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Protokoll vom 13.07.2004

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag wird die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt  „Beratung und Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe im Zuge der Umwandlung des Sondervermögens WBV“ einstimmig ergänzt.


2. Bürgerfragestunde

Es sind keine Bürger anwesend.


3. Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Umwandlung des Sondervermögens Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen-Wenningstedt in eine GmbH

Der Amtsvorsteher nimmt Bezug auf die mit der Einladung übersandte Vorlage und die Tisch­vorlage, die nach dem Abstimmungsgespräch mit der Kommunalaufsicht verteilt wurde und den abschließenden Beschlussvorschlag enthält. Herr Jansen merkt an, dass die Umwandlung nicht vom Amt empfohlen wurde, sondern allein auf Wunsch der beiden Gemeinden erfolge und bittet dann OAR Rück, über das Gespräch mit der Kommunalaufsicht zu berichten. Herr Rück verweist seinerseits zunächst auf die verteilte Stellungnahme der Kommunalaufsicht und gibt zu den einzelnen Anmerkungen in der Verfügung den Hinweis, dass Dr. Göken über die Inhalt der Verfügung bereits im Vorwege informiert sei und Einigkeit bestünde, dass diese Arbeitsschritte schnell abgearbeitet werden können mit dem Ziel, die in Aussicht gestellte vorzeitige Zustimmung der Kommunalaufsicht zu erhalten. Ohne nähere Spezifizierung würde zwar der vom Berater prognostizierte Kostenaufwand von 12.000 EURO p. a.  für den gesamten Bereich der künftigen Verwaltung sowohl von der Kom­munalaufsicht wie vom Amt als nicht realistisch angesehen, letztlich läge die Anerkennung dieser von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung  aber in der Entscheidung der gewählten Vertreter und sei kein Grund für eine Versagung der Zustimmung. Herr Rück erwähnt weiter, dass auf Vorschlag des Amtes bereits für den kommenden Donnerstag  (15.07.04) ein Arbeitsgespräch anberaumt sei, im Rahmen dessen die mit der Umwandlung anstehenden Aufgaben besprochen und der Verwaltung des Amtes bzw. der neuen Geschäftsführung zugeordnet werden sollen, damit eine reibungslose Übergabe möglich wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Amt erst im Laufe des Jahres 2004 von der geplanten Umwandlung rückwirkend zum 01.01.2004 erfahren habe, aus diesem Grunde sei per 31.12.2003 keine Zählerablesung vorgenommen worden. Die Bürgermeister der beiden Gemeinden berichten ihrerseits, dass die Gemeindevertretungen über die Vor- und Nachteile der neuen Lösung informiert worden seien und einstimmig die Empfehlung zur Umwandlung abgegeben haben. Bgm. Liebing erläutert sodann die Hintergründe für die Vorgabe, dass das Amt spätestens per 31.12.2004  jegliche Zuarbeit für die Wasserversorgung einstellen werde. Es ergeht sodann einstimmig folgende Beschlussfassung:

1. Der Amtsausschuss beschließt in Kenntnis der Stellungnahme der Kommunalaufsicht  vom 13.07.04 mit den stimmberechtigten Mitgliedern des Amtsausschusses aus den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) einstimmig die Umwandlung des Sondervermögens „Wasserversorgung“ und beauftragt die Verwaltung, die endgültige Anzeige nach  § 108 Abs. 1 Ziffer 6 GO unter Beifügung der von der Kommunalaufsicht geforderten, ergänzten  Unterlagen abzugeben, sobald diese vom Berater der Gemeinden vorliegen.

2. Nach der Zustimmung der Kommunalaufsicht oder nach Wirksamwerden dieses Beschlusses durch Fristablauf wird der Amtsvorsteher ermächtigt, alle für die Umsetzung des Beschlusses zur Umwandlung erforderlichen Unterschriften zu leisten.

3. Damit verbundene Kosten sind aus dem Gebührenhaushalt zu bestreiten.

4. Das Amt sichert der GmbH eine übergangsweise Hilfestellung für die Anfangsphase der neuen Geschäftsführung zu, beschränkt diese Zusage aber auf die Zeit bis zum 31.12.04, weil durch Veränderungen in der Struktur der kaufmännischen Abteilung (Ausscheiden der Kurverwaltung Kampen) eine darüber hinaus gehende Hilfestellung nicht möglich ist und auf den sachlichen Zuständigkeitsbereich, der der alten Geschäftsführung (Übergabearbeiten) zuzuordnen ist, betrifft also keine Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Aufbau der GmbH zu tun haben.


C Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Der Amtsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her, verzichtet jedoch, da niemand anwesend ist, auf die Bekanntgabe des Beschlusses aus dem nichtöffentlichen Teil.