Protokoll vom 21.11.2002


Gemeindevertretung vom 21.11.2002

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister, Herr Carl - Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Bgm bittet um Zustimmung zur Änderung der Tagesordnung:
Absetzen der TOP 07, 08 und 21
und begründet dieses. Die Gv stimmt der Änderung der TO einstimmig zu.


2. Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich nach dem TOP 13 b und fragt nach, durch wen angeregt wurde, die Einbahnstraßenregelung aufzuheben. Der Bgm beantwortet die Frage damit, dass dies ein Vorschlag der Verkehrsaufsicht des Kreises NF ist. Er stellt in Aussicht, dass die Gv sich dem Vorschlag nicht anschließen wird. Die Breite der Straße reiche nicht aus - die Regelung in der Straße „ Am Ring“ bleibt wie bisher.

Ein Bürger fragt nach, zu welchem Zweck und welcher Telefonbetreiber den Sendemast im Ortsteil Braderup aufstellen möchte. Der Bgm antwortet, dass dies die Firma Vodafone D 2 sei und mit dem Aufstellen dieses Sendemastes soll die Kapazität des D 2 Netzes erweitert werden. Das Gelände der Kläranlage sei dafür bestens geeignet.

Frau Inge Dethlefs bezieht sich bei Ihrer Frage auf den TOP 09. Sie fragt, wie denn die Bürgerbefragung der Braderuper Bürger gegen den Schwerlastverkehr eingeschätzt wird. Mit Ausnahme von 8 Bürgern haben alle Braderuper Einwohner unterschrieben., Der Bgm erläutert, dass alle Eingaben zu dem BPlan 18 vom Kreis NF bewertet wurden, es wurde jeder Einwand berücksichtigt. Die Bedenken und Anregungen sollen nach Beschlussfassung durch die Gv bekannt gemacht werden. Es gibt keine unzumutbaren Belastungen, das Verfahren ist so abgelaufen, wie es der Gesetzgeber vorsieht.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Der Bescheid des Innenministers des Landes Schleswig - Holstein über die Auflösung des PLVB liegt vor. Der IM regt jedoch an, auf freiwilliger Basis ein Gremium zu bilden.

Die Gemeinde Sylt - Ost hat angefragt, ob die Gemeinde Wenningstedt - Braderup sich vorstellen könne, bei einem Wettbewerb „Deutschland Champions“ (ähnlich wie Spiel ohne Grenzen) mitzumachen. Der Bgm hat die Anfrage mit einem JA beantwortet und vorgeschlagen, dass hier der TSV Westerland federführend sein könnte.

Das Kurzprotokoll des AV mit Gv über das Thema einer Verwaltungsreform liegt vor und wird vom Bgm im Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

Zur Kommunalisierung der Schulen beginnt zurzeit eine landesweite Diskussion. Es geht darum, dass die Kommunen als Schulträger nicht nur die Verantwortung für die Sachausstattung der Schulen, sondern auch für das Personal erhalten. Bgm Liebing regt eine politische Meinungsbildung zu diesem Thema in allen amtsangehörigen Gemeinden an.

Erhöhung  der Umlage für 2003; die Feuerwehr Unfallkasse teilt mit, dass sich der Umlagefaktor für das Geschäftsjahr 2003 bei den Städten und Gemeinden als Mitglieder der Kasse wie folgt errechnen: Kreisfreie Städte 0,429 € je EW, kreisangehörige Städte und Gemeinden 1,294 € je EW.

Änderungen der Gemeindeordnung; hierzu liegt dem Bgm eine Mitteilung von Herrn Rück vor. In der nächsten Bgm - Dienstrunde werden einzelne Änderungen, die auch unsere Gemeinde betreffen, kurz erörtert.

Person des Geschäftsführers der GmbH; hier ist der jeweilige Bürgermeister Geschäftsführer und wird in das Handelsregister eingetragen.

b) Anfragen
Es werden keine Fragen gestellt.


4. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlegung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt), betreffend den Ortsteil Braderup, eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Eine ausführliche Vorlage liegt jedem Gv vor. Zum Sachverhalt wird insbesondere hervorgehoben, dass Garagen nicht auf die maximal zulässige Grundfläche mit angerechnet werden sollen. Dieser Empfehlungsbeschluss des BauA steht zwar der Gesetzeslage entgegen, jedoch kann die maximal zulässige Grundfläche Kraft Gesetzes um bis zu 50 % für Nebenanlagen überschritten werden; diese gesetzliche Regelung wurde über den Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. In diesem Sinne sind entsprechend der Baunutzungsverordnung Garagen in allen Baugebieten auf die maximal zulässige Grundfläche anzurechnen; eine Überschreitung um bis zu 50 % für diese Nebenanlagen ist gesetzlich festgesetzt. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis der Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 1, 7. Änderung, der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet des Ortsteils Braderup wird auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung für Schleswig - Holstein, bestehend aus dem Textteil B als Satzung beschlossen und dessen Begründung gebilligt.

Auf Grund des § 22 GO erklärten sich die Gv CH. Schmidt und D. Brinkmann für befangen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen „Wester Tennen“, „Westerhörn“, „Am Dorfteich“ und „Grüner Weg“

Jedem Gv liegt die Vorlage und Begründung zur Satzung vor. Gv Koppelt spricht sich gegen die Änderung, aus einem reinen Wohngebiet ein allgemeines Wohngebiet zu machen, aus. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6, 4. Änderung, der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet Wester Tennen bis an die Dünenflächen im Westen, begrenzt durch die Straßen Westerhörn, Am Dorfteich und Grüner Weg sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB durch das Bauverwaltungs- und Planungsamt öffentlich auszulegen und die zu beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Abstimmungsergebnis: 9 : 1 : 0
Gv Reimer Holst erklärte sich gem. § 22 GO für befangen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet ca. 60 m nördlich „Hochkamp“ und ca. 160 m beidseitig „Westerstraße“

Der Vors. des BauA, Gv Hausen, nimmt zum Sachverhalt Stellung. Die Vorlage liegt allen Gv vor. Sodann beschließt die Gv nach Beratung die Beschlussalternative II:
1. Die Entwürfe der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet ca. 60 m nördlich Hochkamp und ca. 160 m beidseitig Westerstraße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung unter folgenden Änderungen gebilligt:
Festsetzung einer Firsthöhe von 9,00 m für die Sondergebiete Hotel
Festsetzung einer zweigeschossigen Bauweise für die Sondergebiete Hotel
Festsetzung einer zulässigen Dachform „Mansarddach“ für die Sondergebiete Hotel

2. Die geänderten Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher belange von er Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


7. und 8.

Diese TOP sind abgesetzt.


9. Beratung und Beschlußfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluß für den Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Wenningstedt / Sylt

Gv Koppelt meldet sich zu Wort und nimmt zum Verkehr in Braderup und zur Anlage der Kiesgrube Stellung. Er schlägt vor, die Infrastruktur des Ortsteiles zu verfeinern und zu verbessern, die Kiesgrube Jacobsen um der Gäste willen zu schließen, keinen Bebauungsplan aufzustellen und den Standort für die Schredderanlage nach Westerland zu verlegen. Den Verkehr möchte er nicht mehr über Wenningstedt - Braderup fahren lassen, sondern als Alternative den Weg über Westerland - Munkmarsch prüfen lassen. Ferner regt er an, die Kreisstraße von Braderup nach Kampen für den Verkehr sperren zu lassen und dort einen Radfahrweg einzurichten. An dieser Stelle unterbricht der Bgm den Redebeitrag von GV Koppelt . Er möge doch bitte zum aufgerufenen TOP sprechen. Sodann wird auf die Vorlage des Kreises verwiesen, die jedem Gv vorliegt. Gv Hausen trägt vor. Im Wortlaut wird der Inhalt der Vorlage zur Kenntnis gegeben und die Gemeindevertretung beschließt jeweils zu den einzelnen Anregungen und Bedenken wie folgt :
Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlaß vom 17.05.02 Stellung genommen. Es wurden keine landesplanerische Bedenken vorgebracht. Einige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht (siehe Anlage). Hierzu wird wie folgt beschlossen: Die zustimmende Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Schleswig wird zur Kenntnis genommen. Die in den Stellungnahmen des ALR Husum und  der Brandschutzabt. des Kreises Nordfriesland enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird eine entsprechende Aussage in die Begründung aufgenommen. Während des Planverfahrens haben eine Vielzahl von Bürgern Anregungen vorgebracht. Es handelt sich dabei in erster Linie um einen vorbereiteten Schriftsatz von „den aktiven Braderupern“. Darüber hinaus haben eine Reihe weiterer Bürger Anregungen vorgebracht. Die Anregungen sind dieser Vorlage als Kopie beigefügt und können im Original in der Sitzung eingesehen werden. Zu den Anregungen wird getrennt nach den einzelnen vorgebrachten Bedenken wie folgt beschlossen: Es gibt keine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan, das Bauleitverfahren ist fehlerhaft. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Planungsverband Insel Sylt zuständig. Der Verband hat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes inzwischen abschließend beschlossen. Der Plan wird in Kürze dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Kennzeichnend für das Parallelverfahren ist, daß eine inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Planverfahren beabsichtigt ist und daß die einzelnen Verfahrensschritte beider Planungen derart aufeinander bezogen sind, daß eine inhaltliche Abstimmung möglich und gewollt ist. Diese Voraussetzungen liegen vor. Es wird darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan erst in Kraft treten kann, wenn die vom Planungsverband verabschiedete 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium genehmigt und wirksam geworden ist. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0

Es sollte keine Festschreibung des Standortes der Bauschuttschredderanlage erfolgen
Die ehemalige Kiesgrube wird schon seit Jahren gewerblich genutzt und ist für die gesamte Nutzung besonders geeignet. Nach Auffassung des Planungsverbandes und der Gemeindevertretung gibt es für die Nutzung keine bessere Fläche. Durch die tiefe Lage in der Kiesgrube wird die Schallausbreitung erheblich reduziert. Die Lärmwerte können von allen umliegenden Immisionspunkten ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden. Auch im Landschaftsbild treten die baulichen Anlagen durch die Lage in der Kiesgrube nicht in Erscheinung. An dem Standort wird daher festgehalten. Im übrigen wird auf den landschaftspflegerischen Bericht hingewiesen. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0

Standort verursacht durch den Schwerlastverkehr erhebliche Belastungen durch Lärm und Abgase für Bewohner an den Zufahrtstraßen

Hinsichtlich des Schwerlastverkehrs hat die Gemeinde eine Verkehrszählung mit einer Bewertung des Schwerverkehrsanteils in Auftrag gegeben. Zählstelle war die Zufahrt zur Kläranlage. Der höchste LKW - Anteil betrug 3 LKW innerhalb von 15 Minuten. Der Schwerverkehrsanteil an der durchschnittlichen täglichen Verkehrssstärke (Kfz / 24 H) beträgt in nördlicher Richtung 4 % (237 LKW) und in südlicher Richtung 5 % (188 LKW). Damit ist weder in nördlicher Richtung noch in südlicher Richtung ein erhöhter Anteil an Schwerverkehr als überdurchschnittliche Belastung zu verzeichnen. Darüber hinaus sind auch keine sprunghaften Zunahmen gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Dies belegt ein Vergleich zu den vorliegenden Zahlen aus Zählungen auf der K 118 durch die Staßenbauverwaltung in den vergangenen Jahren. Die festgestellte Verkehrsbelastung auf der K 118 zwischen der Zufahrt zum Klärwerk und dem OT Braderup entspricht mit 4758 KFZ/Tag der Verkehrsbelastung einer Kreisstraße mit zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion. Die Kreisstraße ist somit eher durchschnittlich belastet. Bei der Betrachtung des Schwerverkehrs auf der K 118 ist außerdem zu berücksichtigen, daß davon nur ein Teil aus dem Betrieb des mit dem Bebauungsplan überplanten Betriebes resultiert. Die Zufahrt zum Klärwerk wird auch für die Zufahrt zum selbigen und den anderen gemeindlichen Einrichtungen dort und der Mülldeponie benutzt. Hinsichtlich der Mülldeponie wird der Verkehr in einem überschaubaren Zeitrahmen darüber hinaus entfallen. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0

Der Schwerlastverkehr sollte alternativ über den Flugplatz geführt werden

Hinsichtlich der vorgeschlagenen alternativen Verkehrsführung über das Flugplatzgelände wurde die Standortverwaltung um Stellungnahme gebeten. In der vorliegenden Antwort der StOV heißt es, daß „dagegen vielfältige Gründe sprechen“, von denen 2 aufgeführt wurden.
1. Bei dem Militärfliegerhorst handelt es sich um einen militärischen Sicherheitsbereich. Die Umleitung des Schwerlastverkehrs über den Marinefliegerhorst würde durch die vorgesetzten militärischen Dienststellen keine Zustimmung finden.
2. Aus organisatorischen und finanziellen Erwägungen muß die Durchfahrt durch das Kasernengelände scheitern. Wegen des milit. Sicherheitsbereiches müßte das Munkmarscher Tor ständig durch einen Wachmann besetzt sein. Die Dienstposten der Wachleute sind so eingerichtet, daß sie gerade ausreichen, die Wachaufgaben an der Hauptwache zu erfüllen. Die Einrichtung weiterer Wachposten ist ausgeschlossen, da hierfür keine militärische Notwendigkeit besteht.
Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen lehnt die STOV daher das Ansinnen der Bürgerinitiative ab. Ob zukünftig hier einmal eine Änderung eintreten wird, bleibt abzuwarten. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0

Standort zwischen 2 Naturschutzgebieten beeinträchtigt diese

Hierzu muß auf den landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen werden. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, daß weder das Naturschutzgebiet Braderuper Heide, noch das NSG Wattenmeer, auch im Hinblick auf FFH und NATURA 2000, beeinträchtigt wird. Mit Ausnahme des Schlotes der Asphaltanlage tritt die Gesamtanlage im Landschaftsbild durch die abgesenkte Lage in der Kiesgrube nicht in Erscheinung. Durch Lärm sind keine Beeinträchtigungen der Schutzgebiete zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß seitens der unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen den Standort bestehen. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0

Das neue Gewerbegebiet an der K117 mit Gleisanschluß wäre ein besserer Standort
Die mobile Brecheranlage kommt nur alle 2 Jahre auf die Insel und bricht den in dieser Zeit angefallenen Bauschutt. Sie arbeitet nur in der Zeit zwischen Oktober und April mit einem Durchsatz von 800 t / Tag.. Das recycelte Material wird komplett auf der Insel verbaut. Das Gewerbegebiet in Tinnum ist nach Auffassung der Gemeindevertretung und auch der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Insel Sylt nicht besser geeignet. Die Anlage würde auf Grund des großen Flächenbedarfes an Lagerflächen einen überdurchschnittlichen Flächenanteil in Anspruch nehmen. Flächen für andere Gewerbetreibende würden dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Wegen der relativ großen und im Landschaftsbild auffallenden baulichen Anlagen und der „Lagerberge“ würde der Betrieb auf dem Gelände des neuen Gewerbegebietes optisch sehr auffallen und weit sichtbar sein. Diese Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes kann bei dem Standort im B - Plan 18 vermieden werden. Auch würde die Brecheranlage an diesem Standort bei freier Schallausbreitung zu möglichen Lärmbelästigungen bei den umliegenden Grundstücken führen. Ggf. wären Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Diese können bei der Lage in der Kiesgrube in Braderup vermieden werden. Da der Bauschutt auf der Insel anfällt und das recycelte Material auch wieder auf der Insel verbaut wird, macht das Argument eines Gleisanschlusses keinen Sinn. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0

Belange des Tourismusses und des Landschafts- und Naturschutzes sind nicht berücksichtigt.
Um die Lärmauswirkungen der Anlage in der Kiesgrube festzustellen wurden ein Lärmgutachten und eine Bewertung des Schwerlastverkehrs erarbeitet. Das schalltechnische Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, daß keine unzumutbaren Lärmbelästigungen eintreten und die Richtwerte eingehalten werden. Wie bereits ausgeführt ist auch die Bewertung des Anteiles des Schwerlastverkehrs zu dem Ergebnis gekommen, daß keine überdurchschnittlichen Belastungen vorliegen. Von einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Belange des Tourismusses kann daher nach Auffassung der Gemeindevertretung nicht gesprochen werden. In diesem Zusammenhang muß auch erwähnt werden, daß zu einem „Funktionieren“ der Insel Sylt auch ein Standort einer Bauschuttaufbereitung gehört. Der gewählte Standort in der Kiesgrube ist dafür am besten geeignet. Mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes hat sich die Gemeindevertretung im Rahmen der Beratung des landschaftspflegerischen Begleitplanes befaßt. Hierauf wird verwiesen. Die Belange sind ausreichend berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0

Sodann wird beschlossen:
1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den TöB und Bürgern das Ergebnis der heutigen Beschlußfassung mitzuteilen. Da mehr als 50 Personen Anregungen mit überwiegenden gleichen Inhalt vorgebracht haben, soll das Ergebnis der Prüfung bekannt gemacht werden (§ 3 Abs. 2 BauGB).

2. Der Bebauungsplan Nr.18 wird als Satzung beschlossen.

3. Die Begründung wird gebilligt

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluß des Bebauungsplanes nach Wirksamkeit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplanes

Gv Hausen bezieht sich auf die Vorlage, die jedem Gv vorliegt. Nach Abstimmung mit dem Kreis NF und Herrn Häckel vom ALS beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
1. Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Insel Sylt wird entsprochen. Die Darstellung wäre von „Fläche für Landwirtschaft“ in „Sondergebiet“ zu ändern. Im Rahmen des SO sollte Land- und Pferdewirtschaft sowie therapeutisches Reiten zulässig sein.

2. Im Rahmen eines öffentlich - rechtlichen Vertrages erklärt die Gemeinde, den Antrag zu unterstützen. Herr Volquardsen ist zu verpflichten zu erklären, keine weiteren Gebäude im Zusammenhang mit der Land- und Pferdewirtschaft auf der Betriebsfläche zu errichten.

3. Herr Volquardsen ist zu verpflichten, eine Baulast einzutragen mit dem Inhalt, keine weiteren Gebäude im Zusammenhang mit der Land- und Pferdewirtschaft auf der Betriebsfläche zu errichten.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Holzbohlensteges auf dem Weg Nr. 31 der Besucherlenkung und Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter

Die Gv beschließt nach kurzer Erläuterung einstimmig den Bau des Holzbohlensteges auf dem Weg Nr. 31 der Besucherlenkung und die Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Sendemast- und Empfangsanlage im Bereich der Kläranlage

In Zusammenarbeit mit Herrn Rück von ALS wurde der Antrag der Fa. Vodafone behandelt. Nun liegt es an der Gv, darüber zu entscheiden. Gv Koppelt möchte die Aussage des Bgm zur Höhe des Mastes in dieser Niederschrift festgehalten wissen. Es ist geplant, einen ca. 20 Meter hohen Funkmast aufzustellen. Nach längerer Debatte und dem Antrag von Gv Zarth auf deren Ende beschließt die Gv, der Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage (D 2) zuzustimmen, wenn die Auflagen der Genehmigungsbehörden erfüllt werden können. Abstimmungsergebnis: 7 : 2 : 2


13. Beratung und Beschlussfassung über

a) die Verkehrsregelung in der Berthin - Bleeg - Straße
Das Radfahren entgegen der Einbahnstraßenregelung darf sein. Gv Hausen berichtet von einem Gespräch mit Herrn Gemkos von der Verkehrsaufsicht des Kreises NF, der demnächst einen Termin auf Sylt wahrnehmen wird. Es ist geplant, den „Fahrradstrich“ von der Dünenstraße bis zum Hotel „Strandhörn“ weiter zu führen und dann weiter bis zur Hauptstraße. Dies soll zunächst als Versuch angesehen werden. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig, sich der Auffassung des WUSA anzuschließen und mit Zustimmung des Kreises Nordfriesland die „echte“ Einbahnstraßenregelung in der Berthin - Bleeg - Straße wieder einzuführen.
Gv Gerhard Hausen verläßt die Sitzung um 20.05 Uhr.

b) die Verkehrsregelung in der Straße „ Am Ring „
In dem Protokoll über die Verkehrssignalschau vom 23.09.02 wurde vorgeschlagen, in der Straße Am Ring für ein Jahr versuchsweise die bestehende Einbahnstraßenregelung aufzuheben. Die Mitglieder des Wegeausschusses hatten sich in Ihrer Sitzung am 24.10.02 dieser Auffassung angeschlossen. Die Gemeindevertretung beschließt sodann, sich dem Vorschlag von Herrn Gemkow, Kreis NF-, Verkehrsabteilung, anzuschließen und stimmt zu, für 1 Jahr versuchsweise die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Ring aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: 0 : 10 : 0
Somit ist der Vorschlag abgelehnt.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Kostenaufteilung einer eigenen Tankstelle für die Kurverwaltung und Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Der Bgm erläutert die Maßnahme und beantwortet die von GV Koppelt gestellte Frage nach einer Kontrollmöglichkeit. Es handelt sich um eine Tankstelle nur für Dieselkraftstoff. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Kostenaufteilung - 60 % Kostenanteil Kurverwaltung Wenningstedt ./. 40 % Kostenanteil Gemeinde - zuzustimmen.


15. Beratung und Beschlussfassung über

a) die Pflasterung des Parkstreifens an der Nordseite des Dorfteiches
Nachdem die Stellungnahme des ALS zu den Eigentumsverhältnissen vorliegt und der Schenkungsvertrag im Einklang mit der geplanten Maßnahme steht, beschließt die Gv nach kurzer Beratung die Pflasterung des Parkstreifens an der Nordseite des Dorfteiches entsprechend der vorliegenden Kostenermittlung des ALS. Abstimmungsergebnis: 7 : 2 : 1

b) den Bau eines Friesenwalles als Abschluss des Parkstreifens mit einer Länge von ca. 60 m
Die Gv beschließt den Bau des Friesenwalles als Abschluss des Parkstreifens mit einer Länge von ca. 60 Meter. Die Kosten betragen lt. Vorlage des ALS 90 € pro lfd. Meter. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 2


16.
Vorbereitung der Kommunalwahl am 02. März 2003 hier: Benennung von Beisitzern

Die WWB Fraktion benennt:
Jörg-Peter Hinrichsen, Dünenstraße 12
Holger Lödige - Fröhlich, Lüng Wai 6
Britta Wonneberger, Osterweg 40´
Inken Holst, Am Ring 42

Die FDP Fraktion benennt:
Jan Jörgensen, Mittelweg 3
Berndt Christiansen, Süder Wung 17 b

Die CDU / Volker Koppelt Fraktion benennt:
Christa Stockfleth, Norder Wung 4
Jürgen Roeder, Am Ring 5
Oliver Führ, Strandstr. 6
Maurice Fischer, Westerlandstr. 25

Die SPD Fraktion benennt:
Claus Wenzlaff, Am Dorfteich 18
Gisa Dahl, Berthin - Bleeg - Str. 1


17. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung des PKW des Bürgermeisters als anerkannt privateigenes Kfz sowie Gewährung einer jährlichen Fahrkosten- und Telefonkostenpauschale

Die Vorlage des ALS liegt allen Gv vor und wird erläutert. Herr Bgm Schmidt bittet um Abänderung des Textes unter c) des Beschlussvorschlages. Wegfall ...jährlichen Fahrkostenpauschale unter Anerkennung einer jährlichen Fahrleistung..., dafür „ Führung eines Fahrtenbuches und Abrechnung entsprechend der eingetragenen Fahrten“...
Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
a) den PKW des Bürgermeisters rückwirkend ab dem 15. August 2002 als anerkannt privateigenes KFZ zuzulassen,

b) dass die Genehmigung für Dienstfahrten als erteilt gilt,

c) rückwirkend ab dem 15. August 2002 die Gewährung der jeweils gültigen Wegstreckenentschädigung gem. der Eintragungen im Fahrtenbuch

d) rückwirkend ab dem 15. August 2002 die Gewährung einer jährlichen Telefonkostenpauschale in Höhe von 123,-- €


18. Beratung und Beschlussfassung über den jährlichen Zuschuss an die Sölring Foriining

Bislang war ein Betrag von € 1.600 im Haushalt als jährlicher Zuschuss eingestellt. Der Bgm schlägt vor, den jährlichen Zuschuss auf € 2.000 zu erhöhen und diesen in die Terminkartei des ALS aufzunehmen. Gv Holst sieht hier ein Problem im Vergleich zu den anderen Vereinen. Er möchte, dass der Betrag nicht erhöht wird. Gv Beck schließt sich dieser Auffassung an. Man möge abwägen, was nötig ist und dabei auch die anderen Vereine bedenken. Es fordert doch niemand die Erhöhung des Zuschusses - es handelt sich um einen Vorschlag des Bgm. Gv Dahl: generell okay, nur erscheint ihr die Erhöhung um 400 € zu hoch. Nach ausgiebiger Diskussion beschließt die Gv, der Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Sölring Foriining von 1.600 € auf 2.000 € zuzustimmen und die Auszahlung des Zuschusses über die Terminkartei beim Amt Landschaft Sylt zum 01. Juni jeden Jahres vornehmen zu lassen. Abstimmungsergebnis: 5 : 1 : 4


19. Bestätigung der Wahl von Frau Gertrud Röper in den Seniorenbeirat

Im Seniorenbeirat ist die gewählte Vertreterin, Frau Walburg Heine, wegen Krankheit ausgeschieden. Im Sozialausschuss wurde die Wahl von Frau Gertrud Röper vorgeschlagen und die Gv bestätigt einstimmig Frau Röper als neues Mitglied im Seniorenbeirat.


20. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass eines Nachtrages zur Hauptsatzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Die Änderung des Gemeindenamens macht eine redaktionelle Anpassung der Hauptsatzung erforderlich. Inhaltlich erfolgen keine Änderungen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung gemäß Vorlage. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Nachtrag nach der kommunalaufsichtlichen Genehmigung öffentlich bekanntzumachen.


21.

Dieser TOP ist abgesetzt.


22. Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt in den Nordseebäderverband

Die Vorlage aus dem Kurausschuss liegt jedem Gv vor . Der KurA hat eine Beteiligung am NBV abgelehnt. Gv Holst nennt den Beitritt zum NBV eine „Vergeudung von Ressourcen“. Die GV lehnt ebenfalls einstimmig die Beteiligung am Nordseebäderverband (NBV) ab und beruft sich auf die in allen Bereichen vollzogene Trennung.


23. Beratung und Beschlussfassung zu einer Gästebefragung 2003 / Beteiligung VWA und Tourist - Information

Die umfangreiche Vorlage ist allen Gv bekannt. Gv Holst erläutert, dass die anfallenden Kosten in einem vertretbaren Rahmen liegen. Die Gv beschließt einstimmig die Durchführung einer Repräsentativbefragung durch das Tourismusforschungsbüro Brüggen entsprechend des Angebotes. Die Kosten verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2003 (€ 4.000) und 2004 (€ 5.000). Die Nebenkosten von ca. € 3.000 werden je zur Hälfte durch den Verein Wenningstedter Appartementvermieter (VWA) und die Tourist Information (ehem. FVV) abgedeckt.


24. Beratung und Beschlussfassung über einen Erlassantrag der Hemshornstiftung für einen Anschlussbeitrag (Abwasser)

Die ausführliche Vorlage von Herrn Rück liegt allen Gv vor. Der Bgm gibt noch zusätzliche Erläuterungen an die Anwesenden weiter. Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt von dem Erlassantrag Kenntnis und lehnt einen Erlass aus Gründen der Vorlage ab. Eine Übernahme des Anschlussbeitrages aus Haushaltsmitteln wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung um 20.45 Uhr.