber die Stadt Westerland erklärt, dass sie sich an diesen Kosten (6500,-€ brutto abzüglich 60% Förderung) nicht beteiligen wird. Diese Aussage stößt auf Unverständnis, da gerade dieses Zusatzgutachten Fragen beantworten soll, die sich in der Diskussion über das Wibera-Gutachten ergeben werden und erst durch dieses Gutachten eine abschließende, sachgerechte Beratung in den gemeindlichen Gremien möglich sein wird. Hinzu kommt, dass sich der Kostenanteil der Stadt Westerland nur auf etwa 1200.- € belaufen würde. In Anbetracht der Bedeutung des Gutachtens beschließt der Amtsausschuss sodann einstimmig, den Gutachtenauftrag zu erteilen und die Mittel für das Gutachten aus dem eigenen Haushalt bereit zu stellen. Der Amtsvorsteher wird zusätzlich beauftragt mit der Stadt Westerland und der Gemeinde List über die Einwerbung deren Kostenanteile zu verhandeln.
6. Verschiedenes
Zum Tagesordnungspunkt Verschiedenes bittet der Bürgermeister Schmitt darum, dass bei der nächsten Sitzung des Amtsausschusses das Thema Neubau eines Verwaltungsgebäudes gesetzt wird.