Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt Frau Barbara Maenss, Rantum (Sylt) als neues Mitglied im Amtsausschuss. Frau Maenss ist von der Gemeindevertretung als Nachfolgerin für Herrn Frank Zahel gewählt worden. Er entschuldigt die Herren Ronald Benck, List auf Sylt, Bürgermeister Liebing, Sylt-Ost und Hauke Müller, List auf Sylt.
Der Amtsvorsteher beantragt, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 von der Tagesordnung zu streichen, weil der Rechnungsprüfungsausschuss nicht tagen konnte. Das Absetzen der beiden Tagesordnungspunkte wird ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen.
2. Bürgerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt
3. Mitteilungen und Anfragen
1. Die Verwaltung berichtet, dass die Umstellung auf das neue Tarifrecht verwaltungsintern vorbereitet wird, so dass hier mit keinen Problemen zu rechnen sein dürfte.
2. Es wird weiter berichtet, dass die Vermögenseigenschadenversicherung für die Gemeinden des Amtes und die Eigenbetriebe neu abgeschlossen worden ist und dass der Prämienaufwand etwa 5.900 EURO zuzüglich Versicherungssteuer im Jahr betragen wird.
4. Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer „Amtsverordnung zum Schutze des Kurbetriebes und des Fremdenverkehrs sowie über die öffentliche Sicherheit“ in den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt
Der Amtsvorsteher berichtet, dass die Rechtsauskunft des Innenministers rechtzeitig vor der Sitzung eingegangen ist. Der Innenminister bestätigt die Rechtsauffassung der Verwaltung, dass es in Schleswig-Holstein für dem Erlass von besonderen Ruhezeiten keine Ermächtigungsgrundlage gibt und dass der Erlass einer entsprechenden Verordnung damit unzulässig ist. Hierüber ergibt sich sodann eine sehr rege Diskussion, in der kritisch angemerkt wird, dass der Kreis Nordfriesland in anderen Gemeindebereichen entsprechende Verordnungen genehmigt habe, bis hin zu dem Gedanken, trotz erkannter Rechtswidrigkeit dennoch eine Verordnung mit diesem Inhalt zu erlassen. Bürgermeister Johannsen berichtet hierzu, dass er bereits massive Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Baufirmen erhalten habe. Es bestünde daher ein dringender Regelungsbedarf. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Amtsvorsteher einem solchen Beschluss zum Erlass einer Verordnung widersprechen müsse, weil der Beschluss rechtswidrig sei. Mit Befremden wird zur Kenntnis genommen, dass der Innenminister in dem Erlass zum Ausdruck bringt, bislang keinen Handlungsbedarf gesehen zu haben, weil das Problem noch nicht ausreichend von betroffenen Gemeinden an ihn herangetragen worden sei. Einvernehmen besteht daher, dass das Problem der fehlenden Ermächtigung für die Festlegung von Ruhezeiten bei den Interessenvertretungen (Gemeindetag, Insel- und Halligkonferenz, Nordseebäderverband usw.) publik gemacht werden soll, damit landesrechtlich Grundlagen für Lärmschutzregelungen geschaffen werden.
Der Antrag der Gemeinde Kampen (Sylt), trotz der fehlenden Rechtsgrundlage eine Verordnung zu erlassen, wird mit 13 Nein-, 6 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Der Amtsausschuss beschließt sodann gemäß Tischvorlage einstimmig, dass alle infrage kommenden Interessenorganisationen in dieser Angelegenheit angeschrieben werden sollen mit dem Ziel, dass eine landesgesetzliche Ermächtigung für den Erlass von örtlichen Lärmschutzbestimmungen möglich sein wird.
5. Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Pachtvertrages mit der Gemeinde Sylt-Ost über die Nutzung des Pionierlagers
Der Amtsvorsteher verweist auf die Vorlage. Herr Uekermann ruft unter dem Gesichtspunkt der Solidargemeinschaft in Erinnerung, dass die Gemeinde Sylt-Ost für den gesamten Amtsbereich die Liegenschaft für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung stellt. Ohne weitere Aussprache wird sodann der Auftrag an den Amtsvorsteher beschlossen, mit der Gemeinde Sylt-Ost über eine Verlängerung des Pachtvertrages über die Nutzung des Pionierlagers in Verhandlungen einzutreten.
6. Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Vertrages mit der Gemeinde Sylt-Ost über die Nutzung des Amtsgebäudes
Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses berichtet über die Vorbereitung im Ausschuss und die Empfehlung, eine Verlängerung des Vertrages mit der Gemeinde Sylt-Ost über die Nutzung des Amtsgebäudes zu beschließen. Verwiesen wird auf die Vorlage der Verwaltung. Der Amtsausschuss beschließt sodann bei 2 Nein-Stimmen eine Verlängerung des Vertrages für die Dauer von 3 Jahren, allerdings ohne ausdrückliche Verlängerungsoption .
7. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2005; hier: Entfristung einer Planstelle im Bauamt
Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses berichtet über die Vorberatung im Ausschuss und die Empfehlung des Ausschusses, der Entfristung der Planstelle im Bauamt zuzustimmen. Es beginnt eine rege Diskussion, bei der im wesentlichen die bestehende Entgeltordnung angesprochen wird, die 20 % der Personalkosten als Grundkosten für die Planungs- und Bauverwaltungsabteilung vorsieht, die von der Gemeinde Kampen (Sylt), die kaum Planungsleistungen des Amtes in Anspruch nimmt, als ungerecht erachtet wird. Die Verwaltung weist hierzu darauf hin, dass auch bei einer Auftragserteilung an die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland die verwaltungsmäßige Abwicklung durch das Amt Landschaft Sylt erfolgt (Bekanntmachungen, Sitzungsvorlagen, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange usw.), so dass der Ansatz gerecht erscheint. Die Diskussion endet dann mit der Beschlussfassung,
1. der Entfristung der Stelle des Stadtplaners mit 7 Nein- Stimmen und 1 Stimmenthaltung .
2. dem Auftrag an die Verwaltung, für die zur Zeit geltenden 20 %igen Grundkosten der Entgeltordnung eine neue Regelung vorzuschlagen und vom Finanz- und Personalausschuss vor beraten zu lassen (3 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen).
8. Beratung und Beschlussfassung über einen Nachtrag zur Hauptsatzung des Amtes (hier: Erhöhung der Mitgliederzahl des Rechnungsprüfungsausschusses auf 5 Mitglieder)
Einstimmig wird der Nachtrag zur Hauptsatzung des Amtes mit dem Ziel der Erhöhung der Mitgliederzahl des Rechnungsprüfungsausschusses auf 5 Mitglieder gemäß Vorlage beschlossen.
9. Wahl von 2 weiteren Mitgliedern in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Als weitere Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss werden einstimmig gewählt:
Herr Sönke Lorenzen, List auf Sylt
Frau Barbara Maenss, Rantum (Sylt).
Der Amtsvorsteher schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.