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Protokoll vom 13.05.2008

Tourismusausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:35 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 29.04.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 7 „Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Kampen über die Abwasserbeseitigung“, TOP 11 „Beratung und Beschlussfassung über die Benennung eines Schiedsmannes/einer Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Sylt I (Gemeinden Kampen, List auf Sylt und Wenningstedt-Braderup)“ und TOP 17c) nicht öffentlicher Sitzungsteil.“ Der erweiterten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.03.2008

Die Sitzungsniederschrift vom 17.03.2008 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2007

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 17.04.2008 die Jahresrechnung zur Annahme empfohlen, sowie auch der Finanzausschuss am 29.04.2008. GV C. Hansen erläutert die wichtigsten Positionen und verliest im Anschluss das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007.

 

Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung:

1. im Verwaltungshaushalt

Solleinnahmen

4.080.319,83 EUR

Sollausgaben

4.080.319,83 EUR

2. im Vermögenshaushalt

Solleinnahmen

1.457.017,87 EUR

Sollausgaben

1.457.017,87 EUR

Somit beschließt die Gemeindevertretung:
a) die Annerkennung der Jahresrechnung 2007
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 196.414,19€
c) Entlastung der Bürgermeister
Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Kampen

BGM Johannsen dankt Herrn Marställer vom Amt Landschaft Sylt für die zügige Aufstellung des I.  Nachtragshaushaltes. Der Finanzausschuss hat bereits auf seiner Sitzung am 29.04.2008 über den Entwurf des I. Nachtragshaushaltes beraten. Der Vorsitzende des Finanzausschusses C. Hansen verliest den Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2008. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanzausschusses und beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung 2008 wie folgt:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbestand des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

1. im Verwaltungshaushalt

erhöht um EUR

vermindert um EUR

Gegenüber

Bisher EUR

nunmehr fest-
gesetzt
auf EUR

die Einnahmen

425.000

3.260.400

3.685.400

die Ausgaben

425.000

3.260.400

3.685.400

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

449.000

1.279.200

1.728.200

die Ausgaben

449.000

1.279.200

1.728.200

 

§ 2
Es wird neu festgesetzt:

 

1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher      250.000,- EUR

auf   550.000,- EUR

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

von bisher      815.000,-  EUR

auf   920.000,- EUR

Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Kampen (Sylt)

Hierzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt vom 22.01.2008 vor. Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 29.04.2008 bereits einen Empfehlungsbeschluss an die Gemeindevertretung gefasst. Grund dieser Änderung der Ausbaubeitragssatzung ist, dass vor einiger Zeit eine grundsätzliche Änderung des Kommunalabgabengesetztes (KAG) erfolgt ist und verschiedene Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig aus letzter Zeit, erscheint es angebracht, den Tatbestand der Erneuerung – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – auch ausdrücklich in die Satzung als beitragsauslösende Maßnahme mit aufzunehmen. Außerdem wird eine Neufassung der Regelung für den Gewerbezuschlag im Beitragsrecht – sprich: Zuschlag für einen erhöhten Ziel- und Quellverkehr – für erforderlich gehalten, da sich die bisherige Regelung – keine Zuschlagserhebung für teilweise gewerbliche Nutzung – als unzureichend herausgestellt hat. Die Gemeindevertretung beschließt I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung. Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderungssatzung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Kampen (Sylt)

Am 08.04.2008 hat ein Planungsgespräch mit Vertretern der Bau- und Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland stattgefunden. In diesem Gespräch wurde u. a. besprochen, dass die Erweiterung des § 14 der Ortsgestaltungssatzung (OGS) der Gemeinde Kampen notwendig ist, um somit ein zeitnahes Agieren bei Ordnungswidrigkeiten zu ermöglichen. Der § 14 OGS wird um folgendes ergänzt:

§ 14
Zusätzliche Regelungen für gewerbliche und gastronomische Betriebe

….

Unter Abs. 3 soll es wie folgt lauten:
(3) Pavillons, Zelte, Außentresen
Pavillons, pavillonartige Bauten, ortsfeste Außentresen, Zelte sowie zeltartige Überdachungen die einer gewerblichen oder gastronomischen Nutzung dienen, sind unzulässig. Sie können ausnahmsweise für gewerbliche oder gastronomische Sonderveranstaltungen im konkreten Einzelfall zeitlich befristet, jedoch maximal für eine Zeitdauer von 4 Tagen einschließlich Auf- und Abbau je Veranstaltung und insgesamt für maximal 2 Veranstaltungen im Kalenderjahr je Gewerbebetrieb, zugelassen werden. Der Brandschutz ist zu gewährleisten. Außentresen, die einer gastronomischen Nutzung dienen, sind nur im Zeitraum nach Abs. 6 zulässig. Sie sind demontierbar herzustellen und in der übrigen Zeit zu entfernen.



und unter Abs. 6 heißt es neu:
(6) Zeitliche Beschränkung
Die in den Absätzen 1 und 3 (Beschränkung Absatz 3 gilt lediglich für demontierbare Außentresen) festgesetzte Zulässigkeit von Anlagen für gewerbliche und gastronomische Betriebe ist beschränkt auf den Tag des Biikebrennens und auf die Zeiträume vom 23.12. bis zum ersten Sonntag nach Neujahr und vom Sonntag vor dem Ostersonntag bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres.

Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderungssatzung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Kampen (Sylt). Das Amt Landschaft Sylt wird gebeten, die 7. Änderungssatzung entsprechend bekannt zu geben. Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Kampen über die Abwasserbeseitigung

Es liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage der Ver- und Entsorgung Norddörfer vom 05.05.2008 vor. BGM Johannsen verliest die drei Ergänzungen, die wie folgt lauten:
1. Im § 1 Abs. 3 wurde folgender Satz neu aufgenommen: „ Die Gemeinde Kampen lässt die Abwasserbeseitigung durch die Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH vornehmen“

2. In einigen §§ ist das Wort „Niederschlägen“ bzw. „Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf, Regenklärbecken“ gestrichen. Niederschlagswasser bzw. Oberflächenwasserbeseitigung gehören nicht zu den Aufgaben der VEN GmbH und müssen daher aus der Satzung herausgenommen werden.

3. Der § 21 „Datenverarbeitung“ ist der neuen Rechtsprechung und an neue Bestimmungen angepasst worden.

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Kampen über die Abwasserbeseitigung. Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Straßen Hoogenkamp und Grönning

Der Hoogenkamp entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Straße. Der Straßenbelag ist abgängig, Entwässerungseinrichtungen, Gehwege  und geordnete Parkbereiche sind nicht vorhanden. Die Straßenbeleuchtung ist zu ergänzen. Der Ausbau ist dringend erforderlich. Die Straße Grönning soll aus Kostengründen zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanzausschusses und beschließt den Ausbau der Straße Hoogenkamp. Die Mittel sind bereitzustellen und die Verwaltung des Amtes Landschaft Sylt wird mit der Umsetzung beauftragt. Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Bezuschussung für die Errichtung einer Stelle für Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Norddörfer

Die Kirchengemeinde Norddörfer beantragt mit Schreiben vom 22.02.2008 die finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer Stelle für Jugendarbeit. Die Stelle wird zunächst befristet für drei Jahre sein. Die jährlichen Personalkosten würden sich auf ca. 27.000 € belaufen. BGM Johannsen berichtet, dass der Verein Freunde der Norddörfer bereits einer Kostenübernahme von 1/3 zugesichert hat. Wünschenswert wäre, wenn sich die Gemeinden Kampen und Wenningstedt-Braderup ebenfalls mit je 1/3 an den Gesamtkosten beteiligen würden.  Die Gemeinde Kampen müsste für das Jahr 2008 noch ein Betrag in Höhe von 4.500,-€  zahlen. Für die Jahre 2009 EUR 9.000,-; 2010 EUR 9.000,- und für das Jahr 2011 EUR 4.500,-. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanzausschusses und beschließt die anteilige Übernahme (1/3) der Personalkosten für die Errichtung einer Stellung für Jugendarbeit, sofern die Gemeinde Wenningstedt-Braderup ebenfalls einer anteiligen Kostenübernahme zustimmen wird. Einstimmig

GV Erdmann nimmt an der Sitzung teil (20:15 Uhr)


10. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013

Als Schöffin für die Geschäftsjahre 2009-2013 hat sich für die Gemeinde Kampen Frau Sigrid Steindorff bereit erklärt, diesen Posten zu übernehmen. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme auf die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2009-2013 von Frau Sigrid Steindorff, Kampen. Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung über die Benennung eines Schiedsmannes / einer Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Sylt I (Gemeinden Kampen, List auf Sylt und Wenningstedt - Braderup)

Die Gemeindevertretung macht keinen Vorschlag, da kein geeigneter Kandidat benannt werden kann. Einstimmig


12. Einwohnerfragestunde

Inge Hammerich erkundigt sich dem derzeitigen Stand bzgl. Kupferkanne. BGM Johannsen verweist auf seine Stellungnahme in der Sylter Rundschau und teilt mit, dass alle geplanten Vorhaben mit der Gemeinde abgestimmt werden. Die Kupferkanne kann nur für gastronomische Zwecke genutzt werden und lässt keine anderweitige Nutzung zu.

Frau Holst erkundigt sich nach dem Stand der „Lärmschutzverordnung“. Da es keine neuen Erkenntnisse gibt, auch hinsichtlich einer Amtsregelung bleibt es weiterhin abzuwarten, so BGM Johannsen. Die Gemeinde wird an die Gartenbaufirmen herantreten und um Einhaltung der Mittagsruhe bitten.

Herr Maus erfragt, wer für die detaillierte Planung für den Ausbau Hoogenkamp zuständig ist. Da es noch keine allzu konkreten Planungen gibt, erläutert BGM Johannsen kurz die Vorstellungen und teilt mit, dass das Ing. Büro über die besondere Verkehrssituation im Hoogenkamp Kenntnis hat und verkehrsberuhigte Maßnahmen aufgreifen wird.

Herr Daps bedankt sich für die tolle Arbeit der Gemeindevertretung.


13. Mitteilungen des Ältestenrates

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14. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

Der Landschaftszweckverband hat wieder mitgeteilt, dass zu dieser Jahreszeit wieder der gefährliche Bärenklau wächst. Die Gemeindeverwaltung bittet um Mitteilung wo dieser Bärenklau wächst, damit die Gemeindearbeiter diesen entfernen können.

GV Scheppler schlägt vor, dass die Gemeindearbeiter Info - Zettel in die Briefkästen der Zweitwohnungsbesitzer werfen, da Bärenklau zuhauf auch auf Privatgrundstücken wächst.