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Protokoll vom 27.04.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:35 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 18.08.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.



2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.07.2008

Die Sitzungsniederschrift vom 24.07.2008 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Kampen (Sylt) nach dem Stand vom 30.06.2008

Hierzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage des ALS vom 01.07.2008 schriftlich vor. BGM Johannsen gibt die zwei zu genehmigenden Punkte bekannt. Dies sind zum einen die Mehrkosten für die Aufforstung und Unterhaltung der Forstflächen i. H. v. 10.181,54 € und im Vermögenshaushalt die Mehrkosten für die Anschaffung des Hochdrucklöschgerätes für das neue Feuerwehrfahrzeug in Höhe von 36.586,97 €. Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2008 in Höhe von insgesamt € 46.768,51. Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über eine weitere Nachnutzung der Schwimmhalle der ehemaligen MVS in List

Zwischen dem Turn- und Sportverein Westerland Sylt und den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt ist (über das Amt Landschaft Sylt) eine Vereinbarung abgeschlossen worden, dass die politischen Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt zusammen mit der Stadt Westerland eine Defizitabdeckung in Höhe von max. 150.000,--€ übernehmen, deren Verwendung sich ausschließlich auf die sich aus dem Betrieb der Schwimmhalle resultierenden Personal-, Sach-,  Reparatur- und Betriebskosten beziehen darf. Die Vereinbarung ist befristet bis zum 31.12.08 abgeschlossen worden. Angedacht ist eine weitere zunächst befristete Nachnutzung bis zum 31.07.2009 bei dem bisher zugrunde gelegten Kostenrahmen. Die Verteilung des Unterschusses sollte wieder auf Basis der Einwohnerzahlen erfolgen. Die Gemeindevertretung beschließt eine Verlängerung der Vereinbarung über die Sicherung der Schwimmausbildung in List auf Sylt. Sie ermächtigt den Amtsvorsteher mit dem TSV Westerland eine Verlängerung der Vereinbarung abzuschließen. Die Verlängerung soll zunächst bis 31.07.2009 Gültigkeit haben. Die Mittel sollen im Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Kampen eingeplant werden. Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet zwischen der Hauptstraße (L24) im Westen, dem Hans - Hansen - Wai im Osten, dem Hoogenkamp im Norden und dem Arnika - Weg im Süden - Vorlage für die Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet zwischen der Hauptstraße (L24) im Westen, dem Hans - Hansen - Wai im Osten, dem Hoogenkamp im Norden und dem Arnika - Weg im Süden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat in ihrer Sitzung am 01.10.2007 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet zwischen der Hauptstraße (L24) im Westen, dem Hans - Hansen - Wai im Osten, dem Hoogenkamp im Norden und dem Arnika-Weg im Süden gefasst. Angesichts laufender Zurückstellungen wird zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre erlassen. Beschluss:
1. Die Veränderungssperre wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt zu machen.


Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig - Holstein 2009

Eine Beratung erfolgte bereits in der letzten Bauausschuss Sitzung am 25.08.2008. Da noch Beratungsbedarf besteht, wird dieser Tagesordnungspunkt auf der nächsten Gemeindevertretersitzung beraten werden.



7. Beratung und Beschlussfassung über die Eingliederung der neuen Kommune Sylt - Ost / Westerland in das Amt Landschaft Sylt

Nach kurzer Erläuterung der möglichen Varianten durch BGM Johannsen stimmt die Gemeindevertretung dem Amtsmodell zu. Sofern rechtlich Bedenken bestehen oder einem Amtsmodell durch den Innenminister nicht zugestimmt wird, steht die Gemeinde Kampen anderen Verwaltungsmodellen offen gegenüber. Voraussetzung bei den einzelnen Verwaltungsmodellen ist und bleibt, dass Bürgermeister Johannsen die Position des Bürgermeisters weiter ausüben darf. Einstimmig


8. Stellungnahme über den künftigen Namen der fusionierten Gemeinde

Von den Gemeindevertretern wird der Vorschlag, die fusionierte Gemeinde auf „Stadt Sylt“  umzubenennen, als sehr kritisch angesehen. Man ist der Ansicht, dass, sofern sich die fusionierte Gemeinde Westerland und Sylt-Ost künftig den Namen Stadt Sylt geben, den Gästen der Insel suggeriert wird, sie hätten es hier mit einer Vertretung für die gesamte Insel zu tun. Im politischen wie im touristischen Sinn. Fakt ist aber, dass andere Inselgemeinden hier nicht vertreten sind und auch nicht vertreten sein wollen. Es gilt anwaltlich zu klären, ob die Bezeichnung Stadt Sylt überhaupt rechtens ist, wenn nicht alle Gemeinden damit einverstanden bzw. darunter vertreten sind. Die Gemeindevertretung schlägt daher vor, es bei der Bezeichnung Stadt Westerland zu belassen und die sich anschließenden Gemeinden und Ortsteile als Unterbegriff mit einzubinden. Wie z. B. in Hamburg-Blankenese hieße es dann Stadt Westerland, Ortsteil Keitum. Das wäre für die Gäste leicht verständlich und die Orte würden nicht ihre Ortsnamen verlieren, die für Einheimische und Gäste alle mit sehr individuellen Merkmalen besetzt sind. Ferner ist Westerland nach Sylt einer der bekanntesten Namen in Deutschland. Es ist also nicht nachzuvollziehen, warum Westerland zukünftig darauf verzichten möchte in der Namensgebung berücksichtigt zu werden. Der Begriff Stadt Westerland ist ebenfalls bestens bekannt und für jeden ist ersichtlich, was sich dahinter verbirgt. Die Insel Sylt in eine Stadt Sylt umzubenennen, wird in der Presse und bei den Gästen für allgemeine Belustigung sorgen ohne Sinnhaftigkeit. Sylt muss Sylt bleiben. Jede Veränderung des Namens mit Anhängen oder nicht wäre für das Image äußerst schädlich. Aus den vorgenannten Gründen lehnt die Gemeindevertretung Kampen eine derartige Namensgebung wie „Stadt Sylt“ ab. Einstimmig


9. Mitteilungen des Ältestenrates

Der Ältestenrat hat nicht getagt und keine Mitteilungen zu machen.


10. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

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11. Einwohnerfragestunde

Herr Riedel informiert sich, ob die Schwimmhalle List für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird. Dies wird von BGM Johannsen verneint. Des Weiteren bittet Herr Riedel um detaillierte Auskunft zu TOP 5, welche ihm BGM Johannsen erteilt. Des Weiteren erfragt er, ob die Verkehrsinseln auf der L24 wieder errichtet werden.  Die Gemeinde verzichtet auf die erneute Errichtung, da Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr erheblich behindert werden und somit schlechter Durchgangsverkehr herrscht.

Auf die Frage, ob BGM Johannsen nach einer Fusion Bürgermeister bleiben kann, wird mitgeteilt, dass dies derzeit noch geprüft wird.

Zum Thema Namensgebung für die neue Großgemeinde merkt Herr Maus an, dass Sylt evtl. ein geschützter Name sein könnte.



BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:15 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.