1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der stellvertretende Amtsvorsteher Carl-Heinrich Schmidt begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Amtsvorsteher Helge Jansen kann wegen Erkrankung an der Sitzung nicht teilnehmen.
2. Bürgerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt
3. Mitteilungen und Anfragen
Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.
4. Beratung und Beschlussfassung über Finanzierung der Auswirkungen von Hartz IV
Bürgermeister Liebing berichtet hierzu, dass am vergangenen Freitag der Kreistag die Erhöhung der Amtsumlage um 3,5 Prozentpunkte beschlossen habe, allerdings einschließlich der Revisionsklausel. Das bedeutet, dass eine sich hieraus ergebende Besserstellung später an die Kommunen weitergegeben werden muss. Bürgermeister Johannsen verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits von allen Bürgermeistern verfaßte Stellungnahme, die dem Kreistag vorgelegt worden ist.
5. Beratung und Beschlussfassung über Zuschussgewährungen durch das Amt
Stellvertretender Amtsvorsteher Schmidt führt in das Thema ein und verweist auf die Beschlußfassungen der beiden Gemeinden Kampen (Sylt) und Wenningstedt-Braderup (Sylt), dass Zuschüsse nur noch aus den Gemeindehaushalten gezahlt werden sollen. Er legt außerdem einen bereits ergangenen Zuschußantrag der Volkshochschule Sylt vor, der allerdings von falschen Einwohnerzahlen ausgegangen ist. Bürgermeister Liebing berichtet hierzu, dass die Anträge mit einem entsprechend korrigierten Einwohnerschlüssel neu gestellt werden würden. Ziel der Beschlußfassungen in den beiden Gemeindevertretungen sei, dass keine freiwillligen Ausgaben mehr im Amtshaushalt erfolgen sollen, um so die Amtsumlage zu senken. Die Folge ist zwingend, dass man entsprechende Summen in den Gemeindehaushalten bereitstellen müsse, um die Arbeit der Verbände und Vereine weiterhin zu gewährleisten. Diese Arbeit solle auch nicht infrage gestellt werden, vielmehr wolle man erreichen, dass die Höhe der Zuschüsse nicht mehr auf der Grundlage der Finanzkraft bemessen werden. Ein gerechteres Ziel könnte z. B. die Einwohnerzahl sein, so Bürgermeister Johannsen. Gemeindevertreter Schmatloch kritisiert diese Art der Zuschußgewährung und streitet ab, dass die Verbände und Vereine künftig Planungssicherheit haben, da alle Gemeinden bereits angekündigt haben (s. Finanz- und Personalausschußsitzung) unterschiedliche Zuschüsse zahlen zu wollen. Gemeindevertreter Wedell erinnert daran, dass Kreis und Amt als Solidargemeinschaft verstanden werden müssen, dies sei Ziel des Gesetzgebers gewesen. Hierauf erwidert Gemeindevertreter Hansen, Kampen (Sylt), dass nicht gerecht sein kann, wenn ein Bürger in Kampen (Sylt) 6,6 mal soviel wie ein Bürger aus Sylt-Ost für die gleiche Leistung zahle, im übrigen würden die Kampener Einwohner im Amtsverbund nur 5 % ausmachen, aber 27 % der Amtsumlage tragen müssen. Die Herausnahme der Zuschüsse aus dem Amtshaushalt ist in dem Entwurf des Amtshaushaltes bereits berücksichtigt. Eine Beschlußfassung erfolgt demzufolge nicht.
6. Beratung und Beschlussfassung über Verwaltungskostenerstattungen durch die Gemeinden auf Antrag der Gemeinde Kampen (Sylt) und Neufassung der Entgeltordnung
Stellvertretender Amtsvorsteher Schmidt verweist auf die ergangene Vorlage. Fragen zu der Anpassung der bereits seit 1992 bestehenden Kostenregelung werden nicht vorgetragen. Der Amtsausschuß stimmt sodann einstimmig der Neufassung der Verwaltungskostenordnung zu.
7. Bericht des Amtsvorstehers über die Auflösung der Abteilung V (kaufmännische Abteilung)
Bürgermeister Liebing berichtet als Leitender Verwaltungsbesamter über die Zwänge, die zur Auflösung der Abteilung V führten, und zwar durch den Fortgang der Kurverwaltungen und den Entfall der Aufgaben des WBV, so dass für die Aufrechterhaltung der Abteilung V keine Aufgaben mehr bestünden. Damit seien 5 Mitarbeiter unterzubringen, wobei eine Mitarbeiterin, die Mitte 2005 aus dem Erziehungsurlaub zurück kommt, von der Kurverwaltung Sylt-Ost übernommen wird. 1 Mitarbeiterin mit einem Zeitvertrag wird Mitte 2005 aus dem Dienst ausscheiden. Bei den anderen ergeben sich vorhandene Aufgabenfelder in der Finanzabteilung. Der Abteilungsleiter ist vorgesehen für die zeitlich befristeten Vorbereitungsaufgaben (Vermögenserfassung) auf die kommende Umstellung auf Doppik. Herr Liebing weist darauf hin, dass einige betriebliche Einrichtungen schon jetzt umgestellt werden müssen und dass entsprechende Hinweise des Gemeindeprüfungsamtes vorliegen (so z. B. Kindergarten Kampen und Betriebshof Sylt-Ost). Auch die Empfehlung des SHGT geht dahin,schon jetzt mit der Vermögenserfassung zu beginnen. Bis Mitte 2005 sei eine Refinanzierung durch die Kurverwaltungen Sylt-Ost und Rantum (Sylt) gegeben. Ein Personlasachbearbeiter übernimmt weiterhin die Personalbuchhaltung für das Amt, dabei etwa zur Hälfte die Personalbuchhaltung für die Kurverwaltungen Sylt-Ost und Rantum (Sylt) mit der entsprechenden Refinanzierung. Entsprechend der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses ist in dem vorgelegten Stellenplan die Stelle des Abteilungsleiters bereits befristet bis zum 31. Dezember 2006 vorgesehen (Vermögenserfassung). Bürgermeister Liebing weist darauf hin, dass der Stelleninhaber aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, es sich insoweit nur um einen Wegfall (Befristung) der Aufgabe im Bereich der Vermögenserfassung der Doppik handeln könne. Der Amtsausschuss nimmt von dem Bericht Kenntnis.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2005 nebst Stellenplan
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2005 ist nach Maßgabe der Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss vorgelegt worden. Die Fragen von Bürgermeister Johannsen nach dem Kostenansatz von 8.000 EURO für die Erledigung von Aufgaben im ALB / ALK werden von Bürgermeister Liebing beantwortet. Danach handelt es sich bei diesem Betrag nur teilweise um Kosten für das Einscannen alter Bebauungspläne, die zur Zeit im Internet noch nicht abrufbar sind. Bürgermeister Johannsen spricht sodann die kontinuierliche Steigerung der Personalkosten im Bereich der Abteilung VI (Bau- und Bauverwaltungsabteilung) an. Er regt an, eine ehemals befristete Stelle (Stadtplaner) nicht konsequent in einen Dauerarbeitsplatz umzuwandeln um so mehr Freiraum für Personalplanungen und Kostenreduzierungen zu haben. Bürgermeister Liebing berichtet, dass tarifrechtlich eine weitere Befristung des Vertrages nicht möglich sei, weil es sich dann um einen sogenannten Kettenvertrag handelt, für den die Rechtsgrundlage fehlt, da die Aufgabe der Bauleitplanung permanent vorhanden sei Er sichert aber zu, bis zu einer Klärung der Personlasitiation die Befristung nicht aufzuheben. Zur Zeit werden etwa 90 Bebauungspläne bearbeitet. Herr Liebing weist auch darauf hin, dass eine Kostensteigerung durch die Übernahme des Stadtplaners der Gemeinde List auf Sylt entstanden ist und dass der Ansatz 2004 eigentlich durch einen Nachtrag hätte korrigiert werden müssen. Es handele sich tatsächlich nur um eine echte Kostensteigerung von etwa 20.000 EURO (Anmerkung des Protokollführers: Von der Gemeinde List auf Sylt wird nur 1 Mitarbeiter übernommen, während früher im Stellenplan der Gemeinde List auf Sylt 1,5 Mitarbeiter vorhanden waren). Nach einer kurzen Diskussion kommt der Amtsausschuß auf Anregung von Gemeindevertreter Conrad Hansen zu dem Ergebnis, dass die Beratung und Beschlußfassung über den Stellenplan ausgesetzt werden solle, bis die Diskussionspunkte abgearbeitet seien. Dem folgt der Amtsausschuss. Der Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2005 wird einstimmig beschlossen.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Anteilen des Amtes am Abwasserzweckverband
Der stellvertretende Amtsvorsteher verweist auf die Vorlage, die die Verwaltung gefertigt hat. Der Amtsausschuß nimmt hiervon zunächst Kenntnis und erwartet eine förmliche Beschlußvorlage für eine der nächsten Sitzungen des Amtsausschusses. Bürgermeister Liebing erläutert zusätzlich, dass aufgrund einer Anmerkung im Prüfungsprotokoll des Gemeindeprüfungsamtes die damalige Zahlung bei Auflösung des Abwasserzweckverbandes Steidum Inge in den Amtshaushalt eingeflossensei und die Rechtmässigkeit dieser Einnahme nachträglich geprüft werden müsste.
10. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Erlass der Amtsverordnung zum Schutze des Kurbetriebes
Der Amtsausschuß nimmt von der Vorlage Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses eine Vorlage für die Neufassung der Amtsverordnung vorzulegen. Von den Hinweisen von Herrn Oberamtsrat Rück, wonach mit Einschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit der Ruhezeiten gerechnet werden müsse (aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen) wird Kenntnis genommen. Gemeindevertreter Wedell plädiert in diesem Zusammenhang auf eine Lockerung, um Interessenlagen der Urlauber und von Bauherren gebührend berücksichtigen zu können.
11. Beratung und Beschlussfassung über einen Bericht des Gemeindeprüfungsamtes
Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes wird zur Kenntnis genommen. Den Behandlungsvorschlägen der Verwaltung wird gefolgt. Nach Abarbeitung der Hinweise soll ein entsprechender Erledigungsvermerk bekanntgegeben werden.
12. Beratung und Beschlussfassung über die Planung eines Amtsneubaues
Der Amtsausschuß bestätigt die Vorlage der Verwaltung und beschließt gemäß Vorlage unter der Maßgabe, dass hinsichtlich der Standortfrage eine sofortige Einbindung der Stadt Westerland erfolgen und der Standort mit der Stadt Westerland einvernehmlich festgelegt werden solle.
13. Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Vertrages mit der Stadt Westerland über die Durchführung des Archivgesetzes
Der Amtsausschuß beschließt einstimmig den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Westerland und dem Amt Landschaft Sylt über die Übertragung der Aufgaben des Landesarchivgesetzes.
14. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH über die Bescheiderteilung für Abwassergebühren
Ein vollständiger Entwurf des Vertrages mit den notwendigen Inhalten ist noch nicht vorgelegt worden. Auf Empfehlung der Verwaltung stimmt der Amtsausschuss dem Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu, mit dem VEN ermächtigt wird, die Abwassergebühren bescheidmäßig zu erheben und zu vereinnahmen. Die Feinheiten der Kooperation und der Weiterleitung der Mittel sollen in einem noch auszuformulierenden öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. Dieser soll zwischen Verwaltung und VEN ausgehandelt werden, ohne dass er in seiner Endfassung dem Amtsausschuß noch einmal zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Die Endfassung soll in der dann folgenden Sitzung bekanntgegben werden. Bei 1 Stimmenthaltung so beschlossen.
Der Vorsitzende schließt um 19.15 Uhr die Sitzung.