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Tagesordnung
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 08.12.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt TOP 13: Grundstücksangelegenheiten. Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2006
Die Sitzungsniederschrift vom 22.11.2006 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig
3. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Kampen
Der Tourismusausschuss hat sich intensiv mit dieser Thematik befasst. GV Scheppler berichtet, dass eine ursprüngliche Neuordnung der Fremdenverkehrsordnung auf Grund des Einspruchs eines Zahlungspflichtigen erforderlich war. Es ging ein Auftrag zur Neuordnung der Fremdenverkehrsabgabe an RA Elmenhorst, welche am 20.02.2006 im Tourismusausschuss präsentiert wurde. Zwei Modelle wurden geprüft, das eine nach Umsatz-, das andere nach Naturalmaßstab. Fazit der Präsentation war, dass das Umsatzmodell für Kampen mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand im Verhältnis zum Einnahmevolumen verbunden wäre. Deshalb entschied man sich für das Modell des Naturalmaßstabes. Eine entsprechend abgeänderte und rechtssichere Fassung liegt nun vor und soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der vorliegenden Fassung. 8 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung
4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2007 für den Tourismus-Service Kampen
BGM. Johannsen erteilt hierzu dem Tourismusausschussvorsitzenden GV Scheppler das Wort. GV Scheppler erklärt, dass unter Berücksichtigung möglicher Risiken das Wirtschaftsjahr 2006 als Basis zur Erstellung des Budgets 2007 verwendet wurde. Er benennt einzelne Positionen des Investitionsplanes für das Jahr 2007 und erwähnt, dass der Tourismusausschuss die Bildung eines Finanzgremiums empfohlen hat mit dem Ziel, die Kosten des Tourismus-Service zu minimieren. Vorschläge zur Optimierung der Kosten sollen in einem Zeitfenster bis 31. März 2007 erarbeitet und das Ergebnis der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Nun verliest GV Scheppler die Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2007:
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1.
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Es betragen
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1.1
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im Erfolgsplan
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die Erträge
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1.439.200,00 €
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die Aufwendungen
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1.777.700,00 €
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der Jahresgewinn
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0,00 €
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der Jahresverlust
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338.500,00 €
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1.2
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im Vermögensplan
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die Einnahmen
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462.500,00 €
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die Ausgaben
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462.500,00 €
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2.
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Es werden festgesetzt
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2.1
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der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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0,00 €
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2.2
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der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
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0,00 €
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2.3
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der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
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350.000,00 €
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Der Empfehlung des Tourismusausschusses folgend beschließt die Gemeindevertretung den Wirtschaftsplan 2007 für den Tourismus-Service Kampen in der vorliegenden Fassung. Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Kampen für das Jahr 2007
Hierzu liegt allen Gemeindevertretern der Entwurf des Haushaltsplanes vor. BGM Johannsen erteilt dem Vorsitzenden des Finanzausschusses GV Hansen das Wort. GV Hansen erläutert die einzelnen Positionen im Haushaltsplan für das Jahr 2007. Besonders hervor zu heben ist der Verlust des Tourismus-Service in Höhe von € 345.000,--, den die Gemeinde auszugleichen hat. Ab 2007 ist es zwingend vorgeschrieben, den Kindergarten als kostenrechnende Einrichtung zu führen. Der Unterschuss im Jahr 2007 liegt bei € 136.000,--. Der Vorsitzende berichtet weiter, dass der UA „Alte Post“ neu im Haushalt aufgenommen wurde. Ebenfalls neu im Vermögenshaushalt ist der UA „Stellplatzablösungen“. Diese Einnahme wird in Sonderrücklagen gebucht, weil sie zweckgebunden zu verwenden ist. Der Steuersatz zur Zweitwohnungssteuer wird ab 01.01.07, wie bereits beschlossen, auf 10 % erhöht. Der Stellenplan ist mit 8,52 Stellen unverändert. Im Anschluss an die Erläuterungen verliest GV Hansen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
| 1. im Verwaltungshaushalt |
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf |
2.777.900 EUR 3.242.900 EUR
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| 2. im Vermögenshaushalt |
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf |
1.094.600 EUR 1.094.600 EUR
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festgesetzt.
§ 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite und Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. der Höchstbetrag für Kassenkredite 800.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 8,52 Stellen.
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer |
| a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
260 %
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
260 %
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| 2. Gewerbesteuer |
310 %
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§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EURO. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, der Gemeindevertretung die Empfehlung auszusprechen, die Verfügungssumme des Bürgermeisters für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von € 5.000,-- auf € 10.000,-- zu erhöhen. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie den Stellenplan der Gemeinde Kampen für das Jahr 2007. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82, Abs.1 der Gemeindeordnung erteilen kann, wird auf € 10.000,-- festgesetzt. Einstimmig Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung das Investitionsprogramm für die Jahre 2006-2010. Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung des Amtes Landschaft Sylt
BGM Johannsen berichtet, dass die Fusionsverhandlungen für eine Fusion aller Gemeinden auf der Insel Sylt ins Stocken geraten und auf Grund des erklärten Widerstandes einiger Gemeinden wohl als gescheitert zu betrachten sind. An einer Zusammenführung der Verwaltungen der Stadt Westerland und des Amtes Landschaft Sylt halten die Gemeinden des Amtes, so ergab ein Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern am 31.10.2006, derzeit wohl nicht mehr fest. Die Zusammenführung würde keine erkennbaren Kosteneinsparungen bringen. Hinsichtlich der Unterbringung des Amtes im Rathaus Westerland wäre auf Grund der erforderlichen baulichen Investitionen sogar mit erheblichen Mehraufwendungen gegenüber den jetzigen Kosten zu rechnen. Die Pachtzahlungen würden an die KLM erfolgen, einen stadteigenen Betrieb, und wären damit für die Gemeinden verlorene Ausgaben. Beide Verwaltungen liegen über der 8.000 Einwohner-Grenze und sind damit vom Verwaltungsstrukturgesetz nicht betroffen. Zwingenden Handlungsbedarf gibt es daher nicht. Die Gemeindevertretung beschließt den Beibehalt des Amtes Landschaft Sylt in seiner jetzigen Struktur. Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 –Teilbereich IV- der Gemeinde Kampen sowie Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Alter Dorfstraße, Kirchenstieg und Hauptstraße
Gemeindevertreter Hans-Otto Finke erklärt sich nach § 22 Gemeindeordnung (GO) als befangen bei diesem TOP und ebenfalls bei TOP 8 und ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 04.08.2006 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen. 2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen. 3. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 – Teilbereich IV - wird als Satzung beschlossen. 4. Die Begründung wird gebilligt. 5. Die Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Alter Dorfstraße, Kirchenstieg und Hauptstraße wird aufgehoben. 6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.
Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Kampen
Gemeindevertreter Hans-Otto Finke erklärt sich nach § 22 Gemeindeordnung (GO) als befangen und ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen möchte für das Gebiet östlich der Alten Dorfstraße, beidseitig der Straßen Finkenweg, Brönshooger Weg, Braderuper Weg (K 118), Wuldeschlucht, Süderweg, Börderstich, Ose Weg, Finkenweg, südlich vom Brunnenweg, Ginsterweg und Wuldeweg die Baugrenzen festlegen. Außerdem soll die Änderung von Verkehrsflächen für die Teilgebiete 1: Flurstück 184 am Blumendreieck westlich des Braderuper Weges (K 118) und östlich Süderweg und 2: Flurstücke 184/10 und 232 Ginsterweg ca. 130 m östlich des Braderuper Weges südlich des Ginsterweges, für die bereits am 08.05.2006 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, in der Planung berücksichtigt werden. Weiterhin soll die Änderung einer Verkehrsfläche für das Teilgebiet 3: Flurstück 33/17 Finkenweg erfolgen sowie die bestehende Art der Nutzung der Fläche für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen sowie für Ablagerungen, Elektrizität auf dem Flurstück 33/21 Finkenweg aufgehoben werden und die Grundnutzung im Rahmen der 1. Änderung des B-Planes als reines Wohngebiet, wie auf dem angrenzenden Grundstück 33/32 bereits festgesetzt, ausgewiesen werden. Auf dem Flurstück 33/21 soll das Maß der Nutzung 0,12 gelten. Es wird keine überbaubare Fläche ausgewiesen. Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Kampen für o.g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Festlegung der Baugrenzen im gesamten Plangebiet, sowie die Änderung der Verkehrsflächen in den o.g. Teilgebieten 1 und 2 2. Der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss vom 08.05.2006 wird aufgehoben. 3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Einstimmig GV Finke nimmt wieder an der Sitzung teil.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Erlaß einer Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Kampen
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.09.06 wurde bereits die Möglichkeit diskutiert, ähnlich wie die Gemeinde Rantum eine Satzung zu erlassen, die eine Gebühr für z.B. parkende Baufahrzeuge auf öffentlichen Seiten- oder Grünstreifen festsetzt. BGM Johannsen hat sich, gemeinsam mit dem Ordnungsamt des Amtes Landschaft Sylt und den Vorsitzenden des Bauausschusses daraufhin mit der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde beschäftigt. Inzwischen wurde die entsprechende Mustersatzung überarbeitet und den Kampener Verhältnissen angepasst. Ebenfalls wurden die Inhalte der Satzung in der letzten Sitzung des Bauausschusses behandelt. Die Gebührentarife wurden festgelegt, die Satzung soll zum 01. Januar 2007 in Kraft treten. GV Finke befürwortet die Satzung und schlägt vor, dass Baupfleger Gerd Böhm bei Anwendung der Satzung jeweils stichprobenartige Kontrollen durchführen sollte. GV Hansen empfiehlt, eventuell betroffene Architekten anzuschreiben und im Vorfeld über die Satzung zu informieren. (Anm. d. Verw.: am 21.12.06 wurden 13 Architekten der Insel über die neue Satzung schriftlich in Kenntnis gesetzt) Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Kampen (Straßensondernutzungssatzung) Einstimmig
10. Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Wortmeldungen von Einwohnern vor.
11. Mitteilungen des Ältestenrates
Die Vorsitzende des Ältestenrates Frau Hansen erklärt, dass die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit zu Beginn des nächsten Jahres bekannt gegeben werden. Sie bedankt sich zudem bei BGM Johannsen und den Gemeindevertretern für deren Zeitopfer und stetes Engagement zum Wohle des Ortes und wünscht allen Anwesenden schöne Weihnachtsfeiertage.
12. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
BGM Johannsen bedankt sich bei allen Gemeindevertretern, bürgerlichen Vertretern und dem Tourismus-Service für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und die konstruktive und harmonische Zusammenarbeit des vergangenen Jahres. Er skizziert kurz die vollzogenen Wechsel im Vorsitz des Bauausschusses und auf Bürgermeisterebene und betont, dass die Gemeindevertretung stets offen ist für Anregungen, Ideen und Vorschläge, die Kampen dienlich sind.
Auch der stellv. Bürgermeister Erdmann nimmt den Moment zum Anlass, sich bei BGM Johannsen für die angenehme und offene Zusammenarbeit zu bedanken. Er hebt die innere Stärke und die äußerliche Unangreifbarkeit der Gemeindevertretung hervor und freut sich auf weitere Herausforderungen.
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