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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Bürgerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt
3. Mitteilungen und Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor. Der Amtsvorsteher berichtet aus der heutigen Bürgermeisterrunde, dass die Stadt Westerland den Fragebogen nicht in der mit der Lenkungsgruppe abgestimmten Fassung versenden möchte, sondern diesen neu formulieren wird, da der in der Lenkungsgruppe festgelegte Text angeblich suggestiv sei.
4. Beratung und Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde List auf Sylt über den Amtsbeitritt
Herr GV Zarth berichtet als amtierender Vorsitzender aus der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses über die Empfehlung, den öffentlich-rechtlichen Vertrag in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Bürgermeister Johannsen möchte festgestellt und protokolliert wissen, dass die Empfehlung, dass keine dauerhaften finanziellen Nachteile zu Lasten des Amtshaushalts erfolgen dürfen, nicht gewährleistet sei und verweist hierzu insbesondere auf die Kosten der nunmehr hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Bürgermeister Schmidt unterstützt die Aussagen des Bürgermeisters, worauf Bürgermeister Liebing darauf verweist, dass die Kosten der Gleichstellungsbeauftragten in die Amtsumlage, die von der Gemeinde List auf Sylt gezahlt werden muss, eingerechnet seien. Außerdem sei es kaum umsetzbar, auf viele Jahre hinweg Kostenaufteilungen dieser Art vorzunehmen. Auch sei ein solches Verfahren aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips rechtlich angreifbar, wenn dies für eine längere Zeit als nur für eine Übergangszeit festgelegt werden würde. GV Uekermann verweist auf die Regelungen im § 6 hinsichtlich der abschließenden Entscheidung über einen neuen Verwaltungsstandort bzw. eines Verwaltungsgebäudes. Amtsvorsteher Jansen sieht hinsichtlich des Zeitablaufes keine Probleme, da bereits für den Januar 2004 die abschließende Beschlussfassung über das Ergebnis aus dem Gutachten erwartet werden könne. Der Vertrag wird sodann mit 1 Neinstimme und 2 Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit beschlossen.
5. Beratung über die 5. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Westerland über die Zusammenarbeit der Standesämter
Der Amtsausschuss nimmt von dem Empfehlungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses Kenntnis und beschließt einstimmig die 5. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Westerland über die Zusammenarbeit der Standesämter mit der Maßgabe, dass redaktionelle Änderungen aufgrund der noch ausstehenden Absprache mit der Stadt Westerland eingebaut werden können.
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Westerland über die Aufgabendurchführung des Archivgesetzes
Der Amtsausschuss nimmt von dem Empfehlungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses Kenntnis und beschließt einstimmig einen Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Westerland über die Aufgabendurchführung des Archivgesetzes mit der Maßgabe, dass redaktionelle Änderungen aufgrund der noch ausstehenden Absprache mit der Stadt Westerland eingebaut werden können.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt des Amtes Landschaft Sylt für das Haushaltsjahr 2003
Oberamtsrat Schultz erläutert die Grundzüge des Nachtragshaushalts für das Amt Landschaft Sylt und beantwortet Fragen hierzu. Herr Zarth erklärt, dass der Finanz- und Personalausschuss den Nachtragshaushalt in der vorgelegten Fassung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen hat. Herr Schultz weist darauf hin, dass wesentliche Inhalte des Nachtragshaushaltes die Nachfinanzierung der LSE und die Einbindung der Gemeinde List auf Sylt in das Amtsgefüge per 01. Januar 2004 darstellen und verweist insbesondere auf den Vorbericht, der weitere Grundzüge darstellt. Auf Anfrage von GV Hansen erläutert er, dass die Schrumpfung der Rücklage durch ständige Entnahmen zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts entsteht und dass der Haushalt 2004 von den Grundlagen her komplett überdacht werden müsse. Die Guthaben, die früher zur Erhöhung der Rücklage führten sind durch die schrumpfenden Einnahmen und die damit verbundenen Festgeldzinsen zu erklären. Der Amtsausschuss beschließt einstimmig den Nachtragshaushalt des Amtes Landschaft Sylt für das Haushaltsjahr 2003 in der vorgelegten Fassung.
8. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution zur Erhaltung des Finanzamtes Leck
Der Amtsausschuss stimmt einstimmig der Resolution zur Erhaltung des Finanzamtes Leck zu.
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