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Protokoll vom 24.11.2005

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses sowie die Vertreter der Stadt Westerland und begründet die Besonderheit des Versammlungsortes (das Amt tagt im Sitzungssaal der Stadt Westerland) mit dem Bekunden des Amtsausschusses, für ein Zusammenwachsen der Sylter Kommunen offen zu sein. Durch die vorangegangene Aussage des Arbeitskreises Politik und Verwaltung, dass ein Amtsmodell neuerer Art mit einem hauptamtlichen Amtsdirektor durchaus eine vorgezogene Lösung für eine Fusion aller Sylter Gemeinden sein könnte, sehe er sich gehalten diesen Beratungspunkt dem Amtsausschuss anzubieten. Er weist darauf hin, dass hierdurch der Fusionsgedanke nicht verworfen werden solle, vielmehr solle darüber beraten werden, ob das Amtsmodell als eine parallele Lösung, die schnell erreichbar wäre, denkbar sei. Der Amtsvorsteher stellt die Beschlussfähigkeit des Amts­ausschusses fest.  


2. Bürgerfragestunde

Eine Kampener Bürgerin beschwert sich vehement über ständige Lärmbelästigungen durch Baustellen in ihrer Nachbarschaft, namentlich auch durch eine bekannte Sylter Gartenbaufirma, die mit ihren Arbeiten bereits morgens außerhalb der früher geltenden Ruhezeiten beginnt und bei dem Einsatz der motorbetriebenen Geräte keine Rücksicht nimmt. Auf ihre Frage wird erklärt, dass eine Gesetzesinitiative zur Einführung der rechtlichen Grundlage für die Festsetzung von Ruhezeiten vom Amt Landschaft Sylt eingeleitet  worden sei und dass weitere, landesweite Interessenverbände angeschrieben und ebenfalls ihr Interesse an einer solchen Regelung bekundet haben. Mit einem schnellen Gesetzgebungsverfahren sei aber nicht zu rechen, berichtet die Verwaltung. Der Bürgerin wird überdies erläutert, dass sie die Möglichkeit habe, sich gegen Lärmbelästigungen auch zivilrechtlich zu wehren. Das Ordnungsamt sei bei reinen Nachbarbelästigungen ohnehin nicht zuständig, weil vor einem Einschreiten des Ordnungsamtes vorrangig das öffentliche Interesse geprüft wird.


3. Mitteilungen und Anfragen

Von der Verwaltung wird berichtet, dass
1. mit dem Kreis Nordfriesland eine Einigung über die Abwicklung der Restkosten ab dem 01. Oktober 2005 nach Einrichtung der Sozialzentren verhandelt worden ist und dass kreisweit die Lösung angestrebt wird, dass die noch ausstehenden Einnahmen dem Kreis Nordfriesland zufließen sollen und der Kreis Nordfriesland dafür die Kosten trägt, die noch im Rahmen der Überleitung (Träger sind die Gemeinden bzw. die Ämter) entstehen. Die Restforderungen werden von den Amts- bzw. Stadtkassen gegen eine finanzielle prozentual noch auszuhandelnde Entschädigung verfolgt.

2. die Suchtberatung für die Insel Sylt im Jahr 2005 einen Unterschuss von etwa 11.000 € verzeichnet, weil die an die einzelnen Kommunen gestellten Anträge nicht gleichermaßen nach Einwohnerzahlen behandelt worden sind. Aus diesem Grunde wird der Geschäftsführer Heiner Jensen in der nächsten Runde der Bürgermeister sein Problem vortragen in der Hoffnung, dass hier noch eine Einigung erzielt werden kann die dann von den Gremien noch beschlossen werden müsste.

3. der Tourismus- und Jahreswirtschaftsbericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Nordfriesland vorliegt und über die Homepage www.wfg-nf.de abgerufen werden kann.


4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 18.07.2005

Der Amtsvorsteher berichtet über den nichtöffentlichen Teil der letzten Amtsausschusssitzung. Im Rahmen der Sitzung wurde eine Anfrage zur beabsichtigten Neubesetzung der Bür­germeisterstelle in Sylt-Ost gestellt. Der Amtsvorsteher berichtet der Öffentlichkeit hierüber, in dem er den Text des Protokolls der Niederschrift im Wortlaut verliest.  


5. Bericht der Verwaltung über die Überleitung in das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

Oberamtsrat Rück berichtet über die problemlose Überleitung in das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst vom 01. Oktober 2005 und weist darauf hin, dass künftig bei Neueinstellungen ganz erhebliche Kosteneinsparungen zu erwarten seien, weil die Entgeltgruppen wesentlich geringer bemessen sind, als die Vergütungsgruppen nach dem alten Tarifvertrag. Ein Ziel der Überleitung ist, dass die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Überleitung keinen Nachteil haben dürfen. Da in Zukunft der so genannte „Bewährungsaufstieg“ entfällt, ist es eine tarifrechtliche Vorgabe, dass die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die bereits die Hälfte des Bewährungsaufstiegs hinter sich gebracht haben, in die nächst höhere Entgeltgruppe überzuleiten sind. Dadurch ergaben sich einige Höhergruppierungen, die im Stellenplan 2006 zu berücksichtigen sind und die sowohl im Hauptausschuss der Gemeinde Sylt-Ost wie im Finanz- und Personalausschuss erläutert worden sind. Ansonsten ist über keine Besonderheiten zu berichten.


6. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2005

Bürgermeister Johannsen berichtet als Vorsitzender des Finanz- und Personalausschusses über die Haushaltsüberschreitungen zum 30. Juni 2005, die sich in einem geringen Rahmen halten. Unter Hinweis auf die Vorlage regt er eine Genehmigung an, die dann einstimmig erteilt wird.


7. Beratung und Beschlussfassung über
a) Anerkennung der Jahresrechnung 2004 und
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2004

Bürgermeister Johannsen berichtet auch hier über die Vorlagen und weist darauf hin, dass die Zuführung zur Rücklage in Höhe von rd. 164.000 EURO nur durch die erhöhte Finanzkraft der Gemeinde Kampen (Sylt) möglich geworden ist. Ohne weitere Aussprache beschließt der Amtsausschuss sodann einstimmig
a) die Anerkennung der Jahresrechnung 2004 und
b) die Genehmigung der Haushaltüberschreitungen zum 31.12.2004.


8. Wahl eines neues Mitgliedes in den Finanz- und Personalausschuss aus der Gemeinde Rantum (Sylt)

Gemeindevertreter Zahel ist aus dem Ausschuss ausgeschieden. Amtsvorsteher Jansen bittet daher darum, dass aus der Gemeindevertretung Rantum (Sylt) ein Mitglied in den Ausschuss nachgewählt wird und schlägt hierzu Frau Barbara Maenss vor. Frau Maenss wird sodann ohne weitere Aussprache einstimmig als neues Mitglied in den Finanz- und Personalausschuss gewählt.


9.
Beratung und Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss) über die Bildung eines „Amtes Sylt“ mit einer hauptamtlichen Verwaltungsspitze

Der Amtsvorsteher leitet in das Thema ein in dem er auf die Aussage in dem Arbeitskreis Politik und Verwaltung verweist, wonach alle Mitglieder dieses Arbeitskreises, in dem auch Vertreter aller amtsangehörigen Gemeinden vertreten sind, mit der alternativen Lösung eines Amtsmodells - parallel zu weiterhin angestrebten Fusion aller Sylter Gemeinden – einverstanden sind. Ein wesentlicher Punkt von Strukturveränderungen ist die Zusammenführung der Verwaltungen und die Standortfrage. Auch hier hat sich der Arbeitskreis einstimmig für einen zentralen Standort in der Mitte der Insel ausgesprochen, worauf das Stadtbauamt eingehend geprüft hat, ob eine Zusammenführung in den Räumen des Rathauses einschließlich Hebbelweg möglich wäre. Hierzu trägt Stadtbaumeister Knuth anhand von sehr detailliert ausgearbeiteten Folien und Grundrisszeichnungen vor. Herr Knuth kommt zu dem Ergebnis, dass bei einem Neubau, der nicht zentral erreichbar platziert werden müsste, mit Kosten von rd. 7 Mio. EURO zu rechnen sei, während die Umbauten im Westerländer Rathaus mit geschätzten 1,9 Mio. EUR zu Buche schlagen würden. Durch diesen Umbau wäre die Unterbringung der zur Zeit 66 Mitarbeiter der Stadtverwaltung Westerland und 47 Mitarbeiter des Amtes Landschaft Sylt möglich. Außerdem seien noch Kapazitäten frei, um auf eventuell erforderlich werdende Personaleinstellungen durch zusätzliche Aufgaben, die auf die kommunale Ebene übertragen werden, gerüstet zu sein. Zur Finanzierung wäre es denkbar, dass die KLM die Umbaumaßnahmen finanziert und die Aufwendungen durch eine Miete refinanziert. Hier müsste voraussichtlich von einem Betrag von 10,56 EURO je Quadratmeter ausgegangen werden, was für die amtsangehörigen Gemeinden eine Gesamtmiete von jährlich 200.725 EURO ausmachen würde (Kaltmiete). Der Amtsvorsteher begrüßt sodann Herrn Landrat Dr. Bastian und Herrn Schröder als Leiter der Kommunalaufsichtsabteilung des Kreises Nordfriesland, die sich als Ansprechpartner für Rechtsfragen zu dem neuen Amtsmodell angeboten haben. Herr OAR Rück von der Gemeinde Sylt-Ost  erläutert mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation die Grundzüge des neuen Amtsmodells. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Vom Ergebnis her wäre es kommunalrechtlich schnell umsetzbar - vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse -, das Amt Sylt zum 01. Januar 2007 zu bilden. Allerdings könne zu diesem Zeitpunkt noch keine räumliche Zusammenführung der Verwaltungen selbst erfolgen, weil die Umbaumaßnahmen in Westerland noch umgesetzt werden müssten. Insbesondere wird mit Unterstützung des Landrats bestätigt, dass das Amtsmodell keine Verhinderung der Fusion sei, sondern vielmehr als erster Schritt zu einer Fusion der Sylter Gemeinden gesehen werden sollte. Der Landrat bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass eine isolierte Fusion der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt-Ost nicht möglich sei, weil dann das verbleibende Amt unter der gesetzlich vorgegebenen Einwohnergrenze von 8.000 sein würde. Eine Fusion der beiden Kommunen sei aber unter dem Dach eines Amtes Sylt durchaus möglich. Der Amtsvorsteher fragt die anwesenden Bürgermeister nach der grundlegenden Auffassung ihrer Gemeindevertretungen. Bürgermeister Schmidt, Wenningstedt-Braderup (Sylt) bestätigt, dass seine Gemeindevertretung gegen ein Amtsmodell keine Bedenken habe. Herr Bürgervorsteher Uekermann verweist im wesentlichen auf die Beschlusslage der Gemeinde Sylt-Ost, wonach die Fusion bevorzugt vorangetrieben werden solle und sieht den Entfall der Haupt­amtlichkeit der Bürgermeisterfunktion in Folge eines Amtsmodells als kritisch an. Es sei erkennbar, dass die gewollte Hauptamtlichkeit von Gemeinden einer bestimmten Größen­ordnung kommunalrechtlich nicht umsetzbar sei. Dies wird von der Verwaltung aufgrund einer gerade eingegangenen Stellungnahme des Innenministers bestätigt. Danach sei nicht damit zu rechnen, dass Gemeinden ab einer Größenordnung von 4.000 bzw. 5.000 Einwohnern die freiwillige Option erhalten werden, die Bürgermeisterstelle hauptamtlich einzurichten. Er fragt weiter nach der Übertragung zusätzlicher Aufgaben infolge der dann kommenden Größenordnung der Verwaltung. Der Landrat bestätigt, dass dann eine Übertragung der bauaufsichtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten auf das Amt Sylt möglich sei. Gleiches gelte auch  für weitere Zuständigkeiten im Rahmen der Verkehrsaufsicht und der umweltbehördlichen Angelegenheiten. Eine Folge sei auch die zwingende Auflösung der Zweckverbände, die nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit gebildet worden sind (Landschaftszweckverband Sylt, Zweckverband Flughafen). Angesprochen wird auch, dass es gesetzliche Tendenzen gibt, die Schulverbände neu zu organisieren und in die Zuständigkeit der Ämter zu übertragen. Auf Anfrage von Gemeindevertreter Jakobsen wird erklärt, dass es weiterhin einen ehrenamtlichen Amtsvorsteher gibt und dass beabsichtigt sei, bei einem Amtsmodell es bei den Gemeindebüros zu belassen. Bürgermeister Johannsen gibt den Hinweis, dass im Fall der Option von hauptamtlichen Bürgermeistern diese Kosten aus dem Amtshaushalt herausgerechnet und in den Haushalten der betreffenden Gemeinden (Sylt-Ost bzw. Westerland) veranschlagt werden  müssten. Bei einer Übertragung der Schulverbände in die Zuständigkeit des Amtes aufgrund gesetzlicher Vorgaben müsste eine Vermögensauseinandersetzung stattfinden unter den Trägern der Schulverbände, weil die Grundstücke und baulichen Anlagen erhebliche Werte darstellen. Frau Reiber trägt als Bürgermeisterin der Stadt Westerland vor, dass auch sie weiterhin die Fusion als Ideallösung ansieht und erinnert die an die 4 Ziele, die durch die Fusion erreicht werden sollen. Das Amtsmodell nach neuem Recht sei ihr aber „sympathisch“ und räumt ein, dass die Hauptamtlichkeit der Bürgermeisterfunktion in Westerland nicht zwingend notwendig sei. Dies sei jedenfalls kein Grund, das Amtsmodell scheitern zu lassen. Im üb­rigen spricht sie sich nach  einer Realisierung des Amtsmodells für eine Vielzahl von Über­tragungsbeschlüssen aus, weil diese dann die Tätigkeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister entlasten und ein Schritt zur Einheitlichkeit der Insel beitragen würden. Insgesamt plädiert sie für ein neues, starkes Amt Sylt. Auf Anfrage von Herrn Uekermann erklärt Herr Rück, dass so genannte Kompetenz-Kompe­tenzregelungen durch eine Neufassung der Amtsordnung angedacht seien. Sie sind aber noch nicht Gesetzeslage. Durch diese Kompetenz-Kompetenzregelung sollen die Ämter die Mög­lich­keit bekommen, einzelne Selbstverwaltungsangelegenheiten der amtsangehörigen Ge­mein­den an sich ziehen zu können, allerdings nur mit einer 3/4 Mehrheit im Amtsausschuss. Des weiteren wird bestätigt, dass die Stellenobergrenzenverordnung aufgehoben werden soll und dass die Zentralitätsmittel durch die Bildung eines Amtes nicht beschnitten werden würden. Stadtrat Windolf ergänzt die Aussagen der Bürgermeisterin und erläutert den Amtsausschuss­mitgliedern, dass die Stadtvertretung  den Beschluss gefasst hat, mit allen Sylter Gemeinden Verhandlungen für eine Zusammenführung der Verwaltung aufzunehmen, und zwar als vorgezogene Lösung parallel zur späteren Fusion. Als Folgen einer großen Verwaltung wird die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten angesprochen, die nach kommendem Recht ab 15.000 Einwohnern zwingend hauptamtlich beschäftigt werden muss. Der Landrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Verpflichtung zur Zeit bereits ab 10.000 Einwohnern besteht und dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht zwingend vollbeschäftigt sein muss. Die Frage inwieweit Mitglieder des Personalrats vom Dienst freigestellt werden müssen, konnte während der Sitzung nicht beantwortet werden. Dies wird durch einen Hinweis im Rahmen der Versendung des Protokolls erfolgen. Bürgermeister Schweitzer spricht sich ebenfalls für das Amtsmodell aus und bittet im Hinblick auf die klaren Diskussionsaussagen um einen Grundsatzbeschluss für ein Amt Sylt. Ohne weitere Aussprache ergibt die Abstimmung sodann den  Grundsatzbeschluss:
1. Der Amtsausschuss nimmt von den Inhalten eines Amtsmodells für die gesamte Insel Sylt Kenntnis und sieht dieses Modell als eine Alternativlösung für die Fusion auf Sylt an.

2. Die Fusionsüberlegungen der fusionswilligen Gemeinden sollen dadurch nicht beeinträchtigt werden, sondern können parallel weiterverfolgt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Amtsmodell den einzelnen Gemeindevertretungen vorzustellen und das Votum der Gemeindevertretungen einzuholen.

4. Sodann soll der Amtsausschuss in einer folgenden Sitzung eine abschließende Entscheidung über die Neubildung eines Amtes Sylt treffen.

Abstimmung: 18 : 0 : 2



Der Amtsvorsteher schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.