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Protokoll vom 30.06.2004

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Amtsvorsteher Jansen eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwände gegen Form und Inhalt der Tagesordnung werden nicht erhoben. Auf Antrag der Gemeinde Kampen (Sylt) wird die Tagesordnung wie folgt ergänzt:
a) der TOP Sachstandsbericht zum WBV Kampen-Wenningstedt wird aufgehoben und ersetzt durch:
b) Beratung und Beschlussfassung zur Umwandlung der Wasserversorgung Kampen-Wenningstedt in die … GmbH

Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Der Amtsvorsteher berichtet,
a) dass mit dem LZV ein Nachtrag zur Regelung der Entschädigung der Personalkosten abgeschlossen wurde.

b) dass noch keine Gleichstellungsbeauftragte angeworben werden konnte und dies im Hinblick auf die Diskussionen zu einer Fusion der Kommunen bis zu deren Ergebnis zurück gestellt werden sollte.

c) dass die Gemeinde Kampen (Sylt) die Betreuung der Kurverwaltung durch die kaufmännische Abteilung des Amtes zum 31.12.04 einschließlich der Gehaltsabrechnungen gekündigt hat und dies zu gravierenden personellen und organisatorischen Umstrukturierungen in dieser Abteilung führen muss und insgesamt finanzielle Auswirkungen haben wird.

d) dass der Kündigungstermin gegenüber der Gemeinde Sylt-Ost für die Nutzung des Amtsgebäudes näher rückt, ohne dass bislang etwas umgesetzt werden konnte (31.12.2005).

e) dass zur Zeit eine Ordnungsprüfung durch das Gemeindeprüfungsamt stattfindet und etwa 2 Monate andauern wird und zu einer erheblichen zeitlichen Belastung des Personals führt.

f) dass die Gemeinden die Ausschreibung des Strombedarfs auf das Amt übertragen haben und die Auftragsvergabe zur Zeit in Angriff genommen wird, wobei auf Grund der gekündigten Rahmenverträge nicht unbedingt damit gerechnet werden kann, dass dadurch günstigere Preise ausgehandelt werden können, gleichwohl aber eine Verpflichtung zur Ausschreibung bestünde.

g) dass er persönlich über die Berichterstattung im „Sylter Spiegel“ über den vermeintlichen Rücktritt von Bürgervorsteher sehr enttäuscht sei und es für einen schlechten journalistischen Stil halte, wenn in der Presse persönlichen Entscheidungen eines ehrenamtlichen Politikers  ohne Rücksprache mit  diesem vorweggenommen werden.


4. Beratung und Beschlussfassung  über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Westerland zur Übertragung von Aufgaben auf das Sozialzentrum Sylt

Bgm. Johannsen berichtet über den gesetzlichen Hintergrund dieser Neuregelung und über die Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss und verweist auf die Vorlage. Der Ausschuss hat den Abschluss des Vertrages einstimmig empfohlen. Der Amtsausschuss folgt dieser Empfehlung nach kurzer Diskussion und beschließt einstimmig den Abschluss des Vertrages.


5. Beratung und Beschlussfassung über
a) die Gestaltung der Amtsumlage gemäß Antrag der Gemeinde Kampen (Sylt)

Bgm Johannsen berichtet sehr eingehend über die Interessenlage der Gemeinde Kampen und die Beratung im Finanz- und Personalausschuss. Er erinnert an die Beschlussfassung des Amtshaushaltes 2004 und ruft den damals gestellten Antrag Kampens auf eine Modifizierung der Umlage in Erinnerung, um eine besondere Gerechtigkeit zu Gunsten der Gemeinde Kampen zu finden. Insgesamt wird auf die Vorlage der Verwaltung verwiesen. Durch das gesetzliche Verfahren werden Einnahmen der Gemeinde „fast auf Null“ reduziert. Der Amtsvorsteher hat in dieser Hinsicht bereits die Kommunalaufsicht und das Innenministerium angeschrieben, ohne aber konkrete Lösungswege aufgezeigt zu erhalten. Lediglich auf die gesetzlichen Bestimmungen und das darin enthaltene Solidaritätsprinzip und andere Beispiel im Land sei verwiesen worden. Möglich ist es aber, die Grundlagen der Ermittlung Amtsumlage neu zu bestimmen, wie es von der Verwaltung vorbereitet wurde (Vorlage). Herr Bürgermeister Harro Johannsen möchte eine Minderung der Umlage dahingehend erreichen, dass als Ergebnis lediglich erreicht wird, dass die Rücklage des Amtes nicht aufgestockt werden kann, sondern dieser Betrag als Maßstab einer neuen Berechnung dienen könnte. Bürgermeister Harro Johannsen hat hierzu selbst Modelle gerechnet und verteilt Vorlagen, die als Anlage beigefügt sind. Vorteile wären dabei bei allen Gemeinden zu verzeichnen, die linear eine niedrigere Umlage zahlen müssten. Bevorzugt würde die Variante der 21 v.H. Umlage, die den Amtshaushalt lediglich hinsichtlich der  Zuweisung zur Rücklage betreffen würde und für die Interessenlage der Gemeinde Kampen (Sylt) ausreichend sei. Herr Johannsen legt Wert auf die Feststellung, dass nur unter diesem Vorbehalt dem Haushalt zugestimmt wurde. Verstanden wurde die seinerzeitige Beschlussfassung auf Hinweis von Bgm Liebing aber allgemein so, dass zwar über Lösungen für die Zukunft nachgedacht werden soll, der Haushalt 2004 aber verbindlich bleibe und erinnert daran, dass es lange Jahre Ziel war, den Prozentsatz der Umlage konstant zu halten und nicht jedes Jahr neu festzusetzen. Dies würde Gemeinden und Amt gleichermaßen Planungssicherheit geben. Bürgermeister Harro Johannsen ist damit nicht einverstanden und erklärt, es wäre dann zu einer Ablehnung des Haushaltes durch die Kampener Vertreter gekommen und sieht sogar Gespräche des  Steuerpflichtigen auf sich zu kommen, die möglicherweise dazu führen könnten, dass die Einnahmen tatsächlich gar nicht fließen werden. Nach einer sehr eingehenden Aussprache, in der Verständnis für die Situation Kampens erkennbar war, beschließt der Amtsausschuss einstimmig, dass der Antrag Kampens zur Vorberatung in die gemeindlichen Gremien verwiesen und nach deren Votum – mit evtl. Auswirkung auf den bereits beschlossenen Haushalt 2004 - erneut behandelt werden soll.

b) eine Resolution zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Die Resolution wird aus den vorher diskutierten Gründen einstimmig beschlossen.


6. Beratung und Beschlussfassung zur Umwandlung der Wasserversorgung Kampen-Wenningstedt in eine GmbH

Amtsvorsteher Jansen ruft die Beschlussfassung des Amtsausschusses über die Umwandlung der Wasserversorgung in eine kleine Aktiengesellschaft in Erinnerung und berichtet über die Beanstandung der Kommunalaufsicht, auf Grund derer der Beschluss noch nicht umgesetzt werden durfte. Herr Bürgermeister Johannsen berichtet sodann über ein Gespräch bei der Kommunalaufsicht in Husum, bei dem die von der Aufsicht geäußerten Bedenken mit einer Ablehnung der kleinen Aktiengesellschaft als Privatisierungsmodell zusammen mit einem Vertreter des Innenministeriums erörtert wurden und über das Ergebnis eines weiteren Gespräches, das am 28.6. stattgefunden hat  und  an dem das Amt nicht teilgenommen hat. Danach wird seitens der Kommunalaufsicht grundsätzlich einer Umwandlung in die Rechtsform einer GmbH anstelle der AG vorbehaltlich der Ergebnisse der noch ausstehenden Prüfungsaufträge zugestimmt. Die Beschlüsse der Gemeinden zu dieser neuen Rechtsform liegen noch nicht vor und werden noch nachgeholt. Herr Bürgermeister Johannsen bittet  im Interesse einer schnellen Abarbeitung um eine abschließende Beschlussfassung, obwohl die hierfür erforderlichen Verträge noch nicht vorliegen. Inhaltlich seien sie von den Regelungseckpunkten aber identisch mit den bekannten Verträgen zur AG. Der Amtsvorsteher Helge Jansen sieht Probleme darin, dass ohne Vorlage eine so weitreichende Beschlussfassung erfolgen soll, die er dem Amtausschuss als Vorsitzender nicht empfehlen kann. Um die Angelegenheit zügig abzuwickeln bietet er an, dass eine neue Sitzung des Amtsausschusses für den 13.7.04 anberaumt wird, bei der dieser TOP abschließend erledigt werden könne. Bgm Johannsen erklärt hierzu, dass die Entwürfe und Verträge zum Wochenende erwartet werden und die Verwaltung sichert zu, dass eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht bis zum 13.7.04 erfolgen könne. Der weitere Prüfungsauftrag an den / die Bürgermeister, der sich aus § 108 GO ergibt, müsse von Dr. Göken erledigt werden (Wirtschaftlichkeitsnachweis, Synopse der Vor- und Nachteile usw.). Hier könne es evtl. Zeitprobleme geben, wenn nicht bereits Vorarbeiten erledigt worden seien, so der Hinweis der Verwaltung. Herr Bgm. Johannsen betrachtet dies aber als umsetzbar. Bgm Johannsen bittet die Verwaltung, die Anzeige an die Kommunalaufsicht schon jetzt zu fertigen, um Zeit zu gewinnen. Amtsvorsteher Jansen verweist auf die gesetzliche Vorgabe, nach der der Anzeige die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind, weil die Kommunalaufsicht sonst nicht prüfen kann und dass allein durch ein Schreiben die Frist nicht in Lauf gesetzt werden könne. Gleichwohl folgt der Amtsausschuss diesem Wunsch und beschließt sodann einstimmig mit den stimmberechtigten Mitgliedern aus Kampen und Wenningstedt,
· dass die Wasserversorgung Kampen – Wenningstedt in eine GmbH umgewandelt werden soll
· dass die hierfür erforderlichen, weiteren  Beschlüsse in der Sitzung am 13.7.04 gefasst werden sollen und
· dass die Verwaltung im Vorgriff auf diese Sitzung schon jetzt die Anzeige nach § 108 GO an die Kommunalaufsicht abgibt.


7. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag

Der Antrag und der Empfehlungsbeschluss des Ausschusses werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um keine Aufgabe der Selbstverwaltung. Da keine Haushaltsmittel bereit stehen, lehnt der Amtsausschuss einstimmig den Antrag ab. Zusätzlich wird die Verwaltung auf Bitten der Gemeinde Kampen (Sylt) beauftragt, eine Zusammenstellung der freiwilligen Ausgaben im Amtshaushalt zu fertigen, da diese Ausgaben nach Auffassung der Gemeinde nicht in den Haushalt des Amtes, sondern in den der jeweiligen Gemeinde gehören.


8. Beratung und Beschlussfassung über eine Mitgliedschaft in der „Akademie für ländliche Räume“

Bgm Johannsen berichtet über den positiven Empfehlungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses und der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig die Mitgliedschaft zu beantragen.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahrsabschlusses 2003 der Wasserversorgung Kampen-Wenningstedt und die Gewinnverwendung

Der Amtsvorsteher  verweist auf die Vorlage, die allen Vertretern zugegangen ist. Der Vorsitzende des Werkausschusses berichtet kurz über die Hintergründe und die Empfehlung aus dem Werkausschuss. Seitens der Verwaltung ergeht der Hinweis, dass die Zuführung der Konzessionsabgabe , die den beiden Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt – Braderup (Sylt) zusteht, nicht vom Amtsausschuss beschlossen werden kann, sondern dies von der jeweiligen Vertretung zu beschließen ist. Der Amtsausschuss beschließt sodann mit den stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig:
1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2003 in der geprüften Fassung
2. die Zuführung des Jahresgewinnes in Höhe von 98.071,82 Euro zur allgemeinen Rücklage zum Zwecke der Stärkung des Eigenkapitals

Anmerkung:
In Anbetracht der Eilbedürftigkeit der nächsten Sitzung des Amtsausschusses legt der Ausschuss als nächsten Sitzungstermin den 13. Juli 2004 fest. Eine förmliche Einladung ergeht noch zusätzlich.