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Amtsausschuss
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Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird sodann einstimmig um den Tagesordnungspunkt „Bestätigung von Wahlen in der Amtswehr“ (TOP 3) erweitert.
2. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern der Gemeinde List auf Sylt
Der Amtsvorsteher verpflichtet die neu in den Amtsausschuss hinzugekommenen Mitglieder der Gemeinde List auf Sylt, und zwar GV Thomas Diedrichsen, GV Sönke Lorenzen, GV Wolfgang Müller, GV Manfred Seeger, GV Wolfgang Strenger und führt sie in ihr Amt ein.
3. Bestätigung von Wahlen
Der Amtsausschuss stimmt der Wahl des Herrn Sönke Lüdrichsen zum Amtswehrführer sowie von Herrn Siegfried Engel zum stellvertretenden Amtswehrführer zu. Desgleichen wird der Entlassung von Herrn Lüdrichsen aus seiner bisherigen Funktion als stellv. Amtswehrführer zugestimmt. Der Amtsvorsteher händigt die Ernennungsurkunden und die Entlassungsurkunde aus und vereidigt den Amtswehrführer und seinen Stellvertreter.
4. Einwohnerfragsstunde
Es werden keine Fragen gestellt
5. Mitteilungen und Anfragen
Der Amtsvorsteher berichtet, dass - im Amt eine neue Telefonanlage installiert wurde, die technisch leistungsfähiger ist als die vorhandene und dennoch eine monatliche Kostenersparnis von rund 700 Euro erreicht wird
- eine unvermutete Kassenprüfung ohne gravierende Mängelfeststellung stattgefunden hat und verweist auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt
- die Herren Hans-Meinert Ingwers und Hans-Detlef Buchholz auf weitere 4 Jahre zu Wild- und Jagdschadenschätzer bestellt wurden
- der Neujahrsempfang in List auf Sylt ein voller Erfolg war und nur vergleichsweise geringe Kosten in Höhe von 1.584,61 Euro verursacht hat
- in der Zeit vom 02. auf den 03. April 2004 ein erneutes Seminar unter dem Titel „Kommunalführerschein“ mit Vertiefungen im Bereich Haushaltsrecht und Baurecht und zusätzlich mit Grundzügen zur Gemeindeordnung stattfinden wird
- über seine Eilentscheidung zum Erlass der 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) rückwirkend zum 01. Januar 2003.
6. Bericht über die Zustimmung Kiels für der Amtsbeitritt und über die Einwohnerzahlen der Gemeinde List auf Sylt
Bgm. Liebing berichtet, dass das Innenministerium dem Amtsbeitritt zugestimmt habe und die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt sei. Zu den umstrittenen Einwohnerzahlen wird eine Tischvorlage verteilt, die über die Rechtsauskunft des Innenministeriums informiert. Danach sind aus rechtlichen Gründen weiterhin die vom Statistischen Landesamt fortgeschriebenen Zahlen maßgebend, und nicht der tatsächliche Einwohnerbestand. Dieses Ergebnis wird allgemein als unbefriedigend empfunden, zumal die Einwohnerzahl unmittelbare Auswirkungen auf die Zahl der Mitglieder aus List auf Sylt im Amtsausschuss und anderen Gremien und die Zahl der Wahlbezirke hat. Änderungen der Zahlen seien erst mit der nächsten Volkszählung zu erwarten. Nachzahlungen auf Grund der erhöhten Finanzzuweisungen seien nicht zu befürchten. Insoweit behalte die Berechnung des Amtes Gültigkeit, nach der der Amtsbeitritt der Gemeinde List auf Sylt für die anderen Gemeinden des Amtsverbundes kostenneutral sei; hierin seien Änderungen erst bei der nächsten Volkszählung zu erwarten. Bgm. Liebing erklärt auf Befragen, dass die Anteile der Amtsumlage, insbesondere durch schwindende Einwohnerzahlen, stets einem Wandel unterliegen und dies im Rahmen des Solidarverbundes eines Amtes hingenommen werden müsse. Bgm. Schmidt berichtet von seiner parallel und nicht über das Amt eingereichten Anfrage an das Innenministerium und kündigt eine gerichtliche Prüfung an.
7. Wahl eines Mitglieds in den Finanz- und Personalausschuss des Amtes
Für die Präsenz der Gemeinde List auf Sylt ist in diesem Ausschuss ein Sitz unbesetzt geblieben. Einstimmig wird Herr Sönke Lorenzen als Mitglied gewählt.
8. Beratung und Beschlussfassung über Zuschüsse zur Volkshochschule Sylt
Der Amtsausschuss nimmt von den Antrag der VHS auf eine erhöhte Bezuschussung Kenntnis und Herr Bgm. Johannsen berichtet aus der Beratung im Finanz- und Personalausschuss. Es wird in der Diskussion vornehmlich von den Vertretern der Gemeinde Kampen (Sylt) die Auffassung vertreten, dass der Amtshaushalt von freiwilligen Leistungen dieser Art freigehalten und die Entscheidung den Gemeinden belassen werden sollte. GV Seeger weist darauf hin, dass die VHS Planungssicherheit benötige, die sie so nicht haben würde. Herr Rück erläutert, dass der bereits bewilligte Zuschuss der Stadt Westerland unter dem Vorbehalt stehe, dass das Amt gleichermaßen zustimmt. Unter diesen Gesichtspunkten stimmt der Amtsausschuss der Bezuschussung für das Jahr 2004 zu, ohne dass hieraus aber ein Präjudiz für die kommenden Jahre erwartet werden dürfe. Mit der VHS soll hierüber gesprochen werden.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Amtes Landschaft Sylt für das Rechnungsjahr 2004
Bgm. Johannsen berichtet über die Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss und die Empfehlung, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Amtsausschuss beschließt sodann ohne weitere Aussprache einstimmig den Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung gemäß Vorlage.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtrag zur Amtsverordnung wegen des Beitritts der Gemeinde List auf Sylt
Zu diesem TOP liegt eine Vorlage vor. Durch den Übergang der Weisungsangelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtes muss der Geltungsbereich der bestehenden Amtsverordnung um die Gemeinde List auf Sylt ergänzt werden. Der Amtsausschuss beschließt diesen Nachtrag einstimmig.
11. Beratung und Beschlussfassung über die Wiederwahl des stellvertretenden Schiedsmannes
Unter Bezugnahme auf die Vorlage der Verwaltung beschließt der Amtsausschuss einstimmig die Wiederwahl des Herrn Horst Wionski zum stellvertretenden Schiedsmann für die Amtszeit von 5 Jahren.
12. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung und Gewinnverwendung des Jahresabschlusses 2002 der Wasserbeschaffung- und -versorgung Kampen-Wenningstedt
Der Amtsausschuss beschließt mit den stimmberechtigten Mitgliedern:
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2002 in der geprüften Fassung - den Jahresgewinn in Höhe von 79.423,88 EURO zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zuzuführen - die Konzessionsabgabe „Wasser“ in Höhe von 69.002,03 EURO zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
13. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2004 der Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt
Der Amtsausschuss beschließt mit den stimmberechtigten Mitgliedern den Wirtschaftsplan 2004 gemäß Vorlage der Verwaltung.
14. Beratung und Beschlussfassung über die Umwandlung des Eigenbetriebes „WBV Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt“ in die „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG“
Der Vorsitzende des Ausschusses „Wasserbeschaffung Kampen-Wenningstedt“ erläutert die Gründe, die für die Aufgabenübertragung in eine Kapitalgesellschaft sprechen und verweist auf die vorangegangenen Beschlussfassung im Ausschuss und den Gemeindevertretungen der beiden beteiligten Gemeinden. Die den Mitgliedern des Amtsausschusses bereits zugegangene Vorlage zu diesem Beratungspunkt wird noch ergänzt durch eine Tischvorlage, die der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist sowie die Entwürfe des Umwandlungs- und Ausgliederungsvertrages sowie der Satzung der künftigen „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG Sylt“ (Anlage 2 und 3). OAR Rück erläutert hierzu die Vorprüfung der kommunalrechtlichen Voraussetzungen durch das Amt, die ohne Beanstandungen abgeschlossen worden ist und dass zur Wirksamkeit des Beschlusses der Abschluss des Anzeigeverfahrens vor der Kommunalaufsicht erforderlich ist. Dies wird von der Verwaltung schnellstmöglich veranlasst und begleitet. Der Amtsausschuss beschließt sodann: 1. Der Umwandlung des Sondervermögens „WBV Wasserbeschaffung und – versorgung Kampen-Wenningstedt“ in die „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG“ wird zugestimmt.
2. Der Eigenbetrieb „WBV Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt“ wird mit der Eintragung der Umwandlung in die „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG“ aufgelöst.
3. Die Aufgabe der Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt- Braderup (Sylt) wird auf die durch die Umwandlung gegründete Aktiengesellschaft übertragen.
4. Maßgebende Rechtsgrundlagen für die Übertragung sind die der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Entwürfe des Umwandlungs- und Ausgliederungsvertrages sowie der Satzung der Ver- und Entsorgung Norddörfer AG Sylt
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, das formelle Verfahren vor der Kommunalaufsicht durchzuführen.
6. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, Änderungen des Vertrages und der Satzung vorzunehmen, die auf Verlangen der Kommunalaufsicht erforderlich werden, sofern nicht deren Grundzüge verändert werden oder nur Vorgaben erfolgen, die die Rechtsposition der beiden Gemeinden verbessern.
7. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die erforderlichen Vertragswerke zu unterzeichnen.
8. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, darauf zu achten, dass mit Gründung der Kapitalgesellschaft eine Geschäftsführung besteht und dann sämtliche Verwaltungsunterlagen an die neue Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft heraus zu geben sind. Für eine Übergangszeit wird signalisiert, dass das Amt die laufenden Aufgaben weiterhin zu übernehmen bereit ist. Dies bedarf einer vertraglichen Grundlage, die vom Amt erarbeitet wird. Aufgaben, die mit der Gründung der Kapitalgesellschaft und deren Geschäftsführung zu tun, haben, werden nicht übernommen werden können.
Der Amtsvorsteher schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.
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Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird sodann einstimmig um den Tagesordnungspunkt „Bestätigung von Wahlen in der Amtswehr“ (TOP 3) erweitert.
2. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern der Gemeinde List auf Sylt
Der Amtsvorsteher verpflichtet die neu in den Amtsausschuss hinzugekommenen Mitglieder der Gemeinde List auf Sylt, und zwar GV Thomas Diedrichsen, GV Sönke Lorenzen, GV Wolfgang Müller, GV Manfred Seeger, GV Wolfgang Strenger und führt sie in ihr Amt ein.
3. Bestätigung von Wahlen
Der Amtsausschuss stimmt der Wahl des Herrn Sönke Lüdrichsen zum Amtswehrführer sowie von Herrn Siegfried Engel zum stellvertretenden Amtswehrführer zu. Desgleichen wird der Entlassung von Herrn Lüdrichsen aus seiner bisherigen Funktion als stellv. Amtswehrführer zugestimmt. Der Amtsvorsteher händigt die Ernennungsurkunden und die Entlassungsurkunde aus und vereidigt den Amtswehrführer und seinen Stellvertreter.
4. Einwohnerfragsstunde
Es werden keine Fragen gestellt
5. Mitteilungen und Anfragen
Der Amtsvorsteher berichtet, dass - im Amt eine neue Telefonanlage installiert wurde, die technisch leistungsfähiger ist als die vorhandene und dennoch eine monatliche Kostenersparnis von rund 700 Euro erreicht wird
- eine unvermutete Kassenprüfung ohne gravierende Mängelfeststellung stattgefunden hat und verweist auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt
- die Herren Hans-Meinert Ingwers und Hans-Detlef Buchholz auf weitere 4 Jahre zu Wild- und Jagdschadenschätzer bestellt wurden
- der Neujahrsempfang in List auf Sylt ein voller Erfolg war und nur vergleichsweise geringe Kosten in Höhe von 1.584,61 Euro verursacht hat
- in der Zeit vom 02. auf den 03. April 2004 ein erneutes Seminar unter dem Titel „Kommunalführerschein“ mit Vertiefungen im Bereich Haushaltsrecht und Baurecht und zusätzlich mit Grundzügen zur Gemeindeordnung stattfinden wird
- über seine Eilentscheidung zum Erlass der 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) rückwirkend zum 01. Januar 2003.
6. Bericht über die Zustimmung Kiels für der Amtsbeitritt und über die Einwohnerzahlen der Gemeinde List auf Sylt
Bgm. Liebing berichtet, dass das Innenministerium dem Amtsbeitritt zugestimmt habe und die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt sei. Zu den umstrittenen Einwohnerzahlen wird eine Tischvorlage verteilt, die über die Rechtsauskunft des Innenministeriums informiert. Danach sind aus rechtlichen Gründen weiterhin die vom Statistischen Landesamt fortgeschriebenen Zahlen maßgebend, und nicht der tatsächliche Einwohnerbestand. Dieses Ergebnis wird allgemein als unbefriedigend empfunden, zumal die Einwohnerzahl unmittelbare Auswirkungen auf die Zahl der Mitglieder aus List auf Sylt im Amtsausschuss und anderen Gremien und die Zahl der Wahlbezirke hat. Änderungen der Zahlen seien erst mit der nächsten Volkszählung zu erwarten. Nachzahlungen auf Grund der erhöhten Finanzzuweisungen seien nicht zu befürchten. Insoweit behalte die Berechnung des Amtes Gültigkeit, nach der der Amtsbeitritt der Gemeinde List auf Sylt für die anderen Gemeinden des Amtsverbundes kostenneutral sei; hierin seien Änderungen erst bei der nächsten Volkszählung zu erwarten. Bgm. Liebing erklärt auf Befragen, dass die Anteile der Amtsumlage, insbesondere durch schwindende Einwohnerzahlen, stets einem Wandel unterliegen und dies im Rahmen des Solidarverbundes eines Amtes hingenommen werden müsse. Bgm. Schmidt berichtet von seiner parallel und nicht über das Amt eingereichten Anfrage an das Innenministerium und kündigt eine gerichtliche Prüfung an.
7. Wahl eines Mitglieds in den Finanz- und Personalausschuss des Amtes
Für die Präsenz der Gemeinde List auf Sylt ist in diesem Ausschuss ein Sitz unbesetzt geblieben. Einstimmig wird Herr Sönke Lorenzen als Mitglied gewählt.
8. Beratung und Beschlussfassung über Zuschüsse zur Volkshochschule Sylt
Der Amtsausschuss nimmt von den Antrag der VHS auf eine erhöhte Bezuschussung Kenntnis und Herr Bgm. Johannsen berichtet aus der Beratung im Finanz- und Personalausschuss. Es wird in der Diskussion vornehmlich von den Vertretern der Gemeinde Kampen (Sylt) die Auffassung vertreten, dass der Amtshaushalt von freiwilligen Leistungen dieser Art freigehalten und die Entscheidung den Gemeinden belassen werden sollte. GV Seeger weist darauf hin, dass die VHS Planungssicherheit benötige, die sie so nicht haben würde. Herr Rück erläutert, dass der bereits bewilligte Zuschuss der Stadt Westerland unter dem Vorbehalt stehe, dass das Amt gleichermaßen zustimmt. Unter diesen Gesichtspunkten stimmt der Amtsausschuss der Bezuschussung für das Jahr 2004 zu, ohne dass hieraus aber ein Präjudiz für die kommenden Jahre erwartet werden dürfe. Mit der VHS soll hierüber gesprochen werden.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Amtes Landschaft Sylt für das Rechnungsjahr 2004
Bgm. Johannsen berichtet über die Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss und die Empfehlung, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Amtsausschuss beschließt sodann ohne weitere Aussprache einstimmig den Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung gemäß Vorlage.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtrag zur Amtsverordnung wegen des Beitritts der Gemeinde List auf Sylt
Zu diesem TOP liegt eine Vorlage vor. Durch den Übergang der Weisungsangelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtes muss der Geltungsbereich der bestehenden Amtsverordnung um die Gemeinde List auf Sylt ergänzt werden. Der Amtsausschuss beschließt diesen Nachtrag einstimmig.
11. Beratung und Beschlussfassung über die Wiederwahl des stellvertretenden Schiedsmannes
Unter Bezugnahme auf die Vorlage der Verwaltung beschließt der Amtsausschuss einstimmig die Wiederwahl des Herrn Horst Wionski zum stellvertretenden Schiedsmann für die Amtszeit von 5 Jahren.
12. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung und Gewinnverwendung des Jahresabschlusses 2002 der Wasserbeschaffung- und -versorgung Kampen-Wenningstedt
Der Amtsausschuss beschließt mit den stimmberechtigten Mitgliedern:
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2002 in der geprüften Fassung - den Jahresgewinn in Höhe von 79.423,88 EURO zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zuzuführen - die Konzessionsabgabe „Wasser“ in Höhe von 69.002,03 EURO zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
13. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2004 der Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt
Der Amtsausschuss beschließt mit den stimmberechtigten Mitgliedern den Wirtschaftsplan 2004 gemäß Vorlage der Verwaltung.
14. Beratung und Beschlussfassung über die Umwandlung des Eigenbetriebes „WBV Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt“ in die „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG“
Der Vorsitzende des Ausschusses „Wasserbeschaffung Kampen-Wenningstedt“ erläutert die Gründe, die für die Aufgabenübertragung in eine Kapitalgesellschaft sprechen und verweist auf die vorangegangenen Beschlussfassung im Ausschuss und den Gemeindevertretungen der beiden beteiligten Gemeinden. Die den Mitgliedern des Amtsausschusses bereits zugegangene Vorlage zu diesem Beratungspunkt wird noch ergänzt durch eine Tischvorlage, die der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist sowie die Entwürfe des Umwandlungs- und Ausgliederungsvertrages sowie der Satzung der künftigen „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG Sylt“ (Anlage 2 und 3). OAR Rück erläutert hierzu die Vorprüfung der kommunalrechtlichen Voraussetzungen durch das Amt, die ohne Beanstandungen abgeschlossen worden ist und dass zur Wirksamkeit des Beschlusses der Abschluss des Anzeigeverfahrens vor der Kommunalaufsicht erforderlich ist. Dies wird von der Verwaltung schnellstmöglich veranlasst und begleitet. Der Amtsausschuss beschließt sodann: 1. Der Umwandlung des Sondervermögens „WBV Wasserbeschaffung und – versorgung Kampen-Wenningstedt“ in die „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG“ wird zugestimmt.
2. Der Eigenbetrieb „WBV Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt“ wird mit der Eintragung der Umwandlung in die „Ver- und Entsorgung Norddörfer AG“ aufgelöst.
3. Die Aufgabe der Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt- Braderup (Sylt) wird auf die durch die Umwandlung gegründete Aktiengesellschaft übertragen.
4. Maßgebende Rechtsgrundlagen für die Übertragung sind die der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Entwürfe des Umwandlungs- und Ausgliederungsvertrages sowie der Satzung der Ver- und Entsorgung Norddörfer AG Sylt
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, das formelle Verfahren vor der Kommunalaufsicht durchzuführen.
6. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, Änderungen des Vertrages und der Satzung vorzunehmen, die auf Verlangen der Kommunalaufsicht erforderlich werden, sofern nicht deren Grundzüge verändert werden oder nur Vorgaben erfolgen, die die Rechtsposition der beiden Gemeinden verbessern.
7. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die erforderlichen Vertragswerke zu unterzeichnen.
8. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, darauf zu achten, dass mit Gründung der Kapitalgesellschaft eine Geschäftsführung besteht und dann sämtliche Verwaltungsunterlagen an die neue Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft heraus zu geben sind. Für eine Übergangszeit wird signalisiert, dass das Amt die laufenden Aufgaben weiterhin zu übernehmen bereit ist. Dies bedarf einer vertraglichen Grundlage, die vom Amt erarbeitet wird. Aufgaben, die mit der Gründung der Kapitalgesellschaft und deren Geschäftsführung zu tun, haben, werden nicht übernommen werden können.
Der Amtsvorsteher schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.
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