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Protokoll vom 22.08.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 09.08.2007 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2007

Die Sitzungsniederschrift vom 07.06.2007 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig


3. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages für den Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup

BGM Johannsen berichtet, dass die Gemeinde List den Beitritt zum Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup beschlossen hat. Die Verbandssatzung sieht vor, dass der Beitritt vor einer Satzungsänderung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt wird. In diesem Vertrag werden alle Dinge geregelt, die zwischen den neuen Partnern abzustimmen sind und die dann auch in die von der Verbandsversammlung zu beschließende Neufassung der Verbandssatzung einfließen werden. Hierzu gehört u.a. die Namensänderung. Der Vertrag wurde zwischen dem Bürgermeister und den beiden Verbandsvorstehern unter Mitwirkung der Verwaltung im Entwurf vorbereitet. Vorbehaltlich textlicher Anpassungen soll er, die in der beigefügten Vorlage enthaltenen Regelungen beinhalten. BGM Johannsen ergänzt, dass die Schülerbeförderung der Lister Kinder von List allein übernommen wird. Es gibt einen Kleinbusverkehr für die Lister Grundschüler nach Kampen und Westerland. Die Gemeindevertretung stimmt dem öffentlich-rechtlichen Gründungsvertrag für den Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup gemäß Vorlage der Verwaltung vom 3. Juli 2007 zu. Der Vertrag selbst ist der Zuständigkeit halber von der Verbandsversammlung zu beschließen.
Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2007 des Tourismus-Service Kampen

BGM Johannsen übergibt das Wort an GV Scheppler. GV Scheppler erläutert einige im Vorbericht genannte Punkte, wie zum Beispiel die durch die verschlechterte Liquidität zu erwartende Erhöhung der Zinsbelastung von € 1.500,-- auf € 6.500,--. Des weiteren konnten die Investitionszuschüsse für den Flughafen um € 40.000,-- auf nunmehr € 70.000,-- reduziert werden. Im Anschluss an seine Ausführungen verliest GV Scheppler den 1. Nachtrag der Zusammenstellung nach § 12, Abs.1 der Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2007.

1.

Es betragen

 

1.1

im Erfolgsplan

 

 

die Erträge

1.463.700,00 €

 

die Aufwendungen

1.756.900,00 €

 

der Jahresgewinn

0,00 €

 

der Jahresverlust

293.200,00 €

1.2

im Vermögensplan

 

 

die Einnahmen

417.200,00 €

 

die Ausgaben

417.200,00 €

2.

Es werden festgesetzt

 

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0,00 €

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €

2.3

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

350.000,00 €

Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2007 des Tourismus-Service Kampen in der vorliegenden Fassung. Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über den  I. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe

BGM Johannsen berichtet, dass am 22. Dezember 2006 eine neue Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Kampen in Kraft getreten ist. Eine Kalkulation lag ebenfalls vor. Auf Grund eines redaktionellen Fehlers soll nun über eine 1. Nachtragssatzung beraten und beschlossen werden. Die Änderung beinhaltet, entsprechend der aktuellen Aufwands- und Rechnungskalkulation für 2007, den Deckungsgrad des Beitrages auf 20,83 % zu veranschlagen.
Beschluss:
1. Es wird folgende 1. Nachtragssatzung erlassen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Nachtragssatzung öffentlich bekannt zu machen
8 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung


6. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Kampen zum 30. Juni 2007

Hierzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage des ALS vom 09.08.07 schriftlich vor. BGM Johannsen gibt die drei zu genehmigenden Punkte bekannt. Dies ist zum einen die Umlage des LZV, die von 2,5% auf 3% erhöht wurde, der Investitionszuschuss an den Tourismus-Service Kampen sowie die Summe für notwendige Sanierungsarbeiten an Wohnungen im Börderstich. Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß Empfehlung des Finanzausschusses und der Vorlage die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2007 in Höhe von insgesamt € 121.502,90. Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtrag des Haushaltsplanes 2007 der Gemeinde Kampen

Der Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Nachtragshaushalt 2007 der Gemeinde Kampen beschäftigt. BGM Johannsen bittet GV Hansen als Vorsitzenden des Finanzausschusses, die einzelnen Positionen des I. Nachtragshaushaltes 2007, welcher allen Mitgliedern vorliegt, zu erläutern. Der Vorsitzende verliest die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts. Insbesondere erläutert er die Gründe für Erhöhungen der Ansätze bei diversen Haushaltsstellen und verliest die entsprechenden Haushaltsstellen  des I. Nachtragshaushaltsplanes. Mehreinnahmen können vor allem bei der Gewerbesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Grundsteuer-B verzeichnet werden. Der Verwaltungshaushalt kann trotz der Deckung des Anfangsfehlbetrages aus 2007 von € 465.000,-- und dem hohen Verlustausgleich an den Tourismusservice aus dem laufenden Geschäft gedeckt werden. GV Hansen schlägt vor, im November einen II. Nachtrag zur Verwendung der Rücklagen von € 216.000,-- zu beschließen. GV Hansen verliest die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2007:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Gesamtbestand des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

erhöht

vermindert

gegenüber

nunmehr

 

 

um

um

bisher

festgesetzt auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

594.000

---

2.777.900

3.371.900

 

die Ausgaben

129.000

---

3.242.900

3.371.900

und

 

 

 

 

 

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

 

238.800

1.094.600

855.800

 

die Ausgaben

 

238.800

1.094.600

855.800

§ 2

Es wird neu festgesetzt:
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher   200.000,-- EUR     auf       805.000,-- EUR
Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtragshaushalt sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2007 in der vorliegenden Form. Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über den Kostenanteil der Gemeinde Kampen für die mögliche Nachnutzung der Schwimmhalle der MVS in List.

BGM Johannsen berichtet, dass die DLRG Ortsgruppe, der TV Keitum sowie der TSV Westerland die Schwimmhalle der MVS regelmäßig nutzen und sich zur Sicherung des Fortbestandes der Schwimmhalle nun an die Kommunen gewandt haben. Das Defizit beläuft sich auf insgesamt € 150.000,--. Es wurde der Vorschlag gemacht, die Aufteilung der Kosten auf alle Inselgemeinden unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen vorzunehmen. Der Betrag für die Gemeinde Kampen beläuft sich auf € 4.401,03. Somit kann die Nutzung der Schwimmhalle befristet für ein weiteres Jahr fortgeführt werden. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmt der Kostenübernahme nach Einwohnerschlüssel zu. Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 35, 3. Änderung Teilbereich III der Gemeinde Kampen

Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat  mit Erlass vom 04.08.07 und 26.04.07 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. (siehe Auswertungen der Stellungnahmen). Auf Anregung von GV Scheppler sollte die textliche Festsetzung bezüglich des Reetdaches erneut geprüft werden. (Anm.d.Verw.: Nach Rücksprache mit dem Kreis NF muss unter Ergänzung des Satzes “Als  Dacheindeckung ist weiterhin nur Reet zulässig“ der Satzungsbeschluss,  um eine Festschreibung der Reetbedachung zu gewährleisten,  in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung und unter der Voraussetzung einer eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung erneut gefasst werden). Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 35, 3. Änderung, Teilbereich III wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt.

6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.
Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und  Auslegungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen für das Gebiet zwischen der Hauptstraße L 24 und dem Braderuper Weg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 07.03.2006 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Planunterlagen haben bereits in der Zeit vom 28.06.2006 – 28.07.2006 öffentlich ausgelegen, wurden nach der Auslegung und dem Satzungsbeschluss am 22.11.2006 nochmals geändert. Der Bürgermeister verliest den Satzungstext:
Beschluss:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen für das Gebiet zwischen der Hauptstraße L 24 und dem Braderuper Weg und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes, die Begründung und einen Auszug aus dem in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan sind nach § 4, Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der Auslegung und die Frist für die Stellungnahmen werden auf zwei Wochen verkürzt.
Einstimmig


11. Einwohnerfragestunde

· Herr Lützen fragt, ob es in Kampen, ähnlich wie in Wenningstedt angedacht sei, die Position der Tourismusdirektorin in die Position einer Geschäftsführerin Tourismus-Service umzuwandeln. BGM Johannsen erklärt, dass die Gesellschafterform GmbH + Co.KG des Tourismus-Service Wenningtedt nicht der des Tourismus-Service Kampen entspricht. Somit sind die Positionen Geschäftsführer und Tourismusdirektorin weder vergleichbar noch kompatibel.

· Auf Nachfrage von Herrn Lützen, warum der Investitionszuschuss für den Flughafen sich verringert habe, erklärt GV Scheppler, dass auf Grund geringerer Investitionen weniger Kosten entstanden sind.


12. Mitteilung des Ältestenrates

Die Vorsitzende des Ältestenrates Frau Erika Hansen erklärt, dass die Vorarbeit zur Erstellung der Bauerhaltungssatzung weitgehend abgeschlossen ist. Auf einem Ortsplan wurde farblich sehr anschaulich dargestellt, welche Häuser Kampens im Besitz von Einwohnern und von Zweitbewohnern sind. Frau Hansen stellt diesen Plan der Gemeindevertretung zur Verfügung.


13. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

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