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Protokoll vom 20.03.2006

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Bürgervorsteher Uekermann regt an, den Tagesordnungspunkt 7 (Amt Sylt) dahingehend zu ändern, dass eine Beschlussfassung nicht vorgesehen wird. Der Hintergrund sind die derzeitigen Fusionsverhandlungen der Gemeinde Sylt-Ost mit der Stadt Westerland und die fehlende Beschlussfassung der Gemeinde­ver­tre­tung Sylt-Ost zu diesem Modell. Dies wird einstimmig angenommen.


2.
Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

- Bürgermeister Johannsen fragt nach dem Stand der Initiative des Amtes dahingehend, dass eine rechtliche Grundlage für Lärmschutzregelungen in den Gemeinden geschaffen wird. Amtsrat Hansen berichtet hierzu, dass die Verwaltung auftragsgemäß Interessenverbände in Schleswig-Holstein angeschrieben hat und dass jetzt auch der Schleswig-Holsteinische Gemeinde­tag eingeschaltet ist. Erkennbar ist, dass Interesse an solchen Regelungen nur im Bereich der Fremdenverkehrsgemeinden besteht, ansonsten aber wenig Interesse an einer entsprechenden Rechtsgrundlage vorhanden ist. Sobald die Angelegenheit weiter gediehen ist, wird die Verwaltung berichten. Einmütig wird die Auffassung vertreten, dass die lange Zeit der Entscheidungsfindung für Fremdenverkehrsgemeinden unbefriedigend ist. Amtsvorsteher Jansen berichtet ergänzend, dass er dieses Thema auch im Bereich der  Insel- und Halligkonferenz angesprochen hat, aber auch hier noch ohne Antwort geblieben sei.

- Der Amtsvorsteher verweist auf die Beschlussfassung der Gemeinde Sylt-Ost, an dem insularen Tourismuskonzept nicht teilnehmen zu wollen und stellt klar, dass nicht die Gemeinde Sylt-Ost allein mit einem Kostenanteil von 50.000,00 € belastet werden würde, sondern dass  dies die Gesamtsumme sei, die auf alle teilnehmenden Gemeinden entfallen würde. Hierzu erläutert Herr Bürgervorsteher Uekermann, dass die Gemeinde ausdrücklich den Beschluss gefasst hat, „zum jetzigen Zeitpunkt“ an einem solchen Konzept nicht teilzunehmen. Hintergrund sei auch, dass ein solches Konzept keine bindende Wirkung entfaltet und nur eine Absichtserklärung darstellen könne.

- OAR Rück berichtet, dass die EVS den Gemeinden einen Kommunalrabatt für die von ihnen bezogenen Stromlieferungen anbieten wird. Mit einem entsprechenden Schriftstück sei in den nächsten Tagen zu rechnen. Die Verteilung erfolgt dann durch das Amt.

Da Herr Heiner Jensen auf Grund eines  Festlandtermines noch nicht erschienen ist, befasst sich der Amtsausschuss sodann mit dem Tagesordnungspunkt 5.

5. Beratung und Beschlussfassung zur Bekanntmachungsverordnung

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt eine Vorlage der Verwaltung vor. Herr Rück berichtet ergänzend, dass jetzt ein schriftliches Angebot des SHZ vorliegt, wonach der Rabatt für öffentliche Bekanntmachungen von 30 auf 50 Prozent erhöht wird. Unter diesem Gesichtspunkt und im Interesse einer bürgernahen Bekanntmachungsart beschließt der Amtsausschuss  sodann einstimmig, es bei der bisherigen Form der Bekanntmachung zu belassen.


4. Beratung und Beschlussfassung über das Projekt des Diakonischen Werks zum „Pionierlager“

Der Amtsvorsteher begrüßt Herrn Heiner Jensen als Vertreter des Diakonischen Werks. Herr Jensen berichtet über das Modell einer Begegnungsstätte im Bereich des jetzigen Pionierlagers und dass bereits 90.000,00 € von einem Sponsor als zweckgebundene Spende für dieses Projekt eingegangen sind. Insgesamt sei geplant, 14 Wohnungen zu errichten, eine Holz- und Metallwerkstatt sowie eine Begegnungsstätte mit etwa 60 Plätzen. Die Sanierung und die Durchführung der Baumaßnahme wird mit etwa 2,5 Mio. EURO veranschlagt, wobei diese Kosten niedriger angesetzt werden können, wenn Teile der Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden. Herr Jensen rechnet mit jährlichen Mietein­nahmen in Höhe von 38.000,00 € und stellt die Möglichkeit der Anwerbung eines zinsgünstigen Darlehns in Höhe von 496.000,00 € in Aussicht. Die Verwaltung verweist sodann auf die vorange­gangene Beschlussfassung des Amtsausschusses, wonach ein Projekt dieser Art nicht in den Bereich der Weisungsangelegenheiten fällt und damit auch nicht im Zuständigkeitsbereich des Amts­­ausschusses zu sehen ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um Selbstverwaltungs­aufgaben, die entweder förmlich auf das Amt übertragen werden müssen oder bei dem jede einzelne amtsangehörige Gemeinde Partner des Diakonischen Werks sein müsste. Es ergeben sich sodann weitere Fragen nach den Grundlagen für ein solches Projekt, wie z.B. die Frage der Bauleitplanung, die für ein solches Projekt erforderlich ist und die möglicher­weise im Hinblick auf die Vorgaben des Regionalplanes V auf Schwierigkeiten stoßen könnte. Herr GV Zarth fragt nach, ob nicht das Diakonische Werk als Träger für die Maßnahme insgesamt in Frage kommen könnte, was Herr Jensen grundsätzlich bejaht. Geprüft werden müsse aber vor einer weiteren Beratung, ob die Gemeinde Sylt-Ost als Eigentümerin der Fläche überhaupt bereit sei, sie für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen und unter welchen Bedingungen. Zudem müsse ein Signal der anderen Gemeinden abgefragt werden, ob diese sich an einem solchen Projekt beteiligen wollen. Die Abfrage des Amtsvorstehers ergab, dass alle Gemeinden ein Projekt dieser Art inhaltlich durchaus begrüßen. Es müssten vor einer konkreten Beschlussfassung aber noch Grundlagen erarbeitet werden, und zwar:
1. Zustimmung der Gemeinde Sylt-Ost als Eigentümerin der Fläche

2. Aussagen über den derzeitigen Planungsstand und über die Möglichkeit, eine weitergehende Planung  mit Erfolg durchführen zu können

3. Darstellung der Investitionskosten, die kostenneutral für alle Gemeinden aufgebracht werden müssen (so auch die Aussage von Herrn Jensen)

4. Darstellung der Folgekosten, die ebenfalls kostenneutral kalkuliert werden müssen.

Erst nach Abarbeitung dieser Fragen könne eine konkrete Beschlussfassung erfolgen. Einigkeit besteht darin, dass Herr Jensen den Auftrag des Amtsausschusses bekommen soll, dieses Projekt weiter zu entwickeln. Im Hinblick darauf, dass das Amt bereits Planungs­kosten verausgabt hat, muss der Auftrag an Herrn Jensen kostenneutral für das Amt erteilt werden. Sobald Herr Jensen schlussreife Vorlagen geliefert hat, soll der Tages­ord­nungspunkt erneut aufgerufen werden. Vorher müssten die Gemeinden eine Aussage über ihre Teilnahme an dem Projekt treffen. Amtsvorsteher Jansen entlässt Herrn Jensen sodann mit einem Dank für die geleistete Vorarbeit.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan nebst Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006

Bürgermeister Johannsen berichtet als Vorsitzender des Finanz- und Personalausschusses über die Vorberatung zum Haushaltsplan und den Empfehlungsbeschluss des Ausschusses, dem Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung zuzustimmen. Er weist auch auf den gestiegenen Prozentsatz der Amtsumlage hin, der aufgrund der hohen Finanzkraft der Gemeinde Kampen (Sylt) im Vorjahr niedriger ausgefallen war. Außerdem seien im Haushalt deutliche Minderausgaben insbesondere im Bereich der Personalkosten zu verzeichnen. Zu den Kosten der Planungsabteilung weist Herr Johannsen darauf hin, dass die Umlegung der Grundkosten für das Jahr 2006 nach dem alten Modell erfolgen soll, für das Jahr 2007 soll dieses Modell erneut überdacht werden. Auf Nachfrage wird erläutert, dass sich die Kooperation mit dem Amt Wiedingharde hinsichtlich der Unterbringung von Spätaussiedlern erledigt hat und insofern keine Mittel mehr bereitgestellt werden müssen. Die bereits angefallenen Planungskosten für das Modell des Pionierlagers sind im Haushalt aufgenommen worden. Herr Johannsen empfiehlt dem Amtsausschuss, dem Planwerk in der vorgelegten Fassung zuzu­stimmen. Die Beschlussfassung erfolgt sodann einstimmig.


7. Beratung und Beschlussfassung zu einer Reform der Verwaltungsstruktur der Gemeinden auf der Insel Sylt (hier: Bildung eines „Amtes Sylt“ mit der Stadt Westerland

Der Amtsvorsteher erinnert daran, dass bis auf Sylt-Ost alle Gemeinden dem Amtsmodell   zugestimmt haben und dass in der letzten Sitzung des Amtsaus­schusses vereinbart war, dass jetzt abschließend abgestimmt werden sollte. Auf Grund der fehlenden Beschlusslage in der Gemeinde Sylt-Ost und deren Fusions­angebot an die Stadt Westerland hat sich eine neue Situation ergeben, zumal aus dem Bereich der Stadt Westerland Signale kamen, dass man einem insularen Amtsmodell nicht zustimmen werde. Hierzu begrüßt der Amtsvorsteher Herrn Wolfgang Jensen, der als stellvertretender Bürgervorsteher der Stadt Westerland  über die dortige Beschlusslage berichtet. Danach sei am 2.3.2006 der Beschluss gefasst worden, dass man sich für eine Verwaltungseinheit aller Sylter Gemeinden mit einem hauptamtlichen Verwaltungs­direktor ausspricht, nicht aber in Form eines insularen Amtes. Gemeint ist, dass alle Gemeinden rechtlich selbständig bleiben, entweder in Form eines Amtes, das von der Stadt verwaltet wird oder sogar in der Form, dass alle bislang amtsangehörigen Gemeinden amtsfrei werden und über § 19 a GkZ von der Stadt verwaltet werden. Parallel dazu sollen weitere Fusionsverhandlungen mit  fusionswilligen Gemeinden geführt werden. Herr Jensen verweist auf eine für 2007  geplante Einwohner­versamm­lung und einen dann folgenden Bürgerentscheid. Im Bereich des Tourismus soll der TSW Westerland mit seiner privatrechtlichen Struktur erhalten bleiben. Ein Wirtschaftsberatungsbüro wird beauftragt werden, mit den anderen Kurverwaltungen der Insel Kontakt aufzunehmen, um Kooperations­modelle vorzustellen. BV Uekermann spricht den bewusst schlank gehaltenen Entwurf des Fusions­vertrages an, der bedauerlicherweise nicht in der Sitzung der Stadtvertretung am 12.3.2006 behandelt wurde. Bgm Schmatloch gibt zu erkennen, dass man sich nicht auf eine Verwaltungsreform einlassen würde, wenn man nicht wisse, was als Ziel beabsichtigt ist. Bgm Schmidt erklärt für Wenningstedt, dass man mit beiden Modellen (Verwaltungsgemeinschaft oder Amt)  einverstanden sei, Kampen sei nach Auskunft von Bgm Johannsen für beide Varianten offen. Amtsvorsteher Jansen gibt den Hinweis, dass er auf seine Bitte vom 02.02.2006 um ein Gespräch mit allen Bürgermeistern bei Innenminister Dr. Stegner immer noch ohne Antwort sei, und es in diesem Zusammenhang verwundere, dass der Minister aber an einem Gespräch im Hauptausschuss der Stadt Westerland am 19.4.2006 teilnehmen werde. Eine Beschlussfassung findet antragsgemäß nicht statt. Der Amtsvorsteher stellt sodann zusammenfassend fest, dass
1. das Amtsmodell, an dem die Mehrheit der amtsangehörigen Gemeinden teilnehmen würden und das nach der letzten Sitzung noch als schnell umsetzbar schien, an der aktuellen Beschlusslage der Stadt Westerland scheitere,

2. eine Fusion aller Gemeinden zeitnah nicht umsetzbar scheint,

3. dass durch den Fusionsantrag der Gemeinde Sylt-Ost ein Paradigmenwechsel erfolgt sei, der neue Meinungsbildungen in den amtsangehörigen Gemeinden erfordere

4. und dass man letztlich wieder keinen Schritt vorangekommen sei.