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Protokoll vom 06.11.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:30 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 28.10.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.09.2008

Die Sitzungsniederschrift vom 29.09.2008 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau eines Teilstückes der Straße Hans - Hansen - Wai / Grönning

Im Bereich der Abfahrt des Hans-Hansen-Wai zum Grönning treten bei Regenfällen laufend Schäden im Straßenbereich auf, die eine Nutzung kaum noch zulassen. Der Unterhaltungsaufwand ist erheblich. Für einen Ausbau mit einer Gesamtbreite von 3,00 m in Asphalt und beidseitiger Rinne betragen die Kosten ca. 172 .000,- € auf Grundlage der Ausschreibung Hoogenkamp. Der Eigenanteil der Gemeinde kann aus ersparten Summen aus der Ausschreibung Hoogenkamp finanziert werden. Die Beauftragung der Erschließungsmaßnahme als Nachtrag zum Hoogenkamp ist wirtschaftlich sinnvoll. Die Zustimmung der betroffenen Anlieger ist allerdings einzuholen. Die Gemeindevertretung beschließt, den Planungsauftrag an Biethahn und Partner zu erteilen und die Maßnahme nach Bereitstellung der Haushaltsmittel umzusetzen. Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Wasserwerk“

Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Kampen für das  Gebiet „Am Wasserwerk“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

3. Die Stellungnahmen von der Landesplanung/Innenministerium, Ministerium f. Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Forstbehörde, Telekom, EVS, UNB und Wasserwirtschaftsabteilung aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit ausgelegt. Ebenso liegen mit aus die landschaftspflegerische Stellungnahme zum Neubau des Absetzbeckens sowie ein Auszug aus dem noch nicht festgestelltem Landschaftsplan.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Kampen (Sylt) für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), südlich der Straße „Zur Uwe Düne“

BGM Johannsen verliest die Zusammenfassende Erklärung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 und den Planungsanlass  - und Ziel. Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Aufgrund des § 10 des BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des B-Plan Nr. 32 für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), südlich der Straße „Zur Uwe Düne“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Einstimmig


6. Mitteilungen des Ältestenrates

Frau Holst informiert, dass auf der letzten Sitzung des Ältestenrates vorgeschlagen wurde, einen Plan zu erarbeiten, der detailliert die Zustände der Rad- und Wanderwege dokumentieren soll. BGM Johannsen rät dem Ältestenrat, Kontakt mit dem Amt Landschaft Sylt aufzunehmen, da ein Wegekonzept existiert.


7. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Johannsen informiert, dass das Innenministerium des Landes Schleswig - Holstein dem Fortbestand des Amtes Landschaft Sylt mit den verbleibenden Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt - Braderup zugestimmt hat. Derzeit wird ein Geschäftsführungsvertrag zwischen der neuen Gemeinde Sylt und den übrigen Gemeinden ausgehandelt, welcher zum Ende des Jahres abgeschlossen sein muss.


8. Einwohnerfragestunde

Frau Holst fragt an, ob der Name „Gemeinde Sylt“ feststeht und vom Innenministerium so genehmigt wurde. Der Name „Gemeinde Sylt“ wird so bestand haben, so BGM Johannsen.



BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 19:55 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.