1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende, GV C. Hansen, eröffnet um 17:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 10.08.2006 unter Mitteilung der TO form- und fristgerecht einberufen wurde. Einwendungen dagegen liegen nicht vor, der Ausschuss ist beschlussfähig. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte TOP 12: Auftragsvergabe und TOP 13: Vertragsangelegenheiten. Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt.
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2006
Die Sitzungsniederschrift vom 03.05.2006 ist allen Gemeindevertretern und Bürgervertretern der Legislaturperiode 2003/2008 des Finanzausschusses schriftlich zugestellt worden. Einwendungen dagegen liegen nicht vor. Der Sitzungsniederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Einstimmig
3. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtragshaushalt 2006 der Gemeinde Kampen
Der Vorsitzende erläutert die einzelnen Positionen des I. Nachtragshaushaltes 2006, welcher allen Mitgliedern vorliegt. Der Vorsitzende erklärt den Anwesenden die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts; insbesondere erläutert er die Gründe für Erhöhungen der Ansätze bei diversen Haushaltsstellen und verliest die entsprechenden Haushaltsstellen des I. Nachtragshaushaltsplanes. Neu im Haushalt sind die Einnahmen und Ausgaben für die im letzten Jahr erworbenen Wohnungen im Börderstich. Die Erstattungen der Wohnungsverwaltung (GEWOBA) belaufen sich auf € 80.400,--. Für die dringend erforderliche Sanierung der Wohnungen stellt die Gemeinde direkt über den Haushalt € 60.000,-- ein. Ebenfalls neu im Haushalt berücksichtigt ist die „Alte Post“. Deren Einnahmen sind zunächst mit € 32.000,-- beziffert, die Ausgaben mit € 61.000,--. Die Erhöhung der Gewerbesteuer ist unter anderem auf die deutlich gestiegene Bautätigkeit im Ort zurückzuführen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Gesamtbestand des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
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erhöht
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vermindert
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gegenüber
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nunmehr
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um
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um
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bisher
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festgesetzt auf
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EUR
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EUR
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EUR
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EUR
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1. im Verwaltungshaushalt
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die Einnahmen
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812.500
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4.311.000
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5.123.500
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die Ausgaben
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812.500
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---
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4.311.000
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5.123.500
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und
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2. im Vermögenshaushalt
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die Einnahmen
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514.100
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3.011.200
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3.525.300
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die Ausgaben
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514.100
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---
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3.011.200
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3.525.300
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§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 1.075.000 EUR auf 1.280.000 EUR
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den I. Nachtragshaushalt sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Einstimmig
4. Beratung über Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006
Der Vorsitzende C. Hansen erläutert den Anwesenden anhand der allen Mitgliedern vorliegenden Vorlage die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006. Die Schulverbandsumlagen 2006 fallen höher aus, als bisher im Haushalt vorgesehen. Der Umlageanteil erhöht sich für die Gemeinde Kampen um € 19.800,--. BGM Johannsen erläutert, dass die Gemeinde den Verlust des Tourismus-Service Kampen in Höhe von € 245.000,-- ausgeglichen hat. Im Kernhaushalt standen lediglich € 100.000,-- zur Verfügung. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006 in Höhe von insgesamt € 354.141,89 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.
Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Kindergartenbeiträge
Der Vorsitzende erklärt, dass das Innenministerium des Landes Schleswig Holstein auf Grund der Jahresrechnung 2005 eine Mindestgebühr bei einer Betreuungszeit von 5 Stunden von € 108,-- vorsieht. Dieser Betrag liegt dennoch deutlich unter den Kosten deckenden Gebühren. Da die Gebühren des Kindergartens Kampen mit € 82,-- für das erste und € 62,-- für das zweite Kind noch deutlich unter den Mindestgebühren liegen, empfiehlt der Finanzausschuss der Gemeindevertretung nachträglich die Änderung zur Gebührensatzung des Kindergartens der Gemeinde Kampen vom 15.09.93 wie folgt:
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt
a) für das erste Kind € 108,--
b) für das zweite Kind € 81,--
c) für jedes weitere Kind € 54,--
Diese Nachtragssatzung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges
Die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr Kampen ist auf Grund des Alters des jetzigen Fahrzeuges und der damit verbundenen vermehrten Reparaturen notwendig. Die Kosten belaufen sich laut Angebot auf insgesamt € 243.000,--, wobei der Kreis NF das Fahrzeug mit € 61.000,-- (25 % des Kaufpreises) unterstützen wird. Gleichzeitig mit Erlass des Grundsatzbeschlusses zur Anschaffung des Fahrzeuges wird die Feuerwehr verstärkt Spendenaufrufe starten und auch die Zweitwohnungsbesitzer um Unterstützung bitten, wodurch der Kaufpreis sich vermutlich weiter reduzieren wird. Die Übergabe des Fahrzeuges ist für das Jubiläumsjahr der Feuerwehr in 2008 geplant. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für das Jahr 2008 und gleichzeitig im Haushalt 2008 einen Betrag in Höhe von € 200.000,-- bindend einzustellen.
Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Kampen erhebt mit 8 % den niedrigsten Steuersatz bei der Zweitwohnungssteuer auf Sylt. Die übrigen Amtsgemeinden streben einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 10 % an. Der Vorsitzende empfiehlt auch für Kampen diesen Steuersatz und erläutert, dass sich das jährliche Steueraufkommen durch die geplante Erhöhung der Zweitwohnungssteuer in Kampen ab dem 1. Januar 2007 von 8 % auf 10 % um € 135.000,-- erhöhen wird. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Erhöhung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer in Kampen von bisher 8 % auf 10 % als I. Nachtragssatzung zur bestehenden Satzung zu beschließen.
Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Hundesteuer
Auf Grund der vorgesehenen Erhöhung der Hundesteuer ab dem 1. Januar 2007 in Kampen ist mit einer jährlichen Erhöhung des Steueraufkommens von € 1.100,-- zu rechnen. Die Erhöhung gliedert sich im Detail wie folgt:
1. Hund bisher € 50,-- neu auf € 78,--
2. Hund bisher € 100,-- neu auf € 138,--
3. Hund bisher € 150,-- neu auf € 198,--
gefährlicher Hund bisher € 648,-- neu auf € 780,--
Die vorliegende Entwurf wird unverändert vom Finanzausschuss an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig
9. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.
10. Mitteilungen und Anträge
BGM Johannsen berichtet, dass die Beschwerden über die schlechte Oberflächenentwässerung im Bereich Wuldeschlucht sich häufen und die Problematik bereits im Arbeitskreis innerörtlicher Verkehr besprochen wurde. Der Vorsitzende GV Hansen erklärt, dass er die Fa. Grisard & Reese für geeignet hält, ein hydraulisches Gutachten für den Bereich Süderweg, Oseweg und Wuldeschlucht zu erstellen. Der Beschluss des Finanzausschusses zum Ausbau dieses Bereiches vom 3. Mai 2006 (TOP5) müsste für die Vergabe dieses Auftrages gleichzeitig aufgehoben werden, da in diesem Beschluss die Fa. Biethahn & Partner für die Auftragsvergabe vorgesehen war. GV Hansen wird mit der Fa. Grisard & Reese Kontakt aufnehmen und die Details der Verhandlungen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 6. September 2006 vorlegen. GV Hansen beantragt die Aufhebung des Beschlusses des Finanzausschusses vom 3. Mai 2006 (TOP 5). Der Finanzausschuss empfiehlt gleichzeitig der Gemeindevertretung die Auftragsvergabe an die Fa. Grisard & Reese.
Einstimmig
Der Vorsitzende GV Hansen betont nochmals die Dringlichkeit zum Ausbau des Hoogenkamp und unterstützt damit ebenfalls die Bestrebungen des Arbeitskreises innerörtlicher Verkehr. BGM Johannsen berichtet hierzu, dass die Anlieger des Hoogenkamp, unterstützt durch eine Unterschriftenaktion, den Antrag gestellt haben, den Hoogenkamp als Spielstraße auszuweisen. Dies jedoch ist in der Praxis nicht umsetzbar, da der Hoogenkamp als so genannte höher klassifizierte Straße in Zeiten hohen Verkehrsaufkommens auf der Hauptstraße durch den Ortskern als Entlastungsstraße genutzt wird. Zudem wäre es nicht r den Ausbau des Hoogenkamp zu fordern, wenn dieser als Spielstraße. Die Anwesenden sind sich einig, dass der Hoogenkamp nicht als Spielstraße ausgewiesen werden soll und empfehlen der Gemeindevertretung, den Ausbau des Hoogenkamp mit absoluter Priorität zu behandeln.
Einstimmig
BGM Johannsen berichtet, dass die Mitglieder des Finanzausschusses die Möglichkeit haben, an einem weiterbildenden Seminar in der Zeit vom 3.-5. November teilzunehmen. Die Anmeldeformulare sind den Ausschussmitgliedern zugegangen.
BGM Johannsen berichtet, dass die Anschaffung einer neuen Haustür für das Feuerwehrgerätehaus vorgesehen ist, da die jetzige Tür witterungsbedingte Schäden aufweist. Die Anschaffung beläuft sich laut Gerd Böhm auf ca. € 6.000,-- und bewegt sich im Rahmen des Deckungskreises.