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Protokoll vom 21.09.2004


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Bürgerfragestunde

Es sind keine Bürgerinnen und Bürger anwesend.


3. Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen vor, Anfragen werden nicht gestellt.


4. Beratung und Beschlussfassung über
a) Anerkennung der Jahresrechnung 2003
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Der Amtsvorsteher verweist auf die vorgelegten Vorlagen der Verwaltung, die bereits im Finanz- und Personalausschuss vorberaten worden sind. Der Vorsitzende, Bgm. Harro Johannsen berichtet über diese Vorberatung und die Empfehlung, gemäß Vorlage abzu­stimmen. Ohne weitere Aussprache werden die Jahresrechnung 2003 anerkannt und die Haushaltsüberschreitungen gemäß Vorlage genehmigt. Die Abstimmung erfolgt einstimmig, bei Stimmenthaltung der Vertreter aus der Gemeinde List auf Sylt, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht amtsangehörig war.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30.06.2004

Der Amtsvorsteher verweist auch in diesem Fall auf die Vorlage der Verwaltung und Bgm. Johannsen berichtet als Vorsitzender des Finanz- und Personalausschusses über die Vorberatung im Ausschuss. Die Haushaltsüberschreitungen beinhalten insbesondere die 8.000 EURO für die Volkshochschule, über die im Rahmen der letzten Amtsausschusssitzung beraten worden ist. Der Ausschuss bestätigt, dass die Haushaltsüberschreitungen moderat und überschaubar sind und nicht beanstandet werden. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30. Juni 2004 gemäß Vorlage.


6. Beratung und Beschlussfassung über die VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Der Amtsvorsteher leitet ein und Bgm. Johannsen berichtet sodann stellvertretend für die Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) über den Hintergrund der Erhöhung der Gebühr, die sich aus der Erhöhung der Abgabe an das Land von 5 auf 11 Cent ergibt. Diese Erhöhung muss an den Verbraucher weitergegeben werden. Nach Kenntnisnahme der Vorlage der Verwaltung und des Textes der Satzung wird die VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) einstimmig mit den stimmberechtigten Mitgliedern des Amtsausschusses aus Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) beschlossen.


7. Bericht über die Abwicklung der Umwandlung des Eigenbetriebes Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen - Wenningstedt

Die Eintragung der Ver- und Entsorgungs GmbH erfolgt in diesen Tagen berichtet Bgm. Johannsen. Die einzelnen Arbeitsschritte, die von der Verwaltung zusammengestellt worden sind, werden derzeit abgearbeitet.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Konzessionsvertrages für die Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen - Wenningstedt

Bgm. Johannsen erläutert hierzu, dass durch den Übergang der Aufgabe der Wasserversorgung vom Amt Landschaft Sylt auf die Gesellschaft der Konzessionsvertrag zwischen dem Amt und den Gemeinden aufgehoben werden müsse. Dies sei nur eine sachliche Abarbeitung, die sich aus der Übergabe der Wasserversorgung auf einen neuen Aufgabenträger ergibt. Die Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) werden mit der GmbH zu gegebener Zeit einen neuen Konzessionsvertrag abschließen. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig mit den stimmberechtigten Mitgliedern aus den Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) die Aufhebung des Konzessionsvertrages gemäß Vorlage.


9. Bericht zur Umsetzung zu „Hartz IV“ und zur Einrichtung der Verwaltungsgemeinschaft „Sozialzentrum Sylt“

Amtsvorsteher Jansen leitet zu diesem Thema ein und Bgm. Liebing berichtet sodann über den aktuellen Stand der Umsetzung der Gesetzgebung zu „Hartz IV“. Für die Einrichtung des Sozialzentrums auf Sylt ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die künftige Kooperation mit der Stadt Westerland beschlossen worden. Der Amtsausschuss nimmt hiervon zustimmend Kenntnis. Der Bürgermeister berichtet sodann über die finanziellen Auswirkungen der Gesetzgebung. Danach hat der Kreis Nordfriesland optiert und es ist davon auszugehen, dass die Option auch bestätigt wird mit der Folge, dass nach den Inhalten des Gesetzesentwurfes zu einem Ausführungsgesetz man davon ausgehen müsse, dass der Kreis Nordfriesland zur Zeit mit 12,3 Mio. EURO Eigenanteil finanziell belastet wird. Dies bedeute, dass mangels anderer Einnahmequellen eine Erhöhung der Kreisumlage um z. Z. 7,5 % ansteht. Dies hätte zur Folge, dass für den Amtsbereich eine Kostenersparnis in Höhe von rd. 250.000 EURO zu verzeichnen ist, dass dieser Einsparung aber Mehrbelastungen durch die Erhöhung der Kreisumlage in Höhe von 650.000 EURO entgegenstünden, so dass die Gesetzesumsetzung insgesamt eine zusätzliche Belastung für den Amtsbereich von 400.000 EURO darstellen wird. Bgm. Johannsen spricht auch in diesem Fall die besondere Belastung der Gemeinde Kampen (Sylt), die wiederum überproportional an diesen Kosten beteiligt wird. Herr Uekermann berichtet aus den Beratungen des Kreistages, wonach auch kreisintern bereits Belastungen für das Amt in Höhe von 400.000 EURO für die Gemeinde List auf Sylt von 77.000 EURO und den Bereich der Stadt Westerland in Höhe von 196.000 EURO gerechnet worden seien. Es wird erkannt, dass das Versprechen des Gesetzgebers, eine Entlastung der kommunalen Ebene herbeizuführen nicht erfolgt ist, sondern im Gegenteil eine zusätzliche Belastung darstellt. Herr Liebing weist weiter darauf hin, dass eine weitere Belastung der kommunalen Ebene erkennbar ist, und zwar die Optimierung der Kinderbetreuung von Kindern unter 3 Jahren. Hier sei bundesweit mit einer Kostenbelastung von 1,5 Milliarden EURO zu rechnen, für die es augenscheinlich wiederum keine Co-Finanzierung geben wird.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Grundlagen zur Berechnung der Amtsumlage  auf Antrag der Gemeinde Kampen (Sylt)

Der Amtsausschuss hat von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis genommen und Bgm. Johannsen berichtet aus der Vorberatung aus dem Finanz- und Personalausschuss. Zwischenzeitlich haben lediglich die Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt) einer Änderung der Grundlagen zur Berechnung der Amtsumlage zugestimmt. Die anderen Gemeinden haben zwar Verständnis für die Situation der Gemeinden Kampen (Sylt) signalisiert, letztlich aber eine Zustimmung zur Änderung der Grundlagenberechnung  abgelehnt. Ohne große Aussprache beschließt der Amtsausschuss sodann bei 4 Ja-Stimmen, eine Änderung der Grundlagen rückwirkend für das Haushaltsjahr 2004 nicht vorzunehmen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung von Zuschussanträgen (freiwillige Leistungen) durch das Amt

Der Amtsvorsteher verweist auf die umfangreiche Vorlage der Verwaltung und auf die Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen, die aus dem Amtshaushalt gewährt werden. Bgm. Johannsen erläutert den Hintergrund dieses Tagesordnungspunktes und Amtsvorsteher Jansen plädiert, dass möglichst einheitliche Übertragungsbeschlüsse entsprechend der Empfehlung der Verwaltung gefasst werden, weil sonst das System, dass insular tätigen Verbänden und Vereinen eine Planungssicherheit gegeben wird, nicht eingehalten werden kann, wenn eine Gemeinde aus diesem Verfahren ausscheidet. Es ist erkennbar, dass alle Gemeinden voraussichtlich entsprechende Beschlüsse fassen werden. Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich Vorlagen zu fertigen, so dass die Übertragungsbeschlüsse bereits in der nächsten Sitzung der jeweiligen Gemeindevertretung gefasst werden können und dieses Thema damit bereits für den Haushalt des Amtes 2005 abgearbeitet ist. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig gemäß Vorlage der Verwaltung.



Der Amtsvorsteher schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.