Protokoll vom 12.08.2002


Gemeindevertretung vom 12.08.2002

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bgm, Herr E. Mannstedt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bezieht sich auf das Schreiben vom 08.08.02, in dem die Änderung der Tagesordnung mitgeteilt wurde. Auf die Frage von Gv Koppelt, warum denn TOP 14 abgesetzt worden ist, antwortet der Bgm, dass es inhaltlich sinnvoll erscheint, die Angelegenheit in den BauA zu ziehen. Es wird eine neue Vorlage gefertigt und es werden neue Vorschläge zu diskutieren sein. Die Anwesenden votieren einstimmig für die geänderte Tagesordnung. Der Bgm teilt mit, dass nach seinem Verzicht auf seinen Sitz in der Gv mit Ablauf des 14. August 2002 als nächste Bewerberin auf dem Listenwahlvorschlag der F.D.P. Frau Ingeburg Hausen mit Wirkung vom 15. August 2002 in die Gv nachrückt.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Nach persönlicher Rücksprache steht die bisherige Schiedsfrau, Frau Frauke Greite, erneut für den Posten zur Verfügung. Das ALS wurde bereits unterrichtet, der AmtsA wird Frau Greite in seiner nächsten Sitzung wählen.

Der Bgm dankt den ehrenamtlichen Helfern für die Begleitung der Ferienfreitzeit der Norddörfer Gemeinden. Er bezeichnet es als außergewöhnlich, dass so viele Helfer für die Ferienfreizeit zur Verfügung stehen und sieht dies auch analog für Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Chefin der Staatskanzlei des Landes S-H teilt dem ALS mit, dass in Bezug auf die Hochwasserschäden der vergangenen Wochen in Fällen existenzieller Härte eine Soforthilfe zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Hotel- und Gaststättenverband Sylt e.V. informiert über die geänderte Vereinsstruktur. Ab 01. Juli d.J. tritt der Verein nur noch gesamtinsular auf, die bisherigen Ortsverbände haben sich de facto aufgelöst.

Der Amtsvorsteher nimmt in einem Schreiben an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Stellung zu der aktualisierten Fassung der Antragsunterlagen der Gesellschaft Offshore Windpark Butendiek.

Gehweganbindung Lüng Wai - Am Ring; der Bauentwurf zu dem gen. Objekt liegt vor, eine Einigung mit den Eigentümern wurde erzielt. Mit der BM kann somit begonnen werden.

Auf Grund der Einwohnerversammlung vom 06.08.02 kommt in die Straßen- und Hausnummernänderung endlich „Bewegung rein“. Einsprüche. Ideen etc. werden von den Bürgern an die Gemeinde gesandt.

b) Anfragen
Die Frage von Gv Hebestreit nach dem Absetzen des TOP 14 (B - Plan 2) wird von Gv Hausen ausführlich erläutert.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Satzung des zu gründenden Vereins „Insel- und Halligkonferenz“

Die Vorlage liegt jedem Anwesenden vor und wird erläutert. Die Gv stimmt dem Satzungsentwurf des neu zu gründenden Vereins „Insel- und Halligkonferenz“ zu. Gleichzeitig stimmt die Gv dem Beitritt zu dem zu gründenden Verein zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Erklärungen abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über die Sicherung der musikalischen Früherziehung

Der Bgm geht kurz auf die Vorlage ein. Sodann beschließt die Gv einstimmig, dem Vorschlag zur Sicherung der musikalischen Früherziehung gem. Vorlage zuzustimmen. Dem Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Regelung aller Sylter Kommunen mit dem Kreis NF wird zugestimmt. Zur Finanzierung im Jahr 2002 sind im Haushalt bereit stehende Jugend- und Kulturfördermittel zu nutzen; ab 2003 ist die Finanzierung ebenfalls im derzeitigen Haushaltsrahmen einzuplanen. Gv Hausen war bei der Abstimmung nicht anwesend.


6. Beratung und Beschlussfassung über einen Übertragungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 der Amtsordnung hier: Übertragung der Personalangelegenheiten der Musikschule auf das Amt Landschaft Sylt

Nach Erläuterung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig gem. § 5 Abs. 1 der Amtsverordnung, dem Amtsausschuss folgende Aufgabe förmlich zu übertragen: Personalangelegenheiten der Musikschule


7. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Wenningstedt für das Haushaltsjahr 2001

a) Anerkennung der Jahresrechnung 2001
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat die Jahresrechnung geprüft und um Klärung gebeten, ob evtl. eine Doppelzahlung für die Bewirtung bei der Seniorenfeier erfolgt ist, weil die Belege nicht eindeutig deklariert sind. Leider kann die Erklärung heute nicht gegeben werden, weil trotz Zusage die Angelegenheit noch nicht geklärt ist. Eine plausible Erläuterung wird an die Gv nachgereicht. Zukünftig wird die Vors. des SozA die Rechnungen prüfen und sachlich richtig zeichnen. Der Gemeinde wird kein finanzieller Schaden entstehen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Anerkennung der Jahresrechnung 2001.

b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 267.622,03 DM
Nach Feststellung, dass kein undiszipliniertes Ausgabeverhalten zu den Haushaltsüberschreitungen geführt hat, sondern im Wesentlichen die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage dafür verantwortlich ist, genehmigt die Gv einstimmig die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 267.622,03 DM.


8. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Zulassung des PKW des Bürgermeisters als anerkannt privateigenes Fahrzeug

Bgm E. Mannstedt erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Der 1. stellv. Bgm, CH. Schmidt, leitet die Sitzung. Das Privatfahrzeug des Bgm ist 1995 als privateigenes Dienstfahrzeug anerkannt worden. Durch die Übernahme der Funktion des Werkleiters muss diese Anerkennung entsprechend erneuert werden. Die Gv beschließt einstimmig, dass die mit Beschluss vom 13.11.1995 erfolgte Zulassung des PKW des Bürgermeisters als anerkannt privateigenes Kfz auch für das künftige Arbeitsverhältnis zwischen der Gemeinde Wenningstedt und Herrn Erik Mannstedt gilt. Herrn Mannstedt wird informiert und übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Gemeindenamens in „Wenningstedt - Braderup“ (Sylt)

Die Gv hatte bereits die Änderung des Gemeindenamens beschlossen. Der Beschluss konnte aber auf Grund der Genehmigungsbedürftigkeit durch die Kommunalaufsicht und die fehlende Genehmigung, die auf Grund einer sehr restriktiven Rechtsprechung zu Namensänderungen beruhte, nicht umgesetzt werden. Die Gemeindeordnung ist jetzt geändert worden und die Gemeinde kann ihren Namen mit einer 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gv selbst bestimmen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung des Gemeindenamens von Wenningstedt (Sylt) in: Wenningstedt - Braderup (Sylt). Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte abzuarbeiten und den Beschluss sodann umzusetzen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt für das Haushaltsjahr 2002
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan

Zunächst gibt der Bgm die Einkommensteueranteile 2002 im Vergleich zur Abrechnung 2001 bekannt. € 450.000 werden prognostiziert. Auf Seite 1 sind alle wesentlichen Veränderungen, die im vorliegenden Nachtragshaushaltsplan vorgenommen worden sind, aufgeführt. Auf den freien Finanzspielraum auf Seite 8 geht der Bgm kurz ein. Die Fragen von Gv Koppelt zu Seite 16 „Bewirtung Gewächshaus“ und Seite 20 „Kosten Betriebshof“ werden beantwortet. Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt für das Haushaltsjahr 2002 gem. Vorlage des Amtes Landschaft Sylt für a) VWH und b) VMH. Die Seite 10 der Vorlage wird im Wortlaut vorgelesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

c) Stellenplan - entfällt; es wurden keine Veränderungen vorgenommen.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Radweges ehem. Inselbahntrasse vom Osterweg bis Westerland, Bahnweg sowie Ausbaumaßnahme Wenningstedt / Kampen (Jütlandkassel) für das Jahr 2003

Die Vorlage des ALS weist eine Kostenschätzung von ca. € 123.400 aus. Anteil Gemeinde Wenningstedt 10 % - ca. 12.400 €. Die Gv beschließt einstimmig den Ausbau der I - Trasse entsprechend der Vorlage.


12. Beratung und Beschlussfassung über den Offenlegungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1

Die Vorlage wird erläutert. Die Gv beschließt einstimmig:
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet der Gemeinde Wenningstedt (Sylt), Ortsteil Braderup, sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Auf Grund des § 22 GO waren die Gv Ute Petersen, Dieter Brinkmann und CH. Schmidt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt

Der Gv wird in Grundzügen die Möglichkeit zur Ausweisung eines Hundesportplatzes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 vorgestellt. Auf dem Nordostbereich des auf der Zeichnung dargestellten Reitsportplatzes nördlich der Braderuper Straße könnte eine Fläche für den Hundesportplatz ausgewiesen werden. Die Planung setze eine Änderung des Flächennutzungsplanes Insel Sylt sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraus. Die Erschließung wäre über vorhandene Zuwegungen gesichert. Die Verwaltung regt an, die Fläche als gesamtinsularen Platz auszuweisen; die Nutzung könnte durch Festsetzung einer öffentlichen  Grünfläche - Hundesportplatz - abgesichert werden. In der Diskussion werden die verschiedenen Standpunkte der Gv deutlich. Die Platzierung findet nicht bei allen Gv Zustimmung. Der Bgm bringt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Insel Sylt zu stellen; im Parallelverfahren ist der Bebauungsplan aufzustellen. Abstimmungsergebnis: 4 Jastimmen : 4 Neinstimmen : 3 Enthaltungen
Damit ist der Antrag abgelehnt. Auf Grund des § 22 GO war Gv CH Schmidt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


14. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf das Amt Landschaft Sylt

Nach kurzer Beratung und gem. Vorlage des ALS beschließt die Gv einstimmig, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf das Amt Landschaft Sylt zu übertragen.


15. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme an den Innenminister zur Auflösung des Planungsverbandes

Der Bgm erklärt, dass die Gemeinde Wenningstedt die einzige Gemeinde ist, die am PLVB festhalten will. Dies hat zur Folge, dass die Landesregierung entscheiden muss, ob der PLVB aufgelöst wird oder nicht. In einem Schreiben des Innenministeriums zur Zukunft des PLVB Sylt wird der Gemeinde WE die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben, damit die Argumente der Gemeinde in die Vorbereitung der Entscheidung - wie immer sie auch ausgehen mag - einbezogen werden können. Die Gemeinde WE bleibt bei ihrer Einstellung, den PLVB beizubehalten. Der PLVB habe sich gut bewährt (Gv Koppelt). Dem Bgm erscheint es nicht unwesentlich, dass nicht die Gemeinden den PLVB auflösen, sonder der IM diese Entscheidung treffen muss. Die Gv beschließt:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 07. März 2002 bleibt bestehen. Die Gemeindevertretung stimmt einer Auflösung des PLVB nicht zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung. Der Bgm dankt an dieser Stelle allen, die ihn fast 7 Jahre begleitet haben. Sein Dank gilt ferner den „Keramik - Hostessen“ in Braderup, die ehrenamtlich das WC sauber gehalten und die zum 15. September 2002 gekündigt haben und den Mitarbeiterinnen in der Gemeindeverwaltung.