Hörnum

Protokoll vom 29.05.2006

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend, daher werden keine Fragen gestellt.


3. Beratung über eine Bezuschussung der Inselbücherei/ Übertragung der Finanzierung in den Amtshaushalt

Es wird berichtet, dass hierzu das Amt Landschaft Sylt eine Beschlussvorlage verfasst hat, bei der vorgeschlagen wird, dass im Amtshaushalt eine Haushaltsstelle für die Bezuschussung der Bücherei aufgenommen wird. Die Haushaltsstelle soll nicht nach der Finanzkraft (Amtsumlage) ausgeglichen werden, sondern nach Maßgabe der tatsächlich entliehenen Bücher aus dem jeweiligen Gemeindebereich. Nach längerer Diskussion kommt der Finanzausschuss zu folgendem Empfehlungsbeschluss: Ein Kostenausgleich für die Leihbücherei in Westerland soll nicht erfolgen, da die Gemeinde Hörnum eine eigene Bücherei vorhält. Es wird empfohlen, die Leihgebühr für den Entleiher entsprechend anzupassen. Abstimmung: 4 : 0 : 0


4. Beratung über das Projekt „Neue Promenade für Hörnum“

Es wird berichtet, dass im Jahr 2001 der Antrag zur Förderung der neuen Promenade im Rahmen des Regionalprogramms gestellt wurde. Hierfür liegt nun der Förderbescheid in Höhe von 368.301 EURO vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auch 613.835 EURO. An Eigenmittel müsste die Gemeinde 245.534 EURO aufbringen. Der Bewilligungszeitraum für die Fördermittel endet am 31.12.2006. Der Finanzausschuss kommt zu folgendem Empfehlungsbeschluss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, in einem II. Nachtragshaushalt den gemeindlichen Eigenanteil in Höhe von 245.534 EURO einzuplanen und die Umsetzung der Maßnahme in Auftrag zu geben. Abstimmung: 4 : 0 : 0


5. Beratung über den Ausbau der Hafenstraße

Aufgrund der zuvor gefassten Empfehlung zum Ausbau der Promenade, wurde angeregt auch die Hafenstraße auszubauen. Für die Hafenstraße sind Kosten von rund 140.000 € veranschlagt worden, wobei der Eigenanteil der Gemeinde bei ca. 70.000 Euro liegt. Der Finanzausschuss kommt zu folgender Empfehlung: Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den Eigenanteil von ca. 70.000 Euro im II. Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr einzuplanen und die Maßnahme in Auftrag zu geben. Abstimmung: 4 : 0 : 0


6. Beratung über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze

Es wird berichtet, dass in der Genehmigungsverfügung für die Haushaltssatzung 2006, die Anpassung der Realsteuerhebesätze bis spätestens 30.06.2006 durch die Kommunalaufsicht gefordert wird. Zudem muss die Gemeinde alle möglichen Einnahmequellen ausgeschöpft haben. Die freiwilligen Zuwendungen und Zuschüsse der Gemeinde Hörnum sind einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Aus der Übersicht des Vorberichts (Haushalt Seite 21) ist- auch unter Berücksichtigung, dass verschiedene Zuschüsse bisher über das Amt abgewickelt wurden- eher eine Erhöhung als eine Reduzierung dieser Mittel festzustellen. Nach längerer Diskussion empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung, die Realsteuerhebesätze wie folgt anzuheben:
Grundsteuer A     von 310 % auf 330 %
Grundsteuer B     von 320 % auf 330 %
Gewerbesteuer    von 340 % auf 350 %

Abstimmung : 4 : 0 : 0


7. Beratung über die freien Rücklagemittel der allg. Rücklage

Frau Riechelmann berichtet auf Anfrage, dass die gebundenen Rücklagen für die JAW-Häuser bei mittlerweile 135.000 € liegen, für die Wohngrundstücke Budersandstraße/ Strandstraße bei 15.000 € und für den Küstenschutz bei 46.000 €. Bei der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde diesbezüglich vorgeschlagen, die weiteren Überschüsse dieser gebundenen Rücklagen im allgemeinen Haushalt mit zu verwenden. Sollten dann irgendwann größere Renovierungsarbeiten (Dachsanierung etc.) anfallen müssten die Gelder zurückgezahlt werden. Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu folgender Empfehlung:
a) Die gebundene Rücklage des Küstenschutzes soll weiterhin angespart werden.

b) Die künftigen Überschüsse, aus den Rücklagen der Wohngrundstücke JAW und der Wohngrundstücke Budersandstraße /Strandstraße, sollen im allgemeinen Haushalt mit verwendet und nicht der gebundenen Rücklage zugeführt werden.
Abstimmung: 4 : 0 : 0


8. Beratung  über den I. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum für das Haltsjahr 2006

Frau Riechelmann erläutert einzelnen Stellen aus dem Entwurfs zur I. Nachtragshaushaltssatzung. Sie berichtet, dass der I. Nachtrag aufgrund der notwendigen Erhöhung der Realsteuerhebesätze verfasst wurde. Die zuvor beschlossenen Maßnahmen (Ostdeich/ Hafenstraße) müssen in einem II. Nachtrag veranschlagt werden.

HHST: 3400-15000 / Für den Fackelverkauf zur Biike wurden 700 Euro veranschlagt. Eine Absetzung zur HHST: 3400-66100 darf nicht mehr erfolgen. Erläuterung: In diesem Jahr wurden die Fackeln durch die Gemeinde Hörnum angeschafft, weshalb der Erlös aus dem Verkauf dem Gemeindehaushalt zufließt.

HHST: 4512-17700/ Hieraus wurden die eingezahlten Spenden für die Nacht der Sylter Bands weitergeleitet. Diese darf künftig nicht mehr erfolgen. Die Spender müssen das Geld dem Verein selbst zukommen lassen.

HHST: 6700-17700/ Hier wurde eine Spende in Höhe von 1.000 Euro für Weihnachtsbeleuchtung eingezahlt. Das Geld wird für die Anschaffung weiterer Weihnachtssterne zur Verfügung gestellt.

HHST: 8170-22001-03/ Die Abschlagszahlungen zur Konzessionsabgabe wurden durch die EVS gesenkt, weshalb eine Korrektur der Ansätze erfolgt ist.

HHST: 6300-96011/ Diese Haushaltsstelle wurde von 0 auf 2.300 Euro gesetzt, da noch Rechnungen für Grunderwerbs- und Vermessungskosten „Blankes Tälchen“ eingegangen sind.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Entwurf zur I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Abstimmung: 4 : 0 : 0

Aufgrund einer entstehenden Diskussion zur Erhebung von Gewerbesteuer wird Herr Neubauer um Klärung der folgenden Punkte gebeten: Wann muss Gewerbesteuer gezahlt werden und welche Voraussetzungen sind hierzu erforderlich? Muss nur am Ort der Hauptniederlassung Gewerbesteuer abgeführt werden? Müssen Fremdfirmen die hier einen Bau errichten Gewerbesteuer an die hiesige Gemeinde abführen?


9. Mitteilungen und Anfragen

Keine



Herr Neubauer schließt nun den öffentlichen Teil der Sitzung.