Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Bürgerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt
3. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Liebing teilt aufgrund eines Urteils mit, dass die Maßstäbe für die Erhebung von Vergnügungssteuer, so wie sie zur Zeit angewendet werden, unzulässig seien. Es stellt sich die Frage, ob die Vergnügungssteuer aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufwandes künftig überhaupt noch gerechtfertigt sei. Die Verwaltung wird hierzu eine umfangreiche Vorlage fertigen und den Gemeinden zur Kenntnis geben.
Anfragen aus den Reihen der Mitglieder des Amtsausschusses werden nicht gestellt.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Übertragung des Anteils des Amtes am Abwasserzweckverband auf die Gemeinde Rantum (Sylt)
Amtsvorsteher Jansen leitet in das Thema ein und übergibt die Begründung der Vorlage dem Vorsitzenden des Finanz- und Personalausschusses, Herrn Bürgermeister Harro Johannsen. Herr Johannsen berichtet sodann aus der Vorberatung des Finanz- und Personalausschusses, der nach einer kurzen Beratung einstimmig die Beschlussfassung des Amtsausschusses gemäß Vorlage vom 03. März 2005 empfohlen hat. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig:
1. Der Amtsausschuss beschließt die Übertragung der Anteile des Amtes Landschaft Sylt am Abwasserzweckverband Sylt auf die amtsangehörigen Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost. Die Gemeinde Rantum (Sylt) soll eine Stimme, die Gemeinde Sylt-Ost soll zwei Stimmen erhalten. Hinsichtlich der auf die beiden Gemeinden zu verteilenden Prozentsätze an dem Anteil des Amtes und der Umlagegrundsätze soll eine Einigung zwischen den beiden Gemeinden und dem AZV erfolgen.
2. Der Amtsausschuss stimmt inhaltlich den diesem Beschluss entsprechenden Satzungsänderungen des Abwasserzweckverbandes Sylt zu.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Übertragung des Stimmrechtes und der Anteile des Amtes auf die Gemeinde Rantum (Sylt) zu veranlassen und gegenüber dem Abwasserzweckverband Sylt die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Restebeträge des Vermögens an die Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost
Bürgermeister Johannsen berichtet aus der Vorberatung des Finanz- und Personalausschusses, bei dem unterschiedliche Auffassungen über die Verteilung der Restebeträge des Vermögens Steidum Ingi vertreten worden sind. Die Verwaltung hatte hierzu eine umfangreiche Vorlage gefertigt, die der Entscheidungsfindung des Ausschusses diente. Die Beschlussfassung im Finanz- und Personalausschuss mit 2 Ja- und 2 Nein-Stimmen führte dazu, dass keine Empfehlung an den Amtsausschuss ausgesprochen wurde. Bürgervorsteher Uekermann (Sylt-Ost) vertrat mit eingehender Begründung die Auffassung, dass das Vermögen in Höhe von 158.383 DM seinerzeit nur von den Anschlussnehmern der Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost erwirtschaftet worden sei und daher beiden Gemeinden zustehen würde, zumindest bestehe ein moralischer Anspruch in dieser Hinsicht. Es wird sodann darauf hingewiesen, dass in diesem Fall eine Entnahme des Betrages aus der Rücklage oder eine Bereitstellung durch einen Nachtragshaushalt zu Lasten aller Gemeinden erfolgen müsse. Amtsvorsteher Jansen erklärt in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Gemeinde Rantum (Sylt), dass es der Gemeinde Rantum (Sylt) im wesentlichen auf den Stimmenanteil im Abwasserzweckverband Sylt, und nicht so sehr auf die Auskehrung dieses Betrages ankomme. Die Abstimmung über den Antrag, dass der Betrag von 158.383 DM an die Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost aufgeteilt werden soll, wird sodann mit 2 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3-Stimmenthaltungen abgelehnt.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Abarbeitung des Berichtes des Gemeindeprüfungsamtes für die Jahre 1999 - 2003
Bürgermeister Johannsen berichtet über die Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss. Der Prüfungsbericht beinhaltet erfreulicherweise keine weiteren Beanstandungen, es sind nur Hinweise ergangen. Die Stellungnahme der Verwaltung liegt als Vorlage vor. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig, die Stellungnahme der Verwaltung in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis zu nehmen.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Amtsverordnung zum Schutze des Kurbetriebes und den Fremdenverkehrs sowie über die öffentliche Sicherheit in den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt
Amtsrat Hansen erläutert die Vorlage über eine Neufassung der Amtsverordnung zum Schutze des Kurbetriebes und des Fremdenverkehrs sowie über die öffentliche Sicherheit in den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt und begründet die beiden alternativen Beschlussvorschläge. In der sehr ausführlichen Diskussion wird zunächst dargestellt, dass aufgrund von EU-Richtlinien und fehlender landesrechtlicher Ermächtigungen keine Rechtsgrundlage mehr für örtliche Behörden besteht, weitergehende Regelungen im Hinblick auf Hundehaltung (Leinenzwang) und insbesondere auf die Festsetzung von Ruhezeiten, wie sie in Fremdenverkehrsorten dringend geboten sind, umzusetzen. Bürgermeister Johannsen beantragt dennoch, die alte Ruhezeitenregelung beizubehalten und Herr Diedrichsen, List auf Sylt weist darauf hin, dass die Vorgabe des Leinenzwanges für Hunde innerhalb der Ortschaften dringend geboten ist und in der alten Gemeindeverordnung der Gemeinde List auf Sylt auch so enthalten war. Amtsrat Hansen erläutert tiefgehend die rechtlichen Grundlagen und stellt dar, dass Ahndungen in Form von Ordnungswidrigkeitenverfahren o. ä. nicht möglich seien, weil eben die Rechtsgrundlage fehlt und sich schon aus diesem Grunde heraus verbietet, eine Rechtsnorm zu erlassen, die erkennbar rechtswidrig ist. Einigkeit besteht in der Auffassung, dass sowohl ein erhöhter Leinenzwang wie auch die Festsetzung von Ruhezeiten auf Sylt dringend geboten seien. Auch ergibt sich aus der sehr umfassenden Diskussion mit zahlreichen Wortbeiträgen die Erkenntnis, dass die aktuelle Rechtslage absolut unbefriedigend sei, da keine Ermächtigung für eine Amtsverordnung mit regelnden Inhalten gegeben ist. Hinsichtlich des Leinenzwangs für Hunde an Hundestränden wird die Auffassung vertreten, dass dies von der jeweiligen Gemeinde im Rahmen der Gemeingebrauchssatzung geregelt werden müsse, zumal die Gemeinden hier unterschiedliche Auffassungen vertreten. Bürgermeister Schweitzer vertritt die Auffassung, dass aufgrund der vorgetragenen Erkenntnisse keine Regelungsmöglichkeiten mehr gegeben seien und schlägt vor, auf die Beschlussfassung einer neuen Amtsverordnung komplett zu verzichten. Letztlich kristallisiert sich aber die Auffassung heraus, dass die gegebene Rechtslage für alle Fremdenverkehrsgemeinden in Schleswig-Holstein unbefriedigend sei und deshalb eine Initiative gegenüber der Landesregierung geboten ist, in der Form, dass eine Resolution verfasst und beim Land (Innenminister) vorgebracht werden soll. Denkbar sei es, diese Problematik zusätzlich im Rahmen der Insel- und Halligkonferenz zu thematisieren. Unter dem Gesichtspunkt der Erstellung dieser Resolution schließt sich Bürgermeister Johannsen für die Gemeinde Kampen (Sylt) der allgemeinen Auffassung an und zieht seinen Antrag auf Beibehaltung der alten Ruhezeiten zurück. Der Amtsausschuss beschließt sodann,
1. den Auftrag an den Amtsvorsteher eine Resolution zu verfassen und beim Innenminister einzureichen
2. eine Neufassung der Amtsverordnung wird nicht beschlossen.
Einstimmig so beschlossen.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung des Beschlusses zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes (Amtsausschuss vom 20.12.2004)
Der Amtsvorsteher berichtet über die zurückliegenden Bemühungen zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes und bringt die baulichen Missstände und die organisatorischen Probleme in der Amtsverwaltung sowie die zum 31.12.2005 wirksam werdende Kündigung der Nutzung des Verwaltungsgebäudes in Erinnerung. Nach dem derzeitigen Stand sei frühestens im Jahr 2008 mit einer Entscheidung zu rechnen, soweit es um ein Verwaltungsgebäude für eine gemeinsame insulare Verwaltung für geht. Das Thema wird sehr umfassend diskutiert und die Notwendigkeit eines Neubaues wird in allen Wortbeiträgen vom Grundsatz her anerkannt. Herr Liebing weist auf die kommenden Aufgabenverlagerungen auf die untere Verwaltungsebene hin, die zur Zeit aktuelles Ziel der politischen Planungen in Kiel sind und zu personellen Aufstockungen führen werden. Bürgermeister Schweitzer erinnert daran, dass die Stadt Westerland zwei Vorschläge zum Standort eines neuen Verwaltungsgebäudes gemacht habe, und zwar Ausbau des alten Rathauses oder alternativ die Errichtung eines neuen Gebäudes auf dem Andreas-Nielsen-Parkplatz. Bürgermeister Schweitzer hält eine vorhergehende Einigung mit der Stadt Westerland für zwingend erforderlich und erinnert insoweit an die Beschlussfassung des Amtsausschusses vom Dezember 2004. Amtsvorsteher Jansen berichtet hierzu, dass er bei der Stadt Westerland zur Zeit keinen kompetenten Ansprechpartner findet, da die Bürgermeisterin für diese Fragen nicht zuständig sei, die Selbstverwaltung sich aber noch nicht formiert habe, um eine konkrete Antwort auf die sich stellenden Fragen abgeben zu können. Die Überlegungen, einzelne Abteilungen auszulagern oder eine Nutzung des Gebäudes der Standortverwaltung einzuplanen, werden nicht weiter diskutiert. Es wird vom Ergebnis die Forderung aufgetan, die Raumplanung zu aktualisieren und die Vorschläge der Stadt Westerland zu werten. In dem anstehenden Gespräch am 25.04.2005 soll massiv zum Ausdruckgebracht werden, dass das Amt jetzt eine zeitnahe Umsetzung erwartet und daher von Stadt Westerland verbindliche Aussagen über eine Kooperation in dieser Angelegenheit erwarte. Die Beratung endet mit folgendem Ergebnis:
Wenn die Aussagen der Stadt Westerland nicht in der Qualität, dass Planungen beginnen können, bis Anfang Juni 2005 vorliegen, soll im Juli 2005 eine neue Amtsausschusssitzung einberufen werden, bei der dann eine eigene Standortsuche und Standortbewertung durchgeführt werden soll.
Der Amtsvorsteher schließt um 19.30Uhr mit einem Dank an die Anwesenden die Sitzung.