Hörnum

Protokoll vom 18.02.2002

Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung

Herr Gräpel begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr. Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um einen TOP „Antrag über eine Satzung für Bußgeld bei Umweltverfehlungen“. Es erfolgen keine Einwände, somit wir die Tagesordnung um diesen Punkt ergänzt.


2. Einwohnerfragestunde

Da keine Einwohner anwesend sind, werden keine Fragen gestellt.


3. Bericht über Zustand der Westküste und erforderliche Maßnahmen

Der Bürgermeister weist auf Fotos der Westküste hin, die Herr Netz am 14.02.2002 aufgenommen hat. Der Zustand der Küste sieht schlecht aus, dies zeigt sich auch an Hand des Zustandsberichts über die Strandabschnitte vom 14.02.2002. Der Vorsitzende bittet Herrn von Stackelberg seine Auffassung über den Zustand darzulegen. Herr von Stackelberg gibt einen kurzen Sachstandsbericht und erklärt den Anwesenden, daß eine Sandvorspülung für Hörnum vorgesehen ist, er jedoch noch  keinen konkreten Termin nennen kann. Herr Matthiesen beschreibt starke Abbrüche am Nordteil des Campingplatzes sowie an der Hörnum Odde. Gemeinsam mit seinem Sohn hat er Nachmessungen der Abbrüche durchgeführt. Seit 1986 sind ca. 45 m Dünen verlorengegangen. Für die Messungen ist ihm vor Jahren seitens des Amt für Land- und Wasserwirtschaft Kartenmaterial zur Verfügung gestellt worden, mit dem er die Abbrüche gut dokumentieren kann. Herr Matthiesen schlägt vor, daß als kurzfristige Lösung dringend eine Sandvorspülung erfolgen muß. Der Bürgermeister trägt die Nachmessungen vor, die seitens der Gemeinde vorgenommen wurden. Am stärksten ist der Abschnitt des Übergangs Fünf-Städteheim betroffen, die Mammutdüne ist stark angegriffen. An der Südspitze hatte sich ein Polster aufgebaut, das auch verloren gegangen ist. Hinter der Ablaufbahn sind durch Rückfluss 10 m Verlust zu beklagen. Größere Abbrüche sind zwischen Aralsteeg und Campingplatz und Strandübergang Haupttreppe zu verzeichnen. An der Ostseite hinter der Ablaufbahn sind wieder 10 m Dünenverluste zu beklagen. Eine Hochwassergefährdung für den Ort besteht jedoch noch nicht. Das Land Schleswig Holstein sollte Prioritäten setzen. Er hält es jedoch für wichtig die Ostküste immer wieder mit reinzubringen. Herr von Stackelberg beantwortet gestellte Fragen. Ein sehr hoher Kostenfaktor im Vergleich zur Maßnahme ist, die Gerätschaft für Küstenschutz überhaupt nach Sylt zu bringen. Für den Ostküstenschutz hat der LZV die Daten erarbeitet. Herr von Stackelberg teilt den Anwesenden mit, daß für unser Gebiet eine hohe Priorität besteht, im Gesamtkonsens steht Sylt jedoch nicht an erster Stelle. Er beantwortet gestellte Fragen zum Aufstellen von Sandfangzäunen. Der Ausschuß ist sich einig darüber, daß trotz Einwände des ALR der Schutz für die Ostküste jedesmal mit angemahnt werden muß. Herr Matthiesen dokomentiert Aufnahmen im Vergleich heute zu vor 40 Jahren. Der Ausschuß ist sich einstimmig einig, daß der gestellte Antrag bei der nächsten Landschaftszweckverbands-Sitzung am 28.02.2002 untermauert werden soll. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn von Stackelberg für seine Erläuterungen.


4. Sachstandsbericht Offshore Windanlagen vor Sylt

Der Vorsitzende bittet Herrn von Wechelen, dem Vorstandssprecher der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste,  um einen kurzen Sachstandsbericht. Er berichtet, daß bis zum Jahre 2010 der Anteil der erneuerbaren Energien verdoppelt werden. Dieses Ziel und die Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, den Strom aus Windenergieanlagen abzunehmen, erfordert eine Überplanung der vorhandenen Netzinfrastruktur. Entsprechende Untersuchungen werden gegenwärtig in den norddeutschen Bundesländern durchgeführt. Über die Bündelung und den Verlauf von Kabeltrassen liegen noch keine konkreten Planungen vor. Innerhalb der 12-sm-Zone ist die Genehmigung für einen Windpark beantragt; dieser Antrag ruht jedoch zur Zeit. In der Außenwirtschaftszone sollen mehrere Offshore-Projekte realisiert werden. Die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrografie hat bereits mehrere Antragskonferenzen durchgeführt in deren Verlauf das Land als Träger öffentlicher Belange die Forderung erhoben hat nähere Untersuchungen über die Auswirkungen auf z.B. die Schifffahrt oder die Vogelwelt in Auftrag zu geben. Bisher ist der Untersuchungsrahmen von der Genehmigungsbehörde nicht festgelegt worden. In der Außenwirtschaftszone sind Windkraftanlagen nach der Seeanlagenverordnung zu genehmigen. Für die Errichtung von Anlagen innerhalb der 12-sm-Zone sind nach einer EU-Richtlinie, zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Diese EU-Richtlinie muss auch in der Außenwirtschaftszone zur Anwendung kommen. Nach den Aussagen von Herrn Dr. Dieterich setzt sich der Bund in Übereinstimmung mit dem Seerecht und des europäischen Rechts für Rechts- und Planungssicherheit in der Außenwirtschaftszone ein. Nach der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz soll das Recht der EU  auch in der Außenwirtschaftszone gelten, d.h. neben Eignungsräumen für Offshore-Windparks sollen auch Schutzgebiete für die Natur ausgewiesen werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes befasst sich z.Zt. mit der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windparks unter Beachtung der Aspekte Seeverkehr, Militär, Naturschutz, Landgewinnung u.a. Gegenwärtig werden 5 Suchräume einer näheren Prüfung unterzogen. Diese Suchräume liegen 70 – 130 km westlich von Sylt weit außerhalb des Walschutzgebietes und der IBA-Gebiete (Important Bird Areas-IBA, europaweite Liste von Gebieten, die aus Gesichtspunkten des Vogelschutzes besonders bedeutsam sind). Diese Untersuchungsgebiete, rd. 1.100 km², weisen ein Potential von 6.500 bis 11.000 MW zu installierende Leistung auf. Unter fachlicher Beteiligung der zuständigen Bundesbehörden und im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium wird das Bundesverkehrsministerium entsprechende Eignungsgebiete ausweisen. Die Schutzgebiete in der Außenwirtschaftszone werden vom Bundesamt für Naturschutz festgestellt. Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie liegen derzeit 21 Anträge mit einer Gesamtleistung von 54.000 MW zur Genehmigung vor. Zum umwelt- und Naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windernergienutzung besteht weiterer  Forschungsbedarf. In diesem Jahr sollen noch 3 Messplattformen (Nordsee 2, Ostsee 1) in Auftrag gegeben werden. In einer Vorbereitungsphase 2001 bis 2003 sollen Genehmigungen für Pilot-Windparks mit bis zu 40 Einzelanlagen ausgesprochen werden (die erste Genehmigung für ein Gebiet bei Borkum liegt vor). In der Startphase 2003 bis 2006 sollen 500 MW, in der ersten Ausbauphase 2007 bis 2010  1000 bis 2000 MW und in der weiteren Ausbauphase 2010 bis 2030  20 bis 25.000 MW Leistung installiert werden. Nach den Aussagen von Herrn Dr. Dieterich soll eine umwelt- und naturschutzbezogene Forschung den Ausbau der Ofshore-Windenergienutzung über einen längeren Zeitraum begleiten. Die für die nächsten Jahre festgelegten Zielgrößen bis 25.000 MW zu installierende Leistung sind gemeinsam zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart worden. Durch die Messplattformen, das Befliegen über dem Meer sowie das Befahren auf dem Meer erfolgt in den nächsten Jahren eine intensive wissenschaftliche Begleitung. Entscheidungen können aber nicht solange ausgesetzt werden, bis alle Grundlagen ermittelt sind, d.h., es sind Kompromisse zu schließen. Es erfolgt eine kurze Diskussion und Herr von Wechelen beantwortet gestellte Fragen. Bürgermeister Müller fragt nach der Vertragsverlängerung für den Hochseeschlepper „OCEANIK“. Hierzu erklärt Herr von Wechelen, daß zur Zeit die Ausschreibung läuft, man jedoch davon ausgehe, daß die OCEANIK den Zuschlag erhält. Die Bundesregierung entscheidet wie es weitergehen wird. Eine erste konkrete Maßnahme soll die Aufhebung der Öffentlichkeit bei Seeamtsverhandlungen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn von Wechelen für seine Ausführungen.


5. Beratung über Sandvorspülung zum Schutz der Küsten 2002

Der Ausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, Sandvorspülungen zu beantragen.


6. Überarbeitung des Katastrophen Alarmplanes

Der Bürgermeister trägt den Ablauf des Katastrophen-Voralarm einer Stabs-Rahmenübung  bis zum Katastrophenalarmende vor. Der Alarm wurde per E-mail am Freitag Nachmittag übermittelt. Diesen hat er zu spät erhalten. Herr Bartling betritt das Sitzungszimmer. Er entschuldigt sich für sein Zuspätkommen und bittet zukünftig um eine schriftliche Einladung, damit es zu keiner Uhrzeitverwechslung kommen kann. Man kommt überein den Katastrophenschutzplan der Gemeinde Hörnum (Sylt) zu überarbeiten. Insbesondere Überarbeitung der Telefonnummern sowie Ergänzungen in der Telefonliste. Im Telefonverzeichnis sollten auch Handy Telefonnummern mit aufgenommen werden. Per E-mail sollte der Alarm nie ausgelöst werden. Der Ausschuß beschließt einstimmig, daß Katastrophenalarm nur telefonisch ausgelöst werden soll und im Notfall per Meldeempfänger.


7. Antrag über eine Satzung für Bußgeld bei Umweltverfehlungen

Der Vorsitzende verteilt einen Zeitungsartikel der Gemeinde Viersen, die einen Bußgeldkatalog erlassen hat. Geahndet wird achtloses Wegwerfen von Dosen, Zigarettenkippen, Kaugummi unter Parkbank sowie Hundehaufen. Er stellt seinen Antrag zur Diskussion. Frau Junge sieht darin wenig Sinn, wenn keine Kontrolle erfolgt. Herr Heyer schlägt vor einen Antrag bei der Amtsverwaltung zu stellen mit der Bitte um Prüfung, welche Möglichkeiten für uns bestehen. Herr Gräpel bittet um Abstimmung. Abstimmungsergebnis: einstimmig


8. Mitteilungen und Anfragen

Der Bürgermeister teilt den Anwesenden mit, daß am 13. März 2002 eine Informationsveranstaltung „PSSA“ (Particulary Sensitive Sea Area – besonders empfindliches Meeresgebiet) im Kreishaus Husum stattfindet.

Er berichtet von einer Ausschreibung des SHHB (Schleswig-Holsteinischer Heimatbund) „Umweltfreundliche Gemeinde“; an der sich die Gemeinde beteiligen kann.  Einsendeschluß für die Ausschreibungsunterlagen ist der 28. Juni 2002.



Der Vorsitzende des Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschusses, Herr Gräpel, schließt mit Dank an die Anwesenden um 19.51 Uhr die Sitzung.