Hörnum

Protokoll vom 09.07.2003

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Vorsitzende Herr Neubauer eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Beratung über 2 Kostenvarianten Feuerwehrgerätehaus in Hörnum

Hierzu wird Herr Schultz gebeten einen kurzen Sachstandsbericht zur derzeitigen Haushaltslage abzugeben. Herr Schultz berichtet, dass die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes am jetzigen Standort nicht finanzierbar wäre. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 779.600 € geschätzt. Die zweite Variante wäre, dass alte Gebäude nebst Grundstück zu veräußern und mit dem Erlös an einem anderen Standort ein neues Feuerwehrgebäude zu errichten. Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf ca. 705.600 €. Nur diese Variante wäre aus der Sicht der derzeitigen Haushaltslage evtl. realisierbar. Herr Speth schlägt einen Neubau auf der alten Bahntrasse zwischen den Strassen Steintal und Rantumer Strasse vor. Für die Bauphase könnte man den Käufer des jetzigen Feuerwehrgebäudes die vertragliche Auflage machen, die Feuerwehrfahrzeuge bis zur Fertigstellung der neuen Wache in der alten zu belassen. Frau Junge findet den ursprünglich geplanten Standort, nämlich die „Neuapostolische Kirche“ für einen Neubau bzw. Um- und Ausbau geeigneter. Zudem wäre die Sache nicht allzu kostenintensiv, da ja die Kirche (jetzige Kurmittelabteilung) nur umgebaut werden muss. Herr Lüdrichsen erklärt, dass die Neuapostolische Kirche von der Unteren Naturschutzbehörde (Herrn Brambrink) eindeutig für den Standort einer Feuerwache abgelehnt wurde. Herr Hansen schlägt hierzu vor, dass diese Thematik bei dem Besuch des Landrates am 07. August 2003 vorgetragen werden soll. Wenn die Gemeinde den Standort der Neuapostolischen Kirche für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses favorisiert und die Problematik des alten Standortes vorträgt, ist es durchaus denkbar, dass Herr Brambrink das Nachsehen hat. Der Ausschuss bittet Herrn Schultz um eine Finanzierungsdarstellung der genannten Varianten, welche bei der unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden soll. Ebenfalls soll die Problematik als Thema für den Besuch des Landrates aufgenommen werden. Der Ausschuss favorisiert den Neubau der Feuerwache auf dem Standort der jetzigen Kurmittelabteilung (Neuapostolischen Kirche). Beschluss: einstimmig


4. Beratung über Einführung von Parkgebühren

Herr Speth berichtet, dass aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Grundstücksverkäufe der  Haushalt in etwa ausgeglichen werden konnte. Um im nächsten Jahr auch einen Ausgleich zu erlangen, kam die persönliche Überlegung,  für die im gemeindlichen Besitz befindlichen Parkplätze, Parkgebühren zu vereinnahmen. Herr Hansen erklärt, dass bereits in fast jeder Legislaturperiode dieser Gedanke aufkam, es scheiterte zumeist an den nicht bedachten Folgekosten. Es gibt drei Möglichkeiten für die Erhebung von Parkgebühren.
1) Die Aufstellung von Parkscheinautomaten, wofür eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich wäre. Die Kontrolle muss gewährleistet werden, wofür Personal erforderlich ist. Die Polizei übt diese Kontrollfunktion nicht mehr aus. Für die anschließende Schreibtätigkeit muss ebenfalls zusätzliches Personal eingestellt werden.

2) Parkplatzentwidmung und durch die Absperrung einer Schranke, oder eines Parkplatzwächters Gebühren vereinnahmen.

3) Parkplatzentwidmung und an einen privaten Betreiber verpachten.

Die dritte Variante wäre für die Gemeinde die kostengünstigste und einfachste. Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass nur die zweite oder die dritte Variante in Frage kommen kann. Herr Schmidt vom Amt Landschaft Sylt soll beauftragt werden, für die zweite Variante eine Kostenaufstellung zu machen und die Eignung der Parkplätze incl. der Zufahrtsberechtigungen zu überprüfen. Der Ausschuss schlägt hierzu die Parkplatze „Am Wasser“, „Kleine Strasse“,  „Spar“ und „Rantumer Strasse“ vor. Sollte die Variante zwei nicht realisierbar sein, sollte die Parkplatzverpachtung angestrebt werden. Beschluss: einstimmig

Herr Schultz und Herr Hansen verlassen die Sitzung.


5. Beratung über ein Schreiben des Lions Club Sylt bezüglich einer Sponsorenbeteiligung

Herr Neubauer berichtet, dass im Finanzausschusskorb ein Schreiben vom Lions Club Sylt lag, welches bereits am 08. Mai 2003 im Gemeindebüro eingegangen war. Er berichtet weiter, dass die heutige Beratung für diesen Antrag zu spät ist, da das 7. Lions-Cup Golf Turnier, wofür eine Sponsorbeteilung von 500,00 € mit diesem Schreiben beantragt wurde, bereits am 21. Juni 2003 stattgefunden hat. Er gibt zu überlegen, ob künftig solche Terminsachen vom Bürgermeister allein zu entscheiden sind. Der Lions Club hat den Erlös des Golfturniers den Sylter Jugend- und Kindereinrichtungen zukommen lassen, wobei auch das Kinder- und Jugendhaus Hörnum e.V. eine Summe von ca. 3.000,00 € erhielt. Der Ausschuss beauftragt das Gemeindebüro mit der Erstellung eines Dank- und Entschuldigungsschreibens.


6. Beratung über einen Antrag des Kinder- und Jugendhaus Hörnum e.V. um Bezuschussung für die Anschaffung eines neuen E-Herdes

Es wird berichtet, dass das Kinder- und Jugendhaus Hörnum e.V. einen neuen E-Herd anschaffen möchte, da der alte Herd nicht mehr reparabel ist. Die Kosten für eine Neuanschaffung würden zwischen 300,00 € und 400,00 € liegen. Der Verein bittet darum, dass die Hälfte der Anschaffungskosten durch die Gemeinde Hörnum übernommen wird. Da ein Teil des Erlöses aus dem Golfturniers des Lions Clubs (siehe TOP 5) dem Kinder- und Jugendhaus zugeflossen ist, wurde um eine Aufstellung für den Verwendungszweck der Gelder gebeten. Sollte der Herd bereits aus diesen Geldern bezahlt worden sein, wird das Geld der Gemeinde nicht mehr benötigt. Andernfalls hat die Gemeinde noch 300,00 € auf dem entsprechenden Konto zur Verfügung, was dann eingesetzt werden kann. Der Finanzausschuss beschließt, zunächst den Verwendungszweck der Spendengelder abzuklären und dann erneut darüber zu beraten. Beschluss: einstimmig


7. Beratung über einen Antrag der Jugendfeuerwehr Hörnum auf Bezuschussung für eine Ferienzeltlagerfahrt nach Hoorn/ Holland

Es wird berichtet, dass die Jugendfeuerwehr in der Zeit vom 03.07. bis 07.07.03 eine Ferienzeltlagerfahrt nach Hoorn mit 10 Jugendlichen und 2 Betreuern durchgeführt hat. Die Jugendfeuerwehr bittet in Ihrem Schreiben vom 12.06.2003 um Bezuschussung der Fahrt. Nach kurzer Beratung kommt der Ausschuss zu folgender Empfehlung: Die Fahrt der Jugendfeuerwehr soll mit 75,00 € (1,50 € x 10 Jugendliche x 5 Tage) bezuschusst werden. Beschluss: einstimmig


8. Beratung über einen Antrag der AWO auf Bezuschussung für das Jahr 2004

Es wird berichtet, dass die AWO (Sozialpsychiatrische Einrichtungen in Nordfriesland, Bredstedt) einen Antrag auf Bezuschussung für das Jahr 2004 gestellt   hat. Nach kurzer Diskussion ist sich der Ausschuss darüber einig, dass aufgrund der Haushaltslage kein Zuschuss gewährt werden kann. Der Antrag der AWO wird somit abgelehnt. Beschluss: einstimmig


9. Beratung über eine finanzielle Unterstützung des Kindergartens für die Reparatur des Klaviers

Dieser Antrag wurde vom Sozialausschuss zur Beratung an den Finanzausschuss weitergeleitet. Der Kindergarten hat Reparaturkosten von ca. 1.000,00 € für das dortige Klavier gehabt. Herr Netz wurde bereits vor längerer Zeit angesprochen, ob die Gemeinde diesbezüglich eine kleine Spende abgeben würde. Frau Junge schlug einen Betrag in Höhe von 50,00 € vor. Herr Neubauer berichtet, dass das Geld der Haushaltsstelle 4512/70000 (Fahrten und Veranstaltungen) genommen werden kann. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Kindergarten eine Spende in Höhe von 50,00 € aus der o. a. Haushaltsstelle zu gewähren. Beschluss: einstimmig


10. Mitteilungen und Anfragen

Herr Neubauer berichtet, dass die zu erwartenden Differenz für die Einkommenssteuer in 2003 bei ca. 31.544 € liegt. Die zu erwartende Differenz für die Umsatzsteuer liegen bei 226 €.

Es wird weiter berichtet, das die Umlage für das Haushaltsjahr 2004 der Feuerwehr-Unfallkasse bei insgesamt 5.796.100,00 € liegt. Auf die Kreisangehörigen Städte und Gemeinden entfällt hierzu ein Anteil pro Einwohner von 1,291 €.



Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:00 Uhr.