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Gemeindevertretung
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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 24.05.2007 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Einstimmig
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.02.2007
Die Sitzungsniederschrift vom 26.02.2007 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig
3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 der Mehrzweckhalle Wenningstedt GbR
Das Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Mehrzweckhalle Wenningstedt GbR liegt allen Gemeindevertretern vor. Die Umsatzerlöse betrugen –wie in den Vorjahren- unverändert € 38.858,16. Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2006 mit einem Jahresüberschuss von € 16.469,58 ab. Im Vorjahr betrug der Jahresüberschuss € 14.768,13. Von dem Jahresüberschuss entfallen auf den Tourismus-Service Kampen € 4.940,87. Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2006. Einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2006 der Gemeinde Kampen a) Anerkennung der Jahresrechnung b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2007 über die Jahresrechnung 2006 beraten und sie der Gemeindevertretung zur Annahme empfohlen. BGM Johannsen verliest Auszüge an Hand der Vorlage des Jahresabschlusses. Er stellt fest, dass die allgemeine Rücklage des Haushaltsjahres 2006 einen Bestand von € 215.633,-- aufweist. Diese Rücklage soll die Unterdeckung des Haushaltes 2007 ausgleichen. Der 1. Nachtrag zum Haushalt soll in Kürze erfolgen. BGM Johannsen erklärt, dass alle Posten der Haushaltsüberschreitungen 2006 ausnahmslos durch die Gemeindevertretung beschlossen wurden. Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und –ausgaben beträgt
im Verwaltungshaushalt: Einnahmen EURO 5.098.649,64 Ausgaben EURO 5.098.649,64
im Vermögenshaushalt: EURO 3.329.067,87
im Gesamthaushalt: Einnahmen EURO 8.427.717,51 Ausgaben EURO 8.427.717,51
Anschließend gibt GV Finke das Ergebnis aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.05.07 bekannt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Anerkennung der Jahresrechnung 2006 sowie die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für 2006. Die Gemeindevertretung beschließt
a) Anerkennung der Jahresrechnung des Jahres 2006 b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2006
Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über eine 1. Nachtragssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Kampen (Sylt) – Straßensondernutzungssatzung
BGM Johannsen erklärt, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 19.12.06 eine Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Straßensondernutzungssatzung) beschlossen hat, die am 01.01.07 in Kraft getreten ist. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Höhe der in dem Gebührentarif der am 19.12.06 beschlossenen Satzung unter Punkt 2 festgesetzten Sondernutzungsgebühren keine wirtschaftlich realistische Grundlage beinhaltet. Die lfd. Nr. 2 des Gebührentarifs enthält folgende Fassung:
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Lfd. Nr.
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Art der Sondernutzung
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Sondernutzungsgebühr (€)
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jähr-lich
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monat-lich
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wöchent-lich
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täglich
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Mindest-gebühr
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2
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Baubuden, Bauzäune, Gerüste, Schuttrutschen, Müll- und Bau- stellencontainer, Mobiltoiletten,
Arbeitswagen, Baumaschinen
und -geräte, Lagerung von Bau- stoffen und –schutt je m²
beanspruchter Straßenfläche
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20,00
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10,00
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5,00
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50,00
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Straßensondernutzungssatzung). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Nachtragssatzung öffentlich bekannt zu machen.
Einstimmig (erledigt)
6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen (Sylt), hier: südlich der Kurhausstraße „Hotel Walter’s Hof“
Gemeindevertreter Dirk Erdmann würde nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen werden, er ist jedoch zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung dieses TOP noch nicht anwesend. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 16.03.07 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben. Es wurden keine Bedenken geäußert. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen. 2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen. 3. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 wird als Satzung beschlossen. 4. Die Begründung wird gebilligt. 6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.
6 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung (erledigt)
7. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Gemeinde Kampen für das Gebiet zwischen Kurhausstraße, Hauptstraße (L24), Wattweg, Jürgen-Kamp-Wai, Mittel-Stieg, Bergenten-Weg und Westerweg
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen möchte für das Gebiet zwischen Kurhausstraße, Hauptstraße (L 24), Wattweg, Jürgen-Kamp-Wai, Mittel-Stieg, Bergenten-Weg und Westerweg den Bebauungsplan Nr. 33 ändern und dabei folgendes festlegen. Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Gemeinde Kampen für das o.g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind die - Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen - Änderung der Art von Nutzung - Sicherung vorhandener Hotelstandorte 2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Einstimmig (erledigt)
8. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten
Der Bericht des Gewässerschutzbeauftragten liegt allen Gemeindevertretern vor. BGM Johannsen verliest die wichtigsten Punkte und dankt Herrn Bleick-Uwe Sönksen in dessen Abwesenheit für die Erstellung des Berichtes.
GV Erdmann erscheint zur Sitzung.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss
BGM Johannsen berichtet, dass die Neuwahl des Landrates im Herbst diesen Jahres stattfindet. Er erklärt, dass die Gemeinden, auch wenn sie Amts angehörig sind, einen eigenen Gemeindewahlausschuss und einen eigenen Gemeindewahlleiter stellen. Lediglich die Führung der Wahlverzeichnisse und die damit verbundenen Aufgaben obliegen dem Amt. Es ist jedoch möglich, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss zu übertragen. Die Übertragung dieser Aufgaben auf das Amt muss diesem spätestens drei Monate vor der Wahl erklärt werden. Die Erklärung gilt unbefristet bis zum Widerruf; dieser muss spätestens drei Monate vor der Wahl gegenüber dem Amt erklärt werden. BGM Johannsen verliest die Beschlussempfehlung und die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: Die Gemeinde Kampen überträgt gemäß § 14 GKWG die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher, die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss. Die Übertragung gilt, solange sie nicht fristgerecht widerrufen wird, für alle zukünftigen Wahlen. Einstimmig
10. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe des Tagespreises zur Anmietung eines Strandkorbes ab 2007
BGM Johannsen übergibt das Wort an GV Scheppler, der dieses Thema ausführlich recherchiert hat. GV Scheppler berichtet, dass es seit 1995 außer der Umrechnung von DM auf Euro keine Preiserhöhung im Bereich der Strandkorbvermietung gab. Der Tageskorb soll daher in dieser Saison (2007) von € 7,50 auf € 9,00 angehoben und die anderen Strandkorbvermietungspreise in zwei Etappen z.B. 2008 und 2010 angepasst werden. Ein Vergleich mit anderen Inselgemeinden, so GV Scheppler, hat ergeben, dass Kampen preislich nicht an der Spitze steht. Die Mwst.-Erhöhung in diesem Jahr rechtfertigt ebenfalls eine Preisanhebung. Die weiteren Preise sollen in diesem Jahr wie folgt bleiben:
2 bis 7 Tage € 6,50 8 bis 21 Tage € 5,50 ab 22 Tagen € 4,50
Die Gemeindevertretung beschließt, den Preis für einen Tageskorb ab 2007 auf € 9,-- anzuheben.
Einstimmig
11. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Strandkorbpreise und die Einführung eines Frühbucherrabatts bei der Strandkorbvermietung ab 2008
Es ist vorgesehen, die Strandkorbpreise ab 2008 wie folgt zu erhöhen:
2 bis 7 Tage € 7,50 8 bis 21 Tage € 6,50 ab 22 Tagen € 5,50
Ebenfalls soll ein Frühbucherrabatt (Buchung max. bis Ostern möglich) ab 2008 mit folgenden Preisen eingeführt werden:
2 bis 7 Tage € 7,00 8 bis 21 Tage € 6,00 ab 22 Tagen € 5,00
Es besteht auch die Möglichkeit, einen „Saisonstrandkorb“ für die Zeit vom 01.04.- 30.09. fest zu mieten. Der Preis beträgt € 450,--. Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Strandkorbpreise sowie die Einführung eines Frühbucherrabatts ab 01. Januar 2008 mit den o.g. Tarifen. Einstimmig
12. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Anteile des Verkehrsvereins Kampen (VVK) an der Sylt Marketing GmbH
GV Scheppler erklärt, dass nach Auflösung des VVK bereits im Tourismusausschuss darüber beraten wurde, ob der Tourismusservice die Anteile des VVK an der Sylt Marketing GmbH übernehmen wird. Die Beteiligung liegt bei 1,6% (€ 1.200,- Stammkapital), die laufenden Kosten betragen ca. € 7.000,- pro Jahr. Der VVK hatte bereits im Jahr 2003 die Absicht, aus der SMG auszutreten. In der Sitzung des Tourismusausschuss vom 11.06.2003 wurde hierüber beraten und einstimmig beschlossen, 1% des VVK-Anteiles zu übernehmen. Hiermit sollte der angespannten Haushaltslage des VVK Rechnung getragen werden und der Fortbestand ermöglicht werden. Dies konnte allerdings nicht realisiert werden, da sich in der SMG kein Partner zur Übernahme des restlichen Anteiles fand. Die Gemeindevertretung folgt nun der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschließt, die Anteile des VVK an der Sylt Marketing GmbH nicht zu übernehmen. Einstimmig
13. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung eines Geschäftsanteils an der Sylt Marketing GmbH Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. BGM Johannsen berichtet, dass die Privathotels Sylt GbR, ein Zusammenschluss der Hotels Benen-Diken-Hof, Fährhaus, Landhaus Stricker und Rungholt den aufgekündigten Geschäftsanteil der DEHOGA Sylt GBRmbH übernehmen möchte. Hierzu bedarf es, laut Gesellschaftervertrag der SMG, der Zustimmung aller Gesellschafter. GV Scheppler erklärt hierzu, dass bereits im Tourismusausschuss über diesen TOP beraten wurde. Er führt aus, dass auf Gesprächsebene der Tourismusdirektoren ebenfalls angeregt wurde, den bislang notwendigen einstimmigen Beschluss in eine 2/3 Mehrheit umzuwandeln. Zielsetzung ist es, die o.g. Hotels als aktive Kooperationspartner der SMG zu unterstützen, da sie zu einem besseren und direkten Marketing für die Insel Sylt beitragen. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschließt, der Übertragung der Geschäftsanteile der DEHOGA Sylt GBRmbH an die Privathotels Sylt GbR zuzustimmen. 5 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung
GV Erdmann nimmt wieder an der Sitzung teil.
14. Beratung und Beschlussfassung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland, hier: Nicht-Beteiligung der Gemeinde Kampen im Amtsbereich
BGM Johannsen erläutert, dass der Amtsausschuss im September 2006 die Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs beschlossen hat. Die verwaltungsmäßige Abwicklung sollte in Kooperation mit der Stadt Westerland erfolgen. Die dazu notwendige Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung, nach der der Amtsvorsteher des ALS die eigene Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erhalten muss, hat der Kreis NF nicht zugestimmt. Dem vorgeschlagenen Modell, dass jede Gemeinde, die eine Überwachung wünscht, einen Vertrag mit dem Kreis abschließt, würde bedeuten, dass die Gemeinde einen Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden Verkehrs einstellen müsste und das Direktionsrecht hinsichtlich des Mitarbeiters dem Kreis NF überträgt. Für jede verwertbare Anzeige erhielte die Gemeinde die Summe von € 1,79. BGM Johannsen gibt hier zu bedenken, dass sich die Umsetzung als sehr schwierig darstellt und dass der Erlös von € 1,79 pro Anzeige den hohen verwaltungstechnischen Aufwand nicht rechtfertigt. Die Gemeindevertretung beschließt, die Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in Kampen abzulehnen. Einstimmig
15. Einwohnerfragestunde
· Herr Lützen erfragt den Sachstand bezüglich der geplanten Dachsanierungen im Börderstich. BGM Johannsen behält sich vor, auf dieses Thema in TOP 17 ausführlich einzugehen.
· Herr Lützen fragt, ob es bezüglich der Parksituation im Süderweg neue Erkenntnisse gibt. GV Finke berichtet von einem Termin mit der Gewoba und dem Kreis vor ca. 4 Wochen, bei dem für die Erweiterung der Parkplätze neu vermessen wurde. Angesprochen wurde eine Beteiligung der Gewoba, der Gemeinde und evtl. auch der Mieter an den Kosten für diese Parkflächen, die mit ca. € 100.000,-- beziffert werden. Die Gewoba ist jedoch zu solchen Maßnahmen zurzeit nicht bereit. BGM Johannsen wird dieses Thema bei der Gewoba erneut aufgreifen.
· Herr Lützen erkundigt sich, wer die Baustellen, bei denen die Straßensondernutzungssatzung Anwendung findet, tatsächlich überprüft und entsprechende Meldung an das Ordnungsamt macht. BGM Johannsen erklärt, dass Baupfleger Böhm und Gemeindevorarbeiter Bähr entsprechende Meldungen an die Gemeinde zur Weiterleitung an das Ordnungsamt oder direkt an das Ordnungsamt geben. BGM Johannsen macht deutlich, dass das eigentliche Ziel dieser Satzung die Öffnung der jeweiligen Grundstücke in der beginnenden Bauphase ist. Der Zeitraum zur Nutzung der Gemeindeflächen sollte im Idealfall im Vorfeld festgelegt und die Gebühren vorab bezahlt werden.
· Frau Hammerich möchte wissen, ob es stimmt, dass im nächsten Jahr ein Probeturm des Offshore Windparks vor Sylt errichtet werden soll. Hierüber ist der Gemeinde nichts bekannt. BGM Johannsen versichert jedoch, mit Herrn Zielinski (Offhore Windpark Gegner) in ständigem Kontakt zu stehen. Herr Daps berichtet, dass allein der Kostenanteil zur Verdrahtung € 4 Mrd. kosten soll und sieht in der fraglichen Finanzierung des Ganzen eine gute Chance zum Scheitern des Projektes.
· Frau Schröder erkundigt sich nach der weiteren Vorfahrensweise, nachdem der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 beschlossen wurde. BGM Johannsen erklärt das folgende Prozedere.
16. Mitteilung des Ältestenrates
BGM Johannsen verliest ein Schreiben der Vorsitzenden des Ältestenrates, Frau Erika Hansen an die Gemeinde, das sich mit dem Thema gemeindeeigener Wohnungsbau befasst. Der Ältestenrat legt der Gemeinde in diesem Schreiben nahe, sich intensiv mit Möglichkeiten zur Schaffung weiteren Wohnraumes, gerne auf Erbbaupacht, für Kampener Familien zu befassen. BGM Johannsen versichert, dass es bereits ein diesbezügliches Schreiben der Gemeinde an die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) gibt und dass dieser Punkt auch in den entsprechenden Ausschüssen thematisiert wird.
17. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
-Für die Sanierung der Reetdächer im Börderstich liegt, so BGM Johannsen, bereits ein entsprechender Antrag des Finanzausschusses vor. Es ist geplant, im Herbst diesen Jahres das erste Dach zu erneuern. Desweiteren sind zwei weitere Dächer im Frühjahr und Herbst 2008 sowie das vierte Dach im Frühjahr 2009 zur Sanierung vorgesehen. Die Festlegung der Reihenfolge, in der die Dächer erneuert werden sollen, geschieht in Abstimmung mit GV Finke. Den Preis eines Daches inkl. Gauben, Schornstein und Blitzschutz beziffert GV Finke mit ca. € 100.000,--. BGM Johannsen beantragt, die Kosten für die Finanzierung des ersten Daches im Nachtragshaushalt 2007 einzustellen sowie die Finanzierung der weiteren Dächer in den Haushalten der Jahre 2008 und 2009 zu berücksichtigen. Dem Antrag des Bürgermeisters wird durch die Gemeindevertretung statt gegeben. Einstimmig
- BGM Johannsen gibt bekannt, dass die nächste Kommunalwahl am 25. Mai 2008 stattfinden wird.
- Die diesjährige Ferienfreizeit der Norddörfer findet in der Zeit vom 06.-18. August statt.
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