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Tagesordnung
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:10 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 25.08.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt TOP 29 d: Bauangelegenheiten. Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.06.2006
Die Sitzungsniederschrift vom 12.06.2006 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig
3. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass des I. Nachtragshaushaltes und der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2006
Der Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Nachtragshaushalt 2006 der Gemeinde Kampen beschäftigt. BGM Johannsen bittet GV Hansen als Vorsitzenden des Finanzausschusses, die einzelnen Positionen des I. Nachtragshaushaltes 2006, welcher allen Mitgliedern vorliegt, zu erläutern. Der Vorsitzende verliest die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts. Insbesondere erläutert er die Gründe für Erhöhungen der Ansätze bei diversen Haushaltsstellen und verliest die entsprechenden Haushaltsstellen des I. Nachtragshaushaltsplanes. Mehreinnahmen können vor allem bei der Gewerbesteuer verzeichnet werden. Neu im Haushalt sind die Einnahmen und Ausgaben für die im letzten Jahr erworbenen Wohnungen im Börderstich. Die Erstattungen der Wohnungsverwaltung (GEWOBA) belaufen sich auf € 80.400,--. Für die dringend erforderliche Sanierung der Wohnungen stellt die Gemeinde direkt über den Haushalt € 60.000,-- ein. Ebenfalls neu im Haushalt berücksichtigt ist die „Alte Post“. Deren Einnahmen sind zunächst mit € 32.000,-- beziffert, die Ausgaben mit € 61.000,--. GV Hansen betont, dass die Verpflichtungen der Gemeinde erfreulicherweise von € 2.776.000,-- auf € 1.595.000,-- abgebaut werden konnten. GV Hansen verliest die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2006:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Gesamtbestand des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
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erhöht um
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vermindert um
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gegenüber bisher
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nunmehr festgesetzt auf
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€
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€
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€
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€
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1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
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812.500
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--
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4.311.000
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5.123.500
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die Ausgaben
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812.500
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--
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4.311.000
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5.123.500
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2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen
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514.100
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--
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3.011.200
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3.525.300
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die Ausgaben
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514.400
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--
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3.011.200
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3.525.300
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§ 2
Es wird neu festgesetzt:´ 1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 1.075.000 EUR auf 1.280.000 EUR Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtragshaushalt sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2006 in der vorliegenden Form. Einstimmig
4. Beratung über Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006
Hierzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage des ALS vom 09.08.06 schriftlich vor. Der Vorsitzende des FA-Ausschusses, GV Hansen gibt die einzelnen, noch zu genehmigenden Punkte bekannt. Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß Vorlage die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006 in Höhe von insgesamt € 354.141,89. Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über die III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhöhung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens in Kampen
GV Hansen erläutert als Vorsitzender des Finanzausschusses, dass das Innenministerium des Landes Schleswig Holstein den Kommunen empfohlen hat, eine Mindestgebühr bei einer Betreuungszeit von 5 Stunden von € 108,-- festzusetzen. Dieser Betrag liegt dennoch deutlich unter den Kosten deckenden Gebühren. Da die Gebühren des Kindergartens Kampen mit € 82,-- für das erste und € 62,-- für das zweite Kind noch deutlich unter den Mindestgebühren liegen und der Kampener Kindergarten der kostengünstigste ist, ist eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich. Diese folgende Nachtragssatzung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung zur Gebührensatzung des Kindergartens der Gemeinde Kampen vom 15.09.93 wie folgt: § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt a) für das erste Kind € 108,-- b) für das zweite Kind € 81,-- c) für jedes weitere Kind € 54,-- Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kampen
BGM Johannsen berichtet, dass die Gemeinde Kampen mit 8 % den niedrigsten Steuersatz bei der Zweitwohnungssteuer auf Sylt erhebt. Die übrigen Amtsgemeinden streben einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 10 % an. GV Hansen erläutert, dass sich das jährliche Steueraufkommen durch die geplante Erhöhung der Zweitwohnungssteuer in Kampen ab dem 1. Januar 2007 von 8 % auf 10 % um € 135.000,-- erhöhen wird. Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer in Kampen von bisher 8 % auf 10 % als I. Nachtragssatzung zur bestehenden Satzung. Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Kampen
Auf Grund der vorgesehenen Erhöhung der Hundesteuer ab dem 1. Januar 2007 in Kampen ist mit einer jährlichen Erhöhung des Steueraufkommens von € 1.100,-- zu rechnen . BGM Johannsen bittet GV Hansen um Erläuterung der Details: Die Erhöhung gliedert sich wie folgt:
| 1. Hund bisher |
50,-- € |
neu auf 78,-- €
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| 2. Hund bisher |
100,-- € |
neu auf 138,-- € |
| 3. Hund bisher |
150,-- € |
neu auf 198,-- € |
| gefährlicher Hund bisher |
648,-- € |
neu auf 780,-- € |
Die vorliegende Entwurf wird in unveränderter Form von der Gemeindevertretung beschlossen. Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges
BGM Johannsen berichtet über die geplante Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr Kampen, die auf Grund des Alters des jetzigen Fahrzeuges und der damit verbundenen vermehrten Reparaturen notwendig ist. Die Kosten belaufen sich laut Angebot auf insgesamt € 243.000,--, wobei der Kreis NF das Fahrzeug mit € 61.000,-- (25 % des Kaufpreises) unterstützen wird. Die Übergabe des Fahrzeuges ist für das Jubiläumsjahr der Feuerwehr in 2008 vorgesehen. GV Hansen schlägt vor, eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2007 in Höhe von € 200.000,-- einzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges und die Einstellung des Betrages von € 200.000,-- im Haushaltsplan 2007 und 2008. Einstimmig
9. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Amtes Sylt unter Einschluss der Stadt Westerland mit einem/r Amtsdirektor/in als hauptamtliche Verwaltungsspitze
BGM Johannsen stellt die aktuelle Beschlusslage der Stadt Westerland vor und das Angebot an die amtsangehörigen Gemeinden. Das modifizierte Modell der Stadt Westerland sieht eine Zentralisierung des Amtes unter Auflösung des bisherigen Amtes Landschaft Sylt zum 1. Januar 2008 vor. Dies könnte auch bedeuten, dass es eventuell nur noch ein zentrales Bürgerbüro gibt. Am 11.09.06 wird im Amtsausschuss erneut darüber beraten. Da jedoch die Gemeinde Sylt-Ost noch keine Stellungnahme abgegeben hat, wird es kein entsprechendes Votum geben. Die Gemeinde Kampen möchte bis zu einer endgültigen Beschlussfassung eine Klärung der nachfolgenden Punkte: Festlegung der Finanzierung des neuen Amtsgebäudes. Einer Abrechnung nach Finanzkraft kann sich die Gemeinde nicht anschließen, sondern spricht sich für eine Umlage nach Einwohnerzahl aus.
Das Kampener Gemeindebüro soll bestehen bleiben und die dort geleistete Arbeit von momentan 3 Mitarbeiterinnen in Teilzeit sowie der Service am Bürger weiterhin gewährleistet bleiben. Einer Verlagerung aller Tätigkeiten in das gemeinsame Amt wird die Gemeinde Kampen nicht zustimmen.
GV Erdmann räumt einen dritten Punkt ein: Nach Bildung des Amtes muss BGM Johannsen – dann Bediensteter des Amtes Sylt – weiterhin seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Kampen ausführen dürfen. Hierzu gibt es bislang keine eindeutige Aussage der Kommunalaufsicht des Kreises NF.
GV Scheppler und Hansen erachten die Klärung der o.g. Punkte im Vorfeld für unabdingbar.
Die Gemeindevertretung autorisiert BGM Johannsen und GV Erdmann zur Gesprächsführung im Amtsausschuss und in der Öffentlichkeit auf der Grundlage o.g. Punkte. Einstimmig
10. Wahl von zwei neuen Mitgliedern in den Ältestenrat
Nach dem Tod von Klaus-Jürgen Steindorff und Ruth Sönksen sind aus dem Kreis des Ältestenrates Frau Bärbel Holst und Herr Udo Lützen als Nachfolger vorgeschlagen worden. Die Gemeindevertretung wählt Frau Bärbel Holst und Herrn Udo Lützen als neue Mitglieder in den Ältestenrat. Einstimmig BGM Johannsen begrüßt die beiden neuen Mitglieder im Ältestenrat, wünscht ihnen alles Gute für die zukünftige Arbeit.
11. Wahl eines gleichberechtigten Vorsitzenden der Gemeinde Kampen für den Sportclub Norddörfer
GM Johannsen berichtet vom Ausschluss Herrn Koppelts aus dem Sportclub Norddörfer und die Wahl des neuen Vorstandes. BGM Johannsen ist nun geschäftsführender Vorsitzender des SCN. Der Tradition folgend, stellt in geraden Jahren die Gemeinde Kampen den/die weitere/n gleichberechtigte/n Vorsitzende/n, in ungeraden Jahren erfüllt ein Vereinsmitglied der Gemeinde Wenningstedt diese Aufgabe. GV Steffi Böhm wird für die Position der gleichberechtigten Vorsitzenden des SCN von BGM Johannsen vorgeschlagen. Die Gemeindevertretung beschließt die Wahl von GV Steffi Böhm als gleichberechtigte Vorsitzende des SCN. Einstimmig
12. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhaltung baulicher Anlagen
BGM Johannsen erklärt, dass die Bauerhaltungssatzung erstmalig am 14.02.2005 erlassen wurde. Die Anwendung der Satzung zeigt, dass in der Praxis einige Festsetzungen verbesserungsbedürftig sind, da Gebäude wie etwa die „Springerburg“ oder „Manne Pahl“ nicht unter die bisher verwendete Definition „friesische Bauart“ einzuordnen sind und - nach Auffassung des Kreises - somit nicht von der Satzung erfasst werden. Aus diesem Grunde wird die Satzungsinhalte wie folgt geändert:
Artikel 1 § 2 erhält folgende Fassung: (1) Zur Wahrung von für das Orts- und Landschaftsbild der Gemeinde Kampen städtebaulich bedeutsamen Gebäuden, z.T. in friesischer Bauart, im „Bäderstil“ oder im „Heimatschutzstil“ u.a., und zur Erhaltung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur, die sich weitgehend durch eine ortsgebundene Wohnbevölkerung auszeichnet, die mit ihrem Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ort ansässig ist und deren Zusammensetzung für die Erhaltung der Wohn- und Wirtschaftsstruktur der Gemeinde zwingend erforderlich ist, bedürfen Errichtung, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderungen der im Geltungsbereich dieser Satzung befindlichen baulichen Anlagen der Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 173 BauGB. Die Genehmigung hinsichtlich Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll, a) weil sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt, b) weil sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist oder c) um in dem Gebiet die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Die Genehmigung hinsichtlich der Errichtung darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. (2) Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde (Untere Bauaufsicht) im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen (Sylt) beschließt die 1. Änderungssatzung zur Bauerhaltungssatzungsatzung der Gemeinde Kampen (Sylt) vom 14. Februar 2005. Einstimmig
13. Beratung und Beschlussfassung über den Erlaß einer Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Kampen
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Möglichkeit beleuchtet, ähnlich wie die Gemeinde Rantum eine Satzung zu erlassen, die eine Gebühr fordert für parkende Baufahrzeuge auf öffentlichen Seiten- oder Grünstreifen. BGM Johannsen hat sich, gemeinsam mit dem Ordnungsamt des Amtes Landschaft Sylt daraufhin mit der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde beschäftigt und festgestellt, dass eine entsprechende Satzung zunächst neu überarbeitet werden muss, bevor man zu einer Beschlussfassung gelangen kann. Die Gemeindevertretung beschließt, diesen Punkt bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Einstimmig
14. Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung von Bebauungsplänen in der Gemeinde Kampen durch den Kreis Nordfriesland
Der Kreis NF hat die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Kampen auf die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hin überprüft. Laut Kreis besteht Handlungsbedarf, die B-Pläne 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31 und 32 neu zu überarbeiten. Mit diesem Ergebnis stimmt auch der Bauausschuss überein. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt im Hinblick auf eine Planneufassung, den Kreis zu beauftragen, den Korrekturbedarf o.g. Pläne detailliert zu ermitteln. Einstimmig
15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich IV der Gemeinde Kampen
Gemeindevertreter Hans-Otto Finke wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 05.04.2006 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 aufzustellen. Der Bereich zwischen Hauptstraße (L 24), Alte Dorfstraße und Mittelstieg wird als Teilbereich IV geführt. Gemäß § 8 (2) BauGB ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der vorliegende Bebauungsplan ist somit als Konkretisierung der Ziele des aktuellen Flächennutzungsplanes anzusehen. Im Landschaftsplan ist dieser Bereich als bestehendes Siedlungsgebiet dargestellt. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb bestehender Schutzgebiete. Eine Beeinträchtigung benachbarter FFH- und Vogelschutzgebiete ist durch die Planung nicht zu erwarten. Eine Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Beschluss: 1. Der Entwurf der 3. Änderung Teilbereich IV des Bebauungsplanes Nr. 35 für das Gebiet zwischen Hauptstraße (L 24), Alte Dorfstraße und Mittelstieg und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Art der Nutzung ist gem. dem Ursprungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) beizubehalten.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Einstimmig GV Finke nimmt wieder an der Sitzung teil.
16. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen (Sylt)
Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 04.08.2006 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.
Einstimmig GV Erdmann nimmt wieder an der Sitzung teil.
17. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Kampen
Gemeindevertreter Jörg Runkel wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 03.11.2005 und 07.04.2006 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben, jedoch alle Stellungnahmen ohne Bedenken. Ausnahme der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde, der zur Kenntnis genommen wurde. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt. 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen. Es wurden keine Bedenken geäußert. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Der Bebauungsplanes Nr. 34, 4. Änderung wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.
Einstimmig GV Runkel nimmt wieder an der Sitzung teil.
18. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Gemeinde Kampen für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges
Innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung besteht nach einem vollzogenen Eigentümerwechsel die Absicht die bauliche Nutzung zu intensivieren (Abriss vorhandener Anlagen und Ersatz durch einen größeren Neubau). Da die Freiflächen östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges von herausragender Bedeutung für das Ortsbild sind, hat sich die Gemeinde Kampen entschlossen, sich nicht auf das Schutzregime des § 35 BauGB zu verlassen, sondern die zukünftige Nutzung der Flächen über die Bauleitplanung zu regeln. Wesentliche Planungsziele: Sicherung der ortsbildprägenden Freiflächen östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges. Regelung der baulichen Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen. Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll der Kreis Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Einstimmig
19. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges
Zur Sicherung der Planungsziele der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38 wird eine Veränderungssperre erlassen. Beschluss: 1. Die Veränderungssperre für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges (Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38) wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt zu machen.
Einstimmig
20. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Oberflächenentwässerung im Bereich Süderweg, Oseweg und Wuldeschlucht.
Im Bereich der Wuldeschlucht und des Wuldeweges traten bei den letzten starken Regenfällen wiederholt Schäden im Straßenbereich auf. Die ersten Überlegungen für die Verbesserung der Entwässerung und Erneuerung der Straße stammen aus dem Jahr 1997. GV Hansen führt die Problematik im Einzelnen aus und weist darauf hin, dass mit der Entwässerungsmaßnahme zunächst in der Wuldeschlucht begonnen werden sollte. Auch sollten einzelne Grundstücke auf ihre Entwässerung hin überprüft werden. Die Maßnahme soll auf Grund der Dringlichkeit noch in diesem Jahr begonnen, in 2007 fertig gestellt werden. Mit der Erneuerung der Straße betragen die Gesamtkosten € 200.000,--für die Wuldeschlucht , für den Wuldeweg € 341.000,--. Die Maßnahme ist über Ausbaubeiträge refinanzierbar mit einer Quote als Anliegerstraße von 75 %. Die Gemeindevertretung beschließt, noch in diesem Jahr die Ingenieurverträge abzuschließen sowie mit der Durchführung der Oberflächenentwässerungs-Maßnahmen im Bereich Wuldeschlucht, Wuldeweg, Süderweg und Oseweg ebenfalls in diesem Jahr zu beginnen. Einstimmig
21. Beratung und Beschlussfassung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Kampen
BGM Johannsen unterrichtet die Anwesenden, dass die Gemeindevertretung sich bereits seit dem 15. November 2004 mit diesem Thema befasst. Die Parksituation in Kampen hat sich insofern zugespitzt, als selbst Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen oft keine Durchfahrt möglich ist. Angedacht ist die Einstellung einer Politesse auf € 400,-- Basis, die den ruhenden Verkehr im Ort überprüft und Verstöße meldet. Die Abrechnung der Gebühren sollte in Verrechnung mit den Personalkosten mit der Stadt Westerland erfolgen. In Rantum und in Sylt-Ost wird diese Maßnahme ebenfalls in Erwägung gezogen. Da es sich bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht um eine Selbstverwaltungsaufgabe handelt, ist eine Übertragung der Zuständigkeit nur auf das Amt, nicht jedoch auf einzelne amtsangehörige Gemeinden möglich. Erst wenn alle Gemeinden dieser Maßnahme zustimmen, kann die Abwicklung über den Amtsausschuss erfolgen. Die Gemeindevertretung beschließt - den Beschluss vom 15.11.2004 erneut aufzugreifen und die Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Saison 2007 zu realisieren. - den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Amt Landschaft Sylt und der Stadt Westerland über die verwaltungsmäßige Abwicklung der durch das eigene Personal der amtsangehörigen Gemeinden festgestellten Ordnungswidrigkeiten.
Einstimmig
22. Einwohnerfragestunde
Herr Riedel moniert, dass in der Straße „Zur Uwe Düne“ das Parkverbot aufgehoben wurde. Die Parksituation sei unmöglich, da die Autos nicht nur auf der Straße, sondern auch auf dem Gehweg parken. Das beeinträchtigt nicht nur Anlieger, ebenfalls sind die Fußgänger gefährdet. BGM Johannsen wird diesen Hinweis an das Ordnungsamt weiterleiten.
Herr Riedel erkundigt sich, ob die Oberflächenentwässerung im Bereich Wuldeweg / Wuldeschlucht auch den Ginsterweg mit einschließt. Er berichtet über den Sinn voraus greifender Maßnahmen im Ginsterweg. GV Hansen erklärt, dass der obere Bereich des Ginsterweges zur Zeit nicht in die Planung mit eingebunden sei.
Des weiteren bittet Herr Riedel um Informationen über die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Gemeinde Kampen für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges. BGM Johannsen führt aus, dass das beabsichtigte Planungsziel die Sicherung der Freiflächen ist. Die Gemeinde ist bestrebt, die Festschreibung der Regelung baulicher Nutzung zu erzielen. GV Horn betont, dass die Flächen durch den Landschaftsplan allein nicht genügend geschützt seien.
23. Mitteilungen des Ältestenrates
Mitteilungen des Ältestenrates liegen nicht vor.
24. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
BGM Johannsen berichtet, dass die Kreisumlage von 37 % auf 36,5 % gesunken ist. Dies bedeutet für Kampen eine Ersparnis von € 6.036,--.
Mit dem Ausbau der K 118 soll Ende des Monats begonnen werden. Für die Benachrichtigung der Anlieger ist das Straßenverkehrsamt Flensburg zuständig.
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