Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:35 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 17.09.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.07.2008
Die Sitzungsniederschrift vom 24.07.2008 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau Hoogenkamp
a) Bauprogramm
Für die Ausbaumaßnahme Hoogenkamp wurde mit dem Arbeitskreis innerörtlicher Verkehr ein Bauprogramm erstellt, welches von BGM Johannsen verlesen wird. Maßnahmenbeginn ist voraussichtlich Montag, der 29.09.2008. Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Straße Hoogenkamp entsprechend des Bauprogramms, gem. Vorlage des Amtes Landschaft Sylt, Bauabteilung umsetzen. Einstimmig
b) Auftragsvergabe
Für die vorstehende Ausbausmaßnahme wurde vom Ingenieurbüro Biethahn und Partner die Ausschreibung der Bauleistung durchgeführt. Die Submission hat am 19.08.08 stattgefunden. Der Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot war die Fa.Peter Jacobsen GmbH & Co.KG aus Westerland. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot, Fa. Peter Jacobsen GmbH & Co. KG zu erteilen. Einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau Süderweg und Teilstück Oseweg; hier: Bauprogramm
Für die Ausbaumaßnahme Süderweg und Teilstück Oseweg wurde mit dem Arbeitskreis innerörtlicher Verkehr ein Bauprogramm erstellt. BGM Johannsen verliest einzelne Positionen. Die Regelung der Oberflächenentwässerung vor dem Grundstück Oseweg / Ecke Süderweg wird in den nächsten Tagen mit den Grundstückseigentümern besprochen. Bezüglich der Stellplatzregelung vor dem Grundstück Süderweg steht die Gemeinde in Verhandlung mit der GEWOBA. Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Straßen Süderweg und das Teilstück Oseweg entsprechend des Bauprogramms umsetzen. Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig - Holstein 2009
Es liegt allen die vom Amt Landschaft Sylt erarbeitete Stellungnahme (siehe Anlage 1) vor. Schwerpunkte wurden dabei auf den Bereich Tourismus und Wirtschaft, Wohnraumversorgung: Wohnungsbebauung; Straßen- und Schienenverkehr und Bildung und Kinder, Jugendliche und Familien gelegt. Der Vorschlag von Frau Erika Hansen, Vors. Ältestenrat bezüglich der Festlegung von Dauerwohnraum auf Erbbaupachtbasis wird entsprechend aufgenommen. Die Gemeindevertretung beschließt die Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig - Holstein 2009 mit der o. g. Änderung. Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet östlich der Lister Straße (L24) und nördlich des Dikstigs
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 92 der LBO beschließt die Gemeindevertretung die 4. vereinfachte Änderung des B - Planes Nr.27 für das Gebiet östlich der Lister Straße (L 24) und nördlich des Diktigs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des B - Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung zum künftigen Verwaltungssitz der Amtsverwaltung (Inselverwaltung) und Fortführung des Bauprojektes eines Verwaltungsgebäudes
Durch die Fusion der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt - Ost wird das Projekt des Amtes (Neubau eines Verwaltungsgebäudes) zurzeit politisch diskutiert, ebenso der Umbau des Rathauses als künftigen Verwaltungssitz in Westerland. Am 01. und 02. September 2008 wurden im Alten Kursaal am Rathausplatz die Umbaupläne des Rathauses und der umliegenden Gebäude zur Unterbringung einer insularen Verwaltung an diesem Standort präsentiert. Mit geschätzten 9,4 Mio. für den Ausbau des Rathausstandortes ist dieser rund 40 % günstiger als ein Neubau auf dem Flughafengelände für den etwa 15,4 Mio. Euro zu veranschlagen wären. Dem gegenüber weist ein Neubau die deutlich bessere Energiebilanz auf. Trotz hoher Erstinvestitionskosten werden hierfür die Folgekosten über einen Zeitraum von 20 Jahren deutlich geringer geschätzt. Die Stadt Westerland und die Gemeinde Sylt - Ost haben sich jeweils für den Umbau des Rathauses in Westerland entschieden. Die Gemeindevertretung stimmt einem künftigen Verwaltungssitz im Rathaus Westerland mit 6 Ja - Stimmen und 3 Enthaltungen zu.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007 des Tourismus - Service Kampen
Die Prüfung der Jahresrechnung wurde von der Treuhandgesellschaft mbH Göken, Pollak und Partner durchgeführt. GV Scheppler erläutert die Strukturbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresverlust von 303.618,95 € wurde durch die Gemeinde Kampen mit einem Betrag von 200.627,84 € ausgeglichen. Der Tourismus - Service Kampen schließt mit einem Bilanzverlust in Höhe von 102.991,11 € den Jahresabschluss 2007 ab. Das Jahr 2007 schließt mit einer positiven Entwicklung bei den „klassischen“ Urlaubsgästen ab. GV Scheppler verliest die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum des 19. Mai 2008 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 in der geprüften Fassung. Einstimmig
9. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2008 des Tourismus-Service Kampen
Der Vorsitzende des Tourismusausschusses GV Scheppler erläutert einzelne Positionen des Vorberichtes. Notwendige Investitionen 2008 wurden um 43.600 € erhöht und in den Vermögensplan eingestellt. Zusätzlich zu den bereits geplanten und genehmigten Investitionen für die Strandkörbe fallen Maßnahmen an, wie z. B. Umbau und Sanierung Kampino Kinderclub, Bau eines Schwimmerwagens/Podest, Defibrillator inkl. Rettungssäcke und die Tontechnik im Saal. Im Anschluss an die Ausführungen verliest GV Scheppler den 1. Nachtrag der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2008.
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1. Es betragen
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1.1
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im Erfolgsplan
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die Erträge
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1.545.200,00 €
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die Aufwendungen
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1.794.300,00 €
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der Jahresgewinn
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0,00 €
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der Jahresverlust
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249.100,00 €
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1.2
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im Vermögensplan
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die Einnahmen
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337.100,00 €
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die Ausgaben
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337.100,00 €
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2. Es werden festgesetzt
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2.1
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der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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0,00 €
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2.2
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der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
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0,00 €
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2.3
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der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
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350.000,00 €
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Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2008 des Tourismus-Service Kampen in der vorliegenden Fassung. Einstimmig
10. Mitteilungen des Ältestenrates
./.
11. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
BGM Johannsen verliest das Schreiben des Amtes Landschaft Sylt vom 08.09.08:
Der § 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung sieht als zwingende Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und der Ausschüsse vor, dass sie der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ihren Beruf oder auch andere vergütete und auch ehrenamtliche Tätigkeiten mitteilen müssen, soweit diese für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein können. Die Vertreterinnen und Vertreter müssen selbst entscheiden, ob die Tätigkeit eventuell mit ihrem Mandat kollidiert und zu einem Interessenwiderstreit führen kann oder nicht. Die Gemeindevertreter /-innen nehmen dies zur Kenntnis.
BGM Johannsen dankt GV Frau Böhm für die sehr gute Organisation der diesjährigen Seniorenfahrt am 25.09.08.
12. Einwohnerfragestunde
Frau Hammerich dankt ebenfalls GV Frau Böhm für die gelungene Seniorenfahrt.
BGM Johannsen gibt, auf Grund der Nachfrage von Frau Hammerich, noch mal einige Erläuterungen zum Umbau des Rathauses und zum Standort der Feuerwehr in Westerland.
Durch den Bau von neuen Häusern im Mittelstieg ist die Straße in einem extrem schlechten Zustand, so Frau Schröder (Anliegerin im Mittelstieg). Das Amt Landschaft Sylt fordert im Vorwege von den Bauherren einen Sicherheitseinbehalt, damit eine ordnungsgemäße Herstellung der Straße / Zuwegung sichergestellt ist.
BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:25 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.