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Protokoll vom 03.01.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 22.12.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.12.2006

Die Sitzungsniederschrift vom 19.12.2006 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig


3. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen (Sylt)

Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 04.08.2006 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Der Satzungsbeschluss vom 06.09.06 wird aufgehoben.

4. Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 wird als Satzung beschlossen.

5. Die Begründung wird gebilligt.

6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

5 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen, hier: südlich der Kurhausstraße „Hotel Walter’s Hof“

Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Der Betreiber des Hotels Walter’s Hof beabsichtigt,  sein hoteleigenes Restaurant auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diesen Absichten stehen die textlichen Festsetzungen des verbindlichen B-Planes Nr. 36 entgegen. Da die Gemeinde den Absichten des Betreibers positiv gegenüber steht, hat sie beschlossen, den B-Plan vereinfacht zu ändern und die textlichen Festsetzungen entsprechend zu ändern, bzw. zu ergänzen. Gleichzeitig soll die Regelung für gastronomisch genutzte Terrassen, wie sie für andere B-Pläne bereits verbindlich besteht, in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Da diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Die Textziffern 1.1 und 1.2 des Ursprungsplanes sowie der 1. Änderung werden wie folgt  neu gefasst: Zulässig sind:
1.1  Betriebe des Beherbergungsgewerbes wie Hotels, Pensionen, Gästehäuser und Zimmervermietungen sowie Schank- und Speisewirtschaften.
1.2. Terrassen in Verbindung mit einer Schank- und Speisewirtschaft im Rahmen der festgesetzten GRZ, aber höchstens bis zu einer Grundfläche der gastronomisch genutzten Terrassen von 100m². Sie müssen unmittelbaren Anschluss zum Gebäude der Schank- Speisewirtschaft haben und sind ausnahmsweise auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Überdachungen der Terrassen und sonstige fest installierte Aufbauten sind unzulässig.

Die bisherigen Textziffern 1.1 und 1.2 werden hiermit aufgehoben. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 08.05.06 beschlossen, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 aufzustellen und beschließt:
1. Der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 für das Gebiet Grundstück Walter’s Hof, südlich der Kurhausstraße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gem. § 13, Abs.2 BauGB abgesehen, da das Planverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

5 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung
GV Erdmann nimmt wieder an der Sitzung teil.


5. Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen von Einwohnern vor.


6. Mitteilungen des Ältestenrates

Es liegen keine Beiträge des Ältestenrates vor.


7. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Johannsen berichtet, dass am 06.01.07 ein vom TSV veranstaltetes Neujahrsschwimmen in der Schwimmhalle der MVS stattfindet, zu der alle Mitglieder der Gemeindevertretung eingeladen sind. Grund der Veranstaltung ist es, die Wichtigkeit des Erhaltes der Halle zu verdeutlichen und eine eventuelle Diskussion um die zukünftige Finanzierung durch die Gemeinden in Gang zu setzen.



BGM Johannsen beendet die heutige Sitzung um 20:10 Uhr.