Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:30 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 15.07.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2008
Die Sitzungsniederschrift vom 09.06.2008 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25.05.2008
Gem. § 39 GKWG i. V. m. § 66 GKWO hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2008 festgestellt, dass keiner der in § 39 Abs. 1 Nr. 1-3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt und der Gemeindevertretung empfohlen, die Wahl für gültig zu erklären. Da keiner der unter § 39 Abs. 1-3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt, beschließt die Gemeindevertretung daher, die Wahl für gültig zu erklären, womit dann das vom Gemeindewahlleiter bekannt gegeben endgültige Ergebnis bestätigt wird. Einstimmig
4. Besetzung Arbeitskreis „innerörtlicher Verkehr“
Auf der letzten Gemeindevertretersitzung wurde die Besetzung des Arbeitskreises nicht festgelegt und soll somit nachgeholtwerden. Folgende Mitglieder werden in den Arbeitskreis „innerörtlicher Verkehr“ bestellt:
Gerd Böhm, Vorsitzender
BGM Harro Johannsen
Horst Holst
GV Manfred Horn
Andreas Petersen
BGV Inge Hammerich
Einstimmig
5. Besetzung Arbeitskreis „Weiterentwicklung friesische Baukunst“
Auf der letzten Sitzung wurde die Besetzung des Arbeitskreises nicht festgelegt und soll somit nachgeholt werden. Folgende Mitglieder werden in den Arbeitskreis „Weiterentwicklung friesische Baukunst“ bestellt:
BGM Harro Johannsen, Vors.
1. stellv. BGM Dirk Erdmann
GV Manfred Hermann
GV Manfred Horn
Conrad Hansen
Kirsten Biß
Einstimmig
6. Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Arnikaweg
Nachdem der Ausbau der Straße einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Arnikaweg in Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die ausgebaute Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 15.10.1999 in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG). Die Gemeindevertretung beschließt die Fertigstellung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Straße Arnikaweg, sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtung. Einstimmig
7. Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Lerchenweg
Nachdem der Ausbau der Straße einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Lerchenweg in Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die ausgebaute Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 15.10.1999 in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG). Die Gemeindevertretung beschließt die Fertigstellung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Straße Lerchenweg, sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtung. Einstimmig
8. Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Finkenweg
Nachdem der Ausbau der Straße einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Finkenweg in Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die ausgebaute Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 15.10.1999 in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG). Die Gemeindevertretung beschließt die Fertigstellung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung im Finkenweg, sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtung. Einstimmig
9. Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Alte Dorfstraße
Nachdem der Ausbau der Straße einer Teileinrichtung (Straßenbeleuchtung) der Straße Alte Dorfstraße in Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die ausgebaute Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 15.10.1999 in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG). Die Gemeindevertretung beschließt die Fertigstellung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Straße Alte Dorfstraße, sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtung.Einstimmig
10. Ausbau der Straßen Süderweg und Teilbereich Oseweg
Für die vorstehende Ausbausmaßnahme wurde vom Ingenieurbüro Grisard und Pehl die Ausschreibung der Bauleistung durchgeführt. Die Submission und Überprüfung hat stattgefunden. Die Überprüfung der Angebote hat statt gefunden. Der Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot ist Fa. Werner Vollert aus Rendsburg. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an die Firma Werner Vollert mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot für die Baumaßnahme Süderweg und Teilbereich Oseweg zu erteilen. Einstimmig
11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses vom 09.06.2008 hier: Nachtrag zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Auf der letzten Gemeindevertretersitzung am 09.06.08 wurde über die Ergänzung der Geschäftsordnung um die Regelungen des so genannten Ältestenrates beschlossen. Von der Verwaltung wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass die Gemeindevertretung bereits in ihrer Sitzung am 12.08.2003 die Aufnahme des Ältestenrates in die Geschäftsordnung beschlossen hat. Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung; hier: Ältestenrat vom 09.06.2008 auf. Einstimmig
12. Beratung und Beschlussfassung über die Auswirkungen der Fusion zwischen den Gemeinden Sylt-Ost und Westerland auf das Amt Landschaft Sylt
Siehe TOP 13; Stellungnahme der Gemeindevertretung
13. Beratung und Beschlussfassung über die Eingliederung der neuen Kommune Sylt-Ost / Westerland in das Amt Landschaft Sylt
Nach Vorstellung der möglichen Varianten gibt die Gemeindevertretung Kampen folgende Stellungnahme ab:
Nach Fertigstellung der vorliegenden Vorlage zur Frage des künftigen Amtsmodells auf der Insel Sylt hat das Amt Landschaft Sylt jetzt noch aktuell ein Schreiben des Innenministeriums vom 14.07.08 erhalten, mit dem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Gemeindevertretung in Ihrer Stellungnahme darauf eingehen soll, welches Modell aus der gemeindlichen Sicht das Vorzugswürdigste für die Insel Sylt darstellt. Hinsichtlich der Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle bedarf es einer gewissen Beratung. Hierbei ist insbesondere von großer Bedeutung, welche Stellungnahmen von der Stadtvertretung der Stadt Westerland und der Gemeindevertretung Sylt-Ost abgegeben werden, welches Modell (z. B. großes Amtsmodell oder amtsfrei) von ihnen favorisiert wird. Diese Beschlüsse, die bis zum heutigen Tage noch nicht vorliegen, haben sicherlich große Bedeutung für die anderen Gemeinden als auch für die Entscheidung des Innenministers zur zukünftigen Verwaltungsstruktur auf der Insel Sylt. Es ist von daher heute noch völlig offen, welches Modell überhaupt auf der Insel zum Tragen kommen soll. Für die Gemeinde Kampen ist zudem von großer Bedeutung, welche Auswirkungen die verschiedenen Modelle konkret auf die Position des Bürgermeisters haben. Durch die Übernahme der Geschäftsführung durch die neue Kommune wird die Wahl des Bürgermeisters in Kampen in Frage gestellt, der mit überzeugender Mehrheit der Kampener Bevölkerung in die Gemeindevertretung und dann als Bürgermeister wieder gewählt wurde. Ferner ist auch Voraussetzung für den abzuschließenden Geschäftsführungsvertrag mit der neuen Kommune, dass zwingend die bisherige Regelung übernommen werden muss:
1. Das Gemeindebüro wird weiterhin mit Mitarbeiterinnen des Amtes bzw. der geschäftsführenden Gemeinde besetzt.
2. Das Gemeindebüro bleibt in seiner jetzigen Struktur erhalten.
3. Falls es zu einem Amt Sylt kommen sollte, werden die hierdurch entstehenden Kosten der geschäftsführenden Gemeinde direkt erstattet, also auch abweichend von der Amtsumlage.
Die Forderungen wurden im übrigen von allen amtsangehörigen Gemeinden einstimmig in der letzten Sitzung des Amtsausschusses am 30. Juni 2008 beschlossen. Die Gemeindevertretung Kampen wird daher aufgrund der am heutigen Tage noch offenen Fragen bzw. noch nicht vorliegenden Stellungnahmen insbesondere der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt-Ost zu einem Amt keinen Beschluss fassen und wird eine endgültige Stellungnahme erst in Kürze abgeben. Ferner werden die Beschlüsse vom 12.01.06 (TOP 13) und vom 06.09.06 (TOP 9) aufgehoben. Die Gemeindevertretung signalisiert, dass sie weiterhin Ergebnisorientiert offen bleibt. Einstimmig
14. Beratung und Beschlussfassung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung
Der Verein „Volkshochschule Sylt e.V.“ kann aus Personalgründen nicht weitergeführt werden. Hierüber ist in der Bürgermeisterrunde bereits berichtet worden. Der Verein wird sich daher zum Ende des Jahres 2008 auflösen. Die Aufgabe des Vereins ist die Jugend- und Erwachsenenbildung, die zur freiwilligen Selbstverwaltung der Kommunen gehörte und die bisher durch den privatrechtlichen Verein für die Inselgemeinden wahrgenommen wurde. Nach Auflösung des Vereins wird diese Aufgabe wieder als „freiwillige Aufgabe“ an die Gemeinden zurückfallen. Zwischenzeitlich hat der Schulverband Sylt mit Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 04. Dezember 2007 die Bereitschaft erklärt, die Aufgaben der Volkshochschule zu übernehmen. Die Aufgabenübertragung auf den Schulverband setzt voraus, dass
1. die Gemeinden beschließen, die Aufgabe künftig selbst wahrzunehmen,
2. die Gemeinden und der Schulverband Sylt einen öffentlichen - rechtlichen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Aufgabe abschließen und
3. der Schulverband Sylt seine Satzung
Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Gemeinde nimmt die Aufgabe der Jugend- und Erwachsensenbildung nach Auflösung des Vereins „Volkshochschule Sylt e.V.“ selbst wahr. Einstimmig
15. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung auf den Schulverband Sylt durch Abschluss einer öffentlich - rechtlichen Vereinbarung
Die Gemeindevertretung beschließt zum 01. Januar 2009 die Aufgabe an den Schulverband Sylt zu übertragen. Der Bürgermeister wird autorisiert eine entsprechende Vereinbarung mit dem Schulverband Sylt und den anderen beteiligten Gemeinde abzuschließen. Einstimmig
16. Mitteilungen des Ältestenrates
Keine Mitteilungen.
17. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
BGM Johannsen teilt mit, dass der Arbeitskreis „Innerörtlicher Verkehr“ in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Bauausschusses über die Straßenbaumaßnahme Hoogenkamp im Detail beraten hat. Die Anliegerversammlung wird am 22.08.08 stattfinden. Der Beginn der Baumaßnahme wird Herbst 08 und die Fertigstellung wird Pfingsten 09 sein.
Der Ausbau Süderweg wird ebenfalls im Herbst 08 beginnen. Alle Anlieger werden von der Gemeindeverwaltung rechtzeitig informiert. Zudem wird BGM Johannsen Gespräche mit der Gewoba für eine Neuanordnung der Parkplatzsituation vor dem Süderweg 10 führen.
Des weiteren teilt BGM Johannsen mit, dass die Sandvorspülung für den Strandbereich Kampen beendet ist.
18. Einwohnerfragestunde
Herr Udo Lützen erkundigt sich nach dem Thema Fusion. Zum einen wie das Meinungsbild in den anderen Gemeinden ist und was das für Auswirkungen für Kampen hätte. BGM Johannsen informiert, dass sein derzeitiger Kenntnisstand sich darauf beläuft, dass die Gemeinde List zum 01.01.09 nicht beitreten wird. Bei der Gemeinde Rantum ist eine Fusion fraglich.
Auf die Frage hin, was mit BGM Johannsen nach dem 01.01.09 wird, signalisiert GV Erdmann ganz deutlich, dass die Gemeinde Kampen alles dafür tun wird, damit Herr Johannsen Bürgermeister bleibt.
Frau Neumeyer bittet um Mitteilung der genauen Termine für Baubeginn Süderweg.
BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:15 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.