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Protokoll vom 03.07..2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 21.06.2007 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2007

Die Sitzungsniederschrift vom 07.06.2007 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen die Form werden nicht erhoben. Inhaltlich hat GV Scheppler eine Anmerkung, die jedoch, da es sich um einen TOP des nicht öffentlichen Teiles handelt, auch im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung besprochen werden soll. Einstimmig


3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme der Gemeinde List in den Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup

BGM Johannsen berichtet, dass die Gemeinde List als Konsequenz der Vorgaben des neuen Schulgesetzes einen Antrag auf Aufnahme in den Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup gestellt hat, um so die Forderungen des Gesetzes hinsichtlich der Mindestschülerzahl auf Dauer zu erfüllen. Die Aufnahme des neuen Mitgliedes hat auch für den Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup  den Vorteil, dass sein Bestand zunächst gesichert bleibt. Die Entscheidung über den Beitritt der Gemeinde List obliegt der Verbandsversammlung des Schulverbandes. Als Mitglied ist die Gemeinde Kampen davon unmittelbar berührt.  Die Interessen der Gemeinde sollen bei den kommenden Entscheidungen und Arbeitsschritten gebührend berücksichtigt werden. Dies kann durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Beitritt und die Neufassung der Verbandssatzung erfolgen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt im Vorgriff auf die neue Satzung des Verbandes Inhalte der künftigen Zusammenarbeit und die Verpflichtung, die Kooperation einzugehen. Der Vertrag kann im Übrigen alles regeln, was nicht durch das SchulG oder das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit bereits geregelt und damit zwingend vorgegeben ist. Hierbei besonders zu beachten sind, um die Frage von GV Runkel zu beantworten, die vermögensrechtliche Auseinandersetzung innerhalb des Verbandes (Eigentumsfragen), Kostentragung der laufenden Kosten (§ 56 Abs. 2), künftige Zusammensetzung der Verbandsversammlung (Vorgabe für die Satzung), Personalübernahme u.ä. Die vorhandene Satzung muss überarbeitet werden. In Frage kämen hier nach erster Betrachtung

1.Namensgebung (Vorschlag „Schulverband Norddörfer“)
2.Zahl der Vertreter § 5 Abs. 2
3.Verteilung der Schullasten § 13 (zurzeit Schulbaulasten je zur Hälfte, der Rest nach der Zahl der Schüler)

als wesentlichste Regelungsinhalte.
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt für  den Beitritt der Gemeinde List in den Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup und ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Verband entsprechend abzustimmen

Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Gemeinde Kampen (Marktsatzung)

BGM Johannsen erklärt, dass dieser TOP aus formellen Gründen abgesetzt werden muss. Der Wochenmarkt Kampen wird in diesem Jahr als „Probelauf“ durchgeführt. Gespräche über die Fortführung wird es mit den Marktbeschickern zum Ende der Saison geben. Sollte weiteres Interesse zur Durchführung des Marktes auch in Zukunft signalisiert werden, wird die entsprechende Satzung zur Regelung des Marktverkehrs beschlossen werden. Eine Rechnungsstellung für die Standgebühren in diesem Jahr erfolgt in Anlehnung an die Gebühren der Stadt Westerland.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich IV

Gemeindevertreter Hans-Otto Finke wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
BGM Johannsen erklärt, dass eine 90m² große Teilfläche der Alten Dorfstraße durch die Gemeinde verkauft werden und nun planungsrechtlich den westlich angrenzenden Grundstücken zugeordnet werden. Hierzu soll die bestehende Festsetzung des B-Planes Nr. 35, Teilbereich IV, „öffentliche Verkehrsfläche“ für das angesprochene Teilstück in „WA-Allgemeines Wohngebiet“ analog der bestehenden Festsetzungen innerhalb des Gebietes geändert werden. Die Festsetzungen bleiben im Übrigen unberührt.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich IV der Gemeinde Kampen für o.g. Gebiet. Planungsziel ist die Festsetzung „Öffentliche Verkehrsfläche“ für ein Teilstück der Alten Dorfstraße in „Allgemeines Wohngebiet“. Die bestehenden Festsetzungen bleiben im Übrigen unberührt.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Einstimmig

GV Finke nimmt wieder an der Sitzung teil.


6. Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


7. Mitteilung des Ältestenrates

Frau Hansen berichtet, dass die Neufassung der Bauerhaltungssatzung durch den Ältestenrat fast fertig ist. Als nächster Schritt ist ein gemeinsamer Termin mit Frau Watermann – Untere Denkmalpflege Husum, Frau Hansen – Landesamt für Denkmalpflege Kiel sowie Frau Hansen, Frau Seddig vom Ältestenrat und Mitgliedern des Bauausschusses geplant.


8. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Johannsen teilt den Anwesenden mit, dass die Arztpraxis von Dr. med. Oliver Stach zum Jahresende in der Alten Dorfstraße 22 im Haus Finke ihren Sitz finden wird. Er lobt den Einsatz von GV Finke bei diesem Projekt und dessen Durchführung, damit im Dorf ein Arzt ansässig und die medizinische Versorgung bestehen bleibt.