Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2009.
Einstimmig
BGM Johannsen erläutert, dass der Haushalt 2009 der Gemeinde Kampen auf Grund der Fusion noch nicht fertig gestellt wurde.
4. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe hier: Vorzeitiger Verlustausgleich 2008 an den Tourismusservice Kampen
Der Verlust des Tourismus-Service Kampen beträgt 145.000 EURO. Eine Ausgleichszahlung durch die Gemeinde wurde bereits durch Bürgermeister Johannsen angewiesen. Die Gemeindevertretung sanktioniert die Entscheidung des Bürgermeisters.
Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Kampen vom 30.11.2005 für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), beidseitig der Straße „Zur Uwe-Düne“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Kampen hat am 20.09.2004 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 32, 3. Änderung für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), beidseitig der Straße „Zur Uwe-Düne“ aufzustellen. In dem Planbereich lag auch das Flurstück 52/13. Am 30.11.2005 wurde der Satzungsbeschluss für den B-Plan gefasst, der Plan wurde aber nicht bekannt gemacht. Das Flurstück wurde nunmehr aus dem Geltungsbereich der 3. Änderung B – Plan 32 herausgenommen und am 17.03.2008 wurde der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
1. Der Satzungsbeschluss vom 30.11.2005 zum Bebauungsplan Nr. 32, 3.Änderung für das Gebiet westlich der Hauptstraße (L24), beidseitig der Straße „Zur Uwe-Düne“ wird aufgehoben.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, und am 05.01.2006 über das Abwägungsergebnis vom 30.11.2005 informiert wurden, die Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie das Ergebnis des erneuten Satzungsbeschlusses vom 06.11.2008 mitzuteilen.
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.
Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung der Verwaltung auf die neue Kommune „Gemeinde Sylt“
Der mit den amtsangehörigen Gemeinden und dem Amt Landschaft Sylt abgeschlossene Geschäftsführungsvertrag wurde zum 31.12.2008 fusionsbedingt gekündigt. Ein Entwurf des neu abzuschließenden Geschäftsführungsvertrages liegt allen Gemeindevertretern vor. Der Vertrag soll befristet für ein Jahr abgeschlossen. Nach einem Jahr kann erst abgeschätzt werden, wie und in welcher Form die weitere Geschäftsführung erfolgen soll. Eine wichtige Bedingung an den Geschäftsführungsvertrag ist, dass die Gemeindebüros bestehen bleiben. Die Höhe der Geschäftsführungsgebühr bemisst sich nach dem Jahresergebnis des Amtshaushaltes 2007 und die Kosten werden nach dem Einwohnerschlüssel der beteiligten Gemeinde verteilt. Vertragspartner wird das neue Amt Landschaft Sylt und die jeweiligen Vertreter der Gemeinden sein. Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 16.12.2008 noch einige Änderungen (Akteneinsicht, Verbleib der Bauakten in den Gemeinden) beschlossen. Diese Änderungen müssen dann noch in den Gremien der neuen Gemeinde Sylt beraten werden Die Gemeindevertretung nimmt den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis und beschließt den Abschluss des Geschäftsführungsvertrages mit der Gemeinde Sylt mit den geänderten Modalitäten gemäß Beschluss des Amtsausschusses.
Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines insularen Entwicklungsplanes; hier: Übertragung auf das Amt Landschaft Sylt
Allen Gemeindevertreter liegt die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt vom 20.10.2008 vor. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines durch das entstehende „Insulare Bauamt“ aufzustellenden „Insularen Entwicklungskonzeptes“. Dieser Beschluss ist vorbehaltlich und ist an die Unterzeichnung des Geschäftsführungsvertrages gekoppelt. Die Eigenständigkeit der übrigen Gemeinden muss gewährleistet sein. Das Gutachten zum Strandversorgungskonzept wird in das neu aufzustellende insulare Entwicklungskonzept mit einfließen.
Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung der Verwaltung der gemeindlichen Objekte auf KLM (Kommunales Liegenschafts-Management)
Allen Gemeindevertretern liegt die Vorlage der KLM vom 14.10.2008 vor. Im Zuge der anstehenden Fusion ist die Entscheidung zu treffen, wie ab 01.01.2009 mit der Verwaltung der gemeindlichen Vermietobjekten und den hoheitlichen Objekten der im Amt verbleibenden Gemeinden verfahren werden soll. Die Stadt Westerland hat im Jahre 2002 für die Verwaltung ihrer Objekte KLM gegründet. Da im Zusammenhang mit der Gründung von KLM das bis dahin im Bauamt mit den Aufgaben der Instandhaltung, Bewirtschaftung und Sanierung beschäftigte Personal nach KLM übergeleitet wurde und dies auch mit dem beim bisherigen Amt mit den Aufgaben beschäftigten Personal vorgesehen ist, kann eine Verwaltung der gemeindlichen Objekte der im Amt verbleibenden Gemeinden nur durch KLM erfolgen. Die Kosten für Personal und Geschäftsführung würden, nicht wie bisher über eine Amtsumlage abgedeckt werden, sondern es erfolgt eine detaillierte Kostenaufstellung. Etwaige Kündigungsfristen mit dem jetzigen Verwalter der gemeindlichen Objekte sind dabei unbedingt zu berücksichtigen. Der Verwaltervertrag mit KLM würde befristet für ein Jahr gelten und ist gekoppelt an den Geschäftsführungsvertrag mit der Gemeinde Sylt. Die Gemeindevertretung beschließt, die gemeindeeigenen Objekte zukünftig befristet durch das Kommunale Liegenschafts-Management verwalten zu lassen.
Einstimmig
9. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau Wuldeweg
Nachdem der Ausbau der Straße Wuldeweg in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssetzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.1989 in der Fassung vom 15.10.1999 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Wuldeweg fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen.
Einstimmig
10. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Wuldeschlucht
Nachdem der Ausbau der Straße Wuldeschlucht in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssetzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.1989 in der Fassung vom 15.10.1999 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Wuldeschlucht fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen.
Einstimmig
11. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau eines Teilstückes des Ginsterweges
Im Bereich des Ginsterweges steht die Erneuerung der Bebauung vor dem Abschluss. Der Ginsterweg wurde vom Wuldeweg beginnend durch Anlieger als befestigte Straße hergestellt. Im mittleren Stück fehlt die Befestigung völlig. Der Ginsterweg entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Straße. Der Straßenbelag ist abgängig, Entwässerungseinrichtungen, Gehwege und geordnete Parkbereiche sind nicht vorhanden. Der Ausbau ist dringend erforderlich. Die Kosten der Maßnahme betragen ca. 180.000 EURO wobei eine Refinanzierung durch die Anlieger erfolgen kann. Der Eigenanteil der Gemeinde steht durch ersparte Haushaltsmittel beim Ausbau Wuldeweg und Wuldeschlucht bereit. Mit der Planung und Baudurchführung sollte das Ingenieurbüro Biethahn und Partner beauftragt werden. Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Straße Ginsterweg. Die Haushaltsmittel sollen für das Jahr 2009 bereitgestellt werden und es wird die Verwaltung der Gemeinde Sylt beauftragt, die Ausbaumaßnahme umzusetzen. Den Auftrag für die Planung und Baudurchführung erhält das Ingenieurbüro Biethahn und Partner.
Einstimmig
12. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Sölring Foriining
Die Sölring Foriining beantragt die Erhöhung des einwohnerbezogenen Zuschusses von 1,-€ auf 5,-€. Die Gemeindevertretung einigt sich darauf, die bisherige Beschlussfassung bestehen zu lassen und die Entscheidungen der anderen Gemeinden abzuwarten. Der Antrag wird vorerst zurückgestellt.
Einstimmig
13. Bestätigung der Neuwahlen des Ältestenrates
Der Ältestenrat hat sich auf seiner Sitzung am 27.11.2008 neu konstituiert. Den Vorsitz hat Frau Barbara Holst übernommen, stellv. Vorsitzender ist Herr Udo Lützen. BGM Johannsen lobt die hervorragende Ausarbeitung des Fahrrad und Wegekonzeptes, welches an den Landschaftszweckverband und Amt Landschaft Sylt weitergegeben wurde. Nun bleibt es abzuwarten und in welcher Form und Höhe die entsprechenden Haushaltsmittel eingesetzt werden.
14. Mitteilungen des Ältestenrates
Herr Lützen erwähnt im obigen Zusammenhang, dass eine Erweiterung der Fahrradstellplätze an der Sturmhaube dringend notwendig ist.
Herr Lützen bedauert, dass BGM Johannsen ab dem 01.01.09 nicht mehr ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Kampen sein kann.
Herr Lützen dankt allen Gemeindevertretern und insbesondere den Ausschussvorsitzenden für ihre hervorragende ehrenamtliche Arbeit.
15. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
Dem Vorgriff von Herrn Lützen folgend gibt BGM Johannsen nun offiziell bekannt, dass die Entscheidung des Innenministers vorliegt. Auf Grund der Unvereinbarkeitsregelung von Amt und Mandat gem. § 31 a Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung kann Herr Johannsen ab dem 01.01.2009 kein Bürgermeister mehr sein. Dem Wunsch der Gemeinde, eine Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode mit der Experimentierklausel zu finden, wurde durch das Innenministerium ebenfalls abgelehnt. Die Funktion eines Gemeindevertreters bzw. einen bürgerlichen Mitglieds kann Herr Johannsen ebenfalls nicht mehr wahrnehmen. Herr Johannsen wird der Gemeinde weiterhin beratend zur Seite stehen und er darf Aufsichtsratsvorsitzender der Ver- und Entsorgung bleiben. GV Erdmann dankt Herrn Johannsen herzlich für seinen unermüdlichen Einsatz und Engagement in der Gemeinde Kampen. BGM Johannsen dankt allen Gemeindevertretern, den Ausschussmitgliedern und den Mitarbeitern Gemeinde und Tourismus-Service Kampen für die gute Zusammenarbeit.
16. Einwohnerfragestunde
Herr Lützen der gleichzeitig Mieter im Börderstich ist, erfragt, wo die Genossenschaftsanteile der Mieter verbleiben, wenn die Verwaltung der Wohnungen jetzt über die KLM abgewickelt wird. Herr BGM Johannsen erläutert, dass durch die Übertragung der Verwaltung der gemeindlichen Objekte auf KLM in diesem Bereich keine Änderungen eintreten.
Herr Lützen erkundigt sich, wer neuer Amtsvorsteher wird. BGM Johannsen gibt kurz bekannt, dass der künftige Amtsausschuss aus sieben Personen besteht und im Januar 2009 ein neuer Amtsvorsteher gewählt wird.
BGM Johannsen beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:30 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.