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Protokoll vom 19.07.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die form- und fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.


2. Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

Der TOP 8 wird vorgezogen, ist nunmehr TOP 6, TOP 6 wird zu TOP 7,
TOP 7 wird zu TOP 8.
TOP 11 neu: Beratung und Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss

Die weiteren TOPs verschieben sich jeweils.


3. Genehmigung der Niederschrift vom 21.06.2007

Die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wird mit folgenden Ergänzungen genehmigt: Im TOP 14 muss die Zeile „Soll der FKK-Strand verlegt werden? Nein.“.   gestrichen werden. Im TOP 15 muss es statt „Alter Poststr.“  „Alte Dorfstr.“ heißen.


4. Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse vom 21.06.2007

Ein Sachstandsbericht der Feuerwehr wurde bekannt gegeben.
a) Bericht des Wehrführers zur Situation der Feuerwehr
b) Bericht über die Löschwasserversorgung in der Gemeinde List
c) Sanierung des Feuerwehrgerätehauses

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
a) der Abschluss des Anstellungsvertrages für den Geschäftsführer der „Naturgewalten Erlebniszentrum GmbH
b) die Verpachtung von Flächen am Hafen


5. Bericht der Verwaltung


a) Die Feuerwehr List ist  nach dem neuesten Sachstandsbericht sowohl durch den Ausbildungsstand als auch durch die technische Ausrüstung voll einsatzfähig ,
b) Zum Thema Schwimmhalle gibt Herr Strenger bekannt, dass er nach einem heute geführten Gespräch mit den Kommunen der Insel der Fortführung des Schwimmbadbetriebes für ein Jahr als Interimslösung optimistisch entgegen sieht.
c) Die Kinderbetreuung der ADS wird trotz der rückläufigen Kinderzahlen im selben Rahmen wie bisher fortgeführt. Gespräche mit der Geschäftsführung der ADS sind kürzlich geführt worden. Auf die Gemeinde kommt eine Höherbelastung von etwa 10 % der bisherigen Kosten zu.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 a für das Gebiet der „Gewoba-Siedlung“ gelegen zwischen der Alten Bahnhofstr. und dem Fennenweg (Verfahren nach § 13 a, BauGB

Herr Grinke verlässt wegen Befangenheit den Raum. Eine Architektin der Gewoba erläutert anhand von Plänen das Bebauungskonzept. Art und Weise des Neubaus und Zeitplan werden erklärt. Anschließend trägt der Bürgermeister die Sachlage nochmals vor:
Die Gemeindevertretung hatte am 14.12.2005 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.22 für das Gebiet der „GEWOBA-Siedlung“ gefasst. Dies geschah in der (unzutreffenden) Annahme, dass der Bebauungsplan Nr.22 rechtskräftig sei. Die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland hatte dann aber im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung darauf hingewiesen, dass das Verfahren zum B-Plan Nr.22 noch nicht abgeschlossen ist. Aufgrund der dortigen Empfehlung soll nunmehr ein eigenständiges Planverfahren für den Bereich der GEWOBA-Siedlung  (B-Plan Nr.22a) durchgeführt werden. Beim B-Plan 22a handelt es sich um eine Planung, die der Fortentwicklung eines bebauten Bereiches der Ortslage mit dem vorrangigen Ziel der Wohnraumversorgung dient. Daher soll die Planung im weiteren Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a des (zwischenzeitlich novellierten) BauBG fortgeführt werden.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig:
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2005 wird dahingehend modifiziert, dass für den Bereich der GEWOBA-Siedlung der eigenständige Bebauungsplan Nr. 22a aufgestellt wird.
2. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit dem Ergebnis aus der Anlage „Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden/TÖB sowie der Landesplanung und deren Berücksichtigung in der Planung beraten.
3. Das Planverfahren wird nach §13a BauBG fortgeführt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22a „GEOBA-Siedlung“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 und § 13 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Herr Grinke betritt den Raum. Das Ergebnis wird ihm mitgeteilt


7. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.24 „Kurhausgelände“ der Gemeinde List auf Sylt für das Gebiet im Norden begrenzt durch die Listlandstraße (L24) sowie das angrenzende Mischgebiet „Am Lister Tor“ (Bebauungsplan List Nr. 13), im Osten begrenzt durch den Strandweg von der Hafenstraße zur Strandpromenade, im Süden begrenzt durch die Strandpromenade und im Westen begrenzt durch das ehem. Bundeswehrgelände (Offiziersheim). Verfahren nach §13a BauBG)

Frau Giese verlässt wegen Befangenheit den Raum. Sachlage:
Die Vorhabenplanung zum o.g. Hotel wurde durch den Investor überarbeitet. Dementsprechend soll nun der Bebauungsplan angepasst werden. Die Vorlage hierzu wurde durch das Planungsbüro Claussen –Seggelke aus Hamburg erarbeitet. Herr Clausen-Seggelke erläutert den Plan nebst Änderungen. Eine Anlage dazu soll mit dem Protokoll verteilt werden. Nach weiteren Ausführungen durch den Bürgermeister und anschließender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt einstimmig:
1. Der vorliegende Entwurf zum vorhabenbezogenen B-Plan 24 der Gemeinde List auf Sylt für das o.g. Gebiet  bestehend aus Teil A -Planzeichnung- und Teil B -Text- sowie die Begründung werden in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2. Da es sich um die Wiedernutzbarmachung eines bereits bebauten Grundstücks innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils handelt, wird das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung entsprechend §13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren soll dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend (§3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB) verzichtet. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB und der Umweltbericht zur Planung nach § 2a BauGB ist gemäß §13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
3. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


8. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 39 „Gemeindesportplatz“ für das Gebiet nördlich der Listlandstrasse und östlich der Dünenstrasse     (Verfahren nach §13a BauGB)

Sachlage: Der o.g. Bebauungsplan ist seinerseits nicht rechtskräftig geworden und bedarf bezüglich umweltrelevanter Aussagen der Überarbeitung.
Nach weiteren Ausführungen durch den Bürgermeister und den Planer und anschließender Beratung, angesprochen wird u.a. die Unterbringung der Heizzentrale und Trafostation, beschließt die Gemeindevertretung wie folgt mit 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen:
1. Der vorliegende Entwurf zum vorhabenbezogenen B-Plan 39 der Gemeinde List auf Sylt für das o.g. Gebiet  bestehend aus Teil A -Planzeichnung- und Teil B -Text- sowie die Begründung werden in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2. Da es sich um die Wiedernutzbarmachung eines Grundstücks im Innenbereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils handelt, wird das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung entsprechend §13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren soll dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend (§3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB) verzichtet. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB und der Umweltbericht zur Planung nach § 2a BauGB ist gemäß §13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
3. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

Frau Giese betritt den Raum, ihr werden die Ergebnisse mitgeteilt.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages für den Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Schulverband „Kampen-Wenningstedt-Braderup“

Herr Strenger erläutert das System des Schulverbandes. Die Gemeinde List auf Sylt hat den Beitritt zum Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup beschlossen. Die Verbandssatzung sieht vor, dass der Beitritt vor einer Satzungsänderung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt wird. In diesem Vertrag werden alle Dinge geregelt, die zwischen den neuen Partnern abzustimmen sind und die dann auch in die von der Verbandsversammlung zu beschließende Neufassung der Verbandssatzung einfließen werden. Der Vertrag wurde zwischen dem Bürgermeister und den beiden Verbandsvorstehern unter Mitwirkung der Verwaltung im Entwurf vorberaten. Vorbehaltlich textlicher Anpassungen soll er die in der beigefügten Vorlage enthaltenen Regelungen enthalten.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 1 Nichtabstimmung und 15 Ja-Stimmen den öffentlich-rechtlichen Gründungsvertrag für den Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup gemäß Vorlage der Verwaltung vom 03.07.2007.
Der  Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der Endfassung ermächtigt unter der Maßgabe, dass der Vertrag keine wesentlichen Inhaltsänderungen erfährt, die die Stellung der Gemeinde List benachteiligen.


10. Beratung und Wahl von zwei weiteren Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Schulverbandes „Kampen-Wenningstedt-Braderup“

Die Gemeinde List auf Sylt hat den Antrag auf Aufnahme in den Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup gestellt. Die Verbandsversammlung wird voraussichtlich am 18.07.07 tagen und die Aufnahme der Gemeinde List beschließen.. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Beitritt bereits zum 01.08.07 vollzogen werden kann. Der öffentlich-rechtliche Vertrag über den Beitritt sieht eine Anpassung der Verbandssatzung vor, die ihrerseits vorsehen wird, dass die Gemeinde List künftig durch den amtierenden Bürgermeister  und zwei weiteren Mitgliedern vertreten sein wird. Während die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister „geborenes“ Mitglied der Verbandsversammlung sein wird, müssen die weiteren Mitglieder gewählt werden. Es handelt sich hierbei um eine Wahl  im engeren Sinne, nicht um eine Beschlussfassung nach §39 GO.
Die Gemeindevertretung wählt folgende Personen für die Dauer der Legislaturperiode in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Kampen-Wenningstedt-Braderup mit 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen:
1. Peter Simon (CDU) 
2. Holger Beckhoff (SPD).


Neu 11. Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsauschuss gewählten Wahlausschuss

Sachverhalt: Der bisherige Landrat Dr. Olaf Bastian hat am 01.April seine neue Stelle als Bevollmächtigter des Landes beim Bund angetreten. Die Stelle des Landrates ist daher durch Wahl neu zu besetzen. Nach Einhaltung der Fristen ist mit dieser Wahl im September/Oktober dieses Jahres zu rechnen. Im Mai nächsten Jahres  folgen die Gemeindewahlen. Die Gemeinden stellen, auch wenn sie amtsangehörig sind, einen eigenen Gemeindewahlausschuss und einen eigenen Gemeindewahlleiter. Lediglich die Führung der Wahlverzeichnisse und die damit verbundenen Aufgaben obliegen dem Amt. (§13(1) GKWG). Es ist jedoch möglich, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss zu übertragen. Die Übertragung dieser Aufgaben (§14 (2) GKWG) auf das Amt muss diesem spätestens drei Monate vor der Wahl erklärt werden. Die Erklärung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf; dieser muss spätestens drei Monate vor der Wahl gegenüber dem Amt erklärt werden (§1 GKWO). Es wird einstimmig beschlossen:
Die Gemeinde List auf Sylt überträgt gemäß §14 (2) GKWG die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss. Die Übertragung gilt, solange sie nicht fristgerecht widerrufen, für alle zukünftigen Wahlen.


12. Einwohnerfragestunde

Es wird angemerkt, dass im redaktionellen Teil der Sylter Rundschau eine falsche Zeitangabe zur Gemeindevertretersitzung angegeben worden ist.

Auf die Frage zur Grundschülerbeförderung berichtet der Bürgermeister, dass verschiedene Angebote vorliegen, die nunmehr geprüft werden. Der Vertrag wird in Kürze abgeschlossen.


13. Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen oder Anfragen vor.


Der Bürgermeister dankt für die geleistete Arbeit, verabschiedet das Publikum und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.54 Uhr.