Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit.
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:05 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 22.07.2005 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt BGM Johannsen die Aufnahme des TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung eines Darlehens für die Abwasserbeseitigung; des TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der K118 und des TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über den Umbau des Kindergartens. Der erweiterten Tagesordnung wird zugestimmt. - einstimmig -
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.05.2005
Die Sitzungsniederschrift vom 25.05.2005 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen (Sylt) hat in ihren Sitzungen am 03.06.2004 und am 20.09.2004 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Kampen für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24) beidseitig der Straße „Zur Uwe Düne“ gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung einer bisherigen Grünfläche auf dem Flurstück 52/13 als Bauland und die bestehende Art der Nutzung, Fläche für den Gemeindebedarf, auf dem Flurstück 169/52 (ehem. Trafogebäude) in ein allgem. Wohngebiet zu ändern. Der vorliegende Entwurf, ausgearbeitet durch die Entwicklungsabteilung des Kreises NF wird einschließlich der Begründung durch den Bürgermeister Harro Johannsen erläutert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am heutigen Tage vor dieser Sitzung in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr stattgefunden. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Der vorliegende Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), beidseitig der Straße „Zur Uwe Düne“ wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
- einstimmig -
4. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2004 der Gemeinde Kampen
Nach Vortrag des FA-Vors. GV C. Hansen und Verlesen der Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung kommt die Gemeindevertretung zu folgenden Beschlüssen: Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und – Ausgaben beträgt
im Verwaltungshaushalt Euro 7.628.865,26
im Vermögenshaushalt Euro 2.418.055,80
im Gesamthaushalt Euro 10.046.921,06.
GV H. Finke, Vors. RPA teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2005 getagt hat. Er erläutert kurz das Ergebnis der Jahresrechnung und das der Gemeindevertretung die Annahme der Jahresrechnung 2004 empfohlen wurde. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Jahresrechnung 2004 in der vorliegenden Fassung anzuerkennen und
- einstimmig -
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 388.077,02 EURO zu genehmigen.
- einstimmig -
5. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2005
Herzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage des ALS vom 15.07.2005 schriftlich vor. Der FA-Vorsitzende, GV C. Hansen, gibt die einzelnen Positionen bekannt. Die Gemeindevertretung genehmigt gem. Vorlage die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2005 in Höhe von 36.561,41 €. - einstimmig -
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung eines Darlehens für die Abwasserbeseitigung
Das Darlehen der Abwasserbeseitigung über ursprüngliche EUR 153.387,56 läuft am 30.08.2005 ab. In Anbetracht der Veränderungen bei der Abwasserbeseitigung wurde vom Finanzausschuss vorgeschlagen, das Darlehen nur noch bis zum 02.01.2006 zu verlängern. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanzausschusses und beschließt die Verlängerung des Darlehens bis zum 02.01.2006. Das Amt Landschaft Sylt wird gebeten, dieses der Bank mitzuteilen und die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. - einstimmig -
7. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der K118
Nach jahrelanger Planung ist es nun soweit den eigentlichen Ausbau der K118 in Angriff zu nehmen. Ein Bezuschussung durch das Verkehrsministerium in Höhe von 433.000,- € wurde bereits zugesichert. Somit verbleibt ein Eigenanteil von ca. 397.000,- €. Ob für die Maßnahme Ausbaubeiträge erhoben werden dürfen, wird derzeit vom Amt Landschaft Sylt geprüft, so GV C. Hansen. Des Weiteren teilt der FAS-Vors. mit, dass der Ausbau Oktober 2005 beginnen und Pfingsten 2006 fertig gestellt sein soll. Es wird von Ortsmitte angefangen und Richtung Süden fortgesetzt. In diesem Bereich ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen, so BGM Johannsen. Die Gemeindevertretung beschließt die weitere Vorgehensweise. - einstimmig -
8. Beratung und Beschlussfassung über den Umbau des Kindergartens
Es wird von GV C. Hansen die geplante Umbaumaßnahme in groben Zügen vorgestellt. Er schlägt vor, diese Maßnahme in einem Zuge durchzuführen, da hierdurch 5 % der veranschlagten Kosten eingespart werden können. Die Umbaukosten belaufen sich auf 69.278,- € und es kämen noch div. Zusatzkosten hinzu wie in etwa Kosten für den Transport, Übernachtung etc. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 80.000,- €; haushaltstechnisch ist diese Maßnahme durchführbar und im I. Nachtragshaushalt 2005 einzustellen. Auf Grund der Summe ist es erforderlich, zwei weitere Angebote einzuholen. Der Empfehlung des Finanzausschuss folgend beschließt die Gemeindevertretung den Umbau des Kindergartens und die Vergabe des Auftrages an die günstigste Firma. - einstimmig -
9. Beratung und Beschlussfassung über die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Kampen (Sylt) (Benutzungssatzung vom 15. September 1993)
BGM Johannsen verliest den Entwurf der II. Nachtragssatzung, welcher allen Gemeindevertretern vorliegt. Artikel 1 des II. Nachtrages beinhaltet, dass der § 5 folgende Fassung erhält:
(1) Der Kindergarten ist
montags – donnerstags von 08:00 Uhr – 15:30 Uhr und
freitags von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr geöffnet.
Für Kinder beruftätiger Eltern ist der Kindergarten zusätzlich ab 07:30 Uhr geöffnet.
(2) Um eine erfolgreiche Gruppenarbeit zu gewährleisten, sollten die Kinder bis spätestens 09:00 Uhr in den Kindergarten gebracht und nicht vor 12:00 Uhr abgeholt werden.
Der Empfehlung des Finanzausschusses folgend beschließt die Gemeindevertretung die II. Nachtragssatzung und beauftragt das Amt Landschaft Sylt, dies entsprechend bekannt zu machen. - einstimmig -
10. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Aufgabe „Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitweg“ an den Landschaftszweckverband Sylt
Hierzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt vor. Demnach sollen Gemeinden gem. § 32 des Landesnaturschutzgesetzes geeignete und zusammenhängende Wander- und Reitwege im Verbund mit sonstigen Straßen, Wegen und Flächen, die betreten werden dürfen oder auf denen das Reiten zulässig ist, einrichten oder auf ihre Einrichtung hinwirken, wenn ein Bedarf besteht und Belange des Naturschutzes nicht entgegenstehen. Im Sinne einer insularen Lösung ist es sinnvoll diese Aufgabe an einen insularen Träger zu übertragen. Gem. § 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit kann die Gemeinde das Recht und die Pflicht zur Erfüllung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung, einschl. des Satzungs- und Verordnungsrechtes, einen Zweckverband übertragen. Die Gemeindevertretung überträgt die Aufgabe der Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege, einschl. des Satzungs- und Verordnungsrechtes gemäß § 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit an den Landschaftszweckverband Sylt. - einstimmig -
Mit dem eigentlichen Reit,- Rad- und Inlinerwegekonzept Sylt soll sich der Tourismusausschuss in seiner nächsten Sitzung noch einmal befassen. GV Runkel merkt an, dass die Kosten für die Unterhaltung der Reitwege weiterhin der Reitverein tragen muss.
11. Beratung und Beschlussfassung über die Dachsanierung der Halle 74 auf dem Flughafen Sylt, hier: Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters
Auf Grund der Dringlichkeit der Dachsanierung der Halle 74 wurde zum 06.07.2005 ein Umlaufbeschluss durch die Sylter Flughafen GmbH hergeführt und die Sanierung des Daches der Halle 74 beschlossen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 95.872,57 €; Kampen trägt einen Anteil von 5 %. Der Betrag i. H. v. 4.941,89 € wurde bereits durch den Tourismus-Service angewiesen. Die Kosten sind im I. Nachtrag des Wirtschaftsplanes des Tourismusservice Kampen mit aufzunehmen. Die Gemeindevertretung sanktioniert die Eilentscheidung des Bürgermeisters und stimmt der anteiligen Kostenübernahme der Dachsanierung nachträglich zu. - einstimmig -
12. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Kassenkredites für den Tourismus-Service Kampen, hier: Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters
Gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.02.2005 wurde der Höchstbetrag für Kassenkredite auf 225.000,- € festgesetzt. Auf Grund eines finanziellen Engpasses des Tourismus-Service Kampen wurde in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland und Entscheidung des Bürgermeisters Herrn Johannsen die Erhöhung des Kassenkredites auf 350.000,- € bei der zuständigen Bank beantragt. Zwischenzeitlich wurde die Erhöhung des Kassenkredites durch die Bank bestätigt. Die Gemeindevertretung sanktioniert die Eilentscheidung des Bürgermeisters und beschließt die Erhöhung des Kassenkredites auf 350.000,- €. - einstimmig -
Diese Änderung ist im I. Nachtrag des Wirtschaftsplanes 2005 zu berücksichtigen. GV Scheppler, Vors. des Tourismusausschusses teilt hierzu mit, dass der Tourismus-Service sich finanziell wieder erholt hat und derzeit einen Minusbetrag i. H. v. 150.000,- € aufweist.
13. Beratung und Beschlussfassung über den Übertragungsvertrag Abwasserbeseitigung zwischen der Gemeinde Kampen und der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH
Bezug genommen wird auf die Sitzung der Vertretung vorangegangene Erläuterung der Übertragung der Abwasserbeseitigung durch Herrn WP StB Dr. Göken und die der Erläuterung zugrunde gelegten PowerPoint-Folien (Stand vom 15.Juli 2005). Die Vertragsentwürfe sind vom Büro Göken und Pollak erarbeitet und dann mit der Verwaltung des Amtes abgestimmt worden. Ziel der Verträge ist die vollständige Übertragung aller mit der Abwasserbeseitigung verbundenen Aufgaben an die VEN-GmbH, ohne dass die der Gemeinde gesetzlich übertragenen Aufgaben und Verantwortung selbst übergehen. Zielsetzungen dieser Neustrukturierung sind die Beibehaltung der niedrigen Gebühren in der Abwasserentsorgung; keine Belastung der kommunalen Haushalte; Sicherung des kommunalen Einflusses auf die Entsorgung und die Reduzierung der Bankdarlehen der Gemeinden. Das bisher bei der Gemeinde im Abwasserbereich beschäftige Personal geht auf die VEN über. Das Amt Landschaft Sylt soll ab 1.1.2006 von allen mit der Abwasserbeseitigung verbundnen Aufgaben frei gesellt werden. Die Übertragung der Aufgaben bedarf der Anzeige bei der Kommunalaufsicht, die vom Amt sofort nach der Beschlussfassung gefertigt werden soll. Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage der Empfehlung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner, mit der Ver- und Entsorgungsgesellschaft Norddörfer GmbH den Übertragungsvertrag abzuschließen und ermächtigt den Bürgermeister zu deren Unterzeichnung, wobei inhaltliche Änderungen, die die Grundzüge des Vertrages nicht verändern und insbesondere solche, die von der Kommunalaufsicht angeregt oder gefordert werden, unschädlich sind und keiner erneuten Vorlage bei der Vertretung bedürfen. - 1 Enthaltung/7 Ja Stimmen -
Eine Befangenheit von Herrn Conrad Hansen als Geschäftsführer der VEN – GmbH ist nicht gegeben, weil er seine Tätigkeit ohne Entgelt ausübt (vgl. § 22 Abs. 2 Ziff. 2 GO) Eine Befangenheit von BGM Johannsen ist ebenfalls nicht gegeben, weil er die Funktion im Aufsichtsrat auf Vorschlag der Gemeinde Kampen (Sylt) übertragen bekommen hat (Ziff. 3 aaO).
14. Beratung und Beschlussfassung über den Entsorgungsvertrag zwischen der Gemeinde Kampen und der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH
Erläuterungen siehe oben.
Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage der Empfehlung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner, mit der Ver- und Entsorgungsgesellschaft Norddörfer GmbH den Entsorgungsvertrag abzuschließen und ermächtigt den Bürgermeister zu deren Unterzeichnung, wobei inhaltliche Änderungen, die die Grundzüge des Vertrages nicht verändern und insbesondere solche, die von der Kommunalaufsicht angeregt oder gefordert werden, unschädlich sind und keiner erneuten Vorlage bei der Vertretung bedürfen. - 1 Enthaltung/7 Ja Stimmen -
Eine Befangenheit von Herrn Conrad Hansen als Geschäftsführer der VEN – GmbH ist auch hier nicht gegeben, weil er seine Tätigkeit ohne Entgelt ausübt (vgl. § 22 Abs. 2 Ziff. 2 GO) Eine Befangenheit von BGM Johannsen ist ebenfalls nicht gegeben, weil er die Funktion im Aufsichtsrat auf Vorschlag der Gemeinde Kampen (Sylt) übertragen bekommen hat (Ziff. 3 aaO).
15. Berufung der Wahlvorstände für die am 18.09.2005 bevorstehende Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
BGM Johannsen gibt folgende Besetzung des Wahlvorstandes bekannt: BGM Johannsen (Vorsitzender); 1. stellv. BGM Conrad Hansen(stellv. Vorsitzender); Kati Syring (Schriftführerin); Uwe Schulze (stellv. Schriftführer); Alexandra Morell (Beisitzerin); Sven Lappoehn (Beisitzer); Inge Hammerich (Beisitzerin); Manfred Horn (Beisitzer); Sabine Johannsen (Ersatz Beisitzerin). Die Gemeindevertretung beschließt die vorgeschlagenen Personen in den Wahlvorstand zu berufen. - einstimmig -
16. Einwohnerfragestunde
Herr Schneider erkundigt sich, inwiefern das Personal übernommen wird um evtl. Kosten einzusparen. Gemeint ist nicht das Personal der Kläranlage, sondern die eigentl. Verwaltung. GV C. Hansen gibt hierzu nähere Erläuterungen.
Gemeindewehrführer Andreas Petersen berichtet von der Fahrt nach Lech mit einigen Feuerwehrkameraden und richtet gleichzeitig herzliche Grüße von der Partnergemeinde aus.
Herr Lappoehn bemängelt, dass die Radfahrer die Inselbahntrasse befahrend, in Höhe des „Wallhofes“, die nahe gelegenen Büsche als öffentliche Toiletten benutzen. Gerade als Mieter im „Wallhof“ ist dieser Anblick sehr unangenehm. Er schlägt vor, Schilder aufzustellen, welche auf die öffentlichen WC`s im Kaamp-Hüs hinweisen sollen. BGM Johannsen wird in dieser Angelegenheit Kontakt mit dem Landschaftszweckverband aufnehmen, um eine geeignete Lösung zu finden.
Herr A. Petersen erkundigt sich nach der Befangenheit von Geschäftsführer der VEN Herrn Conrad Hansen als Gemeindevertreter zu den TOP 13 und 14. BGM Johannsen teilt mit, dass die Befangenheitsfrage im Vorwege durch das Amt Landschaft Sylt geprüft wurde und eine Befangenheit von Herrn Conrad Hansen als Geschäftsführer der VEN und ebenfalls von Herrn BGM Harro Johannsen als Aufsichtsratsvorsitzender nicht gegeben ist. (Anmerkung der Verwaltung: siehe hierzu Erläuterung bei TOP 13 und 14).
17. Mitteilungen des Ältestenrates
Der Ältestenrat und keine Mitteilungen.
18. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
BGM Johannsen gibt den Inhalt des Schreibens des Kreises Nordfriesland bezüglich der Überwachung des ruhenden Verkehrs bekannt. Der Kreis hat Bedenken zur Übertragung der Zuständigkeit geäußert. Demnach erfolgt eine Überwachung des ruhenden Verkehrs in dieser Saison definitiv nicht.
Des Weiteren gibt BGM Johannsen bekannt, dass er bezüglich der Ruhezeiten VO an den Ministerpräsidenten Herrn Peter-Harry Carstensen herangetreten ist.
GV Scheppler bittet den Bürgermeister darum, dass das Thema Ferienregelung auf Sylt in einer Amtsausschusssitzung wieder thematisiert werden sollte. Er ist der Ansicht gerade in Hinblick auf die Gastronomie und Hotellerie, dass die Sommer-Herbst Regelung veraltet ist und er plädiert für die Wiedereinführung der Frühjahrsferien.
Die Gemeindevertretung zieht sich um 21:05 Uhr in den nicht öffentlichen Sitzungsteil zurück.