Home Amt Landschaft Sylt
 
Protokoll vom 11.09.2006

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.


4. Verabschiedung und Neuwahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes

Amtsvorsteher Jansen verabschiedet die Schiedsfrau Frau Frauke Greite sowie ihren Stellvertreter, Herrn Horst Wionski. Beide erklären, dass Ihnen die Arbeit Freude bereitet hat und bitten um Verständnis, dass sie jetzt aus persönlichen Gründen das Amt niederlegen möchten. Amtsvorsteher Jansen fragt sodann, den im Publikum anwesenden Herrn Christian Duwe, ob er bereit wäre die Wahl zum Schiedsmann anzunehmen. Herr Duwe stellt sich dem Amts­ausschuss kurz vor und erklärt ausdrücklich, dass er das Amt gerne annehmen würde und sich auf diese Herausforderung freut. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig Herrn Christian Duwe, Sylt-Ost, Ortsteil Keitum Pröstteft Nr. 4 zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Sylt II (Ost/Süd) zu bestellen. Herr Duwe nimmt die Bestellung an. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl dem Direktor des Amtsgerichts Niebüll zur Bestätigung anzuzeigen.


5. Schneidung der Schiedsbezirke

Amtsvorsteher Jansen erteilt Herrn Amtsrat Hansen das Wort, der im Wesentlichen auf seine Vorlage verweist, die allen Mitgliedern des Amtsausschusses zugegangen ist. Ohne weitere Aussprache beschließt der Amtsausschuss sodann:
1. Der Neugliederung der Schiedsamtsbezirke wird zugestimmt.

2. Die Schiedsamtsbezirke umfassen damit folgende Bereiche:
a) List auf Sylt und Kampen Sylt sowie Wenningstedt-Braderup (Sylt) bilden den Schiedsamtsbezirk Sylt I (Nord)
b) Die Gemeinden Hörnum (Sylt), Rantum (Sylt) und Sylt-Ost bilden den Schiedsamtsbezirk II (Ost/Süd)
c) Der Bereich der Stadt Westerland bildet einen eigenen Schiedsamtsbezirk (alte Regelung)

Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Direktor des Amtsgerichtes Niebüll zu erteilende Genehmigung einzuholen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme der Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs

Der Amtsvorsteher verweist darauf, dass von einigen Gemeinden der ausdrückliche Wunsch nach einer Überwachung des ruhenden Verkehrs geäußert worden ist. Als Gast begrüßt er hierzu Herrn Johannsen von der Polizeizentralstation Westerland, der bestätigt, dass sich unter den Verkehrsteilnehmern - insbesondere auf Sylt  - ein gewisses Rauditum in Form von Nichtbeachten dieser Verkehrsvorschriften zeigt. Er befürwortet ausdrücklich, dass die Kommunen sich dieser Aufgabe annehmen wollen, weil Verstöße gegen Halte- und Parkverbotsbestimmungen von der Polizei nur ausnahmsweise verfolgt und geahndet werden. Er erläutert dies mit dem aktuellen Aufgabenkatalog der Polizei und der Unterbesetzung im personellen Bereich. Die von der Verwaltung erstellten Vorlagen sind sehr umfangreich und kompakt. Amtsrat Hansen erläutert die Vorlagen, und weist, wie auch vorangehend Herr Johannsen, darauf hin, dass im Amtsbereich keinesfalls mit einer Kostendeckung durch die zu erwartenden Einnahmen gerechnet werden könne. Der Amtsausschuss beschließt nach einer sehr regen Aussprache folgende Vorgehensweise:
- diejenigen amtsangehörigen Gemeinden, die eine Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in ihrem Bereich beschlossen haben, teilen der Verwaltung insbesondere den personellen und (jahres-)zeitlichen Umfang  der Überwachung mit,

- Personal zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs/Feststellung der Ordnungswidrigkeiten stellt jede amtsangehörige Gemeinde jeweils für sich selbst ein,

- die verwaltungsmäßige Abwicklung/Ahndung der Ordnungswidrigkeiten soll in Kooperation mit der Stadt Westerland erfolgen,

- der Amtsvorsteher wird beauftragt:
a) mit der Stadt Westerland einen ö.-r. Vertrag abzuschließen, der Art und Umfang   der verwaltungsmäßigen Abwicklung/Ahndung der in den amtsangehörigen  festgestellten Ordnungswidrigkeiten regelt,
b) die amtsangehörigen Gemeinden auf Wunsch bei der Personalfindung zu   unterstützen sowie die -Schulung zu koordinieren,
c) sämtliche für das Überwachungspersonal zur Aufgabenbewältigung benötigte und auf die bei der Stadt Westerland vorhandene Software abgestimmte Datenerfassungsgeräte und sonstiges notwendiges Material zu beschaffen und
d) die aus der Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs resultierenden (Netto-)Kosten in tatsächlich entstandener Höhe auf die jeweiligen Gemeinden umzulegen     

Die Beschlussfassung für die Übernahme der Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgte dann mit 3 Nein Stimmen und 3 Enthaltungen.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung an einem Geschwindigkeitsmessgerätes

Unter Bezugnahme auf die vorgelegte Beschlussvorlage führt Amtsvorsteher Jansen auf das Thema ein. Die Ausführungen werden von Amtsrat Hansen und Herrn Johannsen, Polizei Westerland, ergänzt. Herr Johannsen weist auf Überwachungsdefizite hin, die sich dadurch ergeben, dass in Nordfriesland nur ein transportables Geschwindigkeitsmessgerät zur Verfügung steht. Hieraus folgt, dass auf der Insel Sylt nur zwei bis drei Wochen im Jahr Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können, die sich vom Standort her in aller Regel auch sehr schnell herumsprechen. Ein mobiles Gerät sei daher sehr geeignet, die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkungen  auf Sylt zu erhöhen. Die Kostenbeteiligung, an dem von der Stadt Westerland bereits angeschafften Gerät, liegt bei 2.000,-- EURO. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen keinen Einfluss auf bestimmte Geschwindigkeitsmessungen in ihren Gemeindebereichen haben. Der Einsatz des Gerätes soll in einer Art Beirat für jedes Jahr festgelegt werden. Dabei sollen alle Gemeinden gleichermaßen bedacht werden. Hingewiesen wird, dass Geschwin­digkeitsmessungen und Verstöße hiergegen eine Landesaufgabe sei, die von den Kommunen nicht als eigene Aufgabe übernommen werden kann. Dies sei eine zwingende Regelung, erklärt Amtsrat Hansen. Hieraus folgt, dass die verhängten Bußgelder nicht den Kommunen, sondern der Landeskasse zufließen. Die Kommunen sind auch nicht Ordnungswidrigkeiten­­behörde für diese Verstöße. Bürgermeister Schmatloch bittet die Verwaltung um Prüfung, ob bei einer Kooperation mit der Stadt Westerland und einem Überschreiten der Einwohnergrenze von 20.000 Einwohnern eine solche Zuständigkeit nicht doch geschaffen werden könne. Diese Prüfung wird zugesagt. Der Amtsausschuss beschließt sodann mit vier Stimmenenthaltungen die Kostenbeteilung an dem Geschwindigkeitsmessgerät.


8. Beratung und Beschlussfassung über Unterbringungsfragen für Asylbewerber

Der Amtsvorsteher berichtet, dass die Container zwischenzeitlich entfernt worden seien. Beabsichtigt sei nun eine Verteilung der zu verteilenden Quote auf alle amtsangehörigen Gemeinden. Zurzeit solle jede Gemeinde einen Asylbewerber unterbringen. Kampen spricht sich weiterhin für eine zentrale Unterbringung aus, worauf Herr Bürgervorsteher Uekermann auf die soziale Brisanz einer zentralen Unterbringung hinweist. Auch Wenningstedt spricht sich für eine zentrale Unterbringung aus, wobei die Frage unbeantwortet bleibt, in welcher Gemeinde eine zentrale Unterbringung erfolgen solle. Die Gemeinden Hörnum, Rantum, List und Sylt-Ost erklären, dass die Unterbringung kein Problem sei oder zumindest gelöst werden könne. Herr Schmatloch weist darauf hin, dass die derzeitige Unterbringungslösung nur bis zum 30. September befristet sei und die Umsetzung in die anderen Quartiere zeitnah umgesetzt werden müsse. Die Beschluss­fassung für eine dezentrale Unterbringung in allen Gemeinden erfolgt dann mit 3 Neinstimmen und 2 Stimmenthaltungen



9.
Beratung und Beschlussfassung über die Einführung der Doppik und Teilnahme an dem „Geleitzug“

Der Amtsvorsteher verweist auf die Vorlage, und darauf, dass der Amtsausschuss vom Grundsatz her der Einführung der Doppik bereits vor etwa zwei Jahren zugestimmt hat. Er begrüßt sodann Herrn Jöhnk von der Firma Petersen, die für die Firma C.I.P., mit der das Amt Landschaft Sylt zusammenarbeitet, die Beratung der Anwender dieses Programms übernommen hat. Es macht Sinn, die Schulungen für die Einführung der Doppik im Rahmen eines „Geleitzuges“ durchzuführen, das heißt, mehrere Anwender schließen sich für die Durchführung der Schulung zusammen und erzielen dadurch deutliche Kostenersparnisse. Herr Jöhnk berichtet sodann über die Grundlagen der Schulungen der Firma Petersen und verweist auf das vorliegende Angebot. Kämmerer Neumann erläutert, dass nach seiner Empfehlung für den Amtshaushalt 2007 ein Betrag in Höhe von 20.000,-- EURO bereitgestellt werden solle, der als Gesamtbetrag für die Schulungen dann in insgesamt drei Jahren verbraucht werden würde. Mit einer Eröffnungsbilanz sei im Jahre 2009 zu rechnen. Die umfangreiche Erläuterung von Herrn Jöhnk zeigt den Mitgliedern des Amtsausschusses die Komplexität des neuen Verfahrens, dass in Schleswig-Holstein zurzeit noch freiwillig praktiziert werden kann, von dem aber ausgegangen werden muss es, dass es kurzfristig zu einer zwingenden Form des Haushaltsrechtes wer­den wird. Nach einer sehr eingehenden Darstellung beschließt der Amtsausschuss sodann die Teilnahme an dem „Geleitzug“ zur Schulung für die Einführung der Doppik und beauftragt die Verwaltung, für das Jahr 2007 einen betrag in Höhe von 20.000,-- EURO bereitzustellen. Mit der Umsetzung der Doppik soll fortgefahren werden. Mit der Eröffnungsbilanz wird zum 01.01.2009 gerechnet.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2005
a) Anerkennung der Jahresrechnung 2005
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen z. 31.12.2005

Bürgermeister berichtet aus der Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss. Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses beschließt der Amtsausschuss sodann einstimmig, die Jahresrechnung 2005 anzuerkennen und genehmigt die Haushaltsüberschreitungen bis zum 31.12.2005 gemäß Vorlage.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006 gemäß Vorlage einstimmig.


12. Beratung und Beschlussfassug über die Bildung eines insularen Amtes mit der Stadt Westerland und der Verwaltungsleitung durch eine/n hauptamtliche/n Verwaltungsdirektor/in

Die Mitglieder des Amtsausschusses  nehmen von dem aktuellen Beratungsstand an Hand der Vorlage vom 31.8.06 Kenntnis. AV Jansen fragt die Bürgermeister nach der Beschlusslage in den jeweiligen Gemeinden mit folgendem Ergebnis ab:
Rantum - Zustimmung zum Amt ohne Vorbehalt

Hörnum - Zustimmung zum Amt, keine Aussage zum Thema Hauptamtlichkeit der Verwaltungsspitze            

List - Zustimmung zum Amt mit Amtsdirektor/in

Kampen - grundsätzlich ja,unter der Voraussetzung, dass Gemeindebüros auf Dauer beibehalten bleibenVerteilung der Mietkosten (KLM) nach Einwohnerzahlen und dem Wunsch der Vertretung, dass Harro Johannsen trotz der Vorgabe des § 31 a GO (Unvereinbarkeit) Bürgermeister bleiben kann

Wenningstedt - ja, mit der Vorgabe Beibehaltung der Gemeindebüros und Miete verteilt nach Einwohnerzahlen

Sylt-Ost - noch keine Beschlussfassung, z.Z. sieht die Beschlusslage noch die Fusion vor, Problem wird die hohe Miete des neuen Verwaltungsstandortes sein, Vorgabe wird sein, dass Gemeindebüro  und die Hauptamtlichkeit der Bürgermeisterfunktion erhalten bleiben

GV Wedell erklärt, nach diesen Aussagen und den vielfältigen Beratungen der vergangenen Monate sei nach seiner persönlichen Einschätzung erkennbar, dass die Insel für eine Fusion jedweder Art noch nicht reif sei. Nach verschiedenen Wortbeiträgen wird eine Beschlussfassung zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Frage der kommunalrechtlichen Zulässigkeit der Gemeindebüros zu prüfen und hierzu eine Aussage der Kommunalaufsicht einzuholen
2. die Frage der Höhe Miete bei einem Einzug ins Rathaus Westerland zu klären und in Relation zu anderen Lösungen zustellen
3. zu prüfen, ob in irgendeiner Rechtsform der Beibehalt der Hauptamtlichkeit der Bürgermeisterfunktion in Sylt-Ost möglich wäre
4. zu prüfen, ob Herr Harro Johannsen trotz seiner Funktion als Kämmerer der Stadt Westerland trotz der Regelungen des § 31 a GO (Unvereinbarkeit) Bürgermeister der Gemeinde Kampen (Sylt) bleiben kann.

Nach Klärung dieser Fragen  und der Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden soll sich der AmtsA in seiner nächsten Sitzung abschließend äußern