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Protokoll vom 18.04.2007

Amtsausschuss

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt


3. Mitteilungen und Anfragen

1. Erhalt der Schwimmhalle der MVS in List
Der Amtsvorsteher berichtet von dem Antrag des TSV Westerland auf Erhalt, Nutzung und Fortsetzung des Betriebs der Schwimmhalle. Die Förderung des Schwimmsportes und der Schwimmausbildung wird allgemein begrüßt. Seitens der Vertreter der Gemeinde Sylt-Ost ergeht der Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Erstellung der Keitum Therme auch ein Schwimmbad errichtet wird, dass von der Fläche her geeignet ist, die Schwimmausbildung weiterhin auf Sylt zu gewährleisten. Die Frage der Zukunft der Schwimmhalle in List soll anlässlich des gemeinsamen Gesprächs aller Bürgermeister am 07.05.2007 in List angesprochen werden, wenn es um Fragen der Konversion und der Nutzung der freiwerdenden Gebäude geht.

2. Weitergabe von Sitzungsvorlagen an die Presse
Der Amtsvorsteher berichtet, dass es nach Auskunft der Kommunalaufsicht zulässig und auch begrüßenswert sei, wenn zusammen mit den Einladungen zu einer Gemeindevertretersitzung zeitgleich auch die Vorlagen mit an die Presse gegeben werden, damit die Presse sich gehörig auf die Sitzung vorbereiten kann. Es ergeht die Anregung, in Zukunft so zu verfahren, sofern dies nicht bereits geschieht.

3. Strandversorgungsbetriebe
Der Amtsvorsteher spricht die Strandversorgung an, und regt an, dass die aktuelle Notwendigkeit und ggf. auch ein Erweiterungsbedarf  geprüft werden sollen. Die Standorte und die Flächenvorgaben für Strandversorgungsbetriebe sind im Beiplan zum Flächennutzungsplan festgelegt worden.

4. Kommunalwahl 2008
Die Verwaltung gibt bekannt, dass der Termin für die Kommunalwahl auf den 25. Mai 2008 festgelegt worden ist.

5. Söl’ring Foriining
Der Amtsvorsteher spricht die Situation der Zusammenarbeit mit der Söl’ring Foriining an. Hier haben sich hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers Reibungspunkte ergeben, die insgesamt aber nicht das Verhältnis der Politik zu dem Inselverein trüben sollen.

6. Veränderungen der Zusammensetzung des Amtsausschusses
Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass für Herrn GV Peter Michael Wedell jetzt Herr Carl Rasmus Petersen Mitglied im Amtsausschuss ist. Sein Vertreter ist Michael Müller. Herr Kai Espersen ist für Herrn amtierenden Bürgermeister Christoph Schmatloch für  dessen Zeit der Tätigkeit als Bürgermeister neues Mitglied im Amtsausschuss. Für Herrn Uwe Jacobsen ist Herr Olaf Klein nachgerückt.

7. Erlass einer Amtsverordnung zum Schutze des Kurbetriebes
Bürgermeister Johannsen fragt nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Initiative, dass Lärmschutzregelungen (Ruhezeiten) analog der früheren Regelungen getroffen werden können. Der Amtsvorsteher berichtet hierzu, dass bereits ein interministerielles Gespräch in Kiel stattgefunden hat, an dem auch der Gemeindetag und der Landkreistag teilgenommen haben. Auch die Tourismusverbände fordern, wie die Insel Sylt, eine Rechtsgrundlage für den Erlass von Ruhezeiten. Eine Entscheidung des Innenministers steht allerdings immer noch aus. Ohne eine solche Rechtsgrundlage ist die Anordnung von Ruhezeiten unzulässig. (Anmerkung des Protokollführers: Ein Arbeitsvermerk des Ministeriums ist als Anlage beigefügt).


4. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson

Der Amtsvorsteher verweist auf die Vorlage vom 08.03.2007. Frau Astrid Jahnke stellt sich dem Amtsausschuss vor. Sie ist Juristin, war 6 Jahre lang als Rechtsanwältin selbständig tätig und hat jetzt ihren Wohnsitz auf Sylt. Sie hat den Wunsch, sich ehrenamtlich zu engagieren und stellt sich daher für das Amt zur Verfügung. Der Amtsausschuss wählt sodann einstimmig Frau Astrid Jahnke zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Sylt II (Ost/Süd). Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl dem Direktor des Amtsgerichtes Niebüll anzuzeigen.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Entschädigungspauschale für Schiedsleute

Auch hier verweist der Amtsvorsteher auf die Vorlage vom 08.03.2007, die allen Mitgliedern des Amtsausschusses zugegangen ist. In den einzelnen Wortbeiträgen wird die Gewährung einer Entschädigungspauschale ausdrücklich befürwortet. Die Höhe der Pauschale, die von der Verwaltung vorgeschlagen worden ist, orientiert sich an der Pauschale, die im Bereich der Stadt Westerland bereits gewährt wird. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig die Gewährung einer Entschädigungspauschale für die Schiedsleute (nicht für deren Stellvertreter) in Höhe von 76,50 EURO monatlich.


6. Beratung und Beschlussfassung über Auswirkungen der Rechtsänderungen im Personenstandsrecht

Der Amtsausschuss nimmt von den Rechtsänderungen im Personenstandsrecht und von den erhöhten Fallzahlen von Eheschließungen im Bereich des Standesamtes Sylt Kenntnis. Die Vorlage vom 04.04.2007 stellt den Sachverhalt ausführlich dar. Nach einer kurzen Erörterung stimmt der Amtsausschuss der Aufstockung der Teilzeitstelle im Standesamt auf eine Vollzeitstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt einstimmig zu.


7. Bericht über den Sachstand zum Projekt Pionierlager

Der Amtsausschuss hat durch die Vorlage vom 04.04.2007 von dem aktuellen Sachstand Kenntnis genommen. Amtsrat Hansen berichtet hierzu ergänzend und beantwortet Fragen. Zahlen für den Umfang der Sanierungsmaßnahmen liegen aktuell noch nicht vor. Sie konnten noch nicht ermittelt werden, weil die Frage des Umfanges der Sanierungen und der Kooperation mit dem BBZ noch nicht abschließend geklärt waren. Bürgervorsteher Uekermann zeigt sich enttäuscht, dass mit den Sanierungen noch nicht begonnen worden ist. Der Amtsausschuss vertritt nach einer kurzen Diskussion einmütig die Auffassung, dass mit den Arbeiten spätestens mit Ablauf des Frühjahres begonnen werden muss und dass die Maßnahmen zu Beginn der nächsten Heizperiode abgeschlossen sein müssen.


8. Beratung zu den Auswirkungen der Fusionsgespräche zwischen Sylt-Ost und Westerland auf das Amt Landschaft Sylt

Der Amtsvorsteher erinnert an die Diskussionen um eine Fusion, die in den letzten zwei Jahren stattgefunden haben, und die bis heute zu keinem erkennbaren Ergebnis geführt haben. Er zeigt sich enttäuscht, dass die Gemeinde Sylt-Ost zum einen die amtsangehörigen Gemeinden um ein Votum gebeten hat, dass sie weiterhin für den Bestand des Amtes Landschaft Sylt sind. Die Aussage wurde von allen anderen Gemeinden getroffen, gleichwohl verhandelt die Gemeinde Sylt-Ost weiterhín mit der Stadt Westerland hinsichtlich einer Gebietsreform. Insoweit sieht er die aktuelle Aussage der Gemeinde, dass die Fusionsverhandlungen als gescheitert und damit als beendet angesehen werden, als positiv. Jetzt können endlich Planungen hinsichtlich der Neuordnung der Verwaltung beginnen, insbesondere der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Der Neubau sei bereits vom Grundsatz her vor langer Zeit beschlossen worden. Eine Fortführung war bislang wegen der insularen Fusionsverhandlungen nicht möglich. Bürgermeister Schmidt erinnert ebenfalls an die alten Beschlüsse und spricht sich für einen Neubau als dringend notwendige Maßnahme aus. Bürgermeister Johannsen  und stellv. Bgm. Heyer, Hörnum, bestätigen diese Auffassung und treten ihr voll inhaltlich bei. Bürgervorsteher Uekermann erläutert abschließend, warum es jetzt zum Abschluss der Fusionsverhandlungen gekommen sei und erwähnt in diesem Zusammenhang den Forderungskatalog der Stadt Westerland mit dreizehn Punkten, die einseitig von der Gemeinde Sylt-Ost hätten erfüllt werden müssen. Frau Dr. Wilhelms-Kind regt angesichts des nachfolgenden Tagesordnungspunktes an, den Standort für ein Verwaltungsgebäude vor Keitum nicht zu realisieren und begründet dies mit dem Ziel, dass Keitum ein historisches Dorf bleiben solle, was mit einem modernen Verwaltungsgebäude am Ortseingang nicht zu vereinbaren sei.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Neubau eines Amtsgebäudes

Die Verwaltung hat für diesen Beratungspunkt eine umfassende Vorlage vorbereitet, bei der drei Standorte bewertet werden. Es geht um den Standort vor Keitum, den an der „Kratzmühle“ und den an am „alten Tower“. Bürgermeister Schmatloch berichtet hierzu, dass der Standort vor Keitum wohl ausscheiden müsse, weil es sich hier um eine Außenbereichsfläche handelt, die planungsrechtlich Probleme bringen würde. Er tritt insoweit auch der Auffassung von Frau Dr. Wilhelms-Kind bei und spricht vorzugsweise den Standort am alten Tower an. Sollte es zu späteren Zeitpunkten doch zu einer Zusammenlegung der Verwaltungen kommen, wäre dieser Standort im Mittelpunkt der Insel die geeignetere Lösung, gegenüber einem Standort vor Keitum. Der Standort an der Kratzmühle scheide insgesamt aus, weil er von der Größe der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche her gerade für ein Amtsgebäude ausreichen würde, aber keine Erweiterungsmöglichkeiten zulasse. Er spricht sich insoweit für den Standort am alten Tower aus. Herr Rück erläutert sodann die Unterabschnitte des von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlages. Er erinnert daran, dass es sich noch nicht um einen abschließenden Beschluss für einen Neubau handle, sondern dass sich die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt lediglich einen konkreten ernst gemeinten Auftrag an eine Planung für ein Gebäude wünscht und benötigt und erläutert die Inhalte und die Abfolge der einzelnen Beschlusspunkte. Erst in einer späteren Sitzung, wenn alle Arbeitsaufträge abgearbeitet sind und Standortfragen, Kosten des Gebäudes und die Frage der Finanzierung geklärt sind, soll der Startschuss für den Bau gegeben werden. Nach einer regen Diskussion, in der sich alle Mitglieder des Amtsausschusses für einen Neubau aussprechen, die beiden Vertreter der Gemeinde List aber eine Stimmenenthaltung ankündigen, weil die Gemeindevertretung hierüber noch nicht beraten hat, kommt der Amtsausschuss zu folgender Beschlussfassung:
1. Der Amtsausschuss beschließt grundsätzlich den Bau eines neuen Amtsgebäudes.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den drei Standorten eine Stellungnahme abzugeben. Dabei soll der Standort vor Keitum nicht mehr bevorzugt geplant werden. Im Hinblick auf spätere Fusionen oder Kooperationen soll der Standort am alten Tower bevorzugt geprüft werden.

3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, mit dem Zweckverband Flughafen als Grundstückseigentümerin und der Gemeinde Sylt-Ost als Inhaberin der Planungshoheit zu folgenden Fragen verhandeln:
a) Modalität der Übertragung des Grundstücksteiles (Verkauf, Erbbaurecht)
b) Beginn der erforderlichen Bauleitplanung
c) Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes
d) Erarbeitung eines Baukonzeptes (Grobplanung) für einen Neubau des Verwaltungsgebäudes, wobei vom Grundstückszuschnitt und der Bauweise spätere Erweiterungen vorgeplant sein sollen.

4. Der Amtsvorsteher wird weiter beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses so aussagefähige Vorlagen zu erstellen, dass eine abschließende und umfassende Beschlussfassung möglich sein wird.

5. Der Amtsausschuss beschließt die Bildung eines „Baubegleitenden Ausschusses“  der aus fünf Mitgliedern bestehen soll. Die Benennung der Mitglieder soll in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses erfolgen.


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Regelung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland

Es liegt die Beschlussfassung des Amtsausschusses vor, die Zuständigkeit für die Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr (hier: Überwachung des ruhenden Verkehrs) übertragen zu bekommen. Hintergrund war die Überlegung, die operativen Arbeiten dann über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag durch die Stadt Westerland durchführen zu lassen. Es liegt jetzt die Auskunft vor, dass eine Übertragung der Zuständigkeit unter dieser Vorgabe nicht in Aussicht gestellt wird. Wenn eine Behörde eine Zuständigkeit übernehmen will, muss sie bereit und auch am Tage der Übertragung in der Lage sein, diese Aufgaben selbständig durchzuführen. Amtsrat Hansen berichtet, dass der Kreis NF endgültig erklärt hat, dass die Zuständigkeit im Zusammenhang mit einer Kooperation mit Stadt Westerland nicht übertragen wird, und dass insoweit auch die Grundlage für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Stadt Westerland fehlt. Die Gemeindevertreter Heyer, Hörnum Sylt, und Lasse Lorenzen, Sylt-Ost, erklären sich mit Nachdruck mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung, es bei einer Kooperation beim Kreis Nordfriesland zu belassen, nicht einverstanden,. Auch Bürgermeister Johannsen erklärt, dass Gemeinde Kampen (Sylt) sich an diesem Verfahren nicht   beteiligen werde. Eine gleichlautende Aussage kommt auch von den Vertretern der Gemeinde List. Bürgermeister Schmatloch wirbt dafür, das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren als Probephase anlaufen zu lassen um festzustellen, mit welchen Fallzahlen man in der Praxis tatsächlich zu rechnen habe und um Erkenntnisse zu gewinnen, ob sich eine Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung überhaupt lohne. Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass man davon ausgehen muss, dass die Übernahme dieser Aufgabe auf jeden Fall ein Zusatzgeschäft ist. Eine kostendeckende Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sei nicht zu erwarten, da es im Amtsbereich keine Parkraumbewirtschaftung und auch keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit dazu gebe. Nur durch eine Koppelung von Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und der Ahndung von Verstößen gegen Park- und Halteverbote lässt sich jedoch eine kostendeckende Aufgabenerledigung vornehmen, wie dieses z.B. im Bereich der Stadt Westerland der Fall ist. Außerdem seien im Amtsbereich erhebliche Wege abzuleisten, was Arbeitszeit und damit Geld kostet. Der Amtsvorsteher weist darauf hin, dass durch den erhöhten Verkehrsdruck auf der Insel die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin umgesetzt werden muss. Die Polizei hat sich bekanntlich aus diesem Aufgabenfeld völlig herausgezogen. Insofern sei es dringend notwendig, dass die Kommunen entsprechend reagieren. Aus einzelnen Wortbeiträgen wird deutlich, dass die rechtlichen Hintergründe der Übernahme der Aufgabe nicht mehr aktuell bekannt sind. Die Verwaltung wird daher gebeten, die alte Vorlage des Ordnungsamtes diesem Protokoll als Anlage beizufügen. Die Beschlussfassung erfolgt dann mit 7 Stimmenenthaltungen und 4 Gegenstimmen. Damit ist der Beschluss des Amtsausschusses vom 11.09.2006 aufgehoben.