Gemeindevertretung
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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
2. Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt: aus TOP 4 wird nunmehr TOP 5, aus TOP 5 wird TOP 4.
3. Bericht der Verwaltung
Es liegen keine Punkte vor.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „MUEZ“ der Gemeinde List auf Sylt, hier: für das Gebiet des Flurstücks 590 nördlich des Hafenparkplatzes, westlich des Wattenmeeres und östlich der Hafenstraße.
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Es wird einstimmig beschlossen: 1. Den vorliegenden Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde List auf Sylt für das Gebiet des Flurstückes 590 nördlich des Hafenparkplatzes, westlich des Wattenmeeres und östlich der Hafenstraße einschließlich Begründung in der vorliegenden Form zu billigen und
2. den Entwurf des Planes sowie dessen Begründung nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 23a „MUEZ“ der Gemeinde List auf Sylt, hier: für das Gebiet des Flurstück 590 nördlich des Hafenparkplatzes, westlich des Wattenmeeres und östlich der Hafenstraße
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Es wird einstimmig beschlossen: 1. den vorliegenden Entwurf zum B-Plan 23a der Gemeinde List auf Sylt für das Gebiet des Flurstückes 590 nördlich des Hafenparkplatzes, westlich des Wattenmeeres und östlich der Hafenstraße einschließlich der Begründung in der vorliegenden Form zu billigen und
2. den Entwurf des Planes sowie dessen Begründung nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.
6. Einwohnerfragestunde
Der Eigentümer des Grundstückes Landwehrdeich 71 bemängelt folgende Punkte: Der Gullideckel auf dem Gehweg vor seinem Haus ist locker und klappert. Das Amt wird seitens der Gemeinde entsprechend informiert. Nach einer Wasserspülung ist der Gehweg rostig. Die EVS reinigt den Weg oder die Steine werden ausgetauscht. Des weiteren stört ihn ein Schild auf seinem Grundstück, welches auf den Arzt und einen Beautysalon hinweist. Der Bürgermeister will dies prüfen.
Anlieger aus der Hafenstraße fragen an, welche Folgen der kürzlich stattgefundene Vermessungs- bzw. Grenztermin für sie hätte und beschweren sich, dass sie die Einladung dazu zu kurzfristig erhalten hätten. Der Bürgermeister berichtet über die Planungen. Eine entsprechende Anliegerversammlung wird noch durchgeführt. Es wird nachgefragt, welche Kosten auf die Anlieger zukommen, wenn der Geh- bzw. Radweg entlang der Hafenstraße erneuert wird. Man habe ja bereits Ausbaukosten bezahlt. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme wird in Frage gestellt.
7. Mitteilungen und Anfragen
Keine Punkte vorhanden.
Ende des öffentlichen Teils: 19.47 Uhr
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