|
Tagesordnung
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 03.01.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.´Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Bgm. Johannsen die Erweiterung des TOP 18 „Bauangelegenheiten“ um die Punkte b) und c) und die zusätzliche Aufnahme der TOP’s 19 „Vetragsangelegenheiten“ mit den Punkten a), b) und c), TOP 20 „Personalangelegenheiten“ mit dem Punkt a) und TOP 21 „Grundstücksangelegenheiten“ mit den Punkten a) und b). Der erweiterten Tagesordnung wird zugestimmt. einstimmig
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.12.2005
Die Sitzungsniederschrift vom 19.12.2005 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Für den TOP 4 wird bezüglich der Haushaltssatzung eine Korrektur vorgenommen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in § 2 der Haushaltssatzung auf 1.075.000 EUR festgesetzt. Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kampen (Sylt)
Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 14.07.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluss bekannt zu machen.
einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Kampen (Sylt)
Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 14.07.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluss bekannt zu machen.
einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Gemeinde Kampen (Sylt)
Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 14.07.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluss bekannt zu machen.
einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Gemeinde Kampen (Sylt)
Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 14.07.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluss bekannt zu machen.
einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Gemeinde Kampen (Sylt)
Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 14.07.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluss bekannt zu machen.
einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen (Sylt)
Bürgermeister Johannsen und die Gemeindevertreter Böhm, Hansen und Scheppler erklären sich nach § 22 Gemeindeordnung (GO) als befangen und verlassen die Sitzung. Der stellvertr. Bürgermeister Erdmann gibt bekannt, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am heutigen Tage um 19.30 Uhr stattgefunden hat. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen (Sylt) hat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern (2. Änderung). Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich „Norderheide“ und östlich der Hauptstraße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die Stellungnahme des Innenministeriums sowie ein Auszug aus dem Landschaftsplan (nicht festgestellt) sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
einstimmig
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Kampen (Sylt)
Bürgermeister Johannsen und die Gemeindevertreter Böhm, Hansen und Scheppler erklären sich nach § 22 Gemeindeordnung (GO) als befangen und verlassen die Sitzung. Der stellvertr. Bürgermeister Erdmann gibt bekannt, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am heutigen Tage um 19.30 Uhr stattgefunden hat. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen (Sylt) hat am 25.05.2005 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 aufzustellen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Gebiet östlich der Hauptstraße, südlich der Straße Norderheide und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes, die Begründung und die wesentlichen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (EVS, Sylt und UNB, Kreis) sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
einstimmig
Bgm. Johannsen und die Gemeindevertreter Böhm, Hansen und Scheppler nehmen wieder an der Sitzung teil.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Kampen (Sylt)
GV Runkel erklärt sich nach § 22 Gemeindeordnung (GO) als befangen und verlässt die Sitzung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am heutigen Tage um 19.30 Uhr stattgefunden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen (Sylt) hat beschlossen die 4. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung: 1. Der Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet im Einmündungsbereich von „Brönshooger Weg“ und „Alte Dorfstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes, die Begründung und die Stellungnahme der Landesplanung sowie ein Auszug aus dem noch nicht festgestelltem Landschaftsplan sind öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
einstimmig
11. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 27 über das Gebiet nördlich der Straße Norderende und südlich des Grönning, östlich des Hans-Hansen-Wai bis einschließlich Flurstücke 38 und 39 der Flur 3 im Osten
Der Bereich ist bisher nicht überplant. Eine vorliegende aktuelle Bauvoranfrage sieht nun den Umbau und die Erweiterung des Klenderhofes auf dem Flurstück 256/10 der Flur 3 vor. Weiterhin sollen dort ein Wellnessgebäude und eine Sauna erstellt werden. Das Grundstück des Klenderhofes und die anliegenden Grundstücke sollen nach Ansicht der Gemeindevertretung in den überplanten Bereich einbezogen werden, damit die bauliche Entwicklung konzeptionell erfolgt und Fehlentwicklungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Bereiche (Grundstücksflächen) sowie der baulichen Gestaltung verhindert werden können. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: 1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 27.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
einstimmig
12. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 über das Gebiet östlich des Stapelhoogerwai und südlich des Wattweges und nördlich der Kupferkanne
Der Bereich ist bisher nicht überplant. Vorliegende aktuelle Bauvoranfragen sehen nun eine Bebauung der Flurstücke 347 und 346, der Flur 3 vor. Die Grundstücke sollen nach Ansicht der Gemeindevertretung in den überplanten Bereich einbezogen werden, damit die bauliche Entwicklung konzeptionell erfolgt und Fehlentwicklungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Bereiche (Grundstücksflächen) sowie der baulichen Gestaltung verhindert werden können. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: 1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
einstimmig
13. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Bildung eines Amtes Sylt mit der Stadt Westerland
Bürgermeister Johannsen berichtet, dass ein Raumkonzept erstellt wurde, wonach das künftige Amt Sylt seinen Sitz in Westerland hätte. Das Amt Landschaft Sylt und die Stadt Westerland wurden diesbezüglich informiert. Diesem Raumkonzept hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.11.2005 bereits zugestimmt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer heutigen Sitzung zu beschließen, dass ein Amt Sylt mit der Stadt Westerland gebildet wird. Eine Fusion ist damit nicht beschlossen. Die Gemeinden Kampen und Wenningstedt werden sich auch weiterhin nicht an einer Fusion beteiligen. Es besteht keine Gefahr für die Gemeinden, verwaltungstechnisch abgehängt zu werden. Bei einem Zusammenschluss der Verwaltungen bleibt die Selbstständigkeit der Gemeinden bestehen. In Sylt-Ost entfällt die Stelle des hauptamtl. Bürgermeisters, die Leitung des Amtes Sylt wird durch einen Amtsdirektor/eine Amtsdirektorin erfolgen. Sofern die Beschlussfassungen für eine Zusammenlegung bis zum Frühjahr dieses Jahres gefasst werden, fließt noch die Prämie des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 250.000 €. Auf die Frage von GV Runkel, ob sich die Amtsumlage durch einen Zusammenschluss erhöht, antwortet Bgm. Johannsen, dass sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Grundlage der Finanzkraft der Gemeinde die Amtsumlage gem. des derzeitigen Haushalts der Gemeinde Kampen zunächst verringern wird. Sodann beschließt die Gemeindevertretung gem. der Vorlage: Die Gemeindevertretung nimmt von den Grundzügen der Bildung eines Amtes für die gesamte Insel Sylt Kenntnis und erhebt gegen eine Neuordnung der Verwaltungsorganisation auf der Insel Sylt in diesem Sinne keine Bedenken. einstimmig
14. Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige Zuschussgewährung an das Beratungs- und Behandlungszentrum
Bürgermeister Johannsen berichtet, dass nach mehreren Verhandlungen die freiwilligen Leistungen der Gemeinde aus dem Amtshaushalt herausgelöst und nun auf der Basis der Einwohnerzahl im Gemeindehaushalt angesiedelt wurden. Damit eine Planungssicherheit gegeben ist, ist hier nun eine Beschlussfassung bezüglich des gemeindlichen Zuschusses an das BBZ erforderlich. Die Gemeindevertretung beschließt, das Behandlungs- und Beratungszentrum, beginnend ab 2006, nach Maßgabe der Einwohnerzahlen zu bezuschussen. einstimmig
15. Einwohnerfragestunde
- Frau Holst erfragt den Sachstand bezüglich des Landschaftsplanes der Gemeinde Kampen. Bgm. Johannsen antwortet, dass nach der öffentlichen Auslegung derzeit noch die eingegangenen Anregungen und Bedenken von der UAG GmbH bearbeitet und zu einem Abwägungsvorschlag gebracht werden.
- Herr Holst gibt zu Bedenken, dass der Klenderhof bisher immer als im Außenbereich liegend galt und erfragt, ob durch eine Überplanung gravierende Änderungen wie z.B. ein Abriss möglich werden. GV Runkel verweist auf die Bauerhaltungssatzung, in deren Geltungsbereich sich der Klenderhof befindet.
- Herrn Sönksen ist aufgefallen, dass die Firste der neu gebauten Häuser teilweise immer breiter werden und somit in der Mitte fast ein Flachdach entsteht. Bgm. Johannsen teilt daraufhin mit, dass der Kreis die Thematik bereits aufgegriffen und geprüft hat. Dies wird im Bauausschuss noch einmal erörtert und in der nächsten anstehenden Änderung der Ortsgestaltungssatzung berücksichtigt.
- Frau Stockmann kommt ebenfalls auf die OGS zu sprechen und erfragt, wie ernst die Satzung genommen wird. Ihr sei aufgefallen, dass einige Fenster nicht versprosst wären und diverse Wälle und Zäune immer höher errichtet würden sowie einige Wälle beleuchtet wären. Bgm. Johannsen verweist darauf, dass es laufend Punkte gibt, die in der OGS überarbeitet werden müssen. Einige Themen wären auch Auslegungssache. Die Problematik der Einfriedigungen u.a. mit den überdimensionalen Toren ist bereits für die nächste Änderung der OGS vorgemerkt worden. Bauordnungsrechtliche Verstöße würden dem Kreis Nordfriesland regelmäßig gemeldet. GV Runkel bittet bei entsprechenden Fällen um Nachricht an das Gemeindebüro. Ansonsten verweist er darauf, dass eine Bauabnahme durch den Kreis NF nicht mehr erfolgt.
- Auf die Anfrage von Frau Hammerich, ob das Gebäude „Hinchley Wood“ abgerissen werden könne, verweist GV Runkel auf die Bauerhaltungssatzung. Einem Abriss würde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
- Frau Sönksen erfragt den Sachstand bezüglich der Satzung zum Schutze des Kurbetriebes und des Fremdenverkehrs und verweist auf die Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Lt. Bgm. Johannsen hat Frau Stockmann sich diesbezüglich in der letzten Amtsausschusssitzung aktuell informiert und auch er befürchtet, dass auch die Saison 2006 ohne eine entsprechende Grundlage verlaufen wird.
16. Mitteilungen des Ältestenrates
Herr Sönksen teilt mit, dass aufgrund der Erkrankung des Vorsitzenden keine Mitteilungen des Ältestenrates vorliegen.
17. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
Es liegen keine Mitteilungen, Anfragen und Anträge vor.
BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:55 Uhr.
|