Protokoll vom 24.09.2002


Gemeindevertretung vom 24.09.2002

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der 1. stellv. BGM, CH Schmidt,  die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der 1. stellv. BGM gibt bekannt, dass er den und Vorsitz des KurA und den Sitz im FinA zurück gibt.


2. Verpflichtung der nachrückenden Gemeindevertreterin

Der stellv. BGM ruft Frau Ingeburg Hausen zu ihrer Vereidigung als Gemeindevertreterin in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup auf und verpflichtet sie. Frau Hausen spricht unter erheben der rechten  Hand die ihr vorgesprochene Eidesformel: „ Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“


3. Vorschläge für die Nachfolge des zurückgetretenen Bürgermeisters

CH Schmidt ruft die GV auf, Vorschläge für die Besetzung für das Amt des BGM einzureichen. Jede Fraktion und jeder GV hat das Recht , einen Wahlvorschlag für das Amt des neuen Bürgermeisters einzubringen. Der Vorschlag ist nicht fraktionsgebunden. Gem. § 33 Abs. 3 und § 51 Abs. 2 GO ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.  GV U Petersen schlägt Herrn CH Schmidt vor. Es werden keine weiteren Vorschläge gemacht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


4. Wahl der / s Bürgermeisterin / s Ernennung zur / zum Ehrenbeamtin / Ehrenbeamten und Vereidigung, Übergabe

GV G Dahl übernimmt die Leitung für die Wahl des neuen Bürgermeisters. Frau Dahl läßt CH Schmidt zur Wahl aufstellen und ruft zur Abstimmung auf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
CH Schmidt ist somit einstimmig als neuer Bürgermeister gewählt. Er nimmt die Wahl an. Im Anschluss erfolgt die Vereidigung durch Frau Dahl und die Aushändigung der Urkunde. Herr Schmidt wiederholt unter erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel. „ Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Herr Schmidt bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit. Die Anwesenden und die GV beglückwünschen Herrn Schmidt zur Wahl als Bürgermeisters.


5. Übergabe des Vorsitzes an den neu gewählten Bürgermeister

Gv G Dahl übergibt die weitere Leitung der Sitzung an den BGM CH Schmidt.


6. Evtl. Wahl der / des 1. stellvertretenden  Bürgermeisterin / s Ernennung zur / zum Ehrenbeamtin / Ehrenbeamten und Vereidigung

Vorschlagsrecht hat die FDP. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Frau Ute Petersen schlägt Frau Gisa Dahl, SPD, als Kandidtin für das Amt der 1. stellv. Bürgermeisterin vor. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1 (eigene Enthaltung)
Somit ist Frau Dahl zur 1.stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt. Sie nimmt die Wahl an und wird vom BGM vereidigt und bekommt die Urkunde ausgehändigt. Frau Dahl wiederholt unter erheben der rechten Hand die ihr vorgesprochene Eidesformel. „ Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“


7. Evtl. Wahl der / des 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / s Ernennung zur/zum Ehrenbeamtin / Ehrenbeamten und Vereidigung

Auch hier hat die FDP Fraktion das Vorschlagsrecht. Die 1. stellv. BGM, Frau G Dahl, macht den Vorschlag, Frau Ute Petersen als 2. stellv-. zu wählen. Weitere Vorschläge gehen nicht ein. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1 (eigene Enthaltung)
Somit ist Frau Petersen  zur 2.stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt. Sie nimmt die Wahl an und wird vom BGM vereidigt und bekommt die Urkunde ausgehädigt. Frau Petersen wiederholt unter erheben der rechten Hand die ihr vorgesprochene Eidesformel. „Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“


8. Wahl der Umbesetzung der Ausschüsse

Zur Vorbereitung des TO Punktes kam es in den Fraktionen zu folgender Einigung über die Umbesetzung der Ausschüsse. Der BGM liest den Gemeinschaftsvorschlag für die Umbesetzung des

a)Kurausschuss
GV Reimer Holst als Vorsitzender für CH Schmidt
GV Ingeburg Hausen für Reimer Holst
BV Thomas Rix für Ingeburg Hausen

b)Finanzausschuss
GV Ingeburg Hausen für CH Schmidt

c) Wege- Umwelt und Sonderausschuss
GV Dieter Brinkmann CDU für Reimer Holst
BV Eckehard Volquardsen FDP für Ingeborg Hausen

d) Kleingartenausschuss
GV Harald Hebestreit für Erik Mannstedt

Im Wahlprüfungsausschuss sind alle vier Fraktionen vertreten, GV Jörg-Eric Zarth WWB, GV Harald Hebestreit SPD, GV Ute Petersen FDP und GV Dieter Brinkmann CDU. Es wird a` Block für die Umbesetzung der Ausschüsse abgestimmt

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9.

a) Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
BGM CH Schmidt, Stellvertreter ist GV Jörg-E. Zarth

b) Wahl der Stellvertreter der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
GV Gerhard Hausen, Stellvertreter ist GV Dieter Brinkmann

Abstimmungserbebnis: für  a + b: Einstimmig


10. Wahl des weiteren Mitgliedes des Planungsverbandes Sylt

Als weiteres Mitglied in den Planungsverband Sylt wird BGM CH Schmidt für E. Mannstedt gesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Vertretern der Gemeinde Wenningstedt - Braderup in weiteren Vereinigungen

a) Mitgliederversammlung der Bädergemeinschaft Sylt e.V.
BGM CH Schmidt
Kurausschuss Vorsitzender Reimer Holst
Kurdirektor Erik Mannstedt
Abstimmungsergebnis: Einstimmig


12. Wahl der Ausschussvorsitzenden

Für den KurA wird Reimer Holst als Vorsitzender vorgeschlagen, er nimmt, wie telefonisch vorher mit ihm besprochen, das Amt an. Der Vorsitz in den anderen Ausschüssen bleibt bestehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


13. Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

Als stellvertretende Vorsitzende des KurA wird Ingeburg Hausen vorgeschlagen. In den anderen Ausschüssen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup bleibt der stellvertretende Vorsitz bestehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


14. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Die Hauptsatzung wird dahingehend geändert, dass sich der Gemeindename jetzt Wenningstedt - Braderup (Sylt) nennt. Die Bekanntmachung wird im Amtsblatt erfolgen.

Bei Ausscheiden des BGM während der Wahlzeit aufgrund Mandatsverzicht beträgt die Dauer für die Übergangszeit für den stellv. BGM längstens fünf Monate.

BGM CH Schmidt äußert sich zu dem Artikel, erschienen in der SR vom 24.09.2002 „Großgemeinde Sylt“ eine Vision rückt näher. BGM Schmidt empfindet den Artikel als überzogen. Es wird schon von „Übereinstimmung“ gesprochen. Im gleichen Atemzug verwechselt man „gemeinsame insulare Verwaltung, mit Großgemeinde Sylt“ (Anlage Protokoll). Von der Gemeinde Sylt-Ost ging ein Schreiben an alle BGM der Amtsangehörigen Gemeinden. Es wird um Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Räumen für die beiden Städteplaner, Herr Scheil und Frau Landgraf, gebeten. Der BGM der Gemeinde Wenningstedt - Braderup würde sich bereit erklären, sollte keine andere Lösung gefunden werden, das obere  Sitzungszimmer für die Übergangszeit zur Verfügung zu stellen.

b) Anfragen
Keine


15. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 17.09.02

Der BGM erläutert kurz den Ausgang der nicht öffentlichen Sitzung (Protokoll vom 17.09.02). Es werden keine Einwende vorgetragen.


16. Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin möchte wissen, wie weit die Überarbeitung des Hausnummern- und Straßennamenplanes ist. Das ALS, Herr Ebert, ist mit der weiteren Bearbeitung befasst und nimmt alle Anregungen der Bürger mit auf.


17. Beratung und Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe hier: Spende für die Fluropfer

Die Gemeinde Wenningstedt hat eine einmalige außerplanmäßigen Spende von  € 5.000.-  für die Flutopfer auf das gemeinsame Konto des DEHOGA („Sylt hilft“) überwiesen.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Dünenstraße, zwischen Risgap und Strandstraße

GV I Hausen und GV G Hausen verlassen gem. § 22 GO vor der Abstimmung den Sitzungsraum. Nachdem der Ausbau der Straße  Dünenstraße, zwischen Risgap und Strandstraße, in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die ausgebaute Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 24.11.1999 in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG). Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge die Fertigstellung der o.a. Straßenbaumaßnahme sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen  beschließen . Abstimmungsergebnis: Einstimmig
GV I. Hausen und G. Hausen werden von dem Ergebnis der Abstimmung unterrichtet.


19. Beratung und Beschlussfassung zur Gehweganbindung Lüng Wai / Am Ring

Nachdem das Straßenbauamt Flensburg die Herstellung der Gehweganbindung genehmigt hat und die betroffenen Anlieger die notwendigen Grundstücksteile veräußern wollen, kann die Baumaßnahme vom ALS Bauabteilung ausgeschrieben werden . Die Kosten ohne Grunderwerb betragen ca. € 33.000.-. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch einen HH-Rest der BM Hemshorn-Stiftung (HHSt 6200/96002) gesichert . Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup möge der Baumaßnahme, Gehweganbindung vom Lüng - Wai bis zur Straße Am Ring,  mit der außerplanmäßigen Ausgabe beschließen und das ALS mit der Durchführung der beschränkten Ausschreibung sowie der Vertragsvorbereitung für den notwendigen Grunderwerb beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


20. Beratung und Beschlussfassung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes 5

Die Gemeindevertretung wird von einem Schreiben der Rechtsanwälte eines Mandanten für die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) zum Neubau eines Hotels Dünenstraße 11 / Risgab 22 in Kenntnis gesetzt. Das Vorhaben bedarf folgender städtebaulicher Festsetzungen:
- Art der Nutzung als „Sondergebiet gewerblicher Fremdenverkehr“
- Maß der Nutzung bei einer GRZ von 0,29 bei zweigeschossiger Bauweise
Die Gemeindevertretung hat im Rahmen der Beschlußfassung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) beschlossen, für das Grundstück eine Bebauungsplanänderung durchzuführen mit der Zielsetzung, die GRZ anzuheben und ein SO-Gebiet „Hotel“ auszuweisen. Diesem Planungsziel widerspricht die vorgelegte Planung: Der Bauherr bittet um Ausweisung eines „Sondergebiet gewerblicher Fremdenverkehr“ statt einem „Sondergebiet Hotel“:
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes setzt hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung einer GRZ von 0,29 für das dortige „SO Hotel“ fest; die Bauweise ist festgesetzt für den Hauptbaukörper mit III sowie für das Nebengebäude mit I. Beschlußvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
Der Bebauungsplan soll für das Grundstück Risgab/Dünenstraße, Flurstücke 449/2 und 449/8 der Flur 8, im Rahmen der 8. Änderung überarbeitet werden. Der Planungsauftrag ergeht an das Bauverwaltungs- und Planungsamt des Amtes Landschaft Sylt. Als Planungsziel wird beschlossen, die Art der Nutzung als „Sondergebiet Hotel“, das Maß der Nutzung mit einer GRZ von 0,29 bei zweigeschossiger Bauweise festzusetzen. Der Aufstellungsbeschluß ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürgeranhörung einzuberufen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


21. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 2

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) an der Hauptstraße 19 in der Zeit vom 24. Juni 2002 bis einschließlich 29. Juli 2002 öffentlich ausgelegen; parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von den Beteiligten wurden keine (außer vom Antragsteller selbst) Anregungen vorgetragen. Die Antragsteller trugen mit Schriftsatz vom 22. Juli 2002 folgenden Widerspruch vor: Widerspruch gegen den Ausschluss der Wohnnutzung innerhalb des Erdgeschosses. Es soll dort auch ein Beherbergungsbetrieb in Form einer Ferienwohnung zugelassen werden. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt), den Widerspruch wie folgt zu beraten:
Die Gemeinde verfolgt das Planungsziel, auf Grund der umgebenden Mischgebietsnutzung gewerblich genutzte Flächen zu erhalten. Die Festsetzung, das Wohnnutzungen ausschließlich in den oberen Geschossen zulässig sind, soll das Entstehen städtebaulich unerwünschter reiner Wohngebäude verhindern und die typische Mischnutzung des Gebietes entlang der Hauptstraße erhalten. In die zulässige Nutzung wurde wegen bisheriger Gewerbeflächen nicht eingegriffen.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Beschlußvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluß des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


22. Beratung und Beschlussfassung zu Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 31.06.2002

Der BGM erläutert kurz die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von € 42. 031,51. Es werden einigen Fragen gestellt, die der BGM bereitwillig beantwortet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


23. Beratung und Beschlussfassung über die Fortdauer der Inselkurkarte

Der BGM erläutert den Text der Vorlage die jedem GV vorliegt. Beschluß:
Die Gemeindevertretung stimmt der Verlängerung der bisherigen Regelung zur gegenseitigen Anerkennung der Kurkarte für die Jahre 2003 und 2004 zu. Der Regelung der Ausgleichszahlen für Strandbewirtschaftungskosten gemäß Verhandlungsergebnis 15. Juli 2002  (2003: Umsetzung Klopp`sches Gutachten zu 87,5 %; 2004 ebenfalls mit der Sonderlösung Wenningstedt und Sylt-Ost für Rantum zu 100 %) wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


24. Beratung und Beschlussfassung über Verträge zwischen der Ver- und Entsorgungs GmbH und der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

a) Gestattungsvertrag
Der Text der Vorlagen ist allen bekannt. Im Zuge der EURO Umstellung vereinbaren die Beteiligten, dass der Pachtzins ab 01.01.2002 auf jährlich 6.000.- € angepasst wird, in Teilbeträgen i.H. von 500,00 € jeweils fällig am 15. für den laufenden Monat von der GmbH an die Gemeinde Wenningstedt-Braderup zu zahlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Dienstleistungsvertrag

Im § 7 des Vertrages ist die Beauftragung von Dienstkräften der Gemeinde Wenningstedt - Braderup. Diese Personalgestellung findet mittlerweile satt. Es liegen nunmehr Erfahrungswerte vor. Betriebsüberwachung:
0,5 Std./ Tag x 300 x Tage x 27 € / Std. = 4.050,00 €
Bereitschaftsdienst - pauschal - 3.150,00 €
Es wird vereinbart, dass die GmbH ab dem 01.01.2002 einen monatlichen festen Pauschalbetrag für die Personalbereitstellung an die Gemeinde Wenningstedt - Braderup in Höhe von € 600,00 zahlt. Der Betrag ist am 15. für den laufenden Monat zu zahlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

c) Wärmelieferungsvertrag
Im § 5 des Vertrages ist die spätere Verwendung der Energie zu Gunsten des Klärwerkes geregelt. Diese Wärmeversorgung findet mittlerweile schon statt. Über installierte Wärmeversorgung liefert die Deponie - Gasanlage einen Teil der bei der Verbrennung des Deponiegases entstehenden Wärme an die Betriebsräume des Klärwerkes. Mittlerweile liegen Erfahrungswerte vor, so dass diese Wärmelieferung betragsmäßig ermittelt werden kann:
Es wird vereinbart, dass die Gemeinde Wenningstedt - Braderup ab dem 01.01.2002 einen festen Pauschalbetrag von € 8.352,00 jährlich für die Wärmeversorgung an die GmbH zahlt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Ende öffentlicher Teil 19.45 Uhr