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Protokoll vom 15.09.2005

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, stellt die form- und fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil wird nach Ergänzung um einen weiteren Tagesordnungspunkt  einstimmig genehmigt.


2. Bericht der Verwaltung

Der Bürgermeister berichtet, dass die Baumaßnahme Landwehrdeich ab dem 19.09.05 ab Abzweigung Am  Buttgraben bis zum Hafen hin fortgeführt wird. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Sommer 2006 fertig gestellt sein. Mit dem Bau der Nordpromenade wird nach erneuter Antragstellung nunmehr 2006 begonnen. Der Erbbaurechtvertrag bezüglich der Personalwohnungen für das Hotel steht kurz vor dem Abschluss. Bezüglich des Mövenbergdeiches berichtet Herr Schweitzer, dass ein Termin im Ministerium zwischen dem ALR, der Gemeinde und dem Ministerium zwecks Erörterung des Sachverhaltes ansteht. Geführte Gespräche zwischen dem zuständigen Ministerium und Vertretern der Gemeinden haben ergeben, dass das Ministerium die Fusion früher als 2008 anstrebt. Der Termine für die nächste Gemeindevertretersitzung ist der  26.10.05. Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung  dieses Jahres wird am 14.12.05 stattfinden.


3. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Gemeinde List für den Flächennutzungsplan der Insel Sylt, Bebauungsplan-Entwurf List Nr. 39 „Gemeindesportplatz“/ Grünordnungsplan
a) über die während der Auslegung eingegangen Anregungen, hier: geänderte Stellungnahme der Landesplanung
b) erneuter Satzungsbeschluss

Herr Schweitzer erläutert den Sachverhalt.
B-Plan 39:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen geprüft und zur Kenntnis genommen bzw. umgesetzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger der öffentlichen Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr.39 „Gemeindesportplatz“ für das Gebiet nördlich Listlandstraße und östlich Dünenstraße der Gemeinde List bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Text Teil B), als Satzung mit einer Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Bezüglich der 1.Änderung F-Plan hat die Gemeindevertretung ebenfalls
1. die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und zur Kenntnis genommen bzw. umgesetzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Beschluss ergeht mit einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen.

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde List mit einer Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen. Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4. Der Beschluss des Flächennutzungsplanes ist in der Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Erläuterungsbericht während der Sprechstunden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


4. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für den B-Plan 12, 2. Änderung der Gemeinde List auf Sylt
a) Beschlussfassung über die Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt. Die vormals negative Stellungnahme der Landesplanung ist nunmehr positiv ausgefallen, da die Bezeichnung Sondergebiet „Beherbergung und Wassersport“ in „Hotel und Wassersport“ geändert worden ist.
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und es wird mit einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben heben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung mit einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen die 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde List bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Begründung und Umweltbericht als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


5. Beratung und Beschlussfassung über die gemeindliche Stellungnahme zum B-Plan 32 der Gemeinde Kampen im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden

Der Sachverhalt wird kurz von Herrn Schweitzer erläutert. Die Belange der Gemeinde List werden durch die Planung nicht berührt, so dass einstimmig beschlossen wird,  auf eine Stellungnahme zu verzichten.


6. Einwohnerfragestunde

Aus dem Kreise der anwesenden Einwohner wird gefragt, wer bei Unfällen, die aufgrund des schlechten Zustandes des Bürgersteiges im „Brünk“ entstehen, zur Verantwortung gezogen werden kann. Herr Schweitzer nimmt dazu Stellung. Bei Unebenheiten von 2-5 cm Höhe entfällt die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Viele Unebenheiten sind auch dadurch entstanden, dass Anwohner eigenmächtig Einfahrten zu ihren Grundstücken hergestellt haben, ohne für den entsprechenden Untergrund zu sorgen. Der Bauhof soll beauftragt werden, die Bürgersteige zu kontrollieren. Auf die Frage zu den Parkflächen vor den Häusern parallel zur Straße berichtet Herr Schweitzer, dass die Flächen keine offiziellen Parkplätze sind und das Parken nur geduldet wird.

Zum Verkauf der Bundesmietwohnungen berichtet der Bürgermeister, dass die KLM alle Geschosswohnungen in List gekauft hat. Die restlichen Wohnungen sollen von einem Großinvestor übernommen worden sein. Anfang 2006 soll die Übergabe offiziell erfolgen.

Auf die Frage zur Busführung während der Baumaßnahme „Landwehrdeich“ antwortet Herr Schweitzer, dass der Bus voraussichtlich über den „Brünk“ oder die „Listlandstraße“ umgeleitet wird.


7. Mitteilungen und Anfragen

Es gibt keine Mitteilungen und Anfragen.



Ende öffentlicher Teil: 19.55 Uhr.