Gemeindevertretung
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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 19.09.2007 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 3 Wahl eines Vertreters der Gemeinde Kampen für die Stifterversammlung der „Stiftung Küstenschutz Sylt“ TOP 8 „Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung eines Buswartehäuschens am Hamburger Kinderheim“ TOP 12c); 13c) und 14 b). Der erweiterten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.08.2007
Die Sitzungsniederschrift vom 22.08.2007 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Folgende Einwendungen werden von GV Scheppler zu Protokoll gegeben: TOP 4:….die Zinsbelastung des Tourismus-Service Kampen wurde nicht von 1.500,-€ auf 6.500,-€ erhöht, sondern lediglich von 5.000,-€ um 1.500,-€ auf 6.500,-€ erhöht. Der Niederschrift wird in der korrigierten Fassung zugestimmt. Einstimmig
3. Wahl eines Vertreters der Gemeinde Kampen für die Stifterversammlung der „Stiftung Küstenschutz Sylt“
Die Gemeindevertretung wählt Tourismusdirektorin Frau Birgit Friese als Vertreterin der Gemeinde Kampen in die Stifterversammlung der „Stiftung Küstenschutz Sylt“. Einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Gemeinde Kampen für das Gebiet: Östlich des Braderuper Weges, südlich des Wuldeweges, nördlich und westlich des Ginsterweges
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 soll die Zulässigkeit von Kelleranlagen außerhalb des Hauses bis zu einer Größe von 70m² bzw. 100m² einschließlich Garage geregelt werden. Mit dieser Änderung wird der Bebauungsplan den übrigen Bebauungsplänen der Gemeinde Kampen angepasst. 1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 37 zu ändern und Kelleranlagen außerhalb des Hauses zuzulassen. 2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden. Einstimmig Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.
5. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kampen für das Gebiet: Zwischen der L24 im Westen, dem Hans-Hansen-Wai im Osten, dem Hoogenkamp im Norden und dem Arnika-Weg im Süden
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen möchte für das Gebiet zwischen der Hauptstraße (L 24) im Westen, dem Hans-Hansen-Wai im Osten, dem Hoogenkamp im Norden und dem Arnika-Weg im Süden den Bebauungsplan Nr. 25 ändern und dabei folgendes festlegen. Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kampen für o.g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind die Änderung - der überbaubaren Grundstücksflächen sowie - der Art und des Maßes der baulichen Nutzung.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Einstimmig Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen.
6. Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 für das Gebiet zwischen: Wenningstedter Weg (L24), Möwenweg und ehem. Inselbahntrasse (Flurstück 108/52)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen möchte für das Gebiet zwischen Wenningstedter Weg (L 24), Möwenweg und ehem. Inselbahntrasse (Flurstück 108/52) den Bebauungsplan Nr. 32 erweitern und ändern und dabei folgendes festlegen. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Kampen für o.g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind die - Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die - Neuregelung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Es war folgender Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: GV Conrad Hansen Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 35, 3. Änderung Teilbereich III der Gemeinde Kampen
Da die notwendigen Einverständniserklärungen der Nachbarn vor der Sitzung noch nicht vorlagen, wird dieser TOP abgesetzt.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung eines Buswartehäuschens am Hamburger Kinderheim
Im Bereich des Hamburger Kinderheimes fehlt für die Fahrtrichtung Norden ein Wartehäuschen. Die Heimleitung hat bei der Gemeinde Kampen und der Amtsverwaltung nachgefragt, ob der Bau möglich sei. Nach Aussage des Kreises Nordfriesland sind noch Mittel vorhanden. Bei Baukosten von ca. 14.500,- € hätte die Gemeinde Kampen ca. 3.500,- € zu tragen. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bushäuschens am Hamburger Kinderheim. Die Haushaltsmittel i. v. H. 3.500,- € sind in den II. Nachtrag mit auf zu nehmen. Das Amt Landschaft Sylt wird gebeten, den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Einstimmig
9. Einwohnerfragestunde
Herr Riedel erkundigt sich nach den Gründen für die Änderungen der Bebauungspläne Nr. 25 und 32. BGM Johannsen erklärt, dass die B-Pläne eine einheitliche Regelung erhalten sollen, die Planinhalte zu gegebener Zeit entsprechend bekannt gemacht werden.
10. Mitteilungen des Ältestenrates
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11. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
· Die Kirchengemeinde Norddörfer verfügt nicht über einen Sielanschluss. In den vergangenen Jahren gab es Überlegungen, diesen Sielanschluss gemeinsam mit der Gemeinde Wenningstedt-Braderup durchzuführen. Diese Überlegungen haben sich zerschlagen, da die Gemeinde Wenningstedt-Braderup einen solchen Anschluss nicht benötigt. Somit muss die Kirchengemeinde Norddörfer die Kosten i. H. v. 5.072,78 € alleine tragen. Dieser Anschluss ist dringend erforderlich und wird von der Bauaufsicht verlangt. Die Kirchengemeinde bittet die Gemeinde Kampen um einen finanziellen Zuschuss. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Wenningstedt-Braderup wird diese sich mit 2/3 an der Summe beteiligen, wobei hier noch der Beschluss abzuwarten ist. Die Gemeindevertretung beschließt die Kostenübernahme in Höhe von 1/3 (1.700,- €) der Gesamtkosten. Die Haushaltsmittel i. v. H. 1.700,- € sind in den II. Nachtrag mit auf zu nehmen. Einstimmig
· GV C. Hansen beantragt die Bildung einer Sonderrücklage für die Schaffung von Bauland für Sylter Familien. Diese Sonderrücklage soll u. a. durch Einnahmen aus dem Verkauf von Restparzellen gebildet werden. Die Gemeindevertretung stimmt der Bildung einer gebundenen Sonderrücklage zur Schaffung von Bauland zu. Einstimmig
BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 19:20 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlichen Sitzungsteil zurück.
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