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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Der Vorsitzende, GV C. Hansen, eröffnet um 17:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 22.11.2002 unter Mitteilung der TO form- und fristgerecht einberufen wurde. Einwendungen dagegen liegen nicht vor, der Ausschuß ist beschlußfähig.
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.07.2002
Die Sitzungsniederschrift vom 15.07.2002 ist allen Gemeindevertretern und Bürgervertretern des Finanzausschusses schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt liegen nicht vor, der Niederschrift wird in vorliegender Fassung zugestimmt. - 4 Ja / 2 Enthaltung (wg. Nichtteilnahme) -
2. Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2003, Beratung und Beschlußfassung
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2003 liegt allen Ausschußmitgliedern vor. Der Vorsitzende erläutert die wichtigsten Änderung im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Zur Position "Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen - Quermarkenfeuer" spricht GV Johannsen die notwendige Renovierung des "Quermarkenfeuers" an. Dem Vorsitzenden ist diese Problematik bekannt und er schätzt die Renovierungskosten auf ca. 40.000 € - 50.000,- €. Diese Maßnahme wird, aufgrund zur Zeit laufender Baumaßnahmen, vorerst zurückgestellt. Die Haushaltsstelle "Unterhaltung und Instandhaltung" für die Straßenbeleuchtung soll um 9.500,- € erhöht werden, da die Anschaffung neuer Ortsschilder geplant ist. Dieses ergibt nun eine Gesamtsumme i. H. v. 15.000,- €. GV Johannsen bittet um Prüfung der HH-Stellen 7000/68000 (Abschreibungen Kläranlage) 7000/68500 (Verzinsung des Anlagekapitals der Kläranlage) in Zusammenhang mit den HH-Stellen 9130/27000 (und 9730/27500. Sodann verliest GV Hansen die Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2003:
§ 1
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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird
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| 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf |
2.841.400 EUR
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| in der Ausgabe auf |
2.841.400 EUR
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| 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf |
989.500 EUR
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| in der Ausgabe auf |
989.500 EUR
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§ 2
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Es werden festgesetzt:
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auf
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1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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0 EUR |
| 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
0 EUR |
| 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite |
710.000 EUR |
§ 3
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt |
| 1. Grundsteuer |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
260 %
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
260 %
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| 2. Gewerbesteuer |
310 %
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§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EURO. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Der Finanzausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 mit den vorgenannten Änderungen anzunehmen. - einstimmig -
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kampen (Sylt), Beratung und Beschlußfassung
Der Vorsitzende schlägt vor, den Bauausschuß mit derzeit 9 Mitgliedern auf 7 Mitglieder zu reduzieren. Er ist der Ansicht, daß die Qualität nachgelassen hat und es doch sinnvoller wäre, diesen Ausschuß mit 7 "engagierten" Mitgliedern zu besetzen. Das Amt Landschaft Sylt, Herr Rück hat der Gemeinde mitgeteilt, daß durch die anstehende Änderung der Gemeindeordnung mehrere Anpassungen der Hauptsatzung erforderlich werden. Herr Rück empfiehlt die Änderungen zurückzustellen und diese dann mit den anderen Änderungen abzuarbeiten. GV Johannsen sieht die Änderung der Mitgliederzahl sehr kritisch und verweist darauf, daß der Bauausschuß ein Beschlußausschuß ist und von einer Reduzierung abgesehen werden sollte. BGM Frau Sönksen schließt sich diesem an, da sie 16 Jahre lang die Vorsitzende des Bauausschusses war und sie zum damaligen Zeitpunkt die Erhöhung der Mitgliederzahl befürwortet und durchgesetzt hat. GV Finke würde der Änderung zustimmen, jedoch erst nach Befragung des Bauausschusses. GV Herr Erdmann bittet die Gemeindeverwaltung um Erstellung einer Gesamtübersicht, wieviel Ausschußmitglieder bei den Sitzungen anwesend waren. Über diesen TO-Punkt soll dann in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses noch einmal beraten werden.
4. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
GV Erdmann fragt an, ob über die Einsprüche zu evtl. Rundungsdifferenzen der Fremdenverkehrsabgabe noch eine Beratung erfolgen soll. Dem Kurausschuß wurde dieser Einspruch auf seiner letzten Sitzung am 19.11.2002 unter TOP 8 "Verschiedenes" zur Kenntnis gegeben und es wurde angeregt, daß die Gemeindevertretung noch einmal darüber nachdenken sollte. BGM Frau Sönksen erläutert, daß die Rundung der Beiträge korrekt erfolgt ist und es hierfür einen Gemeindevertreterbeschluß gibt.
Aus Sicherheitsgründen schlägt der Vorsitzende vor, daß auf der Nordseite des Kaamp-Hüs ein Geländer angebracht wird. Eine ortsansässige Firma hat bereits ein Angebot abgegeben welches sich auf ca. 8.800,- € netto beläuft. Die Ausführung sollte nach Möglichkeit noch vor Weihnachten erfolgen. Die Finanzausschußmitglieder befürworten die sofortige Umsetzung und die anwesenden Gemeindevertreter einschl. der Bürgermeisterin stimmen dem zu. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, diesen Beschluß zu sanktionieren. - einstimmig -
Bürgschaft für die Flughafen Sylt GmbH (Schreiben der Stadt Westerland vom 18.11.2002 Formlose Freistellungserklärung der Gemeinde Kampen. In der Gesellschafterversammlung des Sylter Flughafens am 30.11.2002 wurde beschlossen zur Finanzierung des Investitionsplanes 2002 (u. a. Fin. Halle 74) einen Kredit aufzunehmen. Um für die Flughafen Sylt GmbH jedoch die günstigeren Kommunalkreditkonditionen zu erreichen, wurde gleichzeitig beschlossen, daß die Absicherung des Kredites durch eine Ausfallbürgschaft der Stadt Westerland zu erfolgen hat. Die Stadt Westerland wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 04.12.2002 der Übernahme der Ausfallbürgschaft bei vorliegen folgender Voraussetzungen zustimmen: a) die Kommunalaufsicht genehmigt die Bürgschaftsübernahme b) die übrigen Inselgemeinden als Mitgesellschafter erteilen eine Freistellungserklärung dahingehend, daß im Falle der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft heraus jeder Gesellschafter die Stadt Westerland von Haftungsansprüchen freistellt. Die Flughafen Sylt GmbH hat lt. Schreiben der Stadt Westerland vom 18.11.2002 einen Darlehnsbedarf von 1.553.000,- EURO, der durch die Bürgschaftsübernahme abzudecken ist. Die Gemeinde müßte eine formlose Erklärung dahingehend abgeben, daß sie entsprechend ihrem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5 % = 77.650,- EURO die Stadt Westerland im Falle einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft heraus von Haftungsansprüchen freihält. Sobald die Voraussetzungen zu a) und b) vorliegen, wird die Stadt Westerland auf die Gemeinde Kampen zukommen mit der Bitte, eine entsprechend formelle Vereinbarung zu unterzeichnen. Der Finanzausschuß müßte einen entsprechenden Empfehlungsbeschluß an die Gemeindevertretung Kampen fassen. Am 09.12.2002 tagt die Flughafen GmbH. Dort wird Kampen sich vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung erklären müssen. Nach Rücksprache mit dem FAS-Vorsitzenden sind die Bedingungen für die Übernahme einer Bürgschaft: - die Einnahmen aus Halle 74 sollen in die Flughafen GmbH fließen - stärkere Öffnung gegenüber Privatwirtschaft (z.B. gewerbliche Betriebe ansiedeln und ein Flughafenhotel) um die jährlichen Verluste zu reduzieren. Sonst erwägt Kampen, von seinen Gesellschaftsanteilen welche abzugeben. Marketing müßte aktiv angeschoben werden, so GV Erdmann. Der Finanzausschuß empfiehlt dies in diesem Sinne der Gemeindevertretung. - einstimmig -
GV Erdmann verläßt um 18:25 Uhr den Sitzungsraum.
Blinden- und Sehbehindertenverein, Antrag vom 19.10.2002. Der Finanzausschuß beschließt, dem Blinden- und Sehbehindertenverein einen Zuschuß i. H. v. 250,- € zu gewähren. - einstimmig -
5. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Zuhörer anwesend.
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