Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Amtsausschuss beschließt eine Veränderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte. Tagesordnungspunkt 11 (Gemeindewahlausschuss) wird vorgezogen.
2. Bürgerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt
3. Mitteilungen und Anfragen
Lärmschutzverordnungen
Die Verwaltung berichtet, dass Zwischennachrichten der Ministerien aus Kiel vorliegen, die besagen, dass die Rechtsauffassung des Amtes bestätigt wird, dass aus dem Rechtsstaatsprinzip heraus die Amtspflicht folgt, dass einer Behörde, Bestimmungen, für die nachträglich die Rechtsgrundlage entzogen worden ist, wieder aufzuheben, weil sonst rechtswidrige Normen angewendet werden. Herr Joldrichsen, Polizei Westerland, erklärt hierzu, dass die Polizei für den Bereich der Stadt Westerland allerdings gehalten ist, die dortigen Bestimmungen weiterhin anzuwenden, weil die Polizei als Vollzugsorgan keine so genannte „Verwerfungskompetenz“ hat.
Ratsherreninformationssystem
Die Verwaltung berichtet über die Absicht, im Jahr 2008 nach der Konstituierung der neuen Gemeindevertretungen eine Informationsveranstaltung auf Sylt durchzuführen, in der das elektronische Ratsherreninformationssystem vorgestellt wird. Über die Einführung soll dann im kommenden Jahr beraten und beschlossen werden.
Energiepool
Die Verwaltung hat den Auftrag, den Bedarf an Stromleistungen im gesamten Amtsbereich einschließlich der Kurverwaltungen zusammenzustellen. Ziel dieser Darstellung soll sein, mit der Energieversorgung Sylt über verbesserte Konditionen im Strombezug zu verhandeln.
Ankauf von Genossenschaftsanteilen bei der GEWOBA
Die Verwaltung berichtet über eine Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss mit dem Inhalt, dass die Verwaltung für das Amt Genossenschaftsanteile bei der GEWOBA erwerben möchte. Die Genossenschaftsanteile sollen dazu dienen künftig bei Bewerbungen auch das Problem einer angemessenen Unterkunft auf Sylt lösen zu können.
Finanzierung des Schwimmbades List
Die Verwaltung berichtet, dass der TSV Westerland die erste Abschlagszahlung in Höhe von 30.000,-- € angefordert hat. Der Betrag ist ausgezahlt worden. Die haushaltsmäßige Abwicklung erfolgt im Zuge des Haushaltes 2008.
Verkauf des Amtsgrundstücks
Für die Teil - Finanzierung des neuen Amtsgebäudes wird auch der Veräußerungserlös für das jetzige Grundstück in Keitum dienen. Der Amtsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass zu gegebener Zeit eine öffentliche Ausschreibung des Grundstücks in der Presse erscheinen wird.
Kauf des Grundstücks für das Verwaltungsgebäude
Herr Rück berichtet, dass der Kaufvertrag mit dem Zweckverband geschlossen worden ist. Übergabe des Grundstücks und Zahlung des Kaufpreises erfolgen im Jahre 2008.
4. Bericht der Polizei über organisatorische Veränderungen auf der Insel Sylt
Herr Joldrichsen, Leiter der Polizeistation Westerland erläutert die geplante Neuorganisation der Polizei auf der Insel Sylt, die davon ausgeht, dass spätestens in den Jahren 2011/2012 die Stationen in den Gemeinden aufgelöst und in Westerland zentral zusammengefasst werden. Dies gilt auch für die Wasserschutzpolizei, die zurzeit noch in List stationiert ist. Herr Joldrichsen erläutert die Hintergründe für diese Art der Neuorganisation und weist darauf hin, dass personelle Veränderungen oder Kündigungen von Mietverhältnissen für die jetzigen Polizeistationen dazu führen können, dass die jeweilige Station vorzeitig aufgegeben werden muss. Er bittet die Gemeinde Sylt-Ost eindringlich darum, eine Möglichkeit zu schaffen, dass der Standort in Keitum auch über das Jahr 2008 erhalten werden kann, und zwar in den jetzt innegehabten Räumen. Sollte dies nicht möglich sein, hätte dies eine Aufgabe dieses Standortes zur Folge. Herr Joldrichsen geht auch auf die veränderten Anforderungen an die Polizei ein und erläutert, dass sich das Aufgabenfeld deutlich geändert habe. Eine zusätzliche Belastung ist der Polizeidienst für den Flughafen Sylt, der im Winter drei, im Sommer bis zu 6,4 Personalstellen bindet. Die Aufgabe der Ein-Mann-Stationen ist eine Folge der Untersuchung des Landesrechnungshofes, der festgestellt hat, dass diese Stationen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem stehen den dort abzuleistenden Dienstzeiten tarifrechtliche und beamtenrechtliche Hindernisse entgegen. Der Amtsvorsteher dankt Herrn Joldrichsen für diese Information.
5. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Aufgabe „Überwachung des ruhenden Verkehr“ einschließlich der Zuständigkeit der Verfolgungsbehörde
Der Amtsvorsteher verweist auf die Vorlage und berichtet aktuell, dass eine Stellungnahme des Ministeriums dahingehend vorliegt, dass man eine Bestandsaufnahme erwarte, die den Antrag inhaltlich rechtfertige. Außerdem gibt das Ministerium zu erkennen, dass man einer Übertragung wohl nicht zustimmen werde, weil die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch ohne Verordnungsänderung (Aufgabenübertragung) möglich ist. Das Ministerium weist darauf hin, dass der Kreis NF zuständige Behörde ist und dass eine Übernahme der reinen Überwachung, nicht der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten, durch eine Verwaltungsvereinbarung nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit möglich sei. Fazit des Ministeriums ist, dass eine Verordnungsänderung nicht in Frage kommt, wenn das gleiche Ziel auf eine einfachere Weise erreicht werden kann. Die Verwaltung erklärt, dass der Kreis NF den Antrag der Verwaltung unterstützt hat. Allein die Fallzahlen, die im vergangenen Jahr in Sylt-Ost erreicht wurden sprechen für sich. Seitens der Gemeinde Kampen berichtet Bürgermeister Johannsen, dass seine Gemeindevertretung nicht für dieses Modell stimmt und er insofern auch dagegen stimmen muss. Gleiches gilt für den Bereich der Gemeinde Wenningstedt-Braderup-Sylt, wie Bürgermeister Schmidt berichtet. Ebenso stellt sich die Situation für die Gemeinden List und Hörnum dar. Auf Anfrage berichtet Amtsrat Hansen, dass er mit einem Kostenaufwand für die EDV Ausrüstung bei einer Aufgabenübernahme mit einmalig 40.000,00 EURO schätzt und dass die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Personalkosten mit etwa 40.000,00 EURO jährlich zu veranschlagen seien. Bürgermeister Schmatloch appelliert an die Gemeinden, dem Verfahren zuzustimmen, weil die Situation in Sylt-Ost dringenden Handlungsbedarf erwarte und dass man Seitens der Gemeinde Sylt-Ost auch bereit sei, die sich hieraus ergebenen Kosten gerecht aufzuteilen, also nicht nach Finanzkraft oder Einwohnerzahlen. Herr Rück erläutert hierzu, dass es nach den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen zulässig sei, in begründeten Einzelfällen von dem Umlageschlüssel nach Maßgabe der Finanzkraft abzuweichen. Ein solcher Fall sei hier gegeben und eine andere Kostenverteilung haushaltsrechtlich durchaus zulässig. Nach einer sehr eingehenden Diskussion beschließt der Amtsausschuss sodann einstimmig,
1. Der Antrag des Amtsvorstehers auf Übertragung der Aufgabe wird gebilligt und dem Antrag wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium dahingehende zu verhandeln, dass eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung in Aussicht gestellt wird.
3. Sobald die Entscheidung des Innenministerium vorliegt, soll der Amtsausschuss abschließend über die Aufgabenübernahme beraten und beschließen, wobei ein solche Beschlussfassung voraussetzt, dass die Kosten entsprechend des tatsächlichen Aufwandes auf die jeweiligen Gemeinden verteilt werden.
4. Für die nächste Sitzung des Amtsausschusses, die im Dezember 2007 anberaumt werden wird, soll ein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen werden.
Bürgermeister Strenger und Gemeindevertreter Benck aus List verlassen die Sitzung wegen eines anderen wichtigen Termins in List.
6. Beratung und Beschlussfassung zur Initiierung eines inselweiten Verkehrs- und Lärmgutachtens
Der Amtsvorsteher berichtet über den Hintergrund seines Antrags an das Kieler Ministerium, dass man den Sylter Gemeinden finanziell und organisatorisch bei der Erstellung eines Gutachtens behilflich ist und dass bereits für den 27.11.2007 ein Gesprächstermin anberaumt worden ist. Der Hintergrund für das Verkehrsgutachten und das Lärmgutachten wird vom Amtsvorsteher erläutert. Es geht im Wesentlichen um die Anerkennung bzw. Aberkennung des Status einer Fremdenverkehrsgemeinde, was wiederum zwingende Voraussetzung für die Erhebung einer Kurabgabe ist. Auslöser der Diskussion sind die Beschwerden einiger Sylter Bürgerinnen und Bürger über den Fluglärm. Allein dieser Lärm kann nicht isoliert betrachtet werden, weil auch der Verkehrslärm, der Lärm von der Bundesbahn und die hohen Feinstaubwerte in Westerland Anlass geben, über ein solches Gutachten nachzudenken. Es muss aber erreicht werden, dass dieses Gutachten von dem Kieler Ministerium akzeptiert wird. Einigkeit besteht darin, dass in ein solches Gutachten auch die Stadt Westerland mit eingebunden werden muss. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, entsprechende Kontakte und Meinungsfindungen herzustellen. Der Amtsvorsteher weist zusätzlich darauf hin, dass seitens des Kreises NF signalisiert worden ist, dass bei künftigen Planungen (Bauleitplanung) zwingend die Vorlage eines Verkehrsgutachtens erwartet werden würde, weil die Verkehrsbelastung auf Sylt bereits überdimensoniert sei. Hinsichtlich der Kostenfrage erklärt Herr Jansen, dass er mit einem Aufwand von über 150.000,00 EURO rechne, da die Gutachten überwiegend für die Tourismusbetriebe von Bedeutung sein werden, muss eine Finanzierung, ggf. teilweise oder in Gänze, durch die Kurbetriebe erfolgen. Die Beschlussfassung für dieses angedachte Verfahren ergeht einstimmig. Die Verwaltung soll in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses konkrete Vorschläge für das weitere Verfahren vorlegen.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern in den Gemeindewahlausschuß
Amtsrat Hansen berichtet über die Notwendigkeit, dass der Amtsausschuss die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wählt. Die Namen stehen jedoch noch nicht fest. Aus diesem Grunde wird der Tagesordnungspunkt verlegt in die Sitzung im Dezember 2007. Die Bürgermeister werden gebeten, geeignete Personen aus ihrem Gemeindebereich vorzuschlagen. Insgesamt sind 6 Personen zu benennen. Diese Personen dürfen nicht im Zuge der Kommunalwahl als Bewerber oder Listenbewerber aufgestellt sein.
8. Sachstandsbericht aus dem baubegleitenden Ausschuss zur Planung des neuen Verwaltungsgebäudes
Den Mitgliedern des Amtsausschusses liegt das Protokoll über die erste Sitzung des baubegleitenden Ausschusses vor. Die Verwaltung berichtet kurz über die Inhalte dieses Protokolls. Weitere Fragen werden nicht gestellt.
9. Beratung und Beschlussfassung zu weiteren Verfahrensschritten zur Umsetzung des neuen Verwaltungsgebäudes
Der Amtsausschuss bestätigt die Verfahrensschritte, die der baubegleitende Ausschuss hinsichtlich des Architektenwettbewerbs beschlossen hat. Insbesondere wird auf die Besetzung der Auswahlgremien bestätigt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Bürgermeister Schmatloch berichtet abschließend, dass er die Hoffnung habe, dass bereits Anfang 2008 ein Bauantrag eingereicht werden könne.
10. Beratung und Beschlussfassung zur Bezuschussung der „Werkstatt 36“
Der Amtsvorsteher verweist auf die Vorlage und die unterschiedlichen Handhabungen in den Gemeinden hinsichtlich der Anträge des BBZ, die direkt bei den Gemeinden eingereicht worden sind. Bürgermeister Schmatloch berichtet, dass die Gemeinde Sylt-Ost eine Bezuschussung abgelehnt hat und zwar im Wesentlichen im Hinblick auf die sehr hohen Zuschüsse, die schon von den Inselgemeinden an das Behandlungs- und Beratungszentrum jährlich fließen. Im übrigen ginge es bei diesen Anträgen nicht um eine Hilfe oder Betreuung von Obdachlosen, für die das Amt Landschaft Sylt zuständig wäre, sondern es geht um die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Vom Ergebnis her wird das früher bereits vom Amtsausschuss beschlossene Verfahren bevorzugt, dass Sylter Institutionen, die Zuschüsse einwerben, sich ausschließlich direkt an die jeweiligen Gemeinden wenden sollen. Das Amt Landschaft Sylt ist für die Gewährung von Zuschüssen nicht zuständig, weil es sich hier um Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden handelt, die allein von den jeweiligen Gemeindevertretungen zu entscheiden sind. Insgesamt wird diese Lösung aber für die Sache nicht als befriedigend empfunden. Es soll daher noch ein klärendes Gespräch mit dem Leiter, Herrn Heiner Jensen, geführt werden. Über das Ergebnis soll in der Dezember Sitzung des Amtsausschusses berichtet werden.
11. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan des Amtes für das Jahr 2007
Bürgermeister Johannsen berichtet aus der Vorberatung des Finanzausschusses und Herr VA Marställer erläutert einige Inhalte des Nachtragshaushaltsplanes. Eckpunkt ist die Erhebung der Zusatzamtsumlage, die der Finanzierung des Verwaltungsgebäudes dienen soll. Die Mitglieder im Finanz- und Personalausschuss hatten bereits avisiert, dass hierzu Vorberatungen in den gemeindlichen Gremien erforderlich sind, die zurzeit noch nicht abgearbeitet werden konnten. Die Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt wird daher einstimmig bis zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses im Dezember 2007 zurückgestellt. Insgesamt zeigt sich aber, dass die anderen Inhalte des Nachtragshaushaltes unproblematisch seien und wenig Klärungsbedarf beinhalten.