Protokoll vom 16.12.2002


Gemeindevertretung, Protokoll vom 16.12.2002

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gv Koppelt meldet sich zu Wort. Er stellt den Antrag, den TOP 4 abzusetzen und begründet dies damit, dass der Beschluss keine Eile habe. Für die Braderuper Bürger sei der Bebauungsplan Nr. 18 eine wichtige Angelegenheit und eine so wichtige Abstimmung solle doch nicht vor der Kommunalwahl am 02. März 2003 erfolgen. Gv Koppelt vertritt die Auffassung, dass die neu gewählte Gemeindevertretung darüber abstimmen müsse. Der Bgm läßt darüber abstimmen, den TOP 04 von der Tagesordnung abzusetzen. Abstimmungsergebnis: 2 Jastimmen : 9 Neinstimmen : 1 Enthaltung
Somit ist der Antrag von Gv Koppelt abgelehnt und der TOP wird behandelt.


2. Bürgerfragestunde

Herr Dethlef Dethlefs bringt einige Anmerkungen zum Bebauungsplan Nr. 18 vor. Er bedankt sich für die Extraeinladung zur heutigen Sitzung und möchte die Gelegenheit wahrnehmen, den Standpunkt der „aktiven Braderuper“ darzustellen.
1. Der Eindruck entsteht, dass der Bgm abstimmen lassen mußte, weil der Kreis NF darauf bestehe. Er vertritt die Auffassung, dass der Kreis NF nur den Vorschlag zur Abstimmung machen könne, bestimmen kann es die Gemeindevertretung.
2. Die Ergebnisse der Verkehrszählung, die die Gemeinde in Auftrag gegeben hat, seien stark verzerrt. Der Tag, an dem gezählt wurde, war ein Tag mit durchwachsenem Wetter, an dem kaum Schwerlastverkehr zu verzeichnen war. Dies steht in keinem Verhältnis zum realistischen Schwerlastverkehr und der von den aktiven Braderupern durchgeführten Zählung.
An dieser Stelle unterbricht der Bgm den Redebeitrag von Herrn Dethlefs. Die Zählung anzuzweifeln sei gegen jede Norm - die Angelegenheit sei sauber abgearbeitet - die Einwände abgewogen und die 40 Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingebunden gewesen. Die Anregungen und Bedenken Privater und Braderuper Bürger wurden dem Kreis NF überreicht. Das Ergebnis: der Schwerlastverkehr sei eine zumutbare Belastung für den Ort. Gv Frau Petersen äußert sich: es sei insgesamt keine gute Situation, der Schwerlastverkehr wird nicht weniger. Dies ändere jedoch nichts an der Plazierung für die Bauschuttschredderanlage. Gv Frau Dahl versteht nicht, warum die aktiven Braderuper nicht zur Einwohnerversammlung erschienen sind. Die Ergebnisse der Verkehrszählung wurden dort bekannt gegeben, Fragen wären dort beantwortet worden. Für eine Diskussion wäre dort der richtige Ort gewesen und nicht jetzt und hier. Wo waren denn die aktiven Braderuper zu diesem Termin? - es waren lediglich 2 Braderuper Einwohner zugegen. Herr Gerd P.Werner nimmt Stellung und betont, die Gv dürfe sich der Argumentation der aktiven Braderuper nicht verschließen. In den Argumenten der Gv kann er keine Entkräftigung finden. Der Tag der Zählung im Juli 2002 war ein normaler Tag. Insgesamt sei der Schwerlastverkehr nicht mehr tolerierbar. Herr Dethlefs findet, dass die Belange des Fremdenverkehrs stark vernachlässigt werden. Außerdem habe die Gemeinde lt. GO die Planungshoheit - dies sei ein hohes Gut und ein letztes Stück Macht. Gv Hausen: die Planungshoheit liegt zwar bei der Gemeinde. Hier handelt es sich um eine ca. 20 Jahre alte vorhandene Brecheranlage. Der Kreis NF wollte die Genehmigung nicht alle 2 Jahre wieder erteilen – sondern für dies Gebiet eine Überplanung. Nicht mehr und nicht weniger – es handelt sich um einen bestehenden Betrieb und nicht um eine Neuerstellung. Herr Dethlefs: Außer 8 Braderuper Bürgern haben alle Bewohner des Ortsteiles unterschrieben, dass der Bebauungsplan Nr. 18 so nicht gewollt sei. Er findet, die Gemeindevertretung müsse dem Bürgerwillen entsprechen. Der Bgm entgegnet, dass es zurzeit keine andere Möglichkeit gäbe, als das Verfahren abzuarbeiten. Die Bedenken sind bekannt.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Der Bgm gibt Erläuterungen zu den Kommunalfinanzen. Die Mitteilungen des Bgm werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

b) Anfragen
Gv R. Meyer fragt im Auftrag der „Kleinbürger“ nach, warum es in Wenningstedt - Braderup keinen Schulbus gibt. Nach kurzer Aussprache und dem Hinweis, dass es doch den Linienbus gäbe und ob die Beförderung denn kostenlos erfolgen solle, wird der nächste TOP aufgerufen.


4. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Wenningstedt / Sylt

Gv Carl - Heinrich Schmidt erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Gisa Dahl, übernimmt die Sitzungsleitung und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Bauausschusses. Gv Hausen trägt vor. Im Wortlaut wird der Inhalt der Vorlage des Kreises NF zur Kenntnis gegeben und die Gemeindevertretung beschließt jeweils zu den einzelnen Anregungen und Bedenken wie folgt: Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlaß vom 17.05.02 Stellung genommen. Es wurden keine landesplanerische Bedenken vorgebracht. Einige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht (siehe Anlage). Hierzu wird wie folgt beschlossen:
Die zustimmende Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Schleswig wird zur Kenntnis genommen. Die in den Stellungnahmen des ALR Husum und  der Brandschutzabt. des Kreises Nordfriesland enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird eine entsprechende Aussage in die Begründung aufgenommen. Während des Planverfahrens haben eine Vielzahl von Bürgern Anregungen vorgebracht. Es handelt sich dabei in erster Linie um einen vorbereiteten Schriftsatz von „den aktiven Braderupern“. Darüber hinaus haben eine Reihe weiterer Bürger Anregungen vorgebracht . Die Anregungen sind dieser Vorlage als Kopie beigefügt und können im Original in der Sitzung eingesehen werden. Zu den Anregungen wird getrennt nach den einzelnen vorgebrachten Bedenken wie folgt beschlossen:
Es gibt keine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan, das Bauleitverfahren ist fehlerhaft
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Planungsverband Insel Sylt zuständig. Der Verband hat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes inzwischen abschließend beschlossen. Der Plan wird in Kürze dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Kennzeichnend für das Parallelverfahren ist, daß eine inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Planverfahren beabsichtigt ist und daß die einzelnen Verfahrensschritte beider Planungen derart aufeinander bezogen sind, daß eine inhaltliche Abstimmung möglich und gewollt ist. Diese Voraussetzungen liegen vor. Es wird darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan erst in Kraft treten kann, wenn die vom Planungsverband verabschiedete 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium genehmigt und wirksam geworden ist. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0

Es sollte keine Festschreibung des Standortes der Bauschuttschredderanlage erfolgen

Die ehemalige Kiesgrube wird schon seit Jahren gewerblich genutzt und ist für die gesamte Nutzung besonders geeignet. Nach Auffassung des Planungsverbandes und der Gemeindevertretung gibt es für die Nutzung keine bessere Fläche. Durch die tiefe Lage in der Kiesgrube wird die Schallausbreitung erheblich reduziert. Die Lärmwerte können von allen umliegenden Immisionspunkten ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden. Auch im Landschaftsbild treten die baulichen Anlagen durch die Lage in der Kiesgrube nicht in Erscheinung. An dem Standort wird daher festgehalten. Im übrigen wird auf den landschaftspflegerischen Bericht hingewiesen. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0

Standort verursacht durch den Schwerlastverkehr erhebliche Belastungen durch Lärm und Abgase für Bewohner an den Zufahrtstraßen
Hinsichtlich des Schwerlastverkehrs hat die Gemeinde eine Verkehrszählung mit einer Bewertung des Schwerverkehrsanteils in Auftrag gegeben. Zählstelle war die Zufahrt zur Kläranlage. Der höchste LKW-Anteil betrug 3 LKW innerhalb von 15 Minuten. Der Schwerverkehrsanteil an der durchschnittlichen täglichen Verkehrssstärke (Kfz / 24 H) beträgt in nördlicher Richtung 4 % (237 LKW) und in südlicher Richtung 5 % (188 LKW). Damit ist weder in nördlicher Richtung noch in südlicher Richtung ein erhöhter Anteil an Schwerverkehr als überdurchschnittliche Belastung zu verzeichnen. Darüber hinaus sind auch keine sprunghaften Zunahmen gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Dies belegt ein Vergleich zu den vorliegenden Zahlen aus Zählungen auf der K 118 durch die Straßenbauverwaltung in den vergangenen Jahren. Die festgestellte Verkehrsbelastung auf der K 118 zwischen der Zufahrt zum Klärwerk und dem OT Braderup entspricht mit 4758 KFZ / Tag der Verkehrsbelastung einer Kreisstraße mit zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion. Die Kreisstraße ist somit eher durchschnittlich belastet. Bei der Betrachtung des Schwerverkehrs auf der K 118 ist außerdem zu berücksichtigen, daß davon nur ein Teil aus dem Betrieb des mit dem Bebauungsplan überplanten Betriebes resultiert. Die Zufahrt zum Klärwerk wird auch für die Zufahrt zum selbigen und den anderen gemeindlichen Einrichtungen dort und der Mülldeponie benutzt. Hinsichtlich der Mülldeponie wird der Verkehr in einem überschaubaren Zeitrahmen darüber hinaus entfallen. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0

Der Schwerlastverkehr sollte alternativ über den Flugplatz geführt werden
Hinsichtlich der vorgeschlagenen alternativen Verkehrsführung über das Flugplatzgelände wurde die Standortverwaltung um Stellungnahme gebeten. In der vorliegenden Antwort der StOV heißt es, daß „dagegen vielfältige Gründe sprechen“, von denen 2 aufgeführt wurden.
1. Bei dem Militärfliegerhorst handelt es sich um einen militärischen Sicherheitsbereich. Die Umleitung des Schwerlastverkehrs über den Marinefliegerhorst würde durch die vorgesetzten militärischen Dienststellen keine Zustimmung finden.
2. Aus organisatorischen und finanziellen Erwägungen muß die Durchfahrt durch das Kasernengelände scheitern. Wegen des milit. Sicherheitsbereiches müßte das Munkmarscher Tor ständig durch einen Wachmann besetzt sein. Die Dienstposten der Wachleute sind so eingerichtet, daß sie gerade ausreichen, die Wachaufgaben an der Hauptwache zu erfüllen. Die Einrichtung weiterer Wachposten ist ausgeschlossen, da hierfür keine militärische Notwendigkeit besteht.
Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen lehnt die STOV daher das Ansinnen der Bürgerinitiative ab.Ob zukünftig hier einmal eine Änderung eintreten wird, bleibt abzuwarten. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0

Standort zwischen 2 Naturschutzgebieten beeinträchtigt diese
Hierzu muß auf den landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen werden. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, daß weder das Naturschutzgebiet Braderuper Heide, noch das NSG Wattenmeer, auch im Hinblick auf FFH und NATURA 2000, beeinträchtigt wird. Mit Ausnahme des Schlotes der Asphaltanlage tritt die Gesamtanlage im Landschaftsbild durch die abgesenkte Lage in der Kiesgrube nicht in Erscheinung. Durch Lärm sind keine Beeinträchtigungen der Schutzgebiete zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß seitens der unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen den Standort bestehen. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0

Das neue Gewerbegebiet an der K117 mit Gleisanschluß wäre ein besserer Standort
Die mobile Brecheranlage kommt nur alle 2 Jahre auf die Insel und bricht den in dieser Zeit angefallenen Bauschutt. Sie arbeitet nur in der Zeit zwischen Oktober und April mit einem Durchsatz von 800 t / Tag.. Das recycelte Material wird komplett auf der Insel verbaut. Das Gewerbegebiet in Tinnum ist nach Auffassung der Gemeindevertretung und auch der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Insel Sylt nicht besser geeignet. Die Anlage würde auf Grund des großen Flächenbedarfes an Lagerflächen einen überdurchschnittlichen Flächenanteil in Anspruch nehmen. Flächen für andere Gewerbetreibende würden dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Wegen der relativ großen und im Landschaftsbild auffallenden baulichen Anlagen und der „Lagerberge“ würde der Betrieb auf dem Gelände des neuen Gewerbegebietes optisch sehr auffallen und weit sichtbar sein. Diese Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes kann bei dem Standort im B-Plan 18 vermieden werden. Auch würde die Brecheranlage an diesem Standort bei freier Schallausbreitung zu möglichen Lärmbelästigungen bei den umliegenden Grundstücken führen. Ggf. wären Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Diese können bei der Lage in der Kiesgrube in Braderup vermieden werden. Da der Bauschutt auf der Insel anfällt und das recycelte Material auch wieder auf der Insel verbaut wird, macht das Argument eines Gleisanschlusses keinen Sinn. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0

Belange des Tourismusses und des Landschafts- und Naturschutzes sind nicht berücksichtigt
Um die Lärmauswirkungen der Anlage in der Kiesgrube festzustellen wurden ein Lärmgutachten und eine Bewertung des Schwerlastverkehrs erarbeitet. Das schalltechnische Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, daß keine unzumutbaren Lärmbelästigungen eintreten und die Richtwerte eingehalten werden. Wie bereits ausgeführt ist auch die Bewertung des Anteiles des Schwerlastverkehrs zu dem Ergebnis gekommen, daß keine überdurchschnittlichen Belastungen vorliegen. Von einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Belange des Tourismusses kann daher nach Auffassung der Gemeindevertretung nicht gesprochen werden. In diesem Zusammenhang muß auch erwähnt werden, daß zu einem „Funktionieren“ der Insel Sylt auch ein Standort einer Bauschuttaufbereitung gehört. Der gewählte Standort in der Kiesgrube ist dafür am besten geeignet. Mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes hat sich die Gemeindevertretung im Rahmen der Beratung des landschaftspflegerischen Begleitplanes befaßt. Hierauf wird verwiesen. Die Belange sind ausreichend berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0

Sodann wird beschlossen:
1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den TöB und Bürgern das Ergebnis der heutigen Beschlußfassung mitzuteilen. Da mehr als 50 Personen Anregungen mit überwiegenden gleichen Inhalt vorgebracht haben, soll das Ergebnis der Prüfung bekannt gemacht werden (§ 3 Abs. 2 BauGB).

2. Der Bebauungsplan Nr.18 wird als Satzung beschlossen.

3. Die Begründung wird gebilligt

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluß des Bebauungsplanes nach Wirksamkeit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0
GV Carl - Heinrich Schmidt betritt wieder das Sitzungszimmer, wird über die Abstimmungsergebnisse unterrichtet und übernimmt erneut die Sitzungsleitung.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2003
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das HJ 2003 liegt jedem Gv vor, ebenso die Vorlage der Finanzabteilung des ALS zur Auflösung von Haushaltsresten im HJ 2002. Diese wird zur Kenntnis gegeben. Hervorzuheben ist, dass der rechnnerische Rücklagenbestand am Ende des Jahres 62.582 € beträgt. Nach den Restauflösungen wird er sich auf 170.509,66 € erhöhen. Die lt. Haushaltsvorlage erforderliche Rücklagenentnahme von 123.800 € kann damit vorgenommen werden und es verbleibt noch ein Bestand von 46.709,66 €. Folgende Positionen, die nicht im Beratungsentwurf enthalten waren, wurden wie folgt geändert:
HH - Stelle 76/54 Anteil KVW für die Betreuung des WC in Braderup 2.300 €
HH - Stelle 63/ 935 Erwerb von bewegl. Sachen „zusätzlich“ 5.000 €
NEUE HH - Stelle: Planungskosten Osterweg 8.000 €
Sodann beschließt die Gv die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 gemäß der Vorlage des Amtes Landschaft Sylt. Die Seite 24 der Vorlage wird im Wortlaut vorgelesen und ist Bestandteil dieser Niederschrift. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2003 der Kurverwaltung Wenningstedt  Braderup
a) Erfolgsplan
b) Vermögensplan
c) Stellenplan

Der Bgm übergibt das Wort an den Vorsitzenden des KurA, Gv R. Holst. Dieser berichtet, dass die Einwände des KurA abgearbeitet seien. Eine Tischvorlage wurde an die Gv zu diesem TOP vom KD gereicht. Der Wirtschaftsplan 2003 ist ausgeglichen, die Kurabgabe wurde entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung herabgesetzt, der Zinsansatz auf ein realistisches Maß reduziert. Die Fragen des Gv Koppelt zu einzelnen Positionen, wie z.B. Messen, Marketing, Verlustübernahme Flughafen und SMG, Ansatz Neue KVW werden beantwortet. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt :

 

Es betragen 1.1 im Erfolgsplan

die Erträge 3.138.000 €
die Aufwendungen 3.138.000 €
der Jahresgewinn 0,00 €
der Jahresverlust 0,00 €

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Es betragen 1.2  Im Vermögensplan

die Einnahmen 378.000,00 €
die Ausgaben 378.000,00 €

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen

auf   0,00 €

2.2 der Gesamtbetrag der Ver-pflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
2.3 der Höchstbetrag der Kassen-kredite auf 490.840,00 €

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Seite 6 des Wirtschaftsplanes der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup wird im Wortlaut vorgelesen und ist Bestandteil dieser Niederschrift.

Stellenplan
Sodann beschließt die Gv einstimmig den Stellenplan, wie vorgelegt.


7. Beratung und Beschlussfassung zum Projekt „Geographisches Informationssystem“ - Sylt GIS hier: Nachfolgestruktur

Die Vorlage des PLVB und die öffentlich - rechtliche Vereinbarung liegt jedem Gv vor. Nach Erläuterung beschließt die Gv, der Empfehlung der Verbandsversammlung zu folgen, den vorliegenden Entwurf zur öffentlich - rechtlichen Vereinbarung zur Arbeitsgemeinschaft Sylt - GIS zu beschließen und auf diesem Wege die Fortführung des Sylt - GIS zu sichern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung.