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Protokoll vom 08.05.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:05 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 28.04.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Punkt: TOP 13 Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Gemeinde Kampen, Teilbereiche 1 und 2. Des Weiteren soll der Tagesordnungspunkt „Bauangelegenheiten“ um die die Punkte d) und e) erweitert werden. Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2006

Die Sitzungsniederschrift vom 07.03.2006 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 der Mehrzweckhalle Wenningstedt GbR

Das Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Mehrzweckhalle Wenningstedt GbR liegt allen Gemeindevertretern vor. Die Umsatzerlöse betrugen –wie in den Vorjahren- unverändert € 38.858,16. Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2005 mit einem Jahresüberschuss von € 14.768,13 ab. Von dem Jahresüberschuss entfallen  auf den Tourismus-Service Kampen  € 4.430,44. GV Hansen schlägt vor, den Fußboden der Halle zu reparieren und aus den Überschüssen Rücklagen zu bilden. Die Gemeindevertretung beschließt
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2005
b) die Verwendung des Überschusses zur Reparatur des Fußbodens und zur Bildung weiterer Rücklagen.

Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Kampen

Am 27.04.2006 wurde die Jahresrechnung 2005 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und der Gemeindevertretung zur Annahme empfohlen. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.05.2006 über die Jahresrechnung 2005 beraten und sie ebenfalls der Gemeindevertretung zur Annahme empfohlen. Nach Vortrag des FA-Vors. GV C. Hansen und Verlesen der Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung kommt die Gemeindevertretung zu folgenden Beschlüssen:
Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und –ausgaben beträgt
im Verwaltungshaushalt
Einnahmen       EURO 4.948.985,05
Ausgaben         EURO 5.482.213,75´

im Vermögenshaushalt
EURO 4.007.848,99

im Gesamthaushalt
Einnahmen       EURO 8.956.834,04
Ausgaben         EURO 9.490.062,74

Es stehen noch € 928.000.00 zur Tilgung des Darlehens für den Erwerb der Gewobahäuser aus. Der Kreditvertrag für dieses Darlehen endet im Juli 2006. Auf Empfehlung des Finanzausschusses schlägt GV Hansen vor,  den Betrag von € 328.000.00 zur Tilgung des Darlehens zu verwenden und für den Restbetrag in Höhe von € 600.000.00 einen Kreditvertrag für die Dauer eines Jahres neu abzuschließen. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Jahresrechnung 2005 in der vorliegenden Fassung anzuerkennen
b) ie Haushaltsüberschreitungen in Höhe von EURO 164.393,58 zu genehmigen
c) die Summe von € 328.000.00 zur Tilgung des Gewoba-Darlehens zu verwenden

Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Übertragsbeschluss auf das Amt: hier: Durchführung der Bezuschussung des Büchereiwesens.

Um die sehr hohe Frequenz und das gute Angebot der Inselbücherei für alle Inselgemeinden aufrecht zu erhalten und im Interesse einer geringen Verleihgebühr ist es erforderlich, dass auch die Sylter Kommunen bereit sind, sich an dieser Einrichtung zu beteiligen. Die Inselbücherei wird ebenfalls von Gästen sehr gut angenommen. BGM Johannsen erklärt, dass die Zuschüsse vom Amt abgerufen werden, aber nicht in die Amtsumlage eingerechnet werden. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) in den Amtshaushalt eine Haushaltsstelle für die Bezuschussung der Bücherei aufzunehmen.
b) die Haushaltsstelle nicht nach Finanzkraft auszugleichen, sondern nach Maßgabe der tatsächlich entliehenen Bücher.

Einstimmig


6. Wahl eines neuen Bauausschussvorsitzenden

Der Bauausschussvorsitzende Jörg Runkel ist zum 1. April 2006 aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Obwohl das Vorschlagsrecht für dieses Amt bei der KWV läge, schlägt BGM Johannsen GV Hermann, bisheriger Stellvertreter von GV Runkel, als neuen Bauausschussvorsitzenden vor. Die Gemeindevertretung wählt GV Manfred Hermann als Vorsitzenden des Bauausschusses. 7 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung


7. Wahl eines neuen stellvertretenden Bauausschussvorsitzenden

Durch die Wahl von GV Hermann zum neuen Vorsitzenden des Bauausschusses ist die Position des stellvertretenden Bauausschussvorsitzenden neu zu besetzen. GV Erdmann plädiert, entgegen des Vorschlagsrechtes der CDU für GV Manfred Horn. Die Gemeindevertretung beschließt die Ernennung von GV Manfred Horn zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses. 7 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung


8. Wahl eines neuen Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss

Durch den Tod von Klaus-Jürgen Steindorff ist für den Rechnungsprüfungsausschuss ein neues Mitglied zu benennen. GV Erdmann, Fraktionsvorsitzender der CDU,  schlägt Frau Alexandra Morell als neues bürgerliches Mitglied vor. Die Gemeindevertretung beschließt,  Frau Alexandra Morell als neues bürgerliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Einstimmig


9. Wahl eines neuen Mitgliedes in den Arbeitskreis innerörtlicher Verkehr

Durch den Tod von Klaus-Jürgen Steindorff ist ebenfalls für den Arbeitskreis innerörtlicher Verkehr ein neues Mitglied zu benennen. Herr Andreas Petersen würde gerne in diesem Arbeitskreis mitwirken und wird darauf hin von GV Erdmann, Fraktionsvorsitzender der CDU,  als neues bürgerliches Mitglied vorgeschlagen. Die Gemeindevertretung wählt Herrn Andreas Petersen als neues bürgerliches Mitglied in den Arbeitskreis innerörtlicher Verkehr. Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen

Das Planverfahren muss nach neuem Recht durchgeführt werden, d. h. es muss ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung den Planunterlagen beigefügt werden. Das förmliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ohne Umweltbericht durchgeführt. Die Planunterlagen müssen erneut ausgelegt werden. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), nördlich der Straße „Zur Uwe Düne“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die westlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesplanung, des Forstamtes Nordfriesland und der unteren Naturschutzbehörde sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.

Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat gemäß § 3, Abs. 1 BauGB am heutigen Tage um 19:30 Uhr stattgefunden. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des F-Planes für das Gebiet zwischen der Hauptstraße L24 und dem Braderuper Weg und die Begründung werden in der Vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des F-Planes, die Begründung und ein Auszug aus dem Landschaftsplan (noch nicht festgestellt) der Gemeinde Kampen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen

Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 03.06.2004 den Aufstellungsbeschluss und am 19.09.2005 den erweiterten Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 gefasst. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36, 2. Änderung für das Gebiet südlich der Kurhausstraße „Hotel Rungholt“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlich Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Einstimmig
GV Erdmann nimmt wieder an der Sitzung teil.


13. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Gemeinde Kampen, Teilbereiche 1 und 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 05.04.05 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 aufzustellen. Inhaltlich wurde das Planverfahren in 3 Teilbereiche aufgeteilt. Der Teilbereich III wurde herausgenommen und wird als eigenes Planverfahren weitergeführt. Für die Teilbereiche I und II wurden die Planunterlagen hinsichtlich  Schallschutzmaßnahmen und der Stellplätze geändert. Die geänderten Planunterlagen sind erneut auszulegen. Vor der erneuten Auslegung muss noch eine weitere Änderung in den Planunterlagen vorgenommen werden: Die Lärmschutzmaßnahme im Süden muss noch entlang der geplanten Stellplätze am Florianweg fortgesetzt werden. Weiterhin sind die dort vorgesehenen Stellplätze mit dem Hinweis „St“ in den Planunterlagen im Florianweg zu kennzeichnen. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Teilbereiche I und II für das Gebiet zwischen der Hauptstraße (L24), dem Florian-Weg, dem Mittel-Stieg und dem Hans-Hansen-Wai und der Begründung werden nach der Korrektur hinsichtlich der Lärmschutzmaßnahme und der Stellplätze in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes, die Begründung und die bereits vorliegenden wesentlichen/umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt.

Einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Gemeinde Kampen, Teilbereich III

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 05.04.2005 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 aufzustellen. Inhaltlich wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes in 3 Teilbereiche aufgeteilt. Der Teilbereich III der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wurde herausgenommen und soll als eigenes Planverfahren weitergeführt werden. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Teilbereich III für das Gebiet zwischen der Hauptstraße und dem Braderuper Weg und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Einstimmig


15. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen

„Walters Hof“ für das Gebiet der Flst. 52/240 und 52/239 ca. 200m westlich des Westerweges südlich der Kurhausstraße Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Der Bauausschuss der Gemeinde Kampen hat in seiner Sitzung am 24.4.2006 den Empfehlungsbeschluss zur Änderung des o.g. Planes gefasst. Hintergrund ist ein entsprechender Antrag des Planungsbüros Lienemann, das am 07.04.06 im Namen von Herrn Tappe einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt hat. Wesentliches Ziel der Planung ist es, die bestehende Gastronomie im Hotel Walters Hof planungsrechtlich zu sichern und angemessen zu entwickeln. Derzeit ist lediglich eine Verköstigung der Hotelgäste möglich. Einem Antrag auf Nutzungsänderung konnte seitens des Kreises keine Genehmigung erteilt werden, wodurch auch eine Konzessionierung nicht möglich ist. Nach weiterer Information durch den Bauausschussvorsitzenden und Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Die Aufstellung der 3. Änderung des B-Plan Nr. 36 für das Gebiet der Flst. 52/240 und 52/239 ca. 200m westlich des Westerweges südlich der Kurhausstraße. Wesentliches Planungsziel ist die planungsrechtliche Regelung gastronomischer Nutzungen im Walters Hof.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Einstimmig
GV Erdmann nimmt wieder an der Sitzung teil.


16. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Kampen für folgende 2 Teilgebiete:

1. Flurstück 184 am „Blumendreieck“ westlich des Braderuper Weges (K 118) und östlich Süderweg;  2. Flurstücke 184/10 und 232 „Ginsterweg“ ca. 130m östlich des Braderuper Weges südlich des Ginsterweges. Sachlage:
Teilgebiet 1: Auf dem Flurstück 184 der Flur 11 ist gem. B-Plan 31 am sog. „Blumendreieck“ eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt, die seinerzeit als verkehrsberuhigte Zone vorgesehen war. Dieses Planungsziel verfolgt die Gemeinde nicht mehr, so dass die angesprochene Fläche künftig als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden kann.
Teilgebiet 2: Die Gemeinde hat eine Straßenverkehrsfläche am Ginsterweg (Stichweg Flurstück 232 der Flur 4) verkauft. Lt. Kaufvertrag handelt es sich um eine Wegefläche mit Wege- und Leitungsrechten. Sie ist der bebaubaren Fläche nicht hinzuzurechnen.
Am Ginsterweg ist ein Teilbereich des Flurstückes planungsrechtlich 184/10 als Fußgängerbereich ausgewiesen. Da das Grundstück 184/13 seine Zufahrt von diesem Bereich aus hat, muss hier  eine Änderung erfolgen um die Erschließung  zu sichern. Planungsziel ist eine entsprechende Änderung der Verkehrsfläche. Nach weiterer Information durch den Bauausschussvorsitzenden und Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des B-Plan Nr. 31 für die o.g. Teilgebiete. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung von Regelungen zu Verkehrsflächen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung zweier Bushaltestellen südlich des Hoogenkamps und Mitte

Das Ingenieurbüro Biethahn & Partner hat für beide Bushaltestellen die Unterlagen für die Abstimmung mit dem Straßenbauamt erstellt BGM Johannsen erläutert,  dass im Haushaltsplan 2006 Haushaltsmittel in Höhe von € 70.000.00 für die Herstellung der Busbuchten bereitgestellt sind. Der Antrag des Amtes an den Kreis zur Aufnahme in das ÖPNV – Förderprogramm wurde positiv beschieden. Bei Baukosten von € 58.000.00 für die Haltestelle am Hoogenkamp und € 87.000.00 für Mitte ist eine Gesamtförderung von ca. € 48.000.00 zu erwarten. Für beide Bushaltestellen ist ein Gesamtingenieurhonorar von ca. € 26.000.00 aufzuwenden. Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausschreibung zur Installierung der beiden Busbuchten zu veranlassen, damit noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen werden kann. Ferner sind die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von € 53.000.00 im Rahmen des 1. Nachtrages 2006 einzuplanen. Der Bürgermeister wird des weiteren beauftragt, die entsprechenden Grundstücksverhandlungen aufzunehmen. Einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße „Finkenweg“

In der Straße „Finkenweg“ ist bisher 1 Stück Straßenbeleuchtung vorhanden. Die Gemeinde sieht nunmehr die Notwendigkeit hier eine Beleuchtungsanlage zu installieren. Diese soll aus insgesamt 6 Stück neuen Lampen bestehen. Die Straßenleuchten sollen östlich der Straße (3 Stück) und südlich der Straße (3 Stück) angeordnet werden. Die Kosten, ermittelt durch das Amt Landschaft Sylt, belaufen sich auf ca. € 32.000.00 und können, bei korrekter Ausschreibung, als Erweiterung der vorhandenen Einrichtung „Straße“ zu ca. 75% über Ausbaubeiträge refinanziert werden. Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der geplanten Beleuchtungsanlage im „Finkenweg“ und die Vergabe des Auftrages an den wirtschaftlichsten Bieter. Einstimmig


19. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Straßenbeleuchtung im Verbindungsweg zwischen den Straßen „Finkenweg“ und „Alte Dorfstraße“

Im Verbindungsweg „Finkenweg“ und „Alte Dorfstraße“ ist bisher keine Straßenbeleuchtung vorhanden. Die Gemeinde sieht nunmehr die Notwendigkeit, hier eine Beleuchtungsanlage zu installieren. Diese soll aus insgesamt 3 neuen Lampen bestehen. Die Straßenleuchten sollen nördlich im Verbindungsweg angeordnet werden. Die Kosten, ermittelt durch das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt, belaufen sich auf ca. € 16.000.00. Vom Amt Landschaft Sylt wird geprüft, ob dieser Verbindungsweg als Erweiterung der vorhandenen Einrichtung „Straße“ oder Ausbaubeiträge refinanziert werden kann. (möglich sind bis zu 75%). Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der geplanten Beleuchtungsanlage im Verbindungsweg zwischen „Finkenweg“ und „Alte Dorfstraße“ und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Einstimmig


20. Einwohnerfragestunde

Andreas Petersen möchte wissen, warum die Verkehrsinseln im Ort bislang nicht etabliert wurden. BGM  Johannsen stellt hier den Zusammenhang mit dem Baubeginn an der K 118 dar, denn in gleichem Zuge soll der Radweg durch die Ortsmitte durchgängig gemacht werden. Hierdurch könnten die Verkehrsinseln entbehrlich sein. Die EVS würde sich, statt der Wiederherstellung der Verkehrsinseln mit einem entsprechenden Zuschuss an der Ausbaumaßnahme als Gegenleistung beteiligen.

Ferner fragt Herr Petersen, warum die Radwege nach den Verlegungsarbeiten nicht bekieselt wurden. BGM Johannsen wird mit der EVS nochmals Kontakt aufnehmen.

Eine Einwohnerin moniert die Verkehrssituation am nördlichen Ortseingang. Sie ist der Ansicht, dass die Versetzung des Ortsschildes bisher nicht zu einer verminderten Geschwindigkeit der Autofahrer geführt hat. BGM Johannsen wird sich erkundigen, ob ein zusätzliches Schild an dieser Stelle möglich und sinnvoll wäre.

Herr Holst beklagt, dass das unter TOP 17 (Bushaltestelle) behandelte Thema im Vorfeld nicht im Arbeitskreis öffentlicher Verkehr besprochen wurde. BGM Johannsen erklärt, dass dies nicht möglich war, da die Fördermittel zur Herstellung der Bushaltestellen erst vor 2 Wochen freigegeben wurden und die Kosten, durch den heutigen Beschluss der Gemeindevertretung  jetzt im 1. Nachtrag des Haushaltes 2006 berücksichtigt werden.

Frau Hammerich erkundigt sich über Bauweise und Material des Vorbaus „Alte Post“. BGM Johannsen bestätigt, dass die Holz- und Hartdachbauweise so bestehen bleiben, das Dachmaterial besteht aus Zink.

Frau Stockmann hat folgende Fragen:
· Stand Neptun / Offshore? BGM Johannsen wird sich bei Herrn Maurus nach dem Stand der Dinge erkundigen.
· Amtsverordnung zum Schutze des Kurbetriebes / Regelung für 2006? Bei der Abstimmung für eine geänderte Amtsverordnung im letzten Jahr waren die Befürworter der Beibehaltung der jetzigen Regelung mehrheitlich unterlegen. BGM Johannsen sind bisher keine neuen Erkenntnisse bekannt.
· Gerücht einer neuen Flughafen-Landebahn Richtung Norden? Dem Bürgermeister ist hierzu nichts bekannt

Herr Maus fragt an, wie die Gemeinde zu den neu geplanten Geschäften an der Ecke Braderuper Weg steht. BGM Johannsen erläutert, dass die Gemeindevertretung planungsrechtlich zwar das bestmögliche für den Ort erreichen will und dieses auch die Zielsetzung für ständige Verhandlungen ist, dass aber nicht sämtliche Vorhaben der Eigentümer im Einzelnen zu verhindern sind. GV Hansen sieht diese Ortsentwicklung ebenfalls nicht als positiv an, pflichtet aber BGM Johannsen bei, dass die Gemeinde dort nur geringen Einfluss hat.


21. Mitteilungen des Ältestenrates

Es wurde berichtet, dass am 9. Mai 2006 ein Gespräch mit dem Bürgermeister und dem  Ältestenrat stattfinden wird, um über die Zukunft des Ältestenrates zu beraten.


22. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Johannsen berichtet, dass der Finanzausgleich vom Land für die Kommunen in den Jahren 2007 und 2008 um 120 Mio Euro reduziert werden soll.  Der Kreis Nordfriesland bekommt konkret 3,6 Mio Euro weniger an Finanzausgleichsmitteln für die Gemeinden. Folglich ergibt sich dadurch vermutlich eine Erhöhung der Kreisumlage in den nächsten Jahren. BGM Johannsen erklärt, dass bei der letzten Sonder-Bürgermeisterdienstversammlung in Husum eine Resolution verabschiedet wurde, dass dieser Eingriff abgelehnt wird. Hinsichtlich der Festsetzung  der Kreisumlage und Zusatzumlage für 2005 hat die Gemeinde Widerspruch eingelegt und kürzlich den Klageweg beschritten. Durch  das Verwaltungsgericht wird die Rechtmäßigkeit der Festsetzung prüfen.