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Protokoll vom 05.04.2005

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit.

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 23.03.2005 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Änderung und Ergänzung der Tagesordnung wie folgt: Im öffentlichen Teil wird ein neuer TOP 11, „Vorstellung der Straßenbaumaßnahme L 24, Fahrbahnteiler nördlich Kampen“, in die Tagesordnung aufgenommen; im nicht öffentlichen Teil wird die Tagesordnung um die TOP’s 16 d), 17 d), e) u. f) erweitert. Der erweiterten und geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. - einstimmig -


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.02.2005

Die Sitzungsniederschrift vom 14.02.2005 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über gemeindliche Vertretung in insularen Fusionsverhandlungen

BGM. Johannsen berichtet den Anwesenden über den erneuten Vorstoß der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt-Ost Fusionsverhandlungen aufzunehmen. Alle anderen Inselge-meinden werden in kürze angeschrieben mit der Bitte um Teilnahme an den weiteren Verhandlungen. Die Gemeinde Kampen hat sich bereits aus den Verhandlungen zurückgezogen und BGM. Johannsen beabsichtigt auch weiterhin nicht daran teilnehmen. Auch GV. C. Hansen ist weiterhin gegen eine weitere Teilnahme der Gemeinde Kampen an den Fusionsverhandlungen. Die Gemeindevertretung beschließt auch zukünftig nicht an den Fusionsverhandlungen teilzunehmen. - einstimmig -


4. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten

BGM. Johannsen gibt bekannt, dass der Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2004 vorliegt. Sodann verliest er den Bericht, der als Anlage dem Protokoll beigefügt wird. Im Anschluss dankt der Bürgermeister dem Gewässerschutzbeauftragten Herrn B. U. Sönksen für seinen Bericht.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss für eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Bereich zwischen der L 24 (Hauptstraße), der Alten Dorfstraße und dem Mittel-Stieg

BGM. Johannsen  verliest hierzu die Vorlage, die allen Anwesenden vorliegt und erläutert den Anwesenden kurz die Planungsabsichten der Gemeinde Kampen. GV. Finke verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Sodann verliest BGM. Johannsen den Beschlussvorschlag. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des B.-Planes Nr. 35.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

- einstimmig -
GV. Finke nimmt wieder an der Sitzung teil.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des B.-Planes Nr. 38

BGM. Johannsen  verliest hierzu die Vorlage des ALS mit dem geänderten Textteil des B.-Planes, die allen Anwesenden vorliegt und erläutert den Anwesenden kurz die Gründe für die Änderung des B.-Planes. Die Bürgerbeteiligung wurde am 30.03.2005 durchgeführt. Sodann verliest BGM. Johannsen den Beschlussvorschlag des ALS. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des B.-Planes Nr. 38 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet zwischen  Grönning und Fennenweg, nördlich Norderende und den Flurstücken 130/10 und 130/14 bis zur Wattgrenze sowie östlich des Hobokenweges bis zur Wattgrenze, wird einschließlich Begründung  in der vorliegenden Fassung gebilligt. Absatz 2 ist hinsichtlich der Größe der Einstellboxen auf die zulässige Grundfläche von 4 m² gem. § 11 Abs. 3 OGS zu korrigieren. Die Schreibweise des Hobokenweges muss angepasst werden.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vor der Auslegung zu unterrichten. - einstimmig -


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 2. Änderung des B.-Planes Nr. 25

BGM. Johannsen  verliest hierzu die Vorlage des ALS dem geänderten Textteil des B.-Planes, die allen Anwesenden vorliegt und erläutert den Anwesenden kurz die Gründe für die Änderung des B.-Planes. Die Bürgerbeteiligung wurde am 30.03.2005 durchgeführt. Sodann verliest BGM. Johannsen den Beschlussvorschlag des ALS. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der vorliegende Entwurf zur 2. Änderung des B.-Planes Nr. 25 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet zwischen der L 24 im Westen, dem Hans-Hansen-Wai im Osten, dem Hoogenkamp im Norden und dem Arnika-Weg im Süden wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Absatz 2 ist hinsichtlich der Größe der Einstellboxen auf die zulässige Grundfläche von 4 m² gem. § 11 Abs. 3 OGS zu korrigieren.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vor der Auslegung zu unterrichten. - einstimmig -


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 4. Änderung des B.-Planes Nr. 26

BGM. Johannsen  verliest hierzu die Vorlage des ALS dem geänderten Textteil des B.-Planes, die allen Anwesenden vorliegt und erläutert den Anwesenden kurz die Gründe für die Änderung des B.-Planes. Die Bürgerbeteiligung wurde am 30.03.2005 durchgeführt. Sodann verliest BGM. Johannsen den Beschlussvorschlag des ALS. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der vorliegende Entwurf zur 4. Änderung des B.-Planes Nr. 26 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet Norderkliff/Norderheide beidseitig Heideweg, im Osten begrenzt durch den Hobokenweg, im Westen durch den Hoogenkampweg, im Süden durch den Erikaweg/Rosenweg und Wattweg, sowie im Norden durch die Wattgrenze wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Absatz 2 ist hinsichtlich der Größe der Einstellboxen auf die zulässige Grundfläche von 4 m² gem. § 11 Abs. 3 OGS zu korrigieren. Weiterhin ist die Straßenbezeichnung Hoogenkampweg durch Hans-Hansen-Wai zu ersetzen. Die Schreibweise des Hobokenweges muss angepasst werden.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vor der Auslegung zu unterrichten. - einstimmig -


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 2. Änderung des B.-Planes Nr. 27

BGM. Johannsen  verliest hierzu die Vorlage des ALS dem geänderten Textteil des B.-Planes, die allen Anwesenden vorliegt und erläutert den Anwesenden kurz die Gründe für die Änderung des B.-Planes. Die Bürgerbeteiligung wurde am 30.03.2005 durchgeführt. Sodann verliest BGM. Johannsen den Beschlussvorschlag des ALS. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der vorliegende Entwurf zur 2. Änderung des B.-Planes Nr. 27 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet südlich der Wattgrenze zwischen der L 24 und dem Heideweg begrenzt im Süden durch eine Bautiefe südlich der Straße Hoogenkamp und Norderende  sowie dem Bereich von überwiegend einer Bautiefe  westlich und östlich des Hoogenkamp begrenzt im Süden durch den Erikaweg, wird einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Absatz 2 ist hinsichtlich der Größe der Einstellboxen auf die zulässige Größe von 4 m² gem. § 11 Abs. 3 OGS zu korrigieren. Weiterhin ist die Straßenbezeichnung Hoogenkampweg durch Hans-Hansen-Wai zu ersetzen.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vor der Auslegung zu unterrichten. - einstimmig -


10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des B.-Planes Nr. 37

BGM. Johannsen  verliest hierzu die Vorlage des ALS dem geänderten Textteil des B.-Planes, die allen Anwesenden vorliegt und erläutert den Anwesenden kurz die Gründe für die Änderung des B.-Planes. Die Bürgerbeteiligung wurde am 30.03.2005 durchgeführt. Sodann verliest BGM. Johannsen den Beschlussvorschlag des ALS. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des B.-Planes Nr. 37 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet östlich des Braderuper Weges, südlich des Wuldeweges, nördlich und westlich des Ginsterweges wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Absatz 2 ist hinsichtlich der Größe der Einstellboxen auf die zulässige Grundfläche von 4 m² gem. § 11 Abs. 3 OGS zu korrigieren.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vor der Auslegung zu unterrichten. - einstimmig -


11. Vorstellung der Straßenbaumaßnahme L 24, Fahrbahnteiler nördlich von Kampen

BGM. Johannsen berichtet den Anwesenden über die bereits seit langem geführten Verhandlungen für den Bau der Querungshilfe an der L 24 nördlich von Kampen. Ebenso erfolgte im Jahr 2004 eine Verkehrszählung um die Notwendigkeit der Querungshilfe nachzuweisen. Anhand der Zeichnung von dem Ing. Büro Biethahn u. Partner erläutert er den Anwesenden den vorgesehenen Ausbau der Querungshilfe. Der Bau der Querungshilfe soll nunmehr am Ende der Saison 2005 durchgeführt werden und wird zur Entspannung der Verkehrssituation erheblich beitragen. Zusätzlich soll noch nördlich der Straße Hoogenkamp eine Ampelanlage installiert werden. Die Kosten für die Maßnahme werden ca. 130.000,00 € betragen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Netzanbindung des Offshore-Windparks "DanTysk"

BGM. Johannsen berichtet den Anwesenden, dass von der Fa. DanTysk- Kabel GmbH der Antrag für eine Kabeltrasse nördlich der Vogelkoje vorliegt. BGM. Johannsen hat den Antragstellern die ablehnende Haltung der Gemeinde Kampen bereits mitgeteilt. Ebenso wurde der Antrag bereits in der Sitzung des Bauausschusses am  08.03.2005, mit der Empfehlung an die Gemeindevertretung der Nutzung nicht zuzustimmen, abgelehnt. Die Gemeindevertretung beschließt den Antrag gem. Empfehlung des Bauausschusses am 08.03.2005 abzulehnen. - einstimmig  -


13. Einwohnerfragestunde

Von Frau Stockmann wird vorgeschlagen, dass Info-Blatt gegen Butendiek generell mit der Kurkarte den Gästen beim Tourismus-Service auszuhändigen. Hierzu teilt BGM. Johannsen mit, dass die Info-Blätter im Gemeindebüro und beim Tourismus-Service ausliegen und so von jedem Gast mitgenommen werden können. Die Info-Blätter sollen nicht mit der Kurkarte ausgegeben werden, sondern die Mitnahme durch den Gast soll freiwillig geschehen.

Von Herrn U. Lützen wird zum Thema Gartenhütten auf die Schwierigkeiten bei einem Eckgründstück hingewiesen. Er schlägt hierzu vor, dass die Aufstellung der Hütten dann individuell von der Gemeinde behandelt wird. Frau Stockmann fragt nach, ob die OGS auch auf Anregung von Bürgern geändert werden kann. BGM. Johannsen teilt hierzu mit, dass die OGS sowohl durch Anregungen durch die Bürger als auch durch Anregungen durch die Gemeindevertreter geändert werden kann.

Von Herrn B. Johannsen wird nach den Grenzen des B.-Planes 35 gefragt. BGM. Johannsen erläutert noch einmal die Grenzen des B.-Planes.


14.  Mitteilungen des Ältestenrates

Wortmeldungen und Mitteilungen des Ältestenrates liegen nicht vor.


15.  Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM. Johannsen berichtet über den Stand der Verhandlungen mit der EVS bezüglich der Rohrverlegungen in Richtung List. Die Baumaßnahme wird zunächst einmal bis Pfingsten innerhalb Kampens fortgeführt Die EVS wird hierzu noch eine Pressemitteilung herausgeben. Die Gemeinde Kampen hat rechtlich keine Möglichkeit die Fortführung der Maßnahme zu unterbinden. Sodann gibt BGM. Johannsen den Inhalt der Pressemitteilung der EVS bekannt. Von GV. D. Erdmann wird vorgeschlagen auch an dem Wochenende „Himmelfahrt“ wie Ostern zu verfahren, da auch hier mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Die Gemeinde soll hierüber mit der EVS nach verhandeln. Von GV. C. Hansen wird zugesagt die entsprechenden Verhandlungen bezgl. des Himmelfahrtwochenendes mit der EVS zu führen. BGM. Johannsen teilt ergänzend mit, dass die endgültige Wiederherstellung der Verkehrsinseln nach Abschluss der Bauarbeiten nach den Vorgaben der Gemeinde erfolgen wird.

GV. H. Finke berichtet den Anwesenden über die letzte Strandbereisung. Hierbei wurde festgestellt, dass der Strand auf Sylt sich in einem guten Zustand befindet; lediglich der Zustand des Kampener Strandes wurde bemängelt. Für den Kampener Strand erfolgte die Zusage für eine Sandvorspülung, die dann voraussichtlich Ende April/Anfang Mai durchgeführt werden soll.