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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 15.11.2007 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 10: Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Aufgabe „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ einschließlich der Zuständigkeit als Verfolgungsbehörde, TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines Beisitzers in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 25. Mai 2008, sowie TOP 18d, 18e und 19 b im nicht öffentlichen Teil. Der erweiterten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.10.2007
Die Sitzungsniederschrift vom 01.10.2007 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anforderung von Nachschüssen zu den Investitionszuschüssen 2007 an die Flughafen GmbH
BGM Johannsen berichtet, dass die Flughafen Sylt GmbH in der Aufsichtsrat- und Gesellschafterversammlung vom 12.09.07 eine Nachtragszahlung zu den Investitionszuschüssen beschlossen hat. Dies wurde erforderlich durch Erweiterungsarbeiten und sonstige Sanierungsmaßnahmen. Die Investitionszuschüsse verteilen sich auf die einzelnen Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile an der Gesellschaft. Für Kampen ergibt sich hier ein Anteil in Höhe von € 21.477,78. Da der Bürgermeister in einer Eilentscheidung die Zahlung, die zum 31.10.2007 angewiesen sein musste, bereits angeordnet hat, bittet er rückwirkend um Zustimmung und Votum der Gemeindevertreter. GV Scheppler erklärt, dass auch im Tourismusausschuss darüber diskutiert und positiv beschieden wurde. Die Gemeindevertretung stimmt rückwirkend der Nachtragszahlung zu den Investitionszuschüssen für die Flughafen Sylt GmbH in Höhe von € 21.477,78 zu. Einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen an die Flughafen Sylt GmbH durch die Stadt Westerland
Für die geplanten Investitionen im Jahr 2008 werden ca. € 375.000,-- anfallen. Die Stadt Westerland ist bereit, diese Summe als Darlehen zur Zwischenfinanzierung bereit zu stellen. Die Stadtvertretung hat der Gewährung des Darlehens unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:
Die Kommunalaufsicht genehmigt die Gewährung eines Darlehens durch die Stadt Westerland.
Auf die Gemeinde Kampen fällt unter Berücksichtigung der verteilten, geparkten Anteile eine Beteiligung von 5,5556% = € 20.833,50 an.
Die übrigen Inselgemeinden als Gesellschafter erteilen der Stadt Westerland ebenfalls eine entsprechende Rückzahlungserklärung
Das Darlehen ist bis zum 31.12.2008 an die Stadt Westerland entsprechend der Gesellschaftsanteile von der Gemeinde Kampen zurückzuzahlen.
BGM Johannsen stellt fest, dass auch im Finanzausschuss und im Tourismusausschuss hierüber beraten und die Summe bereits im Wirtschaftsplan 2008 eingestellt wurde. Die Gemeindevertreter stimmen einer anteiligen Zahlung der Gemeinde Kampen für Investitionen in 2008 der Flughafen GmbH in Höhe von 5,5556% = € 20.833,50 zu, sofern eine Beteiligung aller Inselgemeinden erfolgt. Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über den II. Nachtragshaushalt 2007 der Gemeinde Kampen
Der Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Nachtragshaushalt 2007 der Gemeinde Kampen beschäftigt. BGM Johannsen bittet GV Hansen als Vorsitzenden des Finanzausschusses, die einzelnen Positionen des II. Nachtragshaushaltes 2007, welcher allen Mitgliedern vorliegt, zu erläutern. Der Vorsitzende verliest die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts und erläutert weitere Details bezüglich der entsprechenden Haushaltsstellen des II. Nachtragshaushaltsplanes. Hervorzuheben ist, dass der Verlust des Tourismus-Service Kampen in Höhe von € 333.946,72 vollständig durch die Gemeinde ausgeglichen werden konnte. Um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, war eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von € 258.400,-- erforderlich. Mehreinnahmen können vor allem bei der Gewerbesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Grundsteuer-B verzeichnet werden. Bei der Gewerbesteuerumlage werden Mehrausgaben in Höhe von € 199.800,-- erwartet und bereitgestellt. GV Hansen verliest die II. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2007:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Gesamtbestand des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
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erhöht um
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vermindert um
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gegenüber bisher
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nunmehr festgesetzt auf
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€
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€
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€
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€
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1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
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352.500
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--
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3.371.900
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3.724.400
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die Ausgaben
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352.500
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--
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3.371.900
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3.724.400
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2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen
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408.600
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--
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855.800
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1.264.400
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die Ausgaben
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408.600
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855.800
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1.264.400
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Die Gemeindevertretung beschließt den II. Nachtragshaushalt sowie die II. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2007 in der vorliegenden Form. Einstimmig
BGM Johannsen stellt den Antrag an die Gemeindevertretung, darüber abzustimmen, mit der Sanierung der beiden schlechtesten Dächer im Börderstich sofort zu beginnen, da diese Maßnahme dringend erforderlich ist. Die Summe in Höhe von € 150.000,-- ist bereits im Haushalt eingestellt. Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Bürgermeisters zu. BGM Johannsen wird umgehend eine Ausschreibung zur Sanierung der beiden ersten Dächer beim Amt Landschaft Sylt beantragen, damit spätestens im Frühjahr mit den Arbeiten begonnen werden kann. Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 des Tourismus-Service Kampen
Die Prüfung der Jahresrechnung wurde von der Treuhandgesellschaft mbH Göken, Pollak und Partner durchgeführt. GV Scheppler erläutert die Strukturbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und skizziert die Entwicklung des Jahres an Hand des Saisonberichtes des Tourismus-Service Kampen. Der Jahresverlust von € 333.946,72 wird durch die Gemeinde Kampen ausgeglichen. GV Scheppler verliest die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum des 04.10.2007 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 in der geprüften Fassung. Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Mitgliedschaft im Nordsee Tourismus Service (NTS)
BGM Johannsen übergibt das Wort an GV Scheppler als Vorsitzenden des Tourismusausschuss. GV Scheppler berichtet, dass in der Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2006 mehrheitlich der Austritt der SMG aus der NTS beschlossen wurde. Die Kündigung würde zum 01.01.2008 in Kraft treten. Begründet wurde der Austritt aus der NTS mit der mehr als unbefriedigenden Zusammenarbeit, denn die Marketingmaßnahmen wurden der Marke Sylt in keiner Weise gerecht. Die große Bedeutung des Sylter Flughafens beispielsweise fand in der Werbung bisher keine Beachtung. Inzwischen hat es einige, sehr konstruktive Gespräche gegeben, in denen die NTS ein neues, verbessertes Marketingkonzept vorgelegt hat. Der Schwerpunkt soll auf Sylt, dem Flaggschiff der Nordsee Touristik liegen, Leuchtturmprojekte sind vorgesehen, der Tourismus an der Nordsee soll vordergründig vermarktet werden. Die SMG sieht das als sehr positive Entwicklung an, zumal auch die Kündigungsfrist von 5 auf 2 Jahre verkürzt wurde. Während der Diskussion im Tourismusausschuss wurde festgestellt, dass der jetzige Austritt gleichzeitig bedeuten würde, dass Sylt auf vielen deutschen und europäischen Touristikmessen nicht vertreten ist. Der Tourismusausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung daher die Verlängerung der Mitgliedschaft bei der NTS um weitere 2 Jahre. Die Gemeindevertretung beschließt, in der Gesellschafterversammlung der SMG für die Rücknahme der SMG aus der NTS zum 31.12.2007 zu stimmen und gleichzeitig die Verlängerung der Mitgliedschaft um 2 weitere Jahre zu befürworten. Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über eine zusätzliche Amtsumlage 2007 für den „Neubau Amtsgebäude“
BGM Johannsen trägt vor, dass in der letzten Sitzung des Amtsausschusses ein Vorschlag zur Finanzierung des neuen Amtsgebäudes vorgestellt wurde. Demnach soll in den nächsten 3 Jahren durch das Ansparen von jährlich je € 500.000,-- der Amtsumlage möglichst viel Eigenkapital geschaffen werden. Für die Gemeinde Kampen würde das eine zusätzliche Amtsumlage von € 79.578,78 bedeuten. Diese Summe würde als gebundene Rücklage eingestellt werden. In der nächsten Amtsausschusssitzung im Dezember könnte der entsprechende Nachtrag beschlossen werden. Die Gemeindevertretung stimmt einer zusätzlichen Amtsumlage zum Neubau des Amtsgebäudes in Höhe von € 79.578,78 zu, vorbehaltlich der Zustimmung aller anderen Gemeinden. Einstimmig
9. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung eines Gewässerschutzbeauftragten für die Gemeinde Kampen
BGM Johannsen beschreibt nochmals die Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten, die Bleick-Uwe Sönksen mehr als 20 Jahre lang für die Gemeinde ausgeübt hat. BGM Johannsen bedankt sich mit einem Geschenk für den langjährigen und unermüdlichen Einsatz bei Herrn Sönksen. Gleichzeitig wird Andreas Petersen als Nachfolger Bleick-Uwe Sönksens vorgeschlagen. Die Gemeindevertretung wählt Herrn Andreas Petersen als neuen Gewässerschutzbeauftragten für die Gemeinde Kampen. Einstimmig
10. NEU: Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Aufgabe „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ einschließlich der Zuständigkeit als Verfolgungsbehörde
Der Amtsausschuss hat im September 2007 die Durchführung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs beschlossen. Die verwaltungsmäßige Abwicklung erfolgte in Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland. Die Gemeinden Rantum und Sylt-Ost hatten einen Vertrag mit dem Kreis Nordfriesland dahin gehend geschlossen, dass sie Mitarbeiter zwecks Überwachung einstellen, das Direktionsrecht hinsichtlich dieses Mitarbeiters aber dem Kreis Nordfriesland übertragen und dafür pro verwendbarer Anzeige den Betrag von € 1,79 erhalten. Die Notwendigkeit, den ruhenden Verkehr zu überwachen, hat sich in beiden Gemeinden bestätigt, Kosten deckend konnte die Aufgabe jedoch nicht erledigt werden. BGM Johannsen berichtet, dass dieser Punkt in der letzten Sitzung des Amtsausschusses erneut thematisiert wurde. Demnach soll die Verwaltung beauftragt werden, die für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten notwendige Soft- und Hardware zu beschaffen, sowie eine ausreichend qualifizierte Verwaltungskraft auszuschreiben und diese ab dem 01.03.2008 einzustellen. Die Einstellung des Überwachungspersonals, dessen Ausstattung und Schulungskosten gehen jeweils zu Lasten derjenigen amtsangehörigen Gemeinden, die in ihrem Bereich eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durchzuführen beabsichtigen. Die Gemeinde Kampen sowie die Gemeinden List und Hörnum haben diesem Vorschlag nicht zugestimmt. BGM Johannsen machte hier den Vorschlag, diese Aufgabe ausschließlich beim Amt Landschaft Sylt anzusiedeln und die jeweiligen Gemeinden auch die entsprechenden Kosten zahlen zu lassen. Die Kosten für die nicht beteiligten Gemeinden ließen sich aus der Amtsumlage herausrechnen. Allerdings, betont BGM Johannsen, besteht für die nicht beteiligten Gemeinden jederzeit die Möglichkeit, in die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einzusteigen. Die Gemeindevertretung beschließt, an ihrem Beschluss vom 07. Juni 2007 fest zu halten und keine Überwachung des ruhenden Verkehrs in Kampen zu betreiben. Einstimmig
11. NEU: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines Beisitzers in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 25. Mai 2008
Am 25. Mai 2008 findet die Kommunalwahl statt. Der Wahlausschuss besteht gem. § 13, Abs. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und aus sechs Beisitzer/innen, die vom Amtsausschuss zu wählen sind. Jede Gemeinde muss hierzu ein Mitglied in den Gemeindewahlausschuss vorschlagen. BGM Johannsen schlägt Herrn Wolfgang Daps, Esling Wung 12, 25999 Kampen für diese Aufgabe vor. Die Gemeindevertretung wählt Herrn Wolfgang Daps als Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Kampen. Einstimmig
12. Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich IV
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 03.07.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 35 im vereinfachten Verfahren gem. § 13, BauGB zu ändern. Die vorliegende Bebauungsplanänderung soll ein ca. 90m² großes Teilstück der „Alten Dorfstraße“ dem westlich angrenzenden Grundstück (Flurstück 15/11) planungsrechtlich zuordnen. Hierzu soll eine Änderung der bisherigen Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet erfolgen. Da diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Bau GB durchgeführt wird, ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Der Bürgermeister verliest den Satzungstext: Beschluss: 1. Der Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für das Gebiet Teilstück der „Alten Dorfstraße“ im Bereich des Flurstückes 15/11 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Das Planverfahren wird gem. § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt und es wird keine Umweltprüfung durchgeführt.
Einstimmig
13. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 für das Gebiet „Dikstig“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen möchte für das Gebiet „Dikstig“ den Bebauungsplan Nr. 27 ändern und dabei folgendes festlegen: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Gemeinde Kampen für das o.g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind die Änderung - der überbaubaren Grundstücksfläche - der zulässigen Höhe baulicher Anlagen sowie - die Sicherung von Biotopflächen
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Einstimmig
14. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 35, 3. Änderung Teilbereich III der Gemeinde Kampen
Da es weiteren Klärungsbedarf bezüglich der textlichen Festsetzungen gibt, wird dieser Punkt abgesetzt.
15. Einwohnerfragestunde
Frau Holst erfragt den Sachstand zu dem in der Sylter Rundschau erschienenen Bericht, dass die Insel Sylt ein Verkehrs- und Lärmgutachten erstellen soll. BGM Johannsen erklärt, dass diese Vorgehensweise im Amtsausschuss angeregt wurde. Es ist angedacht, Landesmittel für dieses Gutachten zu beantragen. Erst bei gesicherter Finanzierung wird ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. BGM Johannsen fügt an, dass es jedoch für eine Lärmschutzresolution zurzeit keine gültige Rechtsgrundlage gibt.
16. Mitteilungen des Ältestenrates
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17. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
BGM Johannsen berichtet, dass der Fußboden im Vereinsheim des SCN dringend erneuert werden muss. Ein entsprechender Beschluss wurde von der Gemeinde Wenningstedt bereits erwirkt. BGM Johannsen beantragt die Bezuschussung zu 50% durch die Gemeinde Kampen. Die Kosten liegen bei ca. € 1.200,--. Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung des Fußbodens im Vereinsheim des SCN, die Kosten werden je zur Hälfte von den Gemeinden Wenningstedt und Kampen getragen. Einstimmig
BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 21:15 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich zur Beratung in den nicht öffentlichen Sitzungsteil zurück.
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