Finanzausschuss
|
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2005
Die Sitzungsniederschrift vom 19.10.2005 ist allen Gemeindevertretern und Bürgervertretern der Legislaturperiode 2003/2008 des Finanzausschusses schriftlich zugestellt worden. Einwendungen dagegen liegen nicht vor. Der Sitzungsniederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. - 1 Enthl./ 5 Ja-Stimmen -
2. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltshaltssatzung und –plan der Gemeinde Kampen für das Jahr 2006
Hierzu liegt allen Ausschussmitgliedern der Entwurf des Haushaltsplanes vor. FAS-Vors. C. Hansen erläutert die einzelnen Positionen im Haushaltsplan für das Jahr 2006. Bei den Haushaltsstellen 4640/41400 „Entgelte für tariflich Beschäftigte“ und 4640/44400 „AG Anteile Sozialversicherung für tariflich Beschäftigte“ erscheinen die Beträge gegenüber dem Vorjahr sehr hoch. Hier wird das Amt Landschaft Sylt um nochmalige Prüfung gebeten. In § 4 der Haushaltssatzung soll der Betrag von 2.500,-€ auf 5.000,- erhöht werden. Im Anschluss an die Erläuterungen verliest der FAS-Vors. C. Hansen die Haushaltssatzung und der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt:
§ 1
|
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird festgesetzt
|
| 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf |
4.311.000 EUR |
| in der Ausgabe auf |
4.311.000 EUR |
|
| 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf |
3.011.200 EUR |
| in der Ausgabe auf |
3.011.200 EUR |
§ 2
|
Es werden festgesetzt:
|
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
0 EUR
|
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR
|
| 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
1.075.000 EUR
|
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
8,52 Stellen
|
§ 3
|
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
|
1. Grundsteuer
|
|
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
260 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
260 % |
|
| 2. Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EURO. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. - einstimmig -
Der FAS-Vors. C. Hansen informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der Wuldeweg und die Wuldeschlucht dringend ausgebaut werden müssen, laut Auskunft des Vors. des Arbeitskreises „innerörtlicher Verkehr“ Herrn Böhm. Die Bereitstellung der HH-Mittel soll für die nächsten zwei Jahre vorgesehen werden.
3. Verschiedenes
BGM Johannsen berichtet über die letzte Amtsausschusssitzung und den Stand über die Zusammenlegung der Verwaltung mit Stadt Westerland.
4. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
Es liegen keine Anträge vor.
5. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.
Der Vorsitzende GV Hansen beendet um 18.25 Uhr die heutige Sitzung.
|
|
|