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Protokoll vom 20.12.2004

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Amtsvorsteher Carl-Heinrich Schmidt begrüßt die erschienenen Mitglie­der des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Amtsvorsteher Helge Jansen kann wegen Erkrankung an der Sitzung nicht teilnehmen.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt


3. Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.


4. Beratung und Beschlussfassung über Finanzierung der Auswirkungen von Hartz IV

Bürgermeister Liebing berichtet hierzu, dass am vergangenen Freitag der Kreistag die Erhö­hung der Amtsumlage um 3,5 Prozentpunkte beschlossen habe, allerdings einschließlich der Revisionsklausel. Das bedeutet, dass eine sich hieraus ergebende Besserstellung später an die Kommunen weitergegeben werden muss. Bürgermeister Johannsen verweist in diesem Zu­sam­menhang auf die bereits von allen Bürgermeistern verfaßte Stellungnahme, die dem Kreis­tag vorgelegt worden ist.


5. Beratung und Beschlussfassung über Zuschussgewährungen durch das Amt

Stellvertretender Amtsvorsteher Schmidt führt in das Thema ein und verweist auf die Be­schluß­fassungen der beiden Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt), dass Zuschüsse nur noch aus den Gemeindehaushalten gezahlt werden sollen. Er legt außer­dem einen bereits ergangenen Zuschußantrag der Volkshochschule Sylt vor, der allerdings von falschen Einwohnerzahlen ausgegangen ist. Bürgermeister Liebing berichtet hierzu, dass die Anträge mit einem entsprechend korrigierten Einwohnerschlüssel neu gestellt werden wür­den. Ziel der Beschlußfassungen in den beiden Gemeindevertretungen sei, dass keine frei­will­ligen Ausgaben mehr im Amtshaushalt erfolgen sollen, um so die Amtsumlage zu senken. Die Folge ist zwingend, dass man entsprechende Summen in den Gemeindehaus­halten bereit­stel­len müsse, um die Arbeit der Verbände und Vereine weiterhin zu gewähr­leisten. Diese Arbeit solle auch nicht infrage gestellt werden, vielmehr wolle man erreichen, dass die Höhe der Zu­schüsse nicht mehr auf der Grundlage der Finanzkraft bemessen wer­den. Ein gerechteres Ziel könnte z. B. die Einwohnerzahl sein, so Bürgermeister Johannsen. Gemeindevertreter Schmat­loch kritisiert diese Art der Zuschußgewährung und streitet ab, dass die Verbände und Vereine künftig Planungssicherheit haben, da alle Gemeinden bereits angekündigt haben (s. Finanz- und Personalausschußsitzung) unterschiedliche Zuschüsse zahlen zu wollen. Gemein­devertreter Wedell erinnert daran, dass Kreis und Amt als Solidar­gemeinschaft verstanden wer­den müssen, dies sei Ziel des Gesetzgebers gewesen. Hierauf erwidert Gemeindevertreter Hansen, Kampen (Sylt), dass nicht gerecht sein kann, wenn ein Bürger in Kampen (Sylt) 6,6 mal soviel wie ein Bürger aus Sylt-Ost für die gleiche Leistung zahle, im übrigen würden die Kampener Einwohner im Amtsverbund nur 5 % ausmachen, aber 27 % der Amtsumlage tra­gen müssen. Die Herausnahme der Zuschüsse aus dem Amts­haushalt ist in dem Entwurf des Amtshaushaltes bereits berücksichtigt. Eine Beschlußfas­sung erfolgt demzufolge nicht.


6. Beratung und Beschlussfassung über Verwaltungskostenerstattungen durch die Gemeinden auf Antrag der Gemeinde Kampen (Sylt)  und Neufassung der Entgeltordnung

Stellvertretender Amtsvorsteher Schmidt verweist auf die ergangene Vorlage. Fragen zu der Anpassung der bereits seit 1992 bestehenden Kostenregelung werden nicht vorgetragen. Der Amtsausschuß stimmt sodann einstimmig der Neufassung der Verwaltungskostenordnung zu.


7. Bericht des Amtsvorstehers über die Auflösung der Abteilung V (kaufmännische Abteilung)

Bürgermeister Liebing berichtet als Leitender Verwaltungsbesamter über die Zwänge, die zur Auflösung der Abteilung V führten, und zwar durch den Fortgang der Kurverwaltungen und den Entfall der Aufgaben des WBV, so dass für die Aufrechterhaltung der Abteilung V  keine Aufgaben mehr bestünden. Damit seien 5 Mitarbeiter unterzubringen, wobei eine Mit­arbei­terin, die Mit­te 2005 aus dem Erziehungsurlaub zurück kommt, von der Kurver­waltung  Sylt-Ost über­nom­men wird. 1 Mitarbeiterin mit einem Zeitvertrag wird Mitte 2005 aus dem Dienst aus­scheiden. Bei den anderen ergeben sich vorhandene Aufgabenfelder in der Finanz­abteilung. Der  Abteilungsleiter ist vorgesehen für die zeitlich befristeten Vorbe­rei­tungsauf­gaben (Vermögenserfassung) auf die kommende Umstel­lung auf Doppik. Herr Liebing weist darauf hin, dass einige betriebliche Einrichtungen schon jetzt umgestellt werden müssen und dass entsprechende Hinweise des Gemeindeprüfungs­am­tes vorliegen (so z. B. Kindergarten Kampen und Betriebshof Sylt-Ost). Auch die Empfeh­lung des SHGT geht dahin,schon jetzt mit der Vermögenserfassung zu beginnen. Bis  Mitte 2005 sei eine  Refinanzierung durch die Kurverwaltungen Sylt-Ost und Rantum (Sylt) ge­ge­ben. ­­­­­ Ein Personlasach­bearbeiter übernimmt wei­terhin die Personalbuchhaltung für das Amt, dabei etwa zur Hälfte die Perso­nalbuchhaltung für die Kurverwaltungen Sylt-Ost und Rantum (Sylt) mit der entsprechenden Refinanzie­rung. Ent­sprechend der Empfehlung des Finanz- und Personal­aus­schusses ist in dem vorge­legten Stel­lenplan die Stelle des Abteilungsleiters bereits befristet bis zum 31. De­zember 2006 vorge­sehen (Vermögenserfassung). Bürgermeister Liebing weist darauf hin, dass der Stellen­in­ha­ber aber  einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, es sich insoweit nur um einen Wegfall (Be­fris­tung) der Aufgabe im Bereich der Vermögenserfas­sung der Doppik handeln könne. Der Amtsaus­schuss nimmt von dem Bericht Kenntnis.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2005 nebst Stellenplan

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2005 ist nach Maßgabe der Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss vorgelegt worden. Die Fragen von Bürgermeister Johannsen nach dem Kostenansatz von 8.000 EURO für die Erledigung von Aufgaben im ALB / ALK werden von Bürgermeister Liebing beantwortet. Danach handelt es sich bei diesem Betrag nur teil­weise um Kosten für das Einscannen alter Bebauungspläne, die zur Zeit im Internet noch nicht abrufbar sind. Bürgermeister Johannsen spricht sodann die kontinuierliche Steigerung der Personal­ko­sten im Bereich der Abteilung VI (Bau- und Bauverwaltungsabteilung) an. Er regt an, eine ehemals befristete Stelle (Stadtplaner) nicht konsequent in einen Dauerarbeits­platz umzu­wan­deln um so mehr Freiraum für Personalplanungen und Kostenreduzierungen zu haben. Bür­germeister Liebing berichtet, dass tarifrechtlich eine weitere Befristung des Ver­trages nicht möglich sei, weil es sich dann um einen sogenannten Kettenvertrag handelt, für den die Rechts­grundlage fehlt, da die Aufgabe der Bauleitplanung permanent vorhanden sei Er sichert aber zu, bis zu einer Klärung der Personlasitiation die Befristung nicht aufzu­heben. Zur Zeit werden etwa 90 Bebauungspläne  bearbeitet. Herr Liebing weist auch darauf hin, dass eine Kostensteigerung durch die Übernahme des Stadtplaners der Gemeinde List auf Sylt entstanden ist und dass der Ansatz 2004 eigentlich durch einen Nach­­trag hätte korrigiert werden müssen.  Es handele sich tatsächlich nur um eine echte Kostensteigerung von etwa 20.000 EURO (Anmerkung des Protokollführers: Von der Ge­meinde List auf Sylt wird nur 1 Mitarbeiter übernommen, während früher im Stellenplan der Gemeinde List auf Sylt 1,5 Mit­arbeiter vorhanden waren). Nach einer kurzen Diskussion kommt der Amtsausschuß auf An­regung von Gemeindevertreter Conrad Hansen zu dem Er­gebnis, dass die Beratung und Be­schlußfassung über den Stellenplan ausgesetzt werden sol­le, bis die Diskussionspunkte abge­arbeitet seien. Dem folgt der Amtsausschuss. Der Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2005 wird einstimmig beschlossen.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Anteilen des Amtes am Abwasserzweckverband

Der stellvertretende Amtsvorsteher verweist auf die Vorlage, die die Verwaltung gefertigt hat. Der Amtsausschuß nimmt hiervon zunächst Kenntnis und erwartet eine förmliche Be­schlußvorlage für eine der nächsten Sitzungen des Amtsausschusses. Bürgermeister Liebing erläutert zusätzlich, dass aufgrund einer Anmerkung im Prüfungsprotokoll des Gemeinde­prüfungsamtes die damalige Zahlung bei Auflösung des Abwasserzweckverbandes Steidum Inge in den Amtshaushalt eingeflossensei und die Rechtmässigkeit dieser Einnahme nach­träglich geprüft werden müsste.


10. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Erlass der Amtsverordnung zum Schutze des Kurbetriebes

Der Amtsausschuß nimmt von der Vorlage Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses eine Vorlage für die Neufassung der Amtsver­ordnung vorzulegen. Von den Hinweisen von Herrn Oberamtsrat Rück, wonach mit Ein­schränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit der Ruhezeiten gerechnet werden müsse (auf­grund fehlender Rechtsgrundlagen) wird Kenntnis genommen. Gemeindevertreter Wedell plädiert in diesem Zusammenhang auf eine Lockerung, um Interessenlagen der Urlauber und von Bauherren gebührend berücksichtigen zu können.


11. Beratung und Beschlussfassung über einen Bericht des Gemeindeprüfungsamtes

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes wird zur Kenntnis genommen. Den Behandlungs­vorschlägen der Verwaltung wird gefolgt. Nach Abarbeitung der Hinweise soll ein ent­spre­chender Erledigungsvermerk bekanntgegeben werden.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Planung eines Amtsneubaues

Der Amtsausschuß bestätigt die Vorlage der Verwaltung und beschließt gemäß Vorlage un­ter der Maßgabe, dass hinsichtlich der Standortfrage eine sofortige Einbindung der Stadt Wester­land erfolgen und der Standort mit der Stadt Westerland einvernehmlich festgelegt werden  solle.


13. Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Vertrages mit der Stadt Westerland über die Durchführung des Archivgesetzes

Der Amtsausschuß beschließt einstimmig den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Westerland und dem Amt Landschaft Sylt über die Übertragung der Aufgaben des Landes­archivgesetzes.


14. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Ver­tra­ges mit der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH über die Bescheiderteilung für Abwassergebühren

Ein vollständiger Entwurf  des Vertrages  mit den notwendigen Inhalten ist noch nicht vorgelegt worden. Auf Empfehlung der Verwaltung stimmt der Amtsausschuss dem Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu, mit dem VEN ermächtigt wird, die Abwasserge­bühren bescheidmäßig zu erheben und zu vereinnah­men. Die Feinheiten der Kooperation und der Weiterleitung der Mittel sollen in einem noch auszuformulierenden  öf­fent­lich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. Dieser soll  zwischen Verwaltung und VEN ausge­handelt werden, ohne dass er in seiner Endfassung dem Amtsausschuß noch einmal zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Ver­trag zu unterzeichnen. Die Endfassung soll in der dann folgenden Sitzung bekanntgegben werden. Bei 1 Stimmenthaltung so beschlossen.



Der Vorsitzende schließt um 19.15 Uhr die Sitzung.