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Protokoll vom 17.03.2008
Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 05.03.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 13 „Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtrag zum Entsorgungsvertrag zwischen der Gemeinde Kampen (Sylt) und der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH vom 28.10.2005“. Der erweiterten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.01.2008

Die Sitzungsniederschrift vom 28.01.2008 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über ein zukünftiges Finanzierungs- und Beteiligungsmodell für den Flughafen Sylt

Die Gesellschafterversammlung hat sich zuletzt in Ihrer Sitzung am 28.02.2008 erneut mit einem zukünftigen Finanzierungs- und Beteiligungs- bzw. Gesellschaftsstrukturmodell für den Flughafen Sylt ab dem 01. Januar 2009 beschäftigt. Bereits in der Gesellschafterversammlung am 30.01.2008 hatten sich die Gesellschafter auf die Basis eines Übernachtungsschlüssels verständigt, der die Finanzierung des laufenden Betriebes als auch einen Ansatz für Reinvestitionen in einer Gesamtgrößenordnung von 1.200.000 € beinhaltet. Ergänzend hierzu wird auf das in der Gesellschafterversammlung am 30.01.2008 besprochene Modell mit alternativen jährlichen Finanzierungsbeiträgen verwiesen, die auf der Basis der Übernachtungszahlen 2007 mit und ohne den Übernachtungszahlen aus Camping und Kinderheimen ermittelt wurden. Der in der Tabelle rechte Block mit dem Titel 2009 ff. auf Basis der Übernachtungszahlen ohne Camping / Heime 2007 entspricht dem letzten Diskussionsstand in der zurückliegenden Gesellschafterversammlung. Bei der Finanzierung ab 2009 auf Basis dieses Modells wären alle Sylter Gemeinden als Gesellschafter am Flughafen Sylt wieder beteiligt. Die Finanzierung könnte auf vertraglicher Vereinbarung unabhängig davon beruhen, ob Anteile gehalten werden. Das Restrisiko tragen die ( verbleibenden ) Gesellschafter. Die Beträge werden jährlich gemäß offiziellen Inflationsindex angepasst. Festzulegen wäre noch ein Anpassungsintervall für die Übernachtungsmesszahl. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Tourismus-Service Kampen den Verlustausgleich am Flughafen Sylt ab dem Jahr 2009 auf Basis der Übernachtungszahlen 2007 mit Jahreskarten ohne die Übernachtungszahlen für Camping / Heime leistet. Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Aufstellung einer Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhaltung baulicher Anlagen, Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 17.02.2005 sowie Aufhebung des Beschlusses der 1. Änderungssatzung vom 06.09.2006

Aufgrund des § 22 GO sind keine Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Allen Gemeindevertretern liegt ein Entwurf (siehe Anlage 1) über die erneute Aufstellung einer Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen vor. Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung der Gemeinde Kampen (Sylt) über die Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung)“ einschließlich der Begründung samt Plankarte. Gleichzeitig wird die „Satzung der Gemeinde Kampen Sylt über die Erhaltung baulicher Anlagen“ vom 15.02.2005 aufgehoben. Des Weiteren wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.09.2006 über die 1. Änderungssatzung zur Bauerhaltungssatzung der Gemeinde Kampen (Sylt) aufgehoben. Einstimmig
BGM Johannsen bedankt sich bei Frau Erika Hansen, Vorsitzende des Ältestenrates, für die große Mithilfe bei der Ausarbeitung der Erhaltungssatzung.


5. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 sowie die Aufhebung des Satzungsbeschlusses der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 vom 30.11.2005 für das Gebiet: Westlich der Hauptstraße (L24), beidseitig der Straße „Zur Uwe-Düne“

Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Kampen wurde bereits am 20.09.2004 für den Planbereich westlich der Hauptstraße (L24), beidseitig der Straße „Zur Uwe-Düne“ gefasst. In dem Planbereich lag auch das Flurstück 52/13, welches bisher als Grünfläche – Parkanlage dargestellt war und der Wohnbebauung zugeführt werden sollte. Dieser Bereich wird nunmehr aus dem Geltungsbereich der Änderung herausgenommen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Kampen für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), südlich der Straße „Zur Uwe-Düne“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der geänderte Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Einstimmig
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet östlich der Alten Dorfstraße, beidseitig der Straßen Finken-Weg, Brönshooger Weg, Braderuper Weg (K118), Wulde-Schlucht, Süderweg, Börderstich, Ose-Weg, Finken-Weg, südlich vom Brunnenweg, Ginsterweg und Wuldeweg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 19.12.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet zwischen Brunnenweg, Ginsterweg, Wuldeweg, entlang des Ortsrandes (Flurstücke 184/16, 184/22 und 223) zur Wulde-Schlucht , über die Flurstücke 227/179 und 179/14 zum Heckenrosenweg, Braderuper Weg (K118), südlich Flurstück 35/12 zum Börder Wai, südlich Börderstich, Brönshooger Weg, südlich Esling-Wung, Wenningstedter Weg (L24), Alte Dorfstraße, Süderweg, westlich Ose-Weg gefasst. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 wird nunmehr unter Einbeziehung des Bebauungsplanes Nr. 5 als Bebauungsplan Nr. 31 (Neufassung) weitergeführt. Angesichts laufender Zurückstellungen wird zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre erlassen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
1. Die Veränderungssperre wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt zu machen.

Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 35, 3. Änderung Teilbereich III der Gemeinde Kampen

Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 04.08.2006 und 26.04.2007 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen).
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage „Auswertung der Stellungnahme“ beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 35, 3.Ä.Teilbereich III wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Einstimmig
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen

Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Das Abwägungsergebnis und der Beschluss v. 22.11.2006 ( Anlage ) werden bestätigt.

3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

4. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

5. Die Begründung wird gebilligt

6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.

7. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.

Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über einen Übertragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt zur Mitwirkung als kommunales Mitglied der AktivRegion Uthlande

BGM Johannsen verliest hierzu die Vorlage des Landschaftszweckbandes vom 04.02.2008. Demnach wird in der anstehenden EU-Förderperiode bis zum Jahr 2013 die Förderung ländlicher Räume aus dem Programm ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond zur Förderung ländlicher Räume) auf so genannte AktivRegionen konzentriert. Diese AktivRegionen werden einen eigenverantwortlich einzusetzenden Förderbetrag erhalten, wobei auch Eigenfinanzierungen beizubringen sind. Es ist sinnvoll, wenn ein kommunaler Verbund Mitglied in der AktivRegion Uthlande wird, so die Empfehlung des Instituts Raum & Energie. Daher ist nachfolgend auch ein Beschluss zu fassen, dass dem Amt Landschaft Sylt diese Aufgabe übertragen wird. Das Amt Landschaft Sylt wird keine Entscheidungen in dieser Hinsicht treffen, die nicht vorher mit der Gemeinde abgestimmt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Entscheidungen kostenträchtig für den Gemeindehaushalt sein könnten. Die Wichtigkeit liegt bei Übertragung dabei, dass die Region der Insel Sylt als kommunales Mitglied gemeldet wird um grundsätzlich in die Förderkriterien eingruppiert werden zu können. Die Gemeindevertretung beschließt den Übertragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt, dass die Gemeinde kommunales Mitglied in der AktivRegion Uthlande wird. Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung des Marktverkehres in der Gemeinde Kampen (Marktsatzung)

Es liegt allen Gemeindevertretern ein Entwurf der Marktsatzung (siehe Anlage 2) vor. Diese Satzung regelt u. a. Verhalten der Markteilnehmer, Reinhaltung der Marktfläche, Markttage und –zeiten und Auf und Abbau. Der Vorlage entsprechend und vorbehaltlich der Zustimmung der Industrie- und Handelskammer beschließt die Gemeindevertretung den Erlass einer Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Gemeinde Kampen (Marktsatzung). Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung zur Gebührensatzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern in der Gemeinde Kampen

Hierzu liegt ebenfalls allen Gemeindevertretern ein Entwurf zur Gebührensatzung (siehe Anlage 3) vor. Der Vorlage entsprechend und vorbehaltlich der Zustimmung der Industrie- und Handelskammer beschließt die Gemeindevertretung den Erlass einer Gebührensatzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern in der Gemeinde Kampen (Sylt). Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über die III. Nachtragssatzung  zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Kampen (Sylt) vom 15.08.1995 (Beitrags- und Gebührensatzung)

Die mit der Abwasserentsorgung beauftragte VEN Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH hat nach § 6 des Entsorgungsvertrages Anspruch auf Erstattung der Selbstkosten. Aufgrund der erheblichen Investitionen im Klärwerk Kampen und der deutlich gestiegenen Energiekosten ist das für 2006 und 2007 abgerechnete Entsorgungsentgelt nicht kostendeckend. Die Überprüfung der Kalkulation hat eine Kostenunterdeckung von T € 116 ergeben. Vor diesem Hintergrund wird im Vorgriff auf die Neufassung der Satzung über die „Erhebung  von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kampen/Sylt” vom 15. August 1995 eine Anpassung der Verbrauchsgebühren in obiger Höhe empfohlen. Die letzte Gebührenerhöhung wurde 1999 vorgenommen. Die durchschnittliche Gebühr für die Abwasserentsorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Kampen ( Grund- und Arbeitspreis ) beträgt in Zukunft  2,06 € je Kubikmeter. Die entsprechende Abwassergebühr beträgt ansonsten im Bundesdurchschnitt und auf Sylt über  3,00 € je Kubikmeter. Die Gemeindevertretung beschließt, die Zusatzgebühr zum 01. Oktober 2008 von 1,59 € je Kubikmeter auf 1,85 € je Kubikmeter Schmutzwasser zu erhöhen. Die Verwaltung des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die III. Nachtragssatzung öffentlich bekannt zu machen. Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtrag zum Entsorgungsvertrag zwischen der Gemeinde Kampen (Sylt) und der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH vom 28.10.2005

Die Gemeindevertretung Kampen hatte beschlossen, mit Wirkung vom 01. Januar 2006, die Schmutzwasserversorgung mit wirtschaftlicher Wirkung auf die Ver- und Entsorgung GmbH zu übertragen, wobei die Abwasserbeseitigungspflicht bei der Gemeinde verbleibt. Zwischen den Vertragsparteien wurde u. a. ein Entsorgungsvertrag abgeschlossen, der insbesondere die Grundlage für die zukünftige Abrechnung der Entsorgungsleistungen der GmbH bildet. Gemäß § 6 des Vertrages erhält die VEN für ihre Leistungen ein jährlich neu zu kalkulierendes Entgelt auf Selbstkostenerstattungsbasis. Die Entgeltkalkulation hat den jeweils geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Auf Grund der erheblichen Investitionen im Klärwerk Kampen und der deutlich gestiegenen Energiekosten ist das für 2006 und 2007 abgerechnete Entsorgungsentgelt nicht kostendeckend. Vor diesem Hintergrund wird eine Anpassung des Entgeltes empfohlen. Die Gemeindevertretung beschließt mit Wirkung vom 01. Oktober 2008, das Entgelt auf Selbstkostenerstattungsbasis von 520.000 € auf maximal 600.000 € zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu erhöhen. Einstimmig


14. Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin beschwert sich über die Parksituation im Bergentenweg. BGM Johannsen erläutert das grundsätzliche Problem bzgl. nicht durchzuführender Kontrollen durch Politessen.

Des Weiteren wird von einem Einwohner angeregt, dass am Ortseingang Geschwindigkeitsmesser, wie in Westerland, aufgestellt werden sollten. Gerade in den Morgenstunden wird mit ziemlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort hinein gefahren. BGM Johannsen wird diese Angelegenheit aufgreifen.


15. Mitteilungen des Ältestenrates

Frau Hansen ist sehr erfreut über den Erlass der unter TOP 4 beschlossenen Erhaltungssatzung.


16. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Johannsen berichtet von der Westküstenbereisung am Donnerstag, 13.03.2008. Für den südlichen Strandabschnitt wird Kampen 300.000m³ Sand erhalten.

Mit Schreiben vom 12.02.2008 weist das Amt Landschaft Sylt auf die Vermeidung von Korruptionsverfahren hin. Es werden alle ehrenamtlich Tätigen gebeten, Vorsichtig bei Zuwendungen zu sein, die ihnen angeboten werden und die eine Verbindung zur Ehrenamt haben können. Die Anwesenden Gemeindevertreter nehmen dies zur Kenntnis. Die Gemeindevertreter die zur heutigen Sitzung nicht erscheinen konnten, werden eine Kopie dieses Schreibens erhalten.



Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlichen Sitzungsteil zurück.