Protokoll vom 11.07.2002


Gemeindevertretung vom 11.07.2002

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Der BGM eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Der BGM bittet um Erweiterung der TO um  TOP 12, TOP 13 und TOP 14, sowie TOP B 6.
TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über die 8. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt
TOP 13 Beratung und Beschlussfassung zur Entwässerung „Skaar Wai“
TOP 14 Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer Rettungssäge für die Feuerwehr
TOP B 6 Auftragsvergabe für die Rettungssäge
Einstimmig
GV CH Schmidt bittet, bevor zur TO übergegangen wird, eine persönliche Stellungnahme abgeben zu dürfen. Gv CH Schmidt war aus persönlichen Gründen am 20.06.2002 verhindert, an der GV Sitzung an den Top`s A 01 und B 08 teil zu nehmen. Einstimmig
GV CH Schmidt verliest seine Stellungnahme. Die Stellungnahme wird der Niederschrift beigefügt.


2. Bürgerfragestunde

Der Einwohner Herr T. Rix, fragt den BGM, warum ein gewisses „Schreiben“ der Kommunalaufsicht nicht an die Gemeindevertreter weitergereicht wurde. Der BGM gibt zur Antwort, dass eine eingehende Überprüfung in dieser Angelegenheit statt gefunden hat. T. Rix möchte wissen, ob der BGM bereit wäre, das „Schreiben“ an die Presse weiterzuleiten, oder ob er etwas zu verbergen hat. Der BGM verneint die Frage , es handelt sich nicht um Erik Mannstedt als Person, es ist ein offenes Verfahren, die „Schreiben“ sind vom Innenministerium im Zusammenhang mit den Abläufen der Gv zu sehen, die auch beschlossen wurden. Der BGM will bei Amt Landschaft Sylt hinterfragen, ob das „Schreiben“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden darf. Hier ist der BGM nicht persönlich handlungsfähig.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Es liegt eine Einladung von der Gemeinde Baabe vor, die Gemeinde Baabe feiert das 750 - jährige Jubiläum der Halbinsel Mönchgut.

Die Verkehrszählung im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehrs im OT Braderup beginnt in der nächsten Woche (16.07.2002).

Die Landesregierung hat ein neues Gesetz (liegt den Fraktionsvors. vor) verabschiedet, dieses ermächtigt die Gemeinden, ihren Gemeindenamen, mit zwei Drittel Mehrheit der gesetzlichen Zahl der GV, zu ändern. Die Gemeinde Wenningstedt versucht seit längerer Zeit, den Namen Wenningstedt - Braderup zu erlangen. Die Gemeinde Wenningstedt wird in nächster Zukunft eine Einwohnerversammlung einberufen, um u.a. auch dieses Thema mit aufzunehmen.

Die Frage nach einer/m Schiedsfrau / -mann steht noch offen im Raum. Die Fraktionen wurden aufgefordert, Personen zu nennen, die für diese Funktion in Frage kommen. Die Stelle als Schiedsfrau war bis jetzt von Frauke Greite besetzt. Sie ist aber aus Zeitgründen nicht mehr in der Lage, diesen Posten weiter auszuüben. Auch die Nachbargemeinden sind aufgefordert, Personen vorzuschlagen. Aus der Runde der Gv kommt kein Vorschlag. Frau Greite wird noch einmal darauf angesprochen, ob sie für den den Posten noch weiter zur Verfügung steht.

b) Anfragen
Gv H. Hebestreit bemängelten die Zelte (Windschutz, Muscheln) die am Strand langsam überhand nehmen. Bei Rettungseinsätzen ist das Durchkommen zum Einsatzort sehr erschwert.

Gv U. Petersen wurde von einigen älteren Bürgern angesprochen, ob es möglich wäre, einen  anderen Standort in Braderup für die Glascontainer zu suchen. Der jetzige Standort am Flugplatzzaun ist zu weit außerhalb. Als Standort wird der Wall bei Kiminus, oder bei dem Buswartehäuschen vorgeschlagen.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau eines 100 Meter langen Dünensteges

Durch Sandverwehungen kommt es in dem genannten Bereich zur schlechten Passierbarkeit des Überweges. Abhilfe soll ein 100 m langer Steg in Holzbauweise schaffen. Der Weg wird von vielen Familien (mit Kinderwagen und Bollerwagen) genutzt. Die Maßnahme kostet ca. 9.000,- €, die Gemeinde muß den Steg finanzieren, dieser soll in Eigenleistung gebaut werden. Beschluß:
Die Gemeindevertretung beschießt den Bau eines Dünensteges in Holzbauweise in einer Länge von ca. 100 m zum Anschaffungspreis von ca. 9.000.- €. Die Maßnahme kann in Eigenleistung gebaut werde und ist bald möglichst in Auftrag zu geben. Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Westerlandstraße

Die Westerlandstraße soll aufgrund des schlechten Zustandes eine neue Verschleißdecke erhalten. Die Erneuerung der Verschleißdecke wird aufgrund der Vorschädigung des Unterbaues die Nutzungsdauer um maximal 10 Jahre erhöhen. Dann steht ein kompletter Neubau an. Es wird daher vorgeschlagen, lediglich Profilierungsarbeiten und Angleichungen in geringem Umfang auszuführen, sowie eine Verschleißdecke aus Asphaltbeton AB 0/5 mm mit ca 50 kg / m2 einzubauen. Die Gesamtfläche wurde mit ca. 7.000 m2 ermittelt. Die Kosten / m2 werden mit ca.15.-€ geschätzt, die Gesamtkosten betragen somit ca. € 105.000.- . Die Maßnahme ist eine reine Reparaturmaßnahme, eine Refinanzierung über Anliegerbeiträge ist nicht möglich. Die Gv beschließt einvernehmlich, die Angelegenheit  zur weiteren Abarbeitung an den WUSA zurück zu geben, das ALS wird um Zuarbeit gebeten. Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Steges zur Löschwasserentnahme

Als Lösung für die Feuerwehr ist beabsichtigt, an der Nordseite des Dorfteiches einen Steg zur Löschwasserentnahme zu bauen, der im Brandfall und auch zu Übungszwecken der Jugendfeuerwehr dazu dienen könnte, aus dem dort in großen Mengen vorhandenen Wasservorrat des Dorfteiches zu günstigen Bedingungen Wasser zu entnehmen. Beabsichtigt ist, zwei Stahlrohre und einen Korb einzubauen, in die die Feuerwehr dann ihre Saugleitungen einsetzen kann, um Löschwasser zu entnehmen. Der BGM hat Rücksprache mit Peter Wolf (Wehrführer) gehalten. Seiner Auffassung nach ist der Bau eines Steges nicht nötig, lediglich eine Leitung und eine Saugeinrichtung mit Korb. Beschluß:
Die Gv beschließt die Maßnahme, Einbau einer Leitung mit Saugvorrichtung am Dorfteich in Auftrag zu geben und sieht von dem Bau eines Steges zur Löschwasserentnahme ab. Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung einer bestehenden Regenwasserleitung im Grünen Weg

Bei starken Regenfällen kommt es immer wieder zum Rückstau in der Regenwasserleitung, obwohl dort eine 400 - er Rohrleitung liegt. Verursacht wird das einmal durch das starke Gefälle und vor allen Dingen durch den starken Gegendruck vom Dorfteich. Es wird vorgeschlagen, die Leitung im Bereich des bisher nicht befestigten Parkplatzes in einem leichten Bogen zur Pumpstation zu führen, um das anfallende Wasser direkt in den Pumpenschacht zu leiten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.500.-€. Beschluß:
Die Gv beschließt, die Bauabteilung des ALS zu beauftragen, den Vorschlag für die Umlegung der Regenwasserleitung mit direkter Einleitung in die Pumpstation überprüfen zu lassen und ggf. ein Ingenieurbüro mit der Planung, Kostenermittlung und Durchführung zu beauftragen Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über

a) die Pflasterung des Parkstreifens an der Nordseite des Dorfteiches
Der WUSA hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Maßnahme befasst. Zu berücksichtigen bei der Maßnahme ist ein Schenkungsvertrag der Parzelle, der mit Auflagen verbunden ist. Der Schenkungsvertrag sagt unter § 1 aus, den Dorfteich und das umliegende  Gelände zu einem Erholungsgebiet für alle Wenningstedter sowie für eine echte Kureinrichtung umzugestalten. § 2 führt aus, die Gemeinde Wenningstedt verpflichtet sich, die ihr übertragene Grundfläche keinesfalls zu bebauen, jedoch jene Einrichtung zu schaffen, welche erforderlich sind, um die im Allgemeinintresse beabsichtigte Wirkung (Grünanlagen-Erholungsgebiet), Kureinrichtung, zu erzielen. Die nördliche Angrenzung der Dorfteichanlage ist mit Grant bepflastert, hat sich aber als Belag nicht bewährt. Beschluß:
Entgegen des Beschlussvorschlages beschließt die GV, das ALS zu beauftragen, die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft im Sinne des Schenkungsvertrages zu überprüfen, die Kosten zu ermitteln, um den TO bei der nächsten GV erneut zu behandelt. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1

b) den Bau eines Friesenwalles

Es wird vorgeschlagen, als Abschluss des Parkstreifens einen Friesenwall von 60 m Länge zu bauen. In diesen Wall sollen dann die Versorgungsleitungen für das Dorfteichfest eingebracht werde. Bei fester Installation würde der Einbau der Leitungen eine erhebliche Arbeitserleichterung beim Aufbau der Stände für das Dorffest bedeuten.

Die GV diskutiert das „Für und Wieder“ der BM. Beschluß:
Analog a
Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die Befestigung des Wendeplatzes in der Flurstraße

Der Wendeplatz, über den auch der Rad- und Wanderweg nach Braderup führt, ist unbefestigt und bei nasser Witterung sehr schlecht passierbar. Es wird angedacht den Wendeplatz vollflächig mit Asphalt festzulegen.. Die Kosten der BM betragen ca. 5.000.- €. Die vorhandenen Flächen sind um ca. 200 qm zu ergänzen. Beschluß:
1.sich der Empfehlung des WUSA anzuschließen und den Wendeplatz in der Flurstraße befestigen zu lassen,

2. das ALS mit der Durchführung der Baumaßnahme zu beauftragen,

3.die Eigentumsverhältnisse müssen vor Beginn der BM vom ALS geklärt werden,

4. das ALS um Überprüfung der Umlagefähigkeit der Kosten für die Baumaßnahme zu beauftragen

Abstimmmungsergebnis: Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Installierung von Straßenbeleuchtung in der Straße „Fernsicht“

Ein Ehepaar beantragt den Einbau von Straßenlampen in der Straße „Fernsicht“. Dieser Antrag steht im Widerspruch zu einer Entscheidung; die die Anlieger vor einigen Jahren getroffen haben, als eine Straßenbeleuchtung kategorisch abgelehnt wurde. 90 % der Maßnahme würden auf die Anlieger als Ausbaukosten umgelegt werden. Dem BGM liegt ein Einwand der „ständigen Anwohner“ der Fernsicht vor. Diese sprechen sich gegen den Einbau einer Beleuchtungsanlage in der Straße Fernsicht aus. GV Hausen schlägt vor, ein Rundschreiben an die Anwohner zu schicken, mit der Abfrage, ob der Wunsch, besteht eine umlagefähige Straßenbeleuchtung zu erstellen. GV Meyer ist der Meinung, dass die Anwohner sich der Kosten für die Maßnahme nicht bewusst sind. Die Gemeinde Wenningstedt hat bisher keine Notwendigkeit gesehen, dort Straßenbeleuchtung anzubringen. Beschluß:
Die Kosten der Maßnahme sollen vom ALS ermittelt werden, um diese den Adressaten des Rundschreibens mitzuteilen. Der TOP wird einstimmig von der TO genommen.


11. Beratung und Beschlussfassung zur Bestellung der Betriebsleiterstelle der Kurverwaltung Wenningstedt - Grundsatzbeschluss -

Der BGM verliest den § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Kurverwaltung der Gemeinde Wenningstedt. Die Gemeinde Wenningstedt hat beschlossen, nach dem Ausscheiden von Frau KD Vorberger im Frühjahr 2000 eine Besetzung eines Eigenbetriebsleiters nicht vorzunehmen, auch aus Sicht einer Hinterfragung bei den Nachbargemeinden auf Sylt. Die Übergangslösung ist allen hinlänglich bekannt. Es gilt, nun diesen Beschluß aufzuheben. Beschuß:
Die GV hebt den Beschluß der Nichtbesetzung  auf und beschließt die Bestellung einer / eines Betriebsleiterin / Betriebsleiters entsprechend der Betriebssatzung. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1
Der GV liegt ein Antrag der WWB mit folgenden Wortlaut vor: „Die GV beschließt, nach Abschluß und Auswertung des in Auftrag gegebenen Projektes zur Unternehmungsberatung der Kurverwaltung auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse ein Anforderungsprofil für eine/n zukünftige/n Betriebsleiter/in zu erstellen. Nach Verabschiedung im Gemeinderat hat eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen. Das Organisationsgutachten und die Besetzung des/der Betriebsleiterstelle sind unabhängig von einander zu sehen. Auch nach Vorliegen des Ergebnisses ist ein Anforderungsprofil daraus nicht herzuleiten. GV Schmidt ist der Meinung, man sollte die Analyse abwarten, ob eine Führungsposition überhaupt besetzt werden muß. GV Holst ist der Auffassung, man braucht keine Analyse, um die Funktion eines Betriebsleiters unter die Lupe zu nehmen, was er zu tun hat, wenn es die Möglichkeit gibt, die Stelle mit einem erfahrenen Betriebsleiter mit Erfahrungen im Marketing zu besetzen. GV Zarth will grundsätzlich abwarten. Es geht immerhin um eine Ausgabe von einer Bruttosumme von ca. 50.000.- €. Es sei ja schließlich noch nicht bekannt, welches Anforderungsprofil an den Betriebsleiter gestellt werden soll. Er könnte sich aber vorstellen, bei Eignung auch evtl. eine interne Lösung zu finden. Er empfindet es als eine nicht demokratische Abstimmung, es ist eine Gegenwehr gegen den Antrag der WWB, eine solche Methode sei ihm noch nicht untergekommen. Er äußert sich dahingehend, dass diese Handhabung gegen jeden betriebswirtschaftlichen Sinn sei. GV Gahl: Demokratie misst sich ihrer Auffassung in Mehrheiten, die Gemeindevertretung besteht aus 13 Personen und da sind Mehrheiten entscheidend. Eine Mehrheit bedeutet eine demokratische Mischung. Was das Ergebnis einer evtl. spezifischen Analyse für den Betriebsleiterposten angeht, ist sie der Meinung, dass jeder beurteilen kann, was  für Anforderungen an eine/n Betriebsleiterin/er verlangt werden könnte. Gv Zarth möchte sich in dem Kreis der GV sachlich mit der Angelegenheit auseinandersetzen. Auch wenn er mit seinen Argumenten nicht durchkommt. Ihm ist klar, dass der Kurdirektor in dieser Sitzung bestellt wird, aber ohne jegliche Vorinformation, ohne jede sachliche Auseinandersetzung, weder in der GV oder im KurA. GV Zarth möchte sich überlegen, ob er in dem Kreis der GV überhaupt weiterarbeiten möchte. Der Antrag der WWB, der auf sachlicher Grundlage, angelehnt an das ORGA-Gutachten, das definitiv nichts mit der Betriebsleiterstelle zu tun hat, auch nicht sachlich. Der BGM hat die Angelegenheit bei dem Institut, bei dem das Gutachten erstellt, wird hinterfragt. GV Schmidt wurde von Herrn Göken lt. seiner Aussage etwas anderes gesagt. GV Hebestreit bemängelt die schlechte Abarbeitung und läßt verlauten, die Bürger sind sehr verunsichert (danken es nicht). Abstimmungsergebnis zum Antrag der WWB: 4 : 8 : 0
Somit ist der Antrag abgelehnt


12. Beratung und Beschlussfassung über die 8. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt

Der BauA hat am 01.07.2002 getagt und einen Empfehlungsbeschluss an die GV hinsichtlich der 8. Änderung des BPlanes Nr. 2 gefasst. Gemäß § 22 verlassen GV Beck und GV Holst den Raum. Gv G. Hausen hatte mit den Herren Apelles und Thomsen vom Kreis NF in seiner Funktion als Vors. des BauA eine Unterredung. Es wurde festgestellt, dass der BPlan Nr. 2 im Zusammenhang mit dem „Spar Markt“ in der Entwicklung ist, dass dort eine starke Wohnbebauung ist, und es soll eine noch stärkere Wohnbebauung hinzu kommen. Der Kreis NF empfiehlt für diese Grundstücke, für die noch MI (Mischgebiet) im BPlan festgesetzt ist, diese sollen in WA (allg. Wohngebiet) geändert werden. Der Spar Markt sollte nicht mehr als Gewerbegebiet laufen, sondern „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ werden. Da zz. die Änderung Sparmarkt im BPlan Nr. 2 nicht abgeschlossen ist, sollte man diese Veränderung nachschieben. Beschluß:
Die Gemeindevertretung befürwortet die Empfehlung des BauA und beauftragt den Städteplaner vom ALS, Herrn Scheil, in Absprache mit dem Vors. des BauA, eine Vorlage für die Gemeinde Wenningstedt zu erarbeiten.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gv Holst und GV Beck werden von dem Ergebnis der Abstimmung informiert.


13. Beratung und Beschlussfassung zur Entwässerung „Skaar Wai“

Im Bereich des Grundstückes Skaar Wai 8, Flur 6, Parzelle 105/21 befindet sich eine Versickerungsanlage auf privaten Grund, die die Entwässerung der Straße aufnehmen muss. Die Anlage ist nicht mehr funktionsfähig. Es muss ein Anschluß an die Enwässerungsleitung „Üp de Hiir“ hergestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 5.000.-€. Die Gv beschließt die o.g. Maßnahme durchführen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung einer Rettungssäge für die Feuerwehr Wenningstedt - Braderup

Von der Feuerwehr liegt ein Antrag über die notwendige Anschaffung einer Rettungssäge vor. Die Kosten für die Anschaffung belaufen sich auf 2.300.-€ incl. div. Zubehör. Ein Förderantrag soll dementsprechend gestellt werden. Die Gv beschließt einstimmig die Anschaffung gem. Antrag



Ende des öffentlichen Teils um 8.12 Uhr